* Markgrafenwald als Vorrangebiet für Windenergie in der Regionalplanung gestrichen!

Ein weiterer großer Zwischenerfolg für unsere Umweltvereinigung:

Der „Markgrafenwald/Augstel“ ist als „Vorranggebiet“ (VRG) aus dem „Teil-Regionalplan Windenergie“ des Verbands Region Rhein-Neckar (VRRN) heraus gefallen.

Die Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) schreibt heute, der Planungsausschuss habe dem Entwurf zugestimmt, und es gelte als sicher, dass die Verbandsversammlung am 11. Dezember ebenfalls zustimmen werde.

Gestrichen wurden im Neckar-Odenwald-Kreis, so die RNZ, das ursprünglich als VRG geplante Gebiet „Markgrafenwald in Waldbrunn und Eberbach aufgrund einer „uneinheitlichen Datenlage zum Vorkommen des Schwarzstorchs und des Wespenbussards“ nach bisher mehr als zehn vorgelegten Gutachten. – Der bisher als VRG geplante „Kornberg bei Hardheim/Höpfingen wurde ebenfalls gelöscht; auch hierzu hatte die Umweltvereinigung IHO e.V. im März 2018 eine aufgrund naturschutzfachlicher Bedenken ablehnende Stellungnahme im Rahmen des so genannten UVP-Scopings vorgelegt. – Für die im Neckar-Odenwald-Kreis und in den anderen Teilräumen der länderübergreifenden Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) verbliebenen Vorranggebiete ist die jetzt erfolgte Entscheidung im Planungsausschuss dennoch bedauerlich, weil auch in vielen anderen Gebieten Mensch, Natur und Landschaft von negativen Auswirkungen großer Windenergieanlagen betroffen sind.

Insbesondere die Streichung eines potenziellen Vorranggebiets „Markgrafenwald“ ist als großer Erfolg unter anderem der zahlreichen profunden Stellungnahmen und Gutachten zu werten, die von unserer Umweltvereinigung „Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ zu allen drei Offenlagen des Regionalverbands ausgearbeitet und eingereicht wurden. – Allein zur 3. Offenlage hatten wir in drei zeitlichen Abschnitten verschiedene, aufeinander aufbauende Stellungnahmen mit unter anderem naturschutzfachlichen und umwelt- sowie planungsrechtlichen Ausführungen beim Regionalverband vorgelegt. Als besonders bedeutend dürften sich dabei die avifaunistischen Begutachtungen im Auftrag der IHO e.V. (ab 2014) sowie auch im Auftrag des NABU (ab 2017) erwiesen haben. Auch die fachanwaltlichen Ausführungen im Auftrag der IHO e.V. haben ganz sicher erheblich dazu beigetragen.

Obacht, bitte engagiert bleiben: dies ist noch keine Entwarnung für ein Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“!

In Baden-Württemberg stellen Flächen, die nicht als Vorranggebiete in der Regionalplanung überplant werden, allerdings keine Ausschlussgebiete für die Windenergie dar, was als eine Entmachtung der Regionalplanung in ihrer eigentlichen Bedeutung für die Raumordnung anzusehen ist. – Keineswegs auszuschließen ist daher, dass die Vorhabensträger (d.h. die „MVV Energie“ in Kooperation mit der „Windpark Markgrafenwald GbR“) dennoch versuchen können, sich über § 35 BauGB (Privilegierung der Windenergie im Außenbereich) am Markgrafenwald (Waldbrunn) mitsamt dem Augstel (Eberbach) „einzuklagen“.

Somit bleibt das weitere Vorgehen weiterhin, wie bisher schon, letztlich eine Entscheidung der Genehmigungsbehörden und gegebenenfalls der Gerichte, wenn darüber zu urteilen wäre, wie mit einer neu eingereichten Antragstellung für einen „Windpark Markgrafenwald“ umzugehen ist. Projektiert wurden bisher – trotz der erheblichen artenschutz- und naturschutzfachlichen Verstöße – zwölf Windenergieanlagen auf dem Markgrafenwald-Bergrücken zwischen den FFH-Fließgewässern Reisenbach, Höllbach und Itter, die als essenzielle Nahrungshabitate für den Schwarzstorch dienen. Das gesamte Gebiet ist ein ausgeprägtes, wertvolles Habitat, welches – neben den Schwarzstörchen – auch Brut- und Lebensstätten für Rotmilan, Wespenbussard und viele weitere streng geschützte Vogel- und Fledermaus-Arten enthält. Dies wurde im Grunde genommen bereits im Jahr 2014 gutachterlich (durch Gutachter Carsten Rohde im Auftrag der IHO) nachgewiesen.

Da der IHO Hinweise darauf vorliegen, dass besagte Vorhabensträger möglicherweise sogar schon im kommenden Jahr 2020 einen Antrag neu vorlegen könnten, müssen die weiteren Schritte daher – trotz des jetzigen Erfolgs in Bezug auf die Regionalplanung – sehr aufmerksam verfolgt werden und es muss kontinuierlich dagegen gehalten werden. Deshalb will und muss die Umweltvereinigung IHO e.V. auch 2020 mit weiteren ornithologischen Begutachtungen gegen ein immer noch nicht auszuschließendes Vorhaben „Markgrafenwald“ vorgehen.

Zudem ist der bereits durch Umweltjuristen bestätigte Status „Faktisches Vogelschutzgebiet“ und das Landschaftsschutzgebiet, zu dem neben dem Augstel auch der Hebert oder die Hohe Warte gehören, weiterhin zu stärken. Die Umweltvereinigung IHO sieht eine Entwicklung hin zu einem formellen „Vogelschutzgebiet (Östlicher) Odenwald“ zum Schutz des Schwarzstorchs in Baden-Württemberg – mit dem Markgrafenwald-Reisenbach-Höllbach-Komplex als einer der Kernzonen – als absolut erstrebenswert an, um dem Naturschutz der Region gerade auch im Sinne der EU-Vogelschutzrichtlinie gerecht zu werden; hierbei sieht sich die Umweltvereinigung IHO mit dem NABU übereinstimmend.

Vielleicht wäre ja genau jetzt eine weitere sehr gute Gelegenheit für die Vorhabensträger, sich ausdrücklich zum Natur- und Artenschutz zu bekennen und auf weitere Planungen am „Markgrafenwald“ auf Grundlage dieser wohlüberlegten Entscheidung des Regionalverbands zu verzichten? Auch die zuständigen Genehmigungsbehörden hatte sich in ihren Stellungnahmen im Jahr 2016 bereits aus naturschutzfachlichen Gründen gegen das Vorhaben ausgesprochen.

Auf jeden Fall haben wir heute einen Grund zum Feiern!

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Ergänzende IHO-Stellungnahme an „Verband Region Rhein-Neckar“ zum Vorhaben „Markgrafenwald“

Die anerkannte Umweltvereinigung „Initiative Hoher Odenwald (IHO) – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt e.V.“ hatte bereits am 01. Juni 2018 und ergänzend am 12. Juli 2018 Stellung zum projektierten Vorranggebiet „Markgrafenwald“ (mit Augstel) im aktuellen Regionalplanentwurf des Verbands Region Rhein-Neckar (VRRN) bezogen. Darin wurde insbesondere auf die seit 2014 erarbeiteten avifaunistischen Gutachten verwiesen (hier vor allem die Arbeiten des Schwarzstorch- u.Greifvogelexperten Carsten Rohde i.A. d. IHO). Hierdurch konnten erhebliche Artenschutzkonflikte belegt werden, die auch in der Gemeinde Waldbrunn (und im GVV) sowie bei der Unteren Naturschutzbehörde Neckar-Odenwald-Kreis zu ablehnenden Positionen führten. Späterhin wurden die Konflikte auch durch die Gutachten i.A. d. NABU bestätigt (2017 u. 2018). Zudem spielt auch der Status eines „faktischen Vogelschutzgebiets“ eine zentrale Rolle, ergänzend zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) beim Augstel.

Aufgezeigt wurde in den bisherigen Stellungnahem der Umweltvereinigung IHO auch eine „Ungleichbehandlung“ des VRG „Markgrafenwald“ in Bezug auf Bewertungen der bzgl. Avifauna und Gebietsschutz vergleichbaren Situation am Beispiel des Buchener Standorts „Welscheberg“, der bereits aus dem Regionalplan herausgenommen wurde. – Die erneute, wiederum ergänzende Stellungnahme der IHO an den VRRN greift aktuelle Entwicklungen auf, die sich unmittelbar auf die zuvor eingereichten Schriftsätze beziehen, und führt folgende wichtigen Aspekte auf: 1. planungsrechtliche Konflikte bzgl. Landschaftsrahmenplanung vs. Regionalplanung, 2. faktisches Vogelschutzgebiet mit Markgrafenwald als Kernzone im Abgrenzungsvorschlag des NABU, 3. Entwicklungen hinsichtlich des LSG-Status, 4. kommunalrechtliche Aspekte in Bezug auf Abweichungen in der Regionaplanung sowie 5. Zweifel bzgl. der Windgeschwindigkeit auf dem Bergrücken. – Nachzulesen hier: 190513-000001-190466-AM-VerbGem + Anlage 1 + Anlage 2

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* „Odenwälder Lichtermeer“ als Gemeinschaftsaktion für einen Windenergieanlagen-freien Odenwald

MIt freundlicher Genehmigung von Gerhard Grünewald, Redaktionsleiter für den Lokalteil Odenwaldkreis, verlinken wir hier ein pdf zum Echo-Artikel über die Bürgerprotestaktion  „Odenwälder Lichtermeer“: Odenwälder Echo, 27.10.2018

Wesentliche Gründe, warum sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger gegen den Windenergie-Ausbau im hessischen, badischen und bayerischen Odenwald wenden, sind – neben weiteren sehr wichtigen Aspekten – der Artenschutz mitsamt dem Lebensraum- und Landschaftsschutz. Auch die Tatsache, dass eine Sicherung der Stromversorgung durch die so genannte „Energiewende“ für viele kritisch denkende Bürger nicht zu erkennen ist, bringt Kritiker respektive Gegner dieser Entwicklung zu ihrer Positionierung. Mit nach wie vor unter 3 % Anteil der Windenergie am deutschen Endenergieverbrauch, und das bei mittlerweile etwa 30.000 Anlagen, ist eine „Wende“ von fossilen Energieträgern hin zu Erneuerbaren keinesfalls erkennbar – und somit natürlich auch keine CO2-Reduktion. Speichertechnologie in einer annähernd ausreichenden Quantität ist nicht verfügbar sachlich-fundierte Prognosen (bspw. Institut für Wirtschaftsforschung) stehen den Illusionen vieler Energiewendler mit harten Tatsachen entgegen. Auch die ehemaligen Landräte Wilkes (Bild rechts) und Schnur stehen längst gegen den Weindenergie-Ausbau im Odenwald auf, und mit ihnen sprechen sich mehr und mehr Handlungs- und Entscheidungsträger in den Rathäusern gegen diese Entwicklung aus und fordern alternative energiepolitische Wege. Tourismuswirtschaft, Lebensqualität, Umwelt- und Gesundheitsschutz sind weitere Kriterien. – Leider kommen diese essenziellen Aspekte im Echo-Artikel zu kurz, welcher aber dennoch einen Eindruck von der Bürgeraktion „Odenwälder Lichtermeer“ geben kann – im Artikel konzentriert auf den Schwerpunkt südhessischer Odenwaldkreis. (Fotos: privat)

* Weinheimer Windenergieanlagen im Landschaftsschutzgebiet von Unterer Naturschutzbehörde abgelehnt

Einem 2017 vorgelegten Gutachten des Fachbüros proreg zum Bergrücken „Hebert“ im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Neckartal II – Odenwald, der – ebenso wie das „Augstel“ als Nordwest-Teil des umstrittenen Vorhabens „Windpark Markgrafenwald“ – als Konzentrationsfläche und Vorranggebiet für die Windenergie geplant werden soll, ist zu entnehmen, dass eine Befreiung oder eine Änderung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung zugunsten einer Windenergie-Planung als äußerst kritisch gesehen werden muss: „Sowohl der national verankerte Schutzstatus (BNatSchG, LSG-VO) als auch die Verzahnung mit den unionsrechtlichen FFH- und Vogelschutz-Richtlinien sowie die SUP-Richtlinie der EU sind aufgrund der im Schutzzweck des LSG genau und verbindlich definierten Bezüge zu Naturhaushalt, Erholungsfunktion und Bewahrung der Landschaft nicht auszuräumen.“ (Hahl-proreg 2017).

Einerseits der Landschaftsschutz und andererseits das in der LSG-Verordnung ebenfalls festgelegte Artenschutzregime mitsamt seinen EU-rechtlichen Bezügen – beide Komponenten sind bereits in die regionalplanerische und kommunalplanerische Ebene aufzunehmen und können nicht auf eine nachfolgende Planungs- und Genehmigungsebene verlagert werden.“ Ebenso sind kumulative Effekte abzuwägen. Dementsprechend wurde die Errichtung von Windenergieanlagen am Augstel sowie auf dem Hebert von der Umweltvereinigung „Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt (IHO) e.V.“ schon allein unter Landschaftsschutz-rechtlichen Aspekten, gekoppelt an den Artenschutz, in zahlreichen Stellungnahmen abgelehnt.

Aktuell sind, wie wir von unserem Kooperationspartner Dipl.-Geogr. Dr. Richard Leiner informiert wurden, aufgrund einer fachlich wie rechtlich begründeten Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises die Windkraftpläne der nordbadischen Stadt Weinheim fürs Erste gescheitert: Das zuständige Landratsamt erlaubt der Stadt keine Windkonzentrationszone im Landschaftsschutzgebiet! – Die Untere Naturschutzbehörde in Baden-Württemberg sei eine eigenständig entscheidende Behörde und nicht weisungsgebunden, so Leiner. – Weitere Information hierzu lesen Sie im Kommentar unter folgendem Link: Leiner, Landratsamt gegen Windenergie im Landschaftsschutzgebiet _ 10.2018 _ Vorlage IHO-Website Hahl

Nachtrag – Rhein-Neckar-Zeitung 17.10.2018: Sticht Naturschutz die Windkraft stets aus?

Oben angegebenes Zitat stammt aus: HAHL, M. (2017): Der Hebert im Landschaftsschutzgebiet Neckartal II – Eberbach. Windenergie im Spannungsfeld mit Erholungsvorsorge, Landschaftsschutz und nachhaltiger Sicherung der Biodiversität. Konfliktanalyse zur Abwägung und Bewertung einer Änderung der Schutzgebietsverordnung zwecks Errichtung von Windenergieanlagen. Gutachten (60 S.)

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Kritik am „Dichtezentren“-Konzept

Artenschutzrechtlich sehr problematisch sind verschiedene Programme, u.a. des Umweltministeriums in Baden-Württemberg, um im Rahmen von landesweiten Schwarzstorch- und Rotmilan-Kartierungen explizit Brutstätten zu erfassen und allein hieraus so genannte „Dichtezentren“ abzuleiten (wie dies bereits zuvor für Rot- und Schwarzmilan erfolgt war).

In verhaltensökologischer Hinsicht sind solche Ansätze viel zu statisch gefasst und zu kleinräumig festgelegt, Weitaus entscheidender als eine räumlich wie zeitlich allzu statische Begrenzung auf Bruthabitate ist die Raumnutzung der Schwarzstörche, Rotmilane und Co. im räumlich-funktionalen Zusammenhang. Hierzu spricht unter anderem das „Schwarzstorch-Urteil“ des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 eine deutliche Sprache, indem dieses die Relevanz der Raumnutzung für die Ermittlung und Bewertung von Artenschutzkonflikten deutlich akzentuiert.

Räumlich und zeitlich stark vereinfachte Kartierungsergebnisse weisen also einerseits einen allzu statischen Charakter auf, welcher der Dynamik in den Biozönosen (Gemeinschaft von Organismen verschiedener Arten in einem abgrenzbaren Lebensraum) keineswegs gerecht werden kann, welcher andererseits die hochrelevante Arealausbreitung mittels Pionieren am Rande so genannter „Dichtezentren“ nicht berücksichtigt und welcher schließlich dem EU-rechtlichen Individuenansatz widerspricht. – Näher ausgeführt wird dies in folgender Bearbeitung: HAHL 2018 Dichtezentren _ HAHL-proreg-08.2018

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Filmdoku „End of Landschaft“ – Kritisches Roadmovie durchs Energiewendeland (im Fokus: Odenwald)

(PM) „End of Landschaft – Wie Deutschland das Gesicht verliert“ – „Im Januar 2017 erfährt der Filmproduzent Jörg Rehmann von rund 400 Windrädern, für die Flächen allein im hessischen Odenwald ausgewiesen werden sollen. Die Bürger sind verunsichert, doch viele ahnen nicht, welche Veränderungen und Konflikte sich dadurch ergeben können. Das bringt Rehmann dazu, andere Regionen zu bereisen, in denen mehr Erfahrungen bestehen. In Ostfriesland steht im Schnitt alle 790 Meter ein Windrad neben dem anderen. Hier hat eine latente Enteignungs- und Entsiedelungswelle der Bevölkerung eingesetzt. In Mecklenburg-Vorpommern wurden Milliarden für den „Aufbau Ost“ in eine neue Infrastruktur investiert. Doch mit der Entscheidung, das ganze Bundesland zum „Elektrizitätswerk der Nation“ zu machen, setzt auch dort eine Landflucht ein. Indem die Windräder nun auch den Städten näherrücken, werden Anwohner oft zum zweiten Mal mit zerstörter Landschaft, Lärm und Konflikten konfrontiert. Im rheinland-pfälzischen Moselhunsrück und im Saarland trifft der Autor auf Strukturen, die von Experten als kriminell bezeichnet werden. Dabei müsste ein gutes Ziel sich doch eigentlich guter Methoden bedienen, gibt der Filmemacher zu bedenken. – Für Rehmann und die im Film befragten Experten ist die Notwendigkeit eines wirksamen Klimaschutzes unbestreitbar. Aber die „Handschrift der Energiewende“ ist selbst nach Meinung renommierter Verfassungsjuristen zur „Perversion“ entgleist. …“ – Weitere Info: End of Landschaft am 17 Oktober 2018 um 19 Uhr in Beerfelden Rahmenplakat Darmstadt a2 – Regionale Kino- und Vorführtermine (Info-Stand: 20.9.2018):

* Stellungnahme zum Teilregionalplan Windenergie

Unsere Stellungnahme zum Teilregionalplan Windenergie der Metropolregion Rhein-Neckar wurde fristgerecht zum 09. Mai beim Verband Region Rhein-Neckar eingereicht und besteht aus zwei Komponenten:

Teil 1 (37 Seiten) bezieht sich auf die Vorrangfläche „VRG NOK/RNK-VRG01-W Waldbrunn/Eberbach“, also Markgrafenwald/Augstel, und nimmt in diesem Rahmen insbesondere zum „Umweltbericht“ des Regionalverbands Stellung:  IHO-Stellungnahme Teil 1

Teil 2 (3 Seiten) bezieht sich auf den „Odenwald als Gesamtökosystem von europäischem Rang und UNESCO Global Geopark“: IHO-Stellungnahme Teil 2

Zudem wurde Die Bearbeitung auch als gemeinsame Stellungnahme der „Naturschutzinitiative e.V.“ und der „Initiative Hoher Odenwald e.V.“ an den Verband Region Rhein-Neckar gereicht: Gemeinschaftliche Stellungnahme IHO/Naturschutzinitiative

* Waldbrunner Gemeinderatsbeschluss gegen „Windpark Markgrafenwald“ bleibt in der Eberbacher Verwaltungsvorlage unberücksichtigt

„Schneller schlauer mit der Rhein-Neckar-Zeitung“ – das ging zumindest in Eberbach dann doch nicht so schnell. Ein Leserbrief von Dr. Manfred Fuckert kam bereits am Samstag Mittag als E-Mail in der RNZ-Redaktion an. Verbunden mit der Bitte, ihn in der Montagsausgabe – heute also – aufzunehmen, da er sich nun einmal auf die abendliche Stadtratssitzung bzw. einen hierzu geschalteten Zeitungsartikel bezieht. Bei allem Verständnis fürs redaktionelle Platzangebot ist das Erscheinen eines zur GR-Sitzung verfassten Leserbriefs erst einen Tag nach der Ratszusammenkunft doch etwas zu spät, um schneller schlauer zu werden. – Zum Leserbrief, der stilistisch mit dem herrlich ins Fluss-Landschaftsbild eingebundenen Städtchen als „Juwel des Neckartals“ spielt, gelangen Sie hier: Leserbrief RNZ MFuckert Juwelen vor die Säue

Manfred Fuckert erläutert im Anschreiben an die Redaktion, sein Leserbrief sei schon deshalb dringlich, weil er sich „nicht des Eindrucks einer manipulativen Verwaltungsvorlage durch die Stadtverwaltung erwehren“ könne. So hieße es im – zuvor zeitlich gut platzierten – RNZ-Bericht: „Nach der Verwaltungsvorlage für die nächste Gemeinderatssitzung soll Eberbach bei der Regionalplanung darauf hinwirken, dass im Teilplan Windenergie der Hebert … als eine von zwei Vorrangflächen eingeplant wird“ (siehe auch Tagesordnung GR 02.05.2016). – In der Tat wäre ein ausgewogener Entscheidungsvorschlag sowohl beim „Hebert“ als auch beim „Augstel“ der Sache angemessen; nicht wenige Juristen sind der Ansicht, dass bereits im Regional- und Flächennutzungsplan-Verfahren umweltrechtliche Konflikte zu berücksichtigen und nicht auf spätere Genehmigungsverfahren zu verlagern seien.

* Entscheidung für Artenschutz und Landschaftspflege – und es droht k e i n e „Verspargelung“

Visual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014.jpgHeute berichtet die Rhein-Neckar-Zeitung von der Beschlussfassung des Waldbrunner Gemeinderats, vgl. RNZ-Berichterstattung zur Sondersitzung des Gemeinderats. Die Beschreibung des Sitzungsverlaufs mit den Anträgen aus zwei Fraktionen ist gut auf den Punkt gebracht. Nachdem die RNZ-Redaktion einige tendenziöse Nadelstichlein, die es zuvor noch in zwei Online-Magazine geschafft haben, versachlicht hat (so war in der Vorlage zunächst von „jahrelanger Lobbyarbeit der Initiative Hoher Odenwald“ die Rede und Waldbrunn hätte angeblich „die Zeit zurück gedreht„), so liegt jetzt ein der Sachlage weitgehend angemessener RNZ-Bericht vor. Auf zwei wichtige Aspekte muss jedoch ergänzend eingegangen werden: einerseits die fachlich und rechtlich sehr wohl nachvollziehbaren Gründe, weshalb die Mehrheit der Gemeinderäte mittlerweile gegen ein Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ stimmt, anderenteils eine unausgewogene Darstellung der alten Mär‘ von der angeblichen „Verspargelung“.

Beschluss stärkt nachhaltige Entwicklung

In aller Deutlichkeit ist zu ergänzen, dass die Gemeinderäte mehrheitlich nicht etwa „die Zeit zurück gestellt“ haben, vielmehr war es ein kluger, verantwortungsbewusster und zukunftsweisender Beschluss, der ganz konkret auf der Grundlage erfolgte, dass seit dem ursprünglichen Einvernehmen des Gemeinderats im Jahr 2013 eine wesentlich andere Entscheidungsbasis eingetreten war: Im Jahr 2014 wurde die artenschutzrechtliche Brisanz des Vorhabens mit dem Nachweis von Schwarzstörchen und anderen geschützten Arten im Vorhabensgebiet bekannt (Gutachten Rohde 2014 i. A. der IHO). Eine Entscheidung für das Windpark-Vorhaben hätte einen Verstoß gegen die Vogelschutzrichtlinie der EU billigend in Kauf nehmen müssen. Hier wäre auch von Seiten der Vorhabensträger bereits im Jahr 2014 eine Abkehr vom fragwürdigen Projekt zu erwarten gewesen, und so wurde es diesen gutachterlich auch nahe gelegt (Rohde, März 2014). Vermeintlicher „Klimaschutz“ durch Windenergie-Ausbau ist nun einmal kein Artenschutz, sofern hierdurch hervorragende Ökosysteme zerstört und zerschnitten werden! Anpassung an Klimaschwankungen erfordert ja gerade stabile Ökosysteme und intakte Lebensräume, letztlich nicht allein für unsere tierischen Mitgeschöpfe, sondern im Sinne von so genannten „Ökosystemleistungen“ selbstverständlich auch zu unseren eigenen Gunsten. Zudem sind Landschafts- und Naturschutz öffentliche Belange und dienen dem Gemeinwohl. Deren Bewahrung ist grundlegender Baustein einer zukunftsfähigen Entwicklung.

Artenschutzrecht und schlüssiger Flächennutzungsplan schützen vor „Verspargelung“

Visual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014.jpgIn der Berichterstattung heißt es dann noch, manche befürchten nach dem aktuellen Beschluss des Gemeinderats, „dass der „Verspargelung“ des cropped-Visual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL10141.jpgWinterhauchs erst Tür und Tor geöffnet werde. Denn ohne Konzentrationszone könne es nun zumindest theoretisch überall auf Gemarkung Waldbrunn zum Bau von Windkraftanlagen kommen“. Dieser in den Raum gestellten „Befürchtung“, eher vielleicht eine „Furchterregung“, ist klar zu entgegnen, dass bei alternativen Flächenpotenzialen auf der Waldbrunner Gemarkung ebenfalls mit Verstößen gegen die Vogelschutzrichtlinie der EU sowie teils auch gegen die Natura-2000-Verträglichkeit (FFH-Gebiet Odenwald Eberbach) zu rechnen wäre, hinzu tritt der großflächige Status eines für die Region wichtigen Landschaftsschutzgebiets.

