* IHO-Stellungnahme zum Managementplan für das FFH-Gebiet Odenwald Brombachtal

Zu dem 1474 ha großen Fauna-Flora-Habitat Gebiet (FFH-Gebiet) 6519-341 Odenwald Brombachtal erfolgte bis zum 14.8.2017 die öffentliche Auslegung des Planentwurfs eines Managementplans. Auch aktuell ist der Entwurf noch im Internet abrufbar: http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/268436/

Noch bis zum kommenden Montag, 28. August, können Stellungnahmen durch Vereine, Kommunen, Bürger usw. unter dem Betreff „6519-341 Managementplan“ an das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56 Naturschutz und Landschaftspflege, 76247 Karlsruhe oder per E-Mail an natura2000@rpk.bwl.de eingereicht werden. – Fraglos gehört auch das Brombachtal zu den potenziellen Nahrungshabitaten der lokalen Schwarzstorch-Population im Odenwald.

Als „Besonderheiten“ führt das Regierungspräsidium Karlsruhe zum FFH-Gebiet Odenwald Brombachtal einerseits die Fledermausarten Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und weitere Arten an, welche die bewaldeten Hänge und Berge auf Eberbacher und Heddesbacher Gemarkung nutzen. Die Wiesentäler mit ihren Flachland-Mähwiesen seien zudem Lebensräume der Spanischen Fahne und des Wiesenknopf-Ameisen-Bläulings. In diesen Habitaten lebe auch die Äskulapnatter, eine weitere FFH-Art.

In den Fließgewässern mit flutender Wasservegetation seien schließlich – übrigens wie in nahezu allen naturnahen Bachläufen des südlichen Odenwaldes – Bachneunauge und Groppe heimisch. Natürlich ist IHO-seitig anzumerken, dass sich das FFH-Gewässer daher als mindestens potenzielles Nahrungshabitat unter anderem für unsere Schwarzstörche auszeichnet, deren regionales Vorkommen im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie der EU ja ebenfalls unter strengem Schutz steht. Auch die betroffenen FFH-Fledermausarten suchen auf ihren Jagdrunden von den bewaldeten Bergrücken und Hängen aus die Bachläufe auf. (Zu den „Besonderheiten“ des FFH-Gebiets 6519-341 bitte hier entlang: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt5/Ref56/Natura2000/Seiten/Odenwald-Brombachtal.aspx)

Als Umweltvereinigung mit regionalem Schwerpunkt im länderübergreifenden Odenwald merkt die IHO hierzu an: Vogelschutzrichtline und FFH-Richtlnie sowie deren Schutzkulissen in Vogelschutz- und FFH-Gebieten sind die gemeinsamen Grundpfeiler des EU-Schutzsystems Natura 2000, welches in der naturnahen Kulturlandschaft des Odenwaldes eine maßgebliche Rolle spielt. Der somit auch für den Odenwaldraum festgelegte EU-Artenschutz steht als Unionsrecht höherrangig über dem nationalen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). – In diesem Kontext sind daher die FFH-Gebietskulissen und Vogelschutzgebiete zu sehen, deren Verschlechterungsverbot nicht zuletzt bei Einwirkungen von außen in die Natura-2000-Kulisse hinein EU-rechtlich greifen muss.

* Welcome Honey-buzzard

In diesen Tagen im Mai kehren sie auch bei uns zurück: die Wespenbussarde (engl: Honey-buzzard). Der Wespenbussard ist eine weitere „windkraftsensible“ Anhang-I-Art der EU-Vogelschutzrichtlinie. Seine Brutplätze können von Jahr zu Jahr abweichen. – Das Foto zeigt Wespenbussard und Schwarzstorch im Thermikflug über dem Augstel, dem Nordwestteil des Markgrafenwald-Bergrückens bei Waldbrunn/Eberbach/Mudau (Copyright: Rohde 2014, Quelle: Raumnutzungsanalyse i.A.d. IHO) – Weitere fachliche Info zum Wespenbussard bspw. hier: http://www.hoher-odenwald.de/…/Honey-Buzzard-paper-BB-2015-…

* IHO kritisiert jahreszeitlich inakzeptale Forstarbeiten mit massiven Eingriffen in den Habitat- und Artenschutz

Erhebliche Forsteingriffe im Frühjahr im „Augstel“ und in Teilgebieten des „Markgrafenwaldes“ (Kulturdenkmal Unterferdinandsdorf) widersprechen den Vorgaben der Vogelschutz-Richtiinie und des Bundesnaturschutzgesetzes. IHO wendet sich mit einer Beschwerde an die zuständigen Unteren Naturschutzbehörde und plädiert für eine nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung. Mehr dazu: Forst Augstel Markgrafenwald Umweltrecht-Verstöße _ IHO-310317

* Neues EU-Schutzgebiet im Neckar-Odenwald-Kreis

Im Neckar-Odenwald-Kreis entstehen zwei neue Natura-2000-Gebiete. Noch bis zum 20.02.2017 wird der Planentwurf für das FFFFHH-Gebiet 6421-311 „Odenwaldtäler zwischen Schloßau und Walldürn“ und das Vogelschutzgebiet 6422-401 „Lappen bei Walldürn“ in den Rathäusern Mudau und Walldürn öffentlich ausgelegt. Es handelt sich um relativ kleine Gebietskulissen mit ingesamt etwa 700 ha Flächenareal. Charakteristisch für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) sind unter anderem die Lebensraumtypen Auenwälder mit Erle, Esche und Weide, magere Flachland-Mähwiesen oder Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Für die neuen FFH-Fließgewässer und das sehr kleine Vogelschutzgebiet (VSG) werden spezielle Zielarten definiert.

Bürger, Vereine, Kommunen und andere Interessensvertreter können bis spätestens 06.03.2017 ihre Stellungnahmen beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56 Naturschutz und Landschaftspflege, einreichen. Weitere Details, beispielsweise zum künftigen Management der Lebensräume sowie zu den Kontaktdaten für Stellungnahmen entnehmen Sie folgendem Link mit Informationen der LUBW. (Bild: Pressemitteilung des Regierungspräsiums Karlsruhe) 

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Kommentar zur Beschlussfassung im Eberbacher Gemeinderat bzgl. Teil-Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan braucht schlüssiges Konzept

Der im Eberbacher Gemeinderat beschlossene Teil-Flächennutzungsplan (FNP) enthält vier Konzentrationszonen für die Windenergie: Hebert, Hohe Warte, Flockenbusch und Augstel. Die Gemeinderäte werden sich nach unserer Auffassung noch mit der Frage zu beschäftigen haben, wie sie nach dieser Beschlussfassung einen konzeptionell schlüssigen FNP als „steuerndes Instrumentarium“ erzielen möchten.

Denn zu beachten ist, dass nur ein schlüssiges FNP-Konzept zukünftig den „Ausschluss“ von Windenergieanlagen (WEA) auf nicht ausgewiesenen Flächen gewährleisten kann: Mit welcher Begründung will der Gemeinderat in späteren Jahren WEA auf vermeintlichen „Ausschlussflächen” ablehnen können und sich auch entgegen möglicher Versuche von Vorhabensträgern, sich über § 35 BauGB (“Privilegierung der Windkraft im Außenbereich”) einzuklagen, behaupten können?

Die Möglichkeit, den FNP als „steuerndes Instrument“ zu nutzen, wird dadurch verbaut, dass man mit diesem FNP-Konzept bereits wesentliche Interessen von öffentlichem Belang in ihrer Rangfolge entwertet, nämlich Artenschutz und EU-Vogelschutzrichtlinie, Landschaftsschutzgebiet und Landschaftsbild am Rand des Neckartals, FFH-Gebiet und FFH-Richtlinie, Wasserschutzgebiet und Denkmalschutz.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Windparkpläne bei Hainstadt wegen Schwarzstorch und „faktischem Vogelschutzgebiet“ abgelehnt

Bei Hainstadt im Neckar-Odenwald-Kreis, nahe Buchen, wurden Windenergieanlagen wegen dem nachgewiesenen Schwarzstorch-Vorkommen und dem Status eines „faktischen Vogelschutzgebiets“ abgelehnt. Die Untere Naturschutzbehörde vertritt an diesem Fallbeispiel konsequent die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und der EU-Vogelschutzrichtline und orientiert sich klar an den dokumentierten Nachweisen der Brut- und Lebensstätten sowie der verhaltensökologischen Raumnutzung insbesondere des Scshwarzstorchs. MIt dem Status eines faktischen Vogelschutzgebiets geht zudem ein absolutes Verschlechterungsverbot einher, dem hier offenbar Folge geleistet wurde. – Die Behörde hat also genau das geleistet, wofür sie ihren Namen trägt: die rechtskonforme Wahrung des Naturschutzes. Hier berichtet die Rhein-Neckar-Zeitung.

* Gemeinsame Stellungnahme der IHO und der Naturschutzinitiative zum Kahlberg

Initiative Hoher Odenwald e.V. und Naturschutzinitiative e.V. beziehen Stellung zu projektierten Windenergieanlagen auf dem Kahlberg (Kreis Bergstraße, südhessischer Odenwald): stn_kahlberg_ihoni_29-12-2016

* IHO bezieht Stellung zum „Stillfüssel“ im Eiterbachtal

Aus der Perspektive einer Vereinigung, die den Umwelt- und Naturschutz vertritt, bezieht die „Initiative Hoher Odenwald (IHO) e.V. – Gemeinnütziger Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ aktuell Stellung zum Windenergie-Vorhaben auf dem Bergrücken „Stillfüssel“ im Bereich des Eiterbachtals, Kreis Bergstraße, südhessischer Odenwald. Auch bei diesem Vorhaben wären massiv schwarzstorch-eiterbachtal-hahl160816-auszSchwarzstörche, zudem Wespenbussarde und andere Anhang-I-Arten der Vogelschutz-Richtlinie der EU sowie verschiedene FFH-Arten betroffen.

Zudem würden Bau und Betrieb von Windenergieablagen an einem solchen Standort gegen das Verschlechterungsverbot der nahe gelegenen FFH-Bachläufe verstoßen, insbesondere deshalb, weil der Schwarzstorch – als Endglied einer spezifischen, an naturnahe Mittelgebirgsbäche gebundene Nahrungskette – wesentlichen Anteil an einem intakten Nahrungsgefüge des (Wald-)Bach-Ökosystems hat

Die IHO-Stellungnahme, welche dieser Tage an das hessische Regierungspräsidium Darmstadt übersendet wird, kann hier eingesehen werden: stellungnahme-stillfuessel-iho-221116-_-o-sign – Bild: Schwarzstorch im Bereich des Eiterbachtal-Stillfüssel-Ökosystems (Aufn.: Hahl 2016)

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Strafanzeige wegen erheblicher Störung durch „Ultraleichtflugzeuge“ im Schwarzstorchhabitat

Dringender Verdacht auf Verstoß gegen § 44 BNatSchG 

Am Freitag Abend ging bei der IHO die Meldung ein, dass gegen 19:30 Uhr drei „Ultraleichtflugzeuge“ einen Waldbereich beflogen (Beweis: Augenzeugen u. Fotos“), für den ein Schwarzstorch-Revierzentrum respektive Brutgebiet anzunehmen ist. Das Revierzentrum in direkter Nachbarschaft zum Vorhabensgebiet „Windpark Markgrafenwald“ kann aufgrund von mehreren Kartierungen verschiedener Fachkräfte als bekannt vorausgesetzt werden. Eine gezielte Störung und Vergrämung ist nicht auszuschließen. Das Störmanöver fand unmittelbar vor einem im Vorfeld organisierten Ansitztag zur Beobachtung von Schwarzstorch-Flügen statt.

Im Bundesnaturschutzgesetz ist mit § 44 Abs. 1 Satz 2 klar hinterlegt: Es ist verboten, „wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert“. – Die EU-rechtlich geschützten Schwarzstörche sind scheue Waldvögel, die sehr empfindlich auf Störungen reagieren können; auch die Aufgabe von Brutplätzen sind bei massiven Störmanövern nicht auszuschließen. Auch andere Anhang-I-Arten sind von Ultraleichtflugzeugen betroffen.

* Willkommen Wespenbussard!

BS_IHO_Markgrafenwald-2MBIn diesen Tagen im Mai kehren sie auch bei uns zurück: die Wespenbussarde. 2014 wurden von Carsten Rohde bis zu sieben Wespenbussard-Revierzentren im Bereich des Markgrafenwaldes und seiner direkten Umgebung nachgewiesen. Auch 2015 nutzten sie hier Brutreviere und Aktionsräume. Gleichwohl kann der Brutplatz von Jahr zu Jahr abweichen. Der Wespenbussard ist eine weitere „windkraftsensible“ Anhang-I-Art der EU-Vogelschutzrichtlinie. – Das Foto rechts zeigt Wespenbussard und Schwarzstorch im Thermikflug über dem Augstel, dem Nordwestteil des Markgrafenwald-Bergrückens. (Bild – Copyright: Rohde 2014, Quelle: Raumnutzungsanalyse i.A.d. IHO) – Fachliche Info: Honey Buzzard paper – Den (eher seltenen) Ruf des Wespenbussards hören Sie hier: HB 1 / HB 2 – Plausible Meldungen und Nachweise gerne weiterleiten an: initiative [@] hoher-odenwald.de

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph