* Erteilt der Gemeinderat sein Einvernehmen?

Das Amtsblatt Waldbrunn kündigt für Montag, 25.11., 20 Uhr eine öffentliche Gemeinderat-Sitzung an. Vor den Tagesordnungspunkten findet eine Bürgerfragestunde statt, also ab 20 Uhr. TOP 2: „Windpark Markgrafenwald: Anhörung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG, Stellungnahme der Gemeinde Waldbrunn und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB.“

Es geht also um das Einvernehmen von Seiten der Gemeinde zum Bauantrag der Herren v. Baden für zehn 200 m hohe Windkraftanlagen auf Waldbrunner Gemarkung (zwei weitere auf Eberbacher Gemarkung sollen hinzu kommen).

Die IHO kritisiert: Wie und warum soll ein Gemeinderat verantworten, zum jetzigen Zeitpunkt sein Einvernehmen zu einem Bauantrag über Baumaßnahmen dieser Größenordnung zu erteilen? Zu einem Zeitpunkt, zu dem die Weichen des Zielabweichungsverfahrens (ZAV) beim Regierungspräsidium Karlsruhe noch verschieden gestellt werden können, zu dem die Frist der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB noch am Laufen ist, die Stellungnahmen der Bürger noch nicht eingegangen sind und zu dem nicht einmal die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB begonnen hat! Wodurch soll diese erneute Beschleunigung erforderlich sein?

Bei allem Respekt für die ehrenamtliche Arbeit des Gemeinderats: Es besteht auch dieses Mal wieder keinerlei Anlass, voreilig zu entscheiden. Selbst wenn der Gemeinderat jetzt sein „Ja“ geben sollte, geht es im Landratsamt mit dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren noch nicht voran, denn dazu muss erst das Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium Karlsruhe abgeschlossen sein (gemäß Aktennotiz unseres RA).

Allerdings würde die Gemeinde mit diesem Einvernehmen unserer Einschätzung nach vollends ihr Instrumentarium aus der Hand geben, sich an weiteren Entscheidungsprozessen noch zu beteiligen. Auch wenn es zu für das kommunale Gemeinwohl immer weiter unverantwortlichen Entwicklungen kommt, etwa dann, wenn ein Großteil der Windkraftanlagen an einen börsenorientierten Energiekonzern abgestoßen werden sollte, könnte die Gemeinde dann nicht mehr gegenlenken. Die Gemeinde – das sind allerdings auch wir: Die Bürger haben den Gemeinderat gewählt, um die Interessen der Waldbrunner Bürgerschaft, gerade auch bei Zielkonflikten, ausgewogen zu vertreten. In diesem Sinne sollte das Mandat verstanden und ausgeübt werden.

Nachbetrachtung 25.11.2013 23:00 Uhr: Auf Vorschlag von Bürgermeister Markus Haas wurde die Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren um zwei Wochen, auf die Gemeinderatsitzung am 09. Dezember verschoben.