* Naturschutzrechtliche Überprüfung

Seit Anfang des Jahres gingen mehrere Schreiben der IHO erst an die unteren Naturschutzbehörden, dann – zur Prüfung durch die Fachaufsicht – an die höhere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Im Wesentlichen geht es dabei um Verstöße gegen Artenrecht und Naturschutzgesetz gemäß europäischer Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG sowie § 44 BNatSchG. – Derzeit werden die Beschwerden überprüft.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph