* Umweltvereinigung IHO vertritt den Naturschutz auch zum Vorhaben „Windpark Kornberg-Dreimärker“ in Hardheim und Höpfingen

Beim gestrigen UVP-Scoping-Termin im Mosbacher Landratsamt (Neckar-Odenwald-Kreis) wurde vom Vorsitzenden der staatlich anerkannten Umweltvereinigung „IHO e.V.“, dem Geographen Michael Hahl, der Umwelt- und Naturschutz vertreten: Dabei wurden von Seiten der „Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt e.V. (IHO)“ zahlreiche Aspekte angemahnt und um Aufnahme ins Protokoll gebeten, die für eine seriöse Berücksichtigung der relevanten Schutzgüter (z.B. Tiere/Biodiversität, Wasserschutz, FFH-Verträglichkeit usw.) im Rahmen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) unvermeidlich seien. Zusätzlich zum mündlichen Vortrag wurde von der IHO eine 20-seitige schriftliche Stellungnahme vorgelegt. Hahl betonte, dass das Vorhaben, sechs Windenergieanlagen in und am unmittelbaren Rand eines FFH-Gebiets unter Aspekten des EU-rechtlich vorgegebenen Habitat- und Artenschutzes generell abzulehnen sei.

* Konfliktpotenzial für streng geschützte Arten beim Windenergieausbau nicht verharmlosen!

Gemeinsame Pressemitteilung der IHO e.V. und der Naturschutzinitiative e.V.: 

In einer Pressemitteilung drängt der BUND im Kreis Bergstraße darauf, es habe bei der Planung von Windkraftstandorten am Stillfüssel und Kahlberg „keinen einzigen Brutnachweis“ von Schwarzstörchen und anderen EU-geschützten Vogelarten in Tabubereichen gegeben. In dieser Verharmlosung liegt eine große Gefahr für die Beachtung des EU-rechtlichen Habitat- und Artenschutzes im Odenwald. So räumt Herwig Winter zwar ein, die Gutachten „belegen unstrittig eine Reihe von Einzelbeobachtungen“, kommt aber zu falschen Schlussfolgerungen.

Entscheidend ist in derartigen Fällen zunächst einmal die Raumnutzung, weil diese zum erhöhten Tötungsrisiko führen kann. Daher wäre für den Planungs- und Genehmigungsprozess mindestens eine vollumfängliche Raumnutzungsanalyse für die Bewertung der Situation im räumlich-funktionalen Zusammenhang erforderlich gewesen. Diese muss methodischen Standards entsprechen und bei schwer zu erfassenden Arten wie dem Schwarzstorch durch nachweislich erfahrene Art-Spezialisten durchgeführt werden.

In Fachkreisen ist unstrittig, dass Brut- und Lebensstätten des scheuen Schwarzstorchs meist erst durch profunde Raumnutzungsanalysen nachweisbar sind, indem aus Flugbeobachtungen und Verhaltensweisen auf Revierzentren geschlossen werden kann. Die sehr wohl existenten, aber in abgelegenen Waldarealen versteckten Brutstätten werden oftmals gar nicht erst aufgefunden. (…) – Lesen Sie die komplette Pressemitteilung: PM IHO NI zu BUND-PM 18.09.2017

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* IHO bezieht Stellung zum „Stillfüssel“ im Eiterbachtal

Aus der Perspektive einer Vereinigung, die den Umwelt- und Naturschutz vertritt, bezieht die „Initiative Hoher Odenwald (IHO) e.V. – Gemeinnütziger Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ aktuell Stellung zum Windenergie-Vorhaben auf dem Bergrücken „Stillfüssel“ im Bereich des Eiterbachtals, Kreis Bergstraße, südhessischer Odenwald. Auch bei diesem Vorhaben wären massiv schwarzstorch-eiterbachtal-hahl160816-auszSchwarzstörche, zudem Wespenbussarde und andere Anhang-I-Arten der Vogelschutz-Richtlinie der EU sowie verschiedene FFH-Arten betroffen.

Zudem würden Bau und Betrieb von Windenergieablagen an einem solchen Standort gegen das Verschlechterungsverbot der nahe gelegenen FFH-Bachläufe verstoßen, insbesondere deshalb, weil der Schwarzstorch – als Endglied einer spezifischen, an naturnahe Mittelgebirgsbäche gebundene Nahrungskette – wesentlichen Anteil an einem intakten Nahrungsgefüge des (Wald-)Bach-Ökosystems hat

Die IHO-Stellungnahme, welche dieser Tage an das hessische Regierungspräsidium Darmstadt übersendet wird, kann hier eingesehen werden: stellungnahme-stillfuessel-iho-221116-_-o-sign – Bild: Schwarzstorch im Bereich des Eiterbachtal-Stillfüssel-Ökosystems (Aufn.: Hahl 2016)

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Stellungnahmen zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“, das nach § 10 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt wird, fand bis zum 24.05. die Offenlage mit allen betreffenden Unterlagen statt und bis zum 07.06.2016 können Stellungnahmen eingereicht werden.

Alle bisher eingegangenen Einwendungen sind auf der Webseite des Landratsamtes (Neckar-Odenwald-Kreis) abrufbar: Bekanntmachungen u. Stellungnahmen – Auf die sehr gut ausgearbeitete und lesenswerte Stellungnahme der Naturschutzverbände (Landesverbände von NABU, BUND, LNV) weisen wir Sie ganz besonders hin!

Auch die Initiative Hoher Odenwald e.V. – Gemeinnütziger Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt (IHO) wird in der kommenden Woche ihre Stellungnahme beim Landratsamt abgeben. – Zusätzlich können von allen Bürgern Einwendungen eingereicht werden. Wichtig ist eine fristgerechte Einwendung vor allem auch, wenn Sie sich gegebenenfalls die Möglichkeit einer späteren Privatklage (optische Bedrängnis, Verlärmung usw.) offenhalten möchten (Präklusion). Bei Fragen dazu können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen: Kontakt

* Deutschland hat einen neuen Naturschutzverband: die Naturschutzinitiative e.V.

Heute ist ein historisches Datum für den Naturschutz in Deutschland. Am Abend wurde die Pressemeldung herausgegeben: Deutschland hat einen neuen Naturschutzverband – die „Naturschutzinitiative„!

Die Initiative Hoher Odenwald gratuliert dem Vorstandsteam um Harry Neumann sehr herzlich! Der Zweitvorsitzende der IHO ist bereits seit September 2015 eines der ersten Mitglieder des neuen Verbands. – Wir wünschen der NaturschutzInitiative alles Gute für diesen mutigen Weg! Lesen Sie hier mehr: PM_NATURSCHUTZINITIATIVE_15_01_2016_VERTEILER

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph