* „Markgrafenwald“ im Gemeindeverwaltungsverband

Markgrafenwald KB HAHL0913 020opt+klAm Donnerstag, 19.05.2016, ab 18:30 Uhr trifft sich der Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Neckargerach-Waldbrunn zur Beratung und Beschlussfassung rund um das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ im Neckargeracher Rathaus. Mittlerweile wurde das Planungsgebiet in den Gemeinderäten Waldbrunn („Markgrafenwald“) und Eberbach („Augstel“) abgelehnt. Nun sieht die Beschlussvorlage der GVV-Verbandssitzung zu TOP 1 die Einstellung des Verfahrens zu einer punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans vor. TOP 2 betrifft den Beschluss zur EInstellung des Zielabweichungsverfahrens, durch welches das Markgrafenwald-Gebiet von den derzeit gültigen regionalplanerischen Zielvorgaben befreit werden sollte. TOP 3 behandelt schließlich die Einstellung des kompletten Flächennutzungsplanverfahrens, durch das im Markgrafenwald bislang eine Konzentrationszone von Windenergieanlagen eingerichtet werden sollte. – Ortsübliche Ankündigung hier: Ortsblatt 12.05.16 mit Ankündigung der GVV-Verbandssitzung (Foto: Steinerner Tisch am Wanderweg im“Markgrafenwald“)

Blick Mittelberg NeckargerachDer GVV besteht aus Waldbrunn (4900 Ew.), Neckargerach (2360 Ew.), Zwingenberg (700 Ew.) und Binau (1400 Ew.). Die interkommunale Planung sah bisher eine Konzentrationszone im Markgrafenwald im Waldbrunn-Eberbach-Mudauer Grenzraum vor. Insbesondere der Artenschutzkonflikt mit Schwarzstörchen, Wespenbussarden und anderen Anhang-I-Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie – nebst fünfzehn Fledermausarten – steht umweltrechtlich gegen eine Realisierung. Gegen eine Ausweisung in den Neckartal-Kommunen sprechen die noch weitaus geringere Windhöffigkeit sowie regionalplanerische Vorgaben zum Neckartal und der Landschaftsschutzgebiets-Status. (Foto: Blick auf den Mittelberg im Neckartal bei Neckargerach) Auf Waldbrunner Potenzialflächen spielen wiederum Landschaftschutzgebiet, FFH-Gebiet und mit der starken Raumnutzung von Rotmilan und anderen Anhang-I-Arten auch die Vogelschutzrichtlinie der EU eine restriktive Rolle. Wer Windenergie-Ausbau glaubhaft mit Naturschutz in Einklang bringen möchte, kann sich nicht um solcherart Zielkonflikte „herum drücken“ oder diese gar „weg planen“ wollen.

Anmerkung 19.05.: Der GVV-Beschluss wurde vertagt.