Landschaftsschutz

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Der Schutz unserer naturnahen Landschaften ist im Bundesnaturschutzgesetz verankert.

Regionalplanung und Raumordnung geben zudem Funktionen und Richtlinien vor, um das Schutzgut Landschaft zu bewahren. Umso erstaunlicher ist – auch in umweltrechtlicher Hinsicht –, dass seit einigen Jahren im Zuge eines Windenergie-Ausbaus der Landschaftsschutz massiv „unter die Räder“ kommt.

Dort, wo naturnahe Landschaften bislang für die Erholung und den Arten- und Naturschutz reserviert waren, entstehen allerorten im Namen der politisch derzeit (noch) favorisierten, konzeptionell jedoch mit heißer Nadel gestrickten Version einer „Energiewende“ und des daran gekoppelten Windenergie-Ausbaus neue industriell überformte Gebiete inmitten von Waldökosystemen, im naturnahen Offenland, in Naturparken, Landschaftsschutzgebieten, europäischen FFH- und Vogelschutzgebieten usw.

Eine in diesem Ausmaß noch nicht da gewesene Flächenzerschneidung auch in ökologisch sensiblen Landstrichen hat eingesetzt, eine neue Dimension des alten Raubbaus an der Natur. Die Fehlentwicklung der „Ökotechnokratie“ (Murray Bookchin 1975) schafft aktuell eine neue ökologische Krise ungeahnten Ausmaßes. – Zur Windenergie-Industrialisierung kommen natürlich weitere negative Beeinträchtigungen durch Zersiedelung, Straßenausbau, Agrarindustrie oder fragwürdige Freizeit- und Tourismuseinrichtungen im naturnahen Umfeld. – Doch die Einsicht und mit ihr der Widerstand gegen Landschafts- und Naturverbrauch wachsen.

Studien und Kenntnisse aus der Landschaftspsychologie, der Landschaftsplanung sowie der Tourismusforschung zeigen uns längst, wie wichtig weitgehend unberührte und nicht-industrialisierte Kulturlandschaften für unsere eigene Gesundheit, unsere Psyche und unsere Lebensqualität sind. Gerade in einer immer weiter technisierten Welt schaffen naturnahe Landschaften und Lebensräume unverzichtbare Grundlagen zur Regeneration und Erholung.

Eine nachhaltige Landschaftsentwicklung muss diese Grundlagen konsequent berücksichtigen, nicht zuletzt aus tourismuswirtschaftlichen Gründen. Zudem stellen lebenswerte ländliche Räume bedeutende weiche Standortfaktoren dar – zugunsten einer ausgewogenen und angepassten gewerblichen Wirtschaftsförderung „auf dem Lande“. Die ländliche Region darf nicht im Zuge eines „urbanen Parasitismus“ (William E. Rees 2002) zu einer reinen Energie- und Versorgerlandschaft verkommen, sondern muss ihre Einzigartigkeit, Schönheit und Vielfalt bewahren.

Eine besonders hohe Auszeichnung hat der Raum Odenwald als „UNESCO Global Geopark“ erhalten, wodurch der Schutz des Landschaftsbildes, und nicht nur einzelner Geoattraktionen, eigentlich obligatorisch sein sollte, auch um dieses Prädikat, mit dem gegenwärtig nur sechs deutsche „Geoparks“ ausgezeichnet wurden, nicht wieder zu verlieren, sondern es zum nachhaltigen Nutzen von „Land und Leuten“ und zum zukunftsfähigen Schutz einer naturnahen Kulturlandschaft weiter zu entwickeln.

Hierfür wurde aus unseren Reihen bereits vorgeschlagen, den UNESCO Global Geopark als eine „Modellregion für Kulturlandschaftspflege und ökosystembasierten Klimaschutz“ (M. Hahl 2016) zu entwickeln. – Die Vorstellung einer „Energielandschaft“ darf nicht auf Kosten von naturnahen Landschaften realisiert werden; diese Lebensräume müssen im Gegensatz zum industrialisierten Ballungsraum der Metropolen als Refugien und Ausgleichsräume für Biodiversität und harmonische Mensch-Umwelt-Interaktion bewahrt werden.