Des Weiteren ist anzumerken, dass eine Standort-Steuerung durch einen Flächennutzungsplan (FNP) faktisch sehr wohl möglich ist. Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass das Konzept einer Auswahl und einer Rangfolge so genannter „weicher Kriterien“ schlüssig erarbeitet wird und eine einwandfreie Ermittlung, Bewertung und Abwägung zu erfolgen hat. Die bisherige Flächennutzungsplanung setzte in ihrer Hierarchie, also der Rangfolge weicher Kriterien, auf den Schutz der Landschaft, schloss folgerichtig die Landschaftsschutzgebiete im Gemeindeverwaltungsverband Neckargerach-Waldbrunn aus, ohne jedoch die erhebliche Beeinträchtigung des „Augstel“, der nordwestlichen Erweiterung des „Markgrafenwald“-Bergrückens (benachbarte Eberbacher Gemarkung) wiederum ins FNP-Konzept einzubeziehen. Auch die Top-Landschaftsbildbewertung (gemäß Dr.-Ing. Frank Roser) des Höllbach-Markgrafenwald-Reisenbach-Komplexes blieb darin konzeptionell unberücksichtigt.

„Markgrafenwald“ als Konzentrationszone entbehrt schlüssiges Flächennutzungsplan-Konzept

Hierzu mag es nun abweichende Ansichten geben; wir sehen in dieser bisherigen Herangehensweise deutliche Bewertungs- und Abwägungsdefizite, wodurch der ursprünglich entwickelte Flächennutzungsplan mit der Konzentrationszone „Markgrafenwald“ (und der nordwestlich benachbarten Fortführung „Augstel“) im Falle künftiger Bauanträge (nach § 35 BauGB) als steuerndes Instrumentarium nicht gerichtssicher belastbar gewesen wäre. Schließlich fehlte noch – aus unserer Sicht planerisch nicht nachvollziehbar – eine Berücksichtigung der 2014 nachgewiesenen Verstöße gegen die rechtlich hoch stehende Vogelschutzrichtlinie, die sich bei Errichtung von Windenergieanlagen mit höchster Wahrscheinlichkeit ergeben hätten. Vermeintlichen „Lösungen“ im Sinne von Ausgleichsmaßnahmen usw. wurde von kompetenter umweltjuristischer Seite (Stuttgarter „Gruppe für ökologische Gutachten“) eine „hohe Prognoseunsicherheit“ zugesprochen, also mit anderen Worten: äußerst unwahrscheinlich, dass solche Lösungsversuche über Einzelfallausnahmen oder CEF-Maßnahmen rechtlich belastbar funktionieren würden.

Somit hätte gerade eine Konzentrationszone „Markgrafenwald“ die übrige cropped-Visual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014-B.jpgVisual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014.jpgVisual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014.jpgGVV-Gemarkung eben nicht vor einer immer wieder kommunizierten „Verspargelung“ bewahren können. Gegebenenfalls wäre nun spätestens im Falle eines künftigen Bauantrags ein neuer, allerdings konzeptionell rundum schlüssiger Flächennutzungsplan erforderlich, der dann tatsächlich Landschafts- und Artenschutz als vorrangig zu berücksichtigende weiche Kriterien definieren würde. In einem ländlichen Teilraum wie Waldbrunn, der – rund um den Katzenbuckel – auch im regionalen und landesweiten Kontext eine derart hochwertige Bedeutung für Biodiversität und Artenvielfalt sowie Landschaftsschutz und Landschaftsbild aufweist, muss auch die Windenergie angemessen eingeordnet werden und darf nicht über allem anderen stehen. Hierzu haben Kommunen nun einmal die Möglichkeit und auch eine Verantwortung, wenn nicht gar eine raumordnerische Pflicht, ihre „weichen Kriterien“ im Flächennutzungsplan angemessen zu werten und abzuwägen, um damit Windenergie-Standorte zu steuern. – Es trifft also eben nicht zu, dass jetzt auf dem Winterhauch „Tür und Tor geöffnet seien“ und künftig eine „Verspargelung“ zu erwarten wäre.

Die Beschlussfassung im Waldbrunner Gemeinderat am Montag, dem 18. April 2016, brachte eine relativ wenig erwartete Wendung mit sich, die sich gleichwohl Schritt für Schritt angebahnt hatte. Das Meinungsbild dazu geht natürlich auseinander. Wir von der IHO sprechen den Gemeinderäten unsere Hochachtung für einen zukunftsweisenden Beschluss zugunsten von Natur und Landschaft aus, der dem wahren „Kapital“ der Gemeinde Waldbrunn entspricht und der Windenergie vorrangige Kriterien angemessen bewertet, der zudem einem nachhaltigen Miteinander von Mensch und Mitwelt Tür und Tor öffnet und dadurch auch verträgliche und innovative Formen einer der Kommune spezifisch angepassten „Energiewende“ ermöglicht.

Wie geht’s weiter …

Nun muss sich nach und nach zeigen, ob es mit dem bereits eingeleiteten BImSch-Verfahren und der Umweltverträglichkeitsprüfung zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“, dem auf kommunaler Ebene der Boden entzogen wurde, überhaupt weiter gehen kann oder nicht. Die Stellungnahmen zur zweiten Offenlage des Teilregionalplans Windenergie können – auch von Ihnen! – noch bis zum 9. Mai beim Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) eingereicht werden. – Wir werden über den Fortgang weiter berichten.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Leserbriefe zur Beschlussfassung des Waldbrunner Gemeinderats am 18.04.

Am 18. April wird der Gemeinderat Waldbrunn einen grundsätzlichen Beschluss zum Bauantrag (BImschG-Antrag) für das Vorhaben der „Windpark Markgrafenwald GbR“ fassen. Die als GbR organisterten Herrn v. Baden wollen zwölf 200 Meter hohe Windenergieanlagen auf dem Bergrücken im Norden Waldbrunns errichten. Als Folge des Gemeinderatsbeschlusses können dann Stellungnahmen unter anderem auch zum Teilregionalplan Windenergie erarbeitet werden. Der Gemeinderat teilt sich mittlerweile deutlich in Befürworter und Kritiker des „Windpark“-Vorhabens. – Diese Woche erscheinen Leserbriefe u.a. aus den Reihen der IHO in verschiedenen Zeitungen, daraus nachfolgend zwei Auszüge (Bilder zum Vergrößern anklicken):

Leserbrief DFuckert RNZ 120416„… Noch besteht Hoffnung, dass bisherige Befürworter im Gemeinderat Einsicht haben in eine alte Fehlentscheidung, die vor Jahren schon von Vorgängern getroffen wurde. Wer von ihnen wird diese Stärke, Verantwortung und den Mut aufbringen? (und nicht Entscheidungen, Klageverfahren, Folgekosten u.a.m. auf Behörden, IHO, Naturschutzverbände und Bürger abwälzen.) Dabei pfeifen es schon die Spatzen von allen Dächern: NABU, BUND und Landesnaturschutzverband sowie die Nachbargemeinde Mudau bezogen erneut klare Position gegen das Vorranggebiet Markgrafenwald; Ministerium für Ländlichen Raum Stuttgart, Regierungspräsidium Karlsruhe (Referat Naturschutz-Landschaftspflege), Untere Naturschutzbehörde Rhein-Neckar-Kreis und weitere gaben kritische Stellungnahmen ab zum Vorranggebiet Markgrafenwald im Teilregionalplan Windenergie. (…) Im Waldbrunner Gemeinderat siegt hoffentlich die Vernunft, damit seine Entscheidung nicht als Schildbürgerstreich in die Geschichte eingeht (…) Besser ein Ende mit Schmerzen als Schmerzen ohne Ende. Vielleicht gesellt sich zur Vernunft auch noch ein Ruck des Herzens für dieses Kleinod Landschaft im Hohen Odenwald. …“ Dr. med. Dorothea Fuckert – Komplett lesen? Leserbrief DFuckert 110416

„… Jeder Entscheidungsträger muss sich vor Augen führen, dass der Leserbrief MHahl 0416 RNZErhalt der Artenvielfalt im Gemeinwohlinteresse liegt und der Energiegewinnung nicht untergeordnet werden kann. (…) Was hätte denn die Gemeinde von zwölf 200 Meter hohen Windenergieanlagen im markgräflichen Wald? Das wandertouristische „Sahnestückchen“ im wunderschönen Landschaftsumfeld des Katzenbuckels steht auf dem Spiel, seit 2015 sogar Teil des neuen Labels „UNESCO Global Geopark“, in dem das Landschaftsbild eine wichtige Rolle spielt! „Energiewende“ sollte nicht dem finanziellen Wohle weniger nutzen, aber etlichen Einwohnern schaden und Gäste vergrämen. (…) Waldbrunn hat jetzt die Chance, einen gemeinschaftlichen Weg seiner Bürger zu suchen, der nicht auf Spaltung und Unfrieden, sondern auf Konsens aufbaut. Hierzu ist, wie bereits im Gemeinderat Mudau beschlossen, der „Markgrafenwald“ aufgrund des Artenschutzkonflikts aus dem Regionalplan herauszunehmen. Seine regionalplanerische Funktion muss lauten: „Naturschutz und Landschaftspflege“. …“ Michael Hahl M.A., Geograph – Komplett lesen? Leserbrief HAHL080416-4

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph