* Einladung zur Jahres-Hauptversammlung der IHO e.V.

Am 19. September findet um 19:30 Uhr im Sockenbacher Hof in Waldbrunn-Strümpfelbrunn die Jahres-Hauptversammlung der „Initiative Hoher Odenwald e.V. (IHO) – Gemeinnütziger Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ statt. Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen. – Auch Nicht-Mitglieder der IHO sind eingeladen, wenn sie sich für unsere Arbeit interessieren oder inhaltsbezogene Fragen stellen möchten. Abstimmen dürfen natürlich nur Mitglieder. Die IHO-Vorstandschaft freut sich auf Ihr Kommen!

Gemäß § 9 der Vereinssatzung können Anträge zur Tagesordnung bis zum Beginn der Versammlung beim Vorstand eingereicht werden. Die endgültige Tagesordnung wird den Mitgliedern zu Beginn der Versammlung mitgeteilt.

* Erörterungstermin bis auf Weiteres abgesagt!

Wie heute über das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis zu erfahren ist, wird der Erörterungstermin, der ab dem 25.07.2016 in der Winterhauch Grundschule in Waldbrunn, stattfinden sollte, auf Antrag der Windpark Markgrafenwald GbR kurzfristig abgesagt!  Bekanntmachung Absage Erörterungstermin

Augenscheinlich führte die mittlerweile weitestgehende Aussichtslosigkeit auf eine artenschutzrechtliche Genehmigung nach intensiver fachlicher und umweltrechtlicher Vorarbeit der Initiative Hoher Odenwald und sukzessive auch der großen Naturschutzverbände zu diesem Antrag der Vorhabensträger. – Zuvor hatte auch die Untere Naturschutzbehörde sehr kritisch zum Vorhaben Stellung bezogen und dabei im Wesentlichen den Punkten, die auch in der fast 100-seitigen IHO-Stellungnahme über die Kanzlei Baumann-Rechtsanwälte vorgelegt wurde, angeschlossen und aus ihrer fachlichen Sicht zudem ergänzt. UNB Neckar-Odenwald-Kreis: STN UNB_07.07.16; UNB Rhein-Neckar-Kreis: STN UNB RNK 24.05.16

Mit Sicherheit sind die artenschutzrechtlichen Bewertungen, die klar gegen eine noch genehmigungsfähige Realisierung eines „Windparks Markgrafenwald“ sprechen, kaum noch zu überwinden. Nach derzeitigem Stand sind dennoch verschiedene Möglichkeiten denkbar, nämlich dass die Antragsteller: (a) ihren Antrag zurücknehmen; (b) einen geänderten Antrag vorlegen; (c) weitere Untersuchungen abwarten. – Daher ist ein Erörterungstermin zu einem späteren Zeitpunkt nach aktuellen Kenntnissen nicht auszuschließen. Natürlich werden wir die Spendengelder für den beabsichtigten Zweck, nämlich für den möglicherweise in einigen Monaten stattfindenden Erörterungs-Nachholtermin aufbewahren. Wir bleiben konsequent in Stellung und klären derzeit über unsere Rechtsanwaltskanzlei die weiteren Schritte! Wir informieren unsere Mitglieder und Förderer dann aktuell darüber.

Hierzu eine Pressemitteilung der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte vom heutigen Tag: PM RA Kanzlei Baumann Rechtsanwälte 20.07.16

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Erörterungstermin ab 25. Juli

Sst. RNA 0714 - Kopie - KopieAb 25. Juli findet der sehr wichtige, zur behördlichen Entscheidung beitragende Erörterungstermin im Rahmen des BImSchG-Verfahrens zum „Vorhaben Windpark Markgrafenwald“ statt – ein formeller Verfahrensschritt, unabhängig von den kommunalen Beschlussfassungen unserer Gemeinderäte. Sowohl Vorhabensträger als auch Einwender und Träger öffentlicher Belange werden dabei die Positionen aus ihren Gutachten im öffentlichen Austausch gegenüberstellen.

Damit es erst gar nicht zu privaten Klagen durch Anwohner kommen muss, und auch um einem möglichen „Einklagen“ von Vorhabensträgern über § 35 BauGB (Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich) umweltrechtlich solide entgegen zu wirken, geht es uns jetzt um das abschließende Ziel: die entschiedene Ablehnung des Vorhabens „Windpark Markgrafenwald“ auf der Grundlage des seit 2014 (!) nachgewiesenen immensen artenschutzrechtlichen Konflikts herbeizuführen!