Unser gemeinnütziger Verein „Initiative Hoher Odenwald“ (IHO) e.V. fördert satzungsgemäß die Ziele der Landschaftspflege und der Erhaltung naturnaher Kulturlandschaften und ihres Landschaftsbildes und Erholungswertes. Wir setzen uns im Odenwald und weiteren Regionen für den Landschaftsschutz ein – zur Bewahrung von ökologischen Lebensräumen für Mensch und Tier.

Hierzu wirkt unser Verein mit regionalem Schwerpunkt im Mittelgebirge Odenwald und seinen Nachbargebieten, stellt sein Wissen und Engagement darüber hinaus auch anderen ländlich geprägten Regionen mit vergleichbaren naturnahen Landschaftsformen und länderübergreifend zur Verfügung.

Ein Schwerpunkt des Engagements ist die kritische Einstellung zu jenem Windenergie-Ausbau, der – angetrieben durch Rentabilitätsstreben im Gewand vermeintlich „grüner“ Entwicklung – etliche unserer naturnahen Landschaften zu zerstören und zersplittern droht.

Einen besonderen räumlichen Fokus richtet die IHO auf die Wald-Bach-Ökosysteme des „Hohen Odenwaldes“, insbesondere im Landstrich rund um den „Katzenbuckel“, wo mit den FFH-Fließgwässern Höllbach, Reisenbach, Itter und weiteren Bachläufen – im landschaftlichen Wechselspiel mit waldreichen Bergrücken – ausgesprochen schützenswerte Naturlandschaften mit speziell angepasster Artenvielfalt bestehen.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph, verfasst etwa 2014/2016

 

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Gutachten u. Publikationen der IHO zum Landschaftsschutz (im Auftrag oder aus den Reihen der IHO):

HASSE, J. (2014): Windkraft und Landschaft. Zur landschaftsästhetischen Problematik des geplanten Windparks Markgrafenwald im Odenwald. 32. S. Gutachten im Auftrag der IHO.

HASSE Landschafts-gutachten Markgrfw Teil1

HASSE Landschafts-gutachten Markgrfw Teil2

HAHL, M. (2016): Wanderblick mit Hindernissen. Wie sich der Windenergie-Ausbau in unseren Mittelgebirgen auf die Zukunft zertifizierter Wanderwege auswirken könnte. 3 S.

Wanderblick mit Hindernissen HAHL0316

HAHL, M. (2016): Bergstraße-Odenwald: UNESCO Global Geopark mit Zukunft. Modellregion für Kulturlandschaftspflege und ökosystembasierten Klimaschutz. Vorschläge zur Umsetzung eines dem neuen UNESCO-Status angepassten Konzepts mit ausgewählten Maßnahmen eines „ökosystembasierten Klimaschutzes“ ohne Windenergieausbau. 3 S.

Geopark Modellregion HAHL-proreg-0516A

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Vortragstätigkeit:

Auszug aus einem Vortrag (Beerfelden 2015), Kapitel „Windenergie und Regiopnalentwicklung“, auf youtube: HAHL: Windenergie und Regionalentwicklunbg (Auszug)

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Stellungnahmen

Bausteine zum Landschaftsschutz in verschiedenen IHO-Stellungnahmen (Managementplan FFH-Gebiet Odenwald-Eberbach; Teil-Regionalplan Windenergie des Verbands Region Rhein-Neckar; Stellungnahmen  der Kanzlei Baumann-Rechtsanwälte in Koop. mit u. im Auftrag d. IHO usw.)

Stellungnahme FFH Odw Eberb Managementplan_ IHO0514

REP1 Stellungn RegPlan WE VRRN _ IHO-070516

REP2 StellungnREP MRN-Odenwald _ IHO-070516

Unsere im Juni 2016 eingereichte 99-seitige IHO-Stellungnahme der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte ist nicht öffentlich einsehbar.

Unter „Aktuelles / Weblog“ finden Sie Hinweise und Links zu weiteren IHO-Stellungnahmen und Veröffentlichungen, auch aktuell aus dem Jahr 2023.