* Weinheimer Windenergieanlagen im Landschaftsschutzgebiet von Unterer Naturschutzbehörde abgelehnt

Einem 2017 vorgelegten Gutachten des Fachbüros proreg zum Bergrücken „Hebert“ im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Neckartal II – Odenwald, der – ebenso wie das „Augstel“ als Nordwest-Teil des umstrittenen Vorhabens „Windpark Markgrafenwald“ – als Konzentrationsfläche und Vorranggebiet für die Windenergie geplant werden soll, ist zu entnehmen, dass eine Befreiung oder eine Änderung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung zugunsten einer Windenergie-Planung als äußerst kritisch gesehen werden muss: „Sowohl der national verankerte Schutzstatus (BNatSchG, LSG-VO) als auch die Verzahnung mit den unionsrechtlichen FFH- und Vogelschutz-Richtlinien sowie die SUP-Richtlinie der EU sind aufgrund der im Schutzzweck des LSG genau und verbindlich definierten Bezüge zu Naturhaushalt, Erholungsfunktion und Bewahrung der Landschaft nicht auszuräumen.“ (Hahl-proreg 2017).

Einerseits der Landschaftsschutz und andererseits das in der LSG-Verordnung ebenfalls festgelegte Artenschutzregime mitsamt seinen EU-rechtlichen Bezügen – beide Komponenten sind bereits in die regionalplanerische und kommunalplanerische Ebene aufzunehmen und können nicht auf eine nachfolgende Planungs- und Genehmigungsebene verlagert werden.“ Ebenso sind kumulative Effekte abzuwägen. Dementsprechend wurde die Errichtung von Windenergieanlagen am Augstel sowie auf dem Hebert von der Umweltvereinigung „Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt (IHO) e.V.“ schon allein unter Landschaftsschutz-rechtlichen Aspekten, gekoppelt an den Artenschutz, in zahlreichen Stellungnahmen abgelehnt.

Aktuell sind, wie wir von unserem Kooperationspartner Dipl.-Geogr. Dr. Richard Leiner informiert wurden, aufgrund einer fachlich wie rechtlich begründeten Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises die Windkraftpläne der nordbadischen Stadt Weinheim fürs Erste gescheitert: Das zuständige Landratsamt erlaubt der Stadt keine Windkonzentrationszone im Landschaftsschutzgebiet! – Die Untere Naturschutzbehörde in Baden-Württemberg sei eine eigenständig entscheidende Behörde und nicht weisungsgebunden, so Leiner. – Weitere Information hierzu lesen Sie im Kommentar unter folgendem Link: Leiner, Landratsamt gegen Windenergie im Landschaftsschutzgebiet _ 10.2018 _ Vorlage IHO-Website Hahl

Nachtrag – Rhein-Neckar-Zeitung 17.10.2018: Sticht Naturschutz die Windkraft stets aus?

Oben angegebenes Zitat stammt aus: HAHL, M. (2017): Der Hebert im Landschaftsschutzgebiet Neckartal II – Eberbach. Windenergie im Spannungsfeld mit Erholungsvorsorge, Landschaftsschutz und nachhaltiger Sicherung der Biodiversität. Konfliktanalyse zur Abwägung und Bewertung einer Änderung der Schutzgebietsverordnung zwecks Errichtung von Windenergieanlagen. Gutachten (60 S.)

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Filmdoku „End of Landschaft“ – Kritisches Roadmovie durchs Energiewendeland (im Fokus: Odenwald)

(PM) „End of Landschaft – Wie Deutschland das Gesicht verliert“ – „Im Januar 2017 erfährt der Filmproduzent Jörg Rehmann von rund 400 Windrädern, für die Flächen allein im hessischen Odenwald ausgewiesen werden sollen. Die Bürger sind verunsichert, doch viele ahnen nicht, welche Veränderungen und Konflikte sich dadurch ergeben können. Das bringt Rehmann dazu, andere Regionen zu bereisen, in denen mehr Erfahrungen bestehen. In Ostfriesland steht im Schnitt alle 790 Meter ein Windrad neben dem anderen. Hier hat eine latente Enteignungs- und Entsiedelungswelle der Bevölkerung eingesetzt. In Mecklenburg-Vorpommern wurden Milliarden für den „Aufbau Ost“ in eine neue Infrastruktur investiert. Doch mit der Entscheidung, das ganze Bundesland zum „Elektrizitätswerk der Nation“ zu machen, setzt auch dort eine Landflucht ein. Indem die Windräder nun auch den Städten näherrücken, werden Anwohner oft zum zweiten Mal mit zerstörter Landschaft, Lärm und Konflikten konfrontiert. Im rheinland-pfälzischen Moselhunsrück und im Saarland trifft der Autor auf Strukturen, die von Experten als kriminell bezeichnet werden. Dabei müsste ein gutes Ziel sich doch eigentlich guter Methoden bedienen, gibt der Filmemacher zu bedenken. – Für Rehmann und die im Film befragten Experten ist die Notwendigkeit eines wirksamen Klimaschutzes unbestreitbar. Aber die „Handschrift der Energiewende“ ist selbst nach Meinung renommierter Verfassungsjuristen zur „Perversion“ entgleist. …“ – Weitere Info: End of Landschaft am 17 Oktober 2018 um 19 Uhr in Beerfelden Rahmenplakat Darmstadt a2 – Regionale Kino- und Vorführtermine (Info-Stand: 20.9.2018):

* Gemeinsame Stellungnahme der IHO und der Naturschutzinitiative zum Kahlberg

Initiative Hoher Odenwald e.V. und Naturschutzinitiative e.V. beziehen Stellung zu projektierten Windenergieanlagen auf dem Kahlberg (Kreis Bergstraße, südhessischer Odenwald): stn_kahlberg_ihoni_29-12-2016

* Höllbach und Reisenbach – europäisches Naturerbe

Heute aufgenommene April-Impressionen an den naturbelassenen Fließgewässern Reisenbach und Höllbach, die den weiträumig bewaldeten „Markgrafenwald“-Bergrücken rundherum „flankieren“ … – Landschaftsentwicklung, Naturschutz und ein europäisch geschütztes Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) haben hier einen erstklassigen Lebensraum auch für die Schwarzstörche des Hohen Odenwalds geschaffen.

Höllbach Reisenbach 240416 001klHöllbach Reisenbach 240416 003klHöllbach Reisenbach 240416 002klHöllbach Reisenbach 240416 004klHöllbach Reisenbach 240416 006klHöllbach Reisenbach 240416 007klHöllbach Reisenbach 240416 014klHöllbach Reisenbach 240416 025klHöllbach Reisenbach 240416 010kl2

„Fauna-Flora-Habitat“ – was ist das? Mehr Info: FFH-Gebiet Odenwald Eberbach; Infoblatt des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Referat Naturschutz und Landschaftspflege (1. Auflage, 2011)

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph