* GVV-Verspargelung? – Oder: Wie malt man ein „Schreckgespenst“ …

Die Mosbacherin Christine Denz meint, in einem Leserbrief (21.04.16) darauf hinweisen zu müssen, es seien, nachdem der „Markgrafenwald“ als Konzentrationszone aus der Flächennutzungsplanung falle, neue Flächen im Gemeindeverwaltungsverband Neckargerach-Waldbrunn (mit Zwingenberg und Binau) auszuweisen, sonst könnten „überall in diesen Orten Windräder gebaut werden“ (Denz). „Ob dies von den Antragstellern bedacht worden“ sei, beweifle sie, so ist zu lesen.

Sonnenklar: Die Verbandskommunen Binau, Neckargerach und Zwingenberg können sowohl durch ihre Lage im Neckartal auf regionalplanerischen Landschaftsschutz zählen und vor allem herrscht hier in punkto Windhöffigkeit Flaute. Auch in Waldbrunn muss spätestens bei etwaigen Bauanträgen die artenschutzrechtliche Situation in ihrer Gesamtheit bewertet und umweltrechtlich abgeglichen werden (Anhang-1-Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie wie Rotmilane, Wespenbussarde, Schwarzstörche usw., hinzu kommt das FFH-Gebiet Odenwald Eberbach), des Weiteren würde hier die Berücksichtigung des Landschaftsschutzgebiets wieder eine Rolle spielen.

Sonderbar: Wie durch Frau Denz den Waldbrunner Gemeinderäten Kompetenz abgesprochen wird und von außen auf GVV-Beschlüsse eingewirkt werden soll. Bedenklich: Dass ausgerechnet eine langjährige Hahl 230416 RNZ-MosGRÜNEN-Kreisrätin die Entscheidungsgrundlage der Waldbrunner Gemeinderäte, namentlich das Artenschutzrecht, entwertet. – Um solcherart agitierende Einwirkungsversuche auf eine Sachebene zu stellen, folgt ein Leserbrief von Geograph Michael Hahl mit der Schlagzeile „Verspargelung ist Schreckgespenst(Bild anklicken: Auszug aus der Mosbacher RNZ-Ausgabe v. 23./24.04.16).