Hierfür kämpft die IHO seit über drei Jahren. Unsere Gutachten, fachlichen und rechtlichen Ausarbeitungen gipfeln in der aktuell vorgelegten knapp 100-seitigen IHO-Stellungnahme der Kanzlei Baumann-Rechtsanwälte, mit der wir unsere Positionen ab 25. Juli in den Erörterungsgesprächen konsequent vertreten werden. Unsere Chancen stehen sehr gut! – Wir danken allen unbeugsamen Unterstützern und großzügigen Spendern. Sie können die intensive Arbeit unseres gemeinnützigen Vereins für Landschaftsschutz, Erhalt der Artenvielfalt, Lebensqualität und Gesundheit auf diesem Wege mit uns gemeinsam tragen. Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, ist Ihre Spende steuerlich absetzbar.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Ablehnung eines „Windparks Markgrafenwald“ durch den Gemeindeverwaltungsverband ist jetzt sicher – Genehmigungsverfahren läuft weiter

Obgleich sich ein „Windpark Markgrafenwald“ vor allem auf Waldbrunner Gemarkung befinden würde (nebst Eberbacher Anteil im Westen), obliegen kommunale Entscheidungen dem Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Neckargerach-Waldbrunn (mit den Kleingemeinden Zwingenberg und Binau). Nach dem ablehnenden Beschluss des Gemeinderats Waldbrunn steht am 5. Juli das Veto des GVV an; eine maßgebliche Vorentscheidung fand bereits am heutigen Dienstagabend, 28. Juni, mit der Beratung und Beschlussfassung von Gemeinderat-Vertretern der Gemeinden Neckargerach und Zwingenberg statt.

Unter TOP 1 der öffentlichen Sitzung standen drei Punkte zur Debatte: (a) Einstellung des Verfahrens für die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans zu einem „Windpark Markgrafenwald“; (b) Rücknahme des Antrags für das Zielabweichungsverfahren (durch welches das Markgrafenwald-Gebiet vom derzeit gültigen regionalplanerischen Status eines „Ausschlussgebiets“ befreit werden sollte); (c) Einstellung des Verfahrens zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für die Ausweisung einer Konzentrationszone für die Windenergie im Markgrafenwald.

Nach einer sachlichen Debatte, moderiert von Bürgermeister Link und mit Kurzreferaten von Herrn Krahl, Landratsamt, Herrn Glaser, Kommunalplanung, sowie Herrn Geier als Vertreter des Gemeinderats Waldbrunn wurde einstimmig dafür gestimmt, dem Mehrheitsbeschluss des Gemeinderats Waldbrunn zu folgen. Das heißt, das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ wurde auf allen zur Abstimmung stehenden Ebenen (Regionalplan, Flächennutzungsplan) abgelehnt. Ein früherer positiver GVV-Beschluss aus dem Jahr 2013 konnte im aktuellen Verfahren insbesondere aufgrund der seit August 2014 vorliegenden Erkenntnisse zum artenschutzrechtlichen Konflikt (nach Raumnutzungsanalyse durch Carsten Rohde im Auftrag der IHO) nicht bestätigt werden.

In Folge der heutigen Entscheidung der Gemeinderäte Neckargerach und Zwingenberg werden somit am 05. Juli bei der Sitzung des öffentlichen Gemeindeverwaltungsverbands (ab 18 Uhr) mindestens drei von vier Stimmen gegen das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ erfolgen. (Die Sinnhaftigkeit der Stimmenanteile, wonach jede der vier GVV-Gemeinden eine Stimme hat, unabhängig von der realen Einwohnerzahl, sei hier nicht weiter diskutiert.) – Aller Voraussicht nach wird sich die Gemeinde Binau mit ihrer vierten Stimme diesem Votum ebenfalls anschließen (zum jetzigen Stand liegen uns keine Informationen zu einem Binauer Beschluss vor). – Die kommunale Entscheidung gegen einen „Windpark“ auf dem Markgrafenwald-Bergrücken ist seit heute also eine klare Sache und wird in einer Woche auf der abschließenden GVV-Sitzung formell besiegelt.

Wie unsere regelmäßigen „Blog“-Leser längst wissen, wird unabhängig von dieser kommunalen Entscheidung das Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) fortgeführt, welches mit der Antragstellung der Vorhabensträger im Februar 2016 eingeleitet wurde. – Bisher liegen verschiedene kritische bzw. ablehnende Stellungnahmen zum Vorhaben vor, explizit von den Naturschutzverbänden NABU, BUND und LNV sowie von der IHO. Beim öffentlichen Erörterungstermin ab 25.07. werden alle fachlichen und rechtlichen Aspekte ausführlich besprochen und gegenübergestellt. Die IHO wird dabei von der Kanzlei Baumann-Rechtsanwälte und einer weiteren Fachkraft begleitet.

Aktuelle Ergänzung am 05. Juli 2016: Der GVV Neckargerach-Waldbrunn hat heute Abend einstimmig den Beschlüssen der Gemeinde Waldbrunn zugestimmt.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Erörterungstermin ab 25.07.

Im Rahmen der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) findet ab Montag, 25.07., ein öffentlicher Erörterungstermin statt. Alle behördlichen Infos dazu bitte hier nachlesen: Tagesordnungspunkte Erörterungstermin

Die im BImSchG-Verfahren eingegangenen Einwendungen, u.a. der Naturschutzverbände, sind auf der Internetseite des Landratsamtes abrufbar: Bekanntmachungen u. Stellungnahmen – Hinzu kommen die privaten Einwendungen von Bürgern oder Organisationen, die nicht öffentlich nachzulesen sind. Unser gemeinnütziger Naturschutzverein „Initiative Hoher Odenwald e.V.“ hat dazu eine knapp hundertseitige Stellungnahme in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Baumann-Rechtsanwälte sowie einer zusätzlichen Fachkraft eingereicht.

Allen Unterstützern, Mitgliedern und Spendern, welche unseren fachlich und rechtlich hochwertigen Einsatz für Artenschutz und Landschaftsschutz im „Hohen Odenwald“ ermöglichen, sei auch an dieser Stelle herzlich gedankt. => Mitgliedschaft und Spenden

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Strafanzeige wegen erheblicher Störung durch „Ultraleichtflugzeuge“ im Schwarzstorchhabitat

Dringender Verdacht auf Verstoß gegen § 44 BNatSchG 

Am Freitag Abend ging bei der IHO die Meldung ein, dass gegen 19:30 Uhr drei „Ultraleichtflugzeuge“ einen Waldbereich beflogen (Beweis: Augenzeugen u. Fotos“), für den ein Schwarzstorch-Revierzentrum respektive Brutgebiet anzunehmen ist. Das Revierzentrum in direkter Nachbarschaft zum Vorhabensgebiet „Windpark Markgrafenwald“ kann aufgrund von mehreren Kartierungen verschiedener Fachkräfte als bekannt vorausgesetzt werden. Eine gezielte Störung und Vergrämung ist nicht auszuschließen. Das Störmanöver fand unmittelbar vor einem im Vorfeld organisierten Ansitztag zur Beobachtung von Schwarzstorch-Flügen statt.

Im Bundesnaturschutzgesetz ist mit § 44 Abs. 1 Satz 2 klar hinterlegt: Es ist verboten, „wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert“. – Die EU-rechtlich geschützten Schwarzstörche sind scheue Waldvögel, die sehr empfindlich auf Störungen reagieren können; auch die Aufgabe von Brutplätzen sind bei massiven Störmanövern nicht auszuschließen. Auch andere Anhang-I-Arten sind von Ultraleichtflugzeugen betroffen.

* Stellungnahmen zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“, das nach § 10 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt wird, fand bis zum 24.05. die Offenlage mit allen betreffenden Unterlagen statt und bis zum 07.06.2016 können Stellungnahmen eingereicht werden.

Alle bisher eingegangenen Einwendungen sind auf der Webseite des Landratsamtes (Neckar-Odenwald-Kreis) abrufbar: Bekanntmachungen u. Stellungnahmen – Auf die sehr gut ausgearbeitete und lesenswerte Stellungnahme der Naturschutzverbände (Landesverbände von NABU, BUND, LNV) weisen wir Sie ganz besonders hin!

Auch die Initiative Hoher Odenwald e.V. – Gemeinnütziger Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt (IHO) wird in der kommenden Woche ihre Stellungnahme beim Landratsamt abgeben. – Zusätzlich können von allen Bürgern Einwendungen eingereicht werden. Wichtig ist eine fristgerechte Einwendung vor allem auch, wenn Sie sich gegebenenfalls die Möglichkeit einer späteren Privatklage (optische Bedrängnis, Verlärmung usw.) offenhalten möchten (Präklusion). Bei Fragen dazu können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen: Kontakt

* „Markgrafenwald“ im Gemeindeverwaltungsverband

Markgrafenwald KB HAHL0913 020opt+klAm Donnerstag, 19.05.2016, ab 18:30 Uhr trifft sich der Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Neckargerach-Waldbrunn zur Beratung und Beschlussfassung rund um das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ im Neckargeracher Rathaus. Mittlerweile wurde das Planungsgebiet in den Gemeinderäten Waldbrunn („Markgrafenwald“) und Eberbach („Augstel“) abgelehnt. Nun sieht die Beschlussvorlage der GVV-Verbandssitzung zu TOP 1 die Einstellung des Verfahrens zu einer punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans vor. TOP 2 betrifft den Beschluss zur EInstellung des Zielabweichungsverfahrens, durch welches das Markgrafenwald-Gebiet von den derzeit gültigen regionalplanerischen Zielvorgaben befreit werden sollte. TOP 3 behandelt schließlich die Einstellung des kompletten Flächennutzungsplanverfahrens, durch das im Markgrafenwald bislang eine Konzentrationszone von Windenergieanlagen eingerichtet werden sollte. – Ortsübliche Ankündigung hier: Ortsblatt 12.05.16 mit Ankündigung der GVV-Verbandssitzung (Foto: Steinerner Tisch am Wanderweg im“Markgrafenwald“)

Blick Mittelberg NeckargerachDer GVV besteht aus Waldbrunn (4900 Ew.), Neckargerach (2360 Ew.), Zwingenberg (700 Ew.) und Binau (1400 Ew.). Die interkommunale Planung sah bisher eine Konzentrationszone im Markgrafenwald im Waldbrunn-Eberbach-Mudauer Grenzraum vor. Insbesondere der Artenschutzkonflikt mit Schwarzstörchen, Wespenbussarden und anderen Anhang-I-Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie – nebst fünfzehn Fledermausarten – steht umweltrechtlich gegen eine Realisierung. Gegen eine Ausweisung in den Neckartal-Kommunen sprechen die noch weitaus geringere Windhöffigkeit sowie regionalplanerische Vorgaben zum Neckartal und der Landschaftsschutzgebiets-Status. (Foto: Blick auf den Mittelberg im Neckartal bei Neckargerach) Auf Waldbrunner Potenzialflächen spielen wiederum Landschaftschutzgebiet, FFH-Gebiet und mit der starken Raumnutzung von Rotmilan und anderen Anhang-I-Arten auch die Vogelschutzrichtlinie der EU eine restriktive Rolle. Wer Windenergie-Ausbau glaubhaft mit Naturschutz in Einklang bringen möchte, kann sich nicht um solcherart Zielkonflikte „herum drücken“ oder diese gar „weg planen“ wollen.

Anmerkung 19.05.: Der GVV-Beschluss wurde vertagt.

* Stellungnahme zum Teilregionalplan Windenergie

Unsere Stellungnahme zum Teilregionalplan Windenergie der Metropolregion Rhein-Neckar wurde fristgerecht zum 09. Mai beim Verband Region Rhein-Neckar eingereicht und besteht aus zwei Komponenten:

Teil 1 (37 Seiten) bezieht sich auf die Vorrangfläche „VRG NOK/RNK-VRG01-W Waldbrunn/Eberbach“, also Markgrafenwald/Augstel, und nimmt in diesem Rahmen insbesondere zum „Umweltbericht“ des Regionalverbands Stellung:  IHO-Stellungnahme Teil 1

Teil 2 (3 Seiten) bezieht sich auf den „Odenwald als Gesamtökosystem von europäischem Rang und UNESCO Global Geopark“: IHO-Stellungnahme Teil 2

Zudem wurde Die Bearbeitung auch als gemeinsame Stellungnahme der „Naturschutzinitiative e.V.“ und der „Initiative Hoher Odenwald e.V.“ an den Verband Region Rhein-Neckar gereicht: Gemeinschaftliche Stellungnahme IHO/Naturschutzinitiative

* Zwischenstand und weiteres Verfahren

Liebe Leser, die Mehrheitsbeschlüsse in den Gemeinderäten Waldbrunn, Eberbach und Mudau freuen uns – den gemeinnützigen Naturschutzverein IHO – natürlich sehr. Schrittweise dringt offenbar – entgegen den landespolitisch-industriellen Stoßrichtungen –  eine wichtige Erkenntnis durch: „Energiewende“ darf nicht zu einer folgenreichen Kehrtwende im jahrzehntelang erkämpften Natur- und Landschaftsschutz führen. Maßnahmen zur Vermeidung von und Anpassung an klimatische Schwankungen sind erforderlich, jedoch nicht auf Kosten von ökologisch wertvollen Lebensräumen.

Höllbach Reisenbach 240416 007klWie es nun weiter geht: Zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ steht die Beschlussfassung im Gemeindeverwaltungsverband Neckargerach-Waldbrunn noch aus. Nach wie vor läuft formell das Genehmigungsverfahren (BImSchG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). – Wir können daher von wichtigen Etappenzielen sprechen; die abschließende Ziellinie im Fall „Markgrafenwald“ will noch erkämpft werden! Die IHO beteiligt sich in Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei u. weiteren Fachkräften mit Stellungnahmen und sog. Erörterungsterminen am BImSchG-Verfahren. => BImSchG Bekanntmachung

Wir danken allen Mitwirkenden, Vereinsmitgliedern, Sponsoren u. Spendern für Ihre bisherige Unterstützung! Sie möchten unsere gemeinnützige Vereinsarbeit fördern? Bitte hier entlang …

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph