* „Odenwälder Lichtermeer“ als Gemeinschaftsaktion für einen Windenergieanlagen-freien Odenwald

MIt freundlicher Genehmigung von Gerhard Grünewald, Redaktionsleiter für den Lokalteil Odenwaldkreis, verlinken wir hier ein pdf zum Echo-Artikel über die Bürgerprotestaktion  „Odenwälder Lichtermeer“: Odenwälder Echo, 27.10.2018

Wesentliche Gründe, warum sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger gegen den Windenergie-Ausbau im hessischen, badischen und bayerischen Odenwald wenden, sind – neben weiteren sehr wichtigen Aspekten – der Artenschutz mitsamt dem Lebensraum- und Landschaftsschutz. Auch die Tatsache, dass eine Sicherung der Stromversorgung durch die so genannte „Energiewende“ für viele kritisch denkende Bürger nicht zu erkennen ist, bringt Kritiker respektive Gegner dieser Entwicklung zu ihrer Positionierung. Mit nach wie vor unter 3 % Anteil der Windenergie am deutschen Endenergieverbrauch, und das bei mittlerweile etwa 30.000 Anlagen, ist eine „Wende“ von fossilen Energieträgern hin zu Erneuerbaren keinesfalls erkennbar – und somit natürlich auch keine CO2-Reduktion. Speichertechnologie in einer annähernd ausreichenden Quantität ist nicht verfügbar sachlich-fundierte Prognosen (bspw. Institut für Wirtschaftsforschung) stehen den Illusionen vieler Energiewendler mit harten Tatsachen entgegen. Auch die ehemaligen Landräte Wilkes (Bild rechts) und Schnur stehen längst gegen den Weindenergie-Ausbau im Odenwald auf, und mit ihnen sprechen sich mehr und mehr Handlungs- und Entscheidungsträger in den Rathäusern gegen diese Entwicklung aus und fordern alternative energiepolitische Wege. Tourismuswirtschaft, Lebensqualität, Umwelt- und Gesundheitsschutz sind weitere Kriterien. – Leider kommen diese essenziellen Aspekte im Echo-Artikel zu kurz, welcher aber dennoch einen Eindruck von der Bürgeraktion „Odenwälder Lichtermeer“ geben kann – im Artikel konzentriert auf den Schwerpunkt südhessischer Odenwaldkreis. (Fotos: privat)

* Entscheidung für Artenschutz und Landschaftspflege – und es droht k e i n e „Verspargelung“

Visual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014.jpgHeute berichtet die Rhein-Neckar-Zeitung von der Beschlussfassung des Waldbrunner Gemeinderats, vgl. RNZ-Berichterstattung zur Sondersitzung des Gemeinderats. Die Beschreibung des Sitzungsverlaufs mit den Anträgen aus zwei Fraktionen ist gut auf den Punkt gebracht. Nachdem die RNZ-Redaktion einige tendenziöse Nadelstichlein, die es zuvor noch in zwei Online-Magazine geschafft haben, versachlicht hat (so war in der Vorlage zunächst von „jahrelanger Lobbyarbeit der Initiative Hoher Odenwald“ die Rede und Waldbrunn hätte angeblich „die Zeit zurück gedreht„), so liegt jetzt ein der Sachlage weitgehend angemessener RNZ-Bericht vor. Auf zwei wichtige Aspekte muss jedoch ergänzend eingegangen werden: einerseits die fachlich und rechtlich sehr wohl nachvollziehbaren Gründe, weshalb die Mehrheit der Gemeinderäte mittlerweile gegen ein Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ stimmt, anderenteils eine unausgewogene Darstellung der alten Mär‘ von der angeblichen „Verspargelung“.

Beschluss stärkt nachhaltige Entwicklung

In aller Deutlichkeit ist zu ergänzen, dass die Gemeinderäte mehrheitlich nicht etwa „die Zeit zurück gestellt“ haben, vielmehr war es ein kluger, verantwortungsbewusster und zukunftsweisender Beschluss, der ganz konkret auf der Grundlage erfolgte, dass seit dem ursprünglichen Einvernehmen des Gemeinderats im Jahr 2013 eine wesentlich andere Entscheidungsbasis eingetreten war: Im Jahr 2014 wurde die artenschutzrechtliche Brisanz des Vorhabens mit dem Nachweis von Schwarzstörchen und anderen geschützten Arten im Vorhabensgebiet bekannt (Gutachten Rohde 2014 i. A. der IHO). Eine Entscheidung für das Windpark-Vorhaben hätte einen Verstoß gegen die Vogelschutzrichtlinie der EU billigend in Kauf nehmen müssen. Hier wäre auch von Seiten der Vorhabensträger bereits im Jahr 2014 eine Abkehr vom fragwürdigen Projekt zu erwarten gewesen, und so wurde es diesen gutachterlich auch nahe gelegt (Rohde, März 2014). Vermeintlicher „Klimaschutz“ durch Windenergie-Ausbau ist nun einmal kein Artenschutz, sofern hierdurch hervorragende Ökosysteme zerstört und zerschnitten werden! Anpassung an Klimaschwankungen erfordert ja gerade stabile Ökosysteme und intakte Lebensräume, letztlich nicht allein für unsere tierischen Mitgeschöpfe, sondern im Sinne von so genannten „Ökosystemleistungen“ selbstverständlich auch zu unseren eigenen Gunsten. Zudem sind Landschafts- und Naturschutz öffentliche Belange und dienen dem Gemeinwohl. Deren Bewahrung ist grundlegender Baustein einer zukunftsfähigen Entwicklung.

Artenschutzrecht und schlüssiger Flächennutzungsplan schützen vor „Verspargelung“

Visual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014.jpgIn der Berichterstattung heißt es dann noch, manche befürchten nach dem aktuellen Beschluss des Gemeinderats, „dass der „Verspargelung“ des cropped-Visual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL10141.jpgWinterhauchs erst Tür und Tor geöffnet werde. Denn ohne Konzentrationszone könne es nun zumindest theoretisch überall auf Gemarkung Waldbrunn zum Bau von Windkraftanlagen kommen“. Dieser in den Raum gestellten „Befürchtung“, eher vielleicht eine „Furchterregung“, ist klar zu entgegnen, dass bei alternativen Flächenpotenzialen auf der Waldbrunner Gemarkung ebenfalls mit Verstößen gegen die Vogelschutzrichtlinie der EU sowie teils auch gegen die Natura-2000-Verträglichkeit (FFH-Gebiet Odenwald Eberbach) zu rechnen wäre, hinzu tritt der großflächige Status eines für die Region wichtigen Landschaftsschutzgebiets.

Des Weiteren ist anzumerken, dass eine Standort-Steuerung durch einen Flächennutzungsplan (FNP) faktisch sehr wohl möglich ist. Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass das Konzept einer Auswahl und einer Rangfolge so genannter „weicher Kriterien“ schlüssig erarbeitet wird und eine einwandfreie Ermittlung, Bewertung und Abwägung zu erfolgen hat. Die bisherige Flächennutzungsplanung setzte in ihrer Hierarchie, also der Rangfolge weicher Kriterien, auf den Schutz der Landschaft, schloss folgerichtig die Landschaftsschutzgebiete im Gemeindeverwaltungsverband Neckargerach-Waldbrunn aus, ohne jedoch die erhebliche Beeinträchtigung des „Augstel“, der nordwestlichen Erweiterung des „Markgrafenwald“-Bergrückens (benachbarte Eberbacher Gemarkung) wiederum ins FNP-Konzept einzubeziehen. Auch die Top-Landschaftsbildbewertung (gemäß Dr.-Ing. Frank Roser) des Höllbach-Markgrafenwald-Reisenbach-Komplexes blieb darin konzeptionell unberücksichtigt.

„Markgrafenwald“ als Konzentrationszone entbehrt schlüssiges Flächennutzungsplan-Konzept

Hierzu mag es nun abweichende Ansichten geben; wir sehen in dieser bisherigen Herangehensweise deutliche Bewertungs- und Abwägungsdefizite, wodurch der ursprünglich entwickelte Flächennutzungsplan mit der Konzentrationszone „Markgrafenwald“ (und der nordwestlich benachbarten Fortführung „Augstel“) im Falle künftiger Bauanträge (nach § 35 BauGB) als steuerndes Instrumentarium nicht gerichtssicher belastbar gewesen wäre. Schließlich fehlte noch – aus unserer Sicht planerisch nicht nachvollziehbar – eine Berücksichtigung der 2014 nachgewiesenen Verstöße gegen die rechtlich hoch stehende Vogelschutzrichtlinie, die sich bei Errichtung von Windenergieanlagen mit höchster Wahrscheinlichkeit ergeben hätten. Vermeintlichen „Lösungen“ im Sinne von Ausgleichsmaßnahmen usw. wurde von kompetenter umweltjuristischer Seite (Stuttgarter „Gruppe für ökologische Gutachten“) eine „hohe Prognoseunsicherheit“ zugesprochen, also mit anderen Worten: äußerst unwahrscheinlich, dass solche Lösungsversuche über Einzelfallausnahmen oder CEF-Maßnahmen rechtlich belastbar funktionieren würden.

Somit hätte gerade eine Konzentrationszone „Markgrafenwald“ die übrige cropped-Visual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014-B.jpgVisual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014.jpgVisual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014.jpgGVV-Gemarkung eben nicht vor einer immer wieder kommunizierten „Verspargelung“ bewahren können. Gegebenenfalls wäre nun spätestens im Falle eines künftigen Bauantrags ein neuer, allerdings konzeptionell rundum schlüssiger Flächennutzungsplan erforderlich, der dann tatsächlich Landschafts- und Artenschutz als vorrangig zu berücksichtigende weiche Kriterien definieren würde. In einem ländlichen Teilraum wie Waldbrunn, der – rund um den Katzenbuckel – auch im regionalen und landesweiten Kontext eine derart hochwertige Bedeutung für Biodiversität und Artenvielfalt sowie Landschaftsschutz und Landschaftsbild aufweist, muss auch die Windenergie angemessen eingeordnet werden und darf nicht über allem anderen stehen. Hierzu haben Kommunen nun einmal die Möglichkeit und auch eine Verantwortung, wenn nicht gar eine raumordnerische Pflicht, ihre „weichen Kriterien“ im Flächennutzungsplan angemessen zu werten und abzuwägen, um damit Windenergie-Standorte zu steuern. – Es trifft also eben nicht zu, dass jetzt auf dem Winterhauch „Tür und Tor geöffnet seien“ und künftig eine „Verspargelung“ zu erwarten wäre.

Die Beschlussfassung im Waldbrunner Gemeinderat am Montag, dem 18. April 2016, brachte eine relativ wenig erwartete Wendung mit sich, die sich gleichwohl Schritt für Schritt angebahnt hatte. Das Meinungsbild dazu geht natürlich auseinander. Wir von der IHO sprechen den Gemeinderäten unsere Hochachtung für einen zukunftsweisenden Beschluss zugunsten von Natur und Landschaft aus, der dem wahren „Kapital“ der Gemeinde Waldbrunn entspricht und der Windenergie vorrangige Kriterien angemessen bewertet, der zudem einem nachhaltigen Miteinander von Mensch und Mitwelt Tür und Tor öffnet und dadurch auch verträgliche und innovative Formen einer der Kommune spezifisch angepassten „Energiewende“ ermöglicht.

Wie geht’s weiter …

Nun muss sich nach und nach zeigen, ob es mit dem bereits eingeleiteten BImSch-Verfahren und der Umweltverträglichkeitsprüfung zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“, dem auf kommunaler Ebene der Boden entzogen wurde, überhaupt weiter gehen kann oder nicht. Die Stellungnahmen zur zweiten Offenlage des Teilregionalplans Windenergie können – auch von Ihnen! – noch bis zum 9. Mai beim Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) eingereicht werden. – Wir werden über den Fortgang weiter berichten.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Leserbriefe zur Beschlussfassung des Waldbrunner Gemeinderats am 18.04.

Am 18. April wird der Gemeinderat Waldbrunn einen grundsätzlichen Beschluss zum Bauantrag (BImschG-Antrag) für das Vorhaben der „Windpark Markgrafenwald GbR“ fassen. Die als GbR organisterten Herrn v. Baden wollen zwölf 200 Meter hohe Windenergieanlagen auf dem Bergrücken im Norden Waldbrunns errichten. Als Folge des Gemeinderatsbeschlusses können dann Stellungnahmen unter anderem auch zum Teilregionalplan Windenergie erarbeitet werden. Der Gemeinderat teilt sich mittlerweile deutlich in Befürworter und Kritiker des „Windpark“-Vorhabens. – Diese Woche erscheinen Leserbriefe u.a. aus den Reihen der IHO in verschiedenen Zeitungen, daraus nachfolgend zwei Auszüge (Bilder zum Vergrößern anklicken):

Leserbrief DFuckert RNZ 120416„… Noch besteht Hoffnung, dass bisherige Befürworter im Gemeinderat Einsicht haben in eine alte Fehlentscheidung, die vor Jahren schon von Vorgängern getroffen wurde. Wer von ihnen wird diese Stärke, Verantwortung und den Mut aufbringen? (und nicht Entscheidungen, Klageverfahren, Folgekosten u.a.m. auf Behörden, IHO, Naturschutzverbände und Bürger abwälzen.) Dabei pfeifen es schon die Spatzen von allen Dächern: NABU, BUND und Landesnaturschutzverband sowie die Nachbargemeinde Mudau bezogen erneut klare Position gegen das Vorranggebiet Markgrafenwald; Ministerium für Ländlichen Raum Stuttgart, Regierungspräsidium Karlsruhe (Referat Naturschutz-Landschaftspflege), Untere Naturschutzbehörde Rhein-Neckar-Kreis und weitere gaben kritische Stellungnahmen ab zum Vorranggebiet Markgrafenwald im Teilregionalplan Windenergie. (…) Im Waldbrunner Gemeinderat siegt hoffentlich die Vernunft, damit seine Entscheidung nicht als Schildbürgerstreich in die Geschichte eingeht (…) Besser ein Ende mit Schmerzen als Schmerzen ohne Ende. Vielleicht gesellt sich zur Vernunft auch noch ein Ruck des Herzens für dieses Kleinod Landschaft im Hohen Odenwald. …“ Dr. med. Dorothea Fuckert – Komplett lesen? Leserbrief DFuckert 110416

„… Jeder Entscheidungsträger muss sich vor Augen führen, dass der Leserbrief MHahl 0416 RNZErhalt der Artenvielfalt im Gemeinwohlinteresse liegt und der Energiegewinnung nicht untergeordnet werden kann. (…) Was hätte denn die Gemeinde von zwölf 200 Meter hohen Windenergieanlagen im markgräflichen Wald? Das wandertouristische „Sahnestückchen“ im wunderschönen Landschaftsumfeld des Katzenbuckels steht auf dem Spiel, seit 2015 sogar Teil des neuen Labels „UNESCO Global Geopark“, in dem das Landschaftsbild eine wichtige Rolle spielt! „Energiewende“ sollte nicht dem finanziellen Wohle weniger nutzen, aber etlichen Einwohnern schaden und Gäste vergrämen. (…) Waldbrunn hat jetzt die Chance, einen gemeinschaftlichen Weg seiner Bürger zu suchen, der nicht auf Spaltung und Unfrieden, sondern auf Konsens aufbaut. Hierzu ist, wie bereits im Gemeinderat Mudau beschlossen, der „Markgrafenwald“ aufgrund des Artenschutzkonflikts aus dem Regionalplan herauszunehmen. Seine regionalplanerische Funktion muss lauten: „Naturschutz und Landschaftspflege“. …“ Michael Hahl M.A., Geograph – Komplett lesen? Leserbrief HAHL080416-4

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Zertifizierte Wanderwege und Windenergie-Ausbau

In den kommenden Jahren dürfte es in den Mittelgebirgen klare Gewinner und Verlierer geben: einerseits Regionen und Kommunen, denen der Wandertourismus aufgrund einer windenergieindustriellen Überformung weg brechen wird, und andererseits solche, die ihr Landschaftsbild bewahren und dadurch umso mehr Wandergäste bekommen, eben weil hier noch genau das zu finden sein wird, was jene, die Gäste, nun einmal suchen: naturnahe Landschaften, unverbaute Fernblicke, geringe Technisierung und Stille … Mehr dazu: Wanderblick mit Hindernissen HAHL0316

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* „UNESCO Global Geopark“ Bergstraße-Odenwald

Mit einer am 17.November verkündeten Entscheidung erhalten die weltweiten „Global Geoparks“ (http://www.globalgeopark.org) eine eindrucksvolle Aufwertung: Durch das neue Label „UNESCO Global Geopark“ haben diese jetzt den gleichwertigen Rang wie „UNESCO Welterbestätten“ und „UNESCO Biosphärenreservate“. In Deutschland betrifft diese höchste Auszeichnung sechs Geoparks.

Noch ist nicht absehbar, was diese Aufwertung in Bezug auf den Windenergie-Ausbau der betreffenden Regionen, beispielsweise im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald, bedeutet, wo „Landschaft erleben“ zu den Kernaufgaben zählt. Man erinnert sich, dass die Deutsche UNESCO-Kommission, vertreten durch das MAB-Nationalkomitee, im Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen einen Windenergie-Ausbau in den Kernzonen unterbunden hat (vgl. http://www.swr.de/…/id=1682/did=…/nid=1682/csoqac/index.html). In den UNESCO Global Geoparks gibt es üblicherweise keine Zonierungen und die Ziele sind etwas anders ausgerichtet als in den Biosphärenreservaten des Man-and-Biosphere-Programms (MAB). Spannend dürfte nun die Frage werden, wie sich das neue Label hinsichtlich der „Windstromwende“ in den betreffenden Regionen auswirken und ob die UNESCO hier nicht ähnlich aktiv werden muss wie im Pfälzerwald. – Weiterer Hinweis: http://fact-in-deutschland.de/index.php…

In Deutschland betrifft die Aufwertung zum UNESCO Geopark neben dem Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald folgende Gebiete: Geopark Harz-Braunschweiger Land-Ostfalen, Geopark Muskauer Faltenbogen, Geopark Schwäbische Alb, Geopark Vulkaneifel sowie Natur- und Geopark TERRA.Vita (mit dem Teutoburger Land und dem Wiehengebirge). – Weitere Infos: http://www.unesco.org/…/global_geoparks_become_unesco_sit…/… oder http://www.geo-naturpark.net/…/2015-11-17-UNESCO-geopark.php

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Windkraft-Infotage Beerfelden

Hier sehen Sie eine Programmübersicht zur Veranstaltung „Windkraft Industrieanlagen – Fakten und Aussichten“ an diesem Wochenende auf dem Pferdemarkt Beerfelden. Ort: Rehaplus, Seeweg 1, direkt neben dem Pferdemarkt-Gelände: Windkraft Infotage Beerf Programm 0715

Hier können Sie einen kurzen Auszug aus einem der Beerfelden-Vorträge zum Aspekt „Windenergieausbau und Regionalentwicklung“ (Hahl) nachhören.