* IHO-Stellungnahme zum Managementplan des FFH-Gebiets Odenwald Brombachtal

Unsere Kurzstellungnahme zum Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet 6519-341 Odenwald Brombachtal können Sie hier nachlesen: IHO Stn FFH Brombachtal IHO-0817_ ohne Unterschrift

* IHO-Stellungnahme zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplans Windenergie der vVG Eberbach-Schönbrunn

Die „Initiative Hoher Odenwald (IHO) – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt e.V.“ setzt sich mit ihrer Stellungnahme zur Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes (TFNP) – Windenergie – der vVG Eberbach-Schönbrunn naturschutzfachlich mit Umweltauswirkungen durch potenzielle Windeneergieanlagen an vier Flächen auf Eberbacher Gemarkung auseinander (Augstel, Hebert, Hohe Warte, Brombach Nord).

Die umfassende IHO-Stellungnahme ist Teil eines reich gefüllten Ordners mit zahlreichen Anlagen, insbesondere dem 99-seitigen Gutachten der Kanzlei Baumann-Rechtsanwälte vom Juni 2016. Die Dokumente liegen seit Donnerstag, 29. Juni 2017, dem Eberbacher Bauamt vor. – Sie können unsere Stellungnahme hier einsehen: TFNP-Eberbach-Schönbrunn _ Stellungnahme IHO-26.06.2017-Datum

* Gemeinsame Stellungnahme der IHO und der Naturschutzinitiative zum Kahlberg

Initiative Hoher Odenwald e.V. und Naturschutzinitiative e.V. beziehen Stellung zu projektierten Windenergieanlagen auf dem Kahlberg (Kreis Bergstraße, südhessischer Odenwald): stn_kahlberg_ihoni_29-12-2016

* IHO bezieht Stellung zum „Stillfüssel“ im Eiterbachtal

Aus der Perspektive einer Vereinigung, die den Umwelt- und Naturschutz vertritt, bezieht die „Initiative Hoher Odenwald (IHO) e.V. – Gemeinnütziger Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ aktuell Stellung zum Windenergie-Vorhaben auf dem Bergrücken „Stillfüssel“ im Bereich des Eiterbachtals, Kreis Bergstraße, südhessischer Odenwald. Auch bei diesem Vorhaben wären massiv schwarzstorch-eiterbachtal-hahl160816-auszSchwarzstörche, zudem Wespenbussarde und andere Anhang-I-Arten der Vogelschutz-Richtlinie der EU sowie verschiedene FFH-Arten betroffen.

Zudem würden Bau und Betrieb von Windenergieablagen an einem solchen Standort gegen das Verschlechterungsverbot der nahe gelegenen FFH-Bachläufe verstoßen, insbesondere deshalb, weil der Schwarzstorch – als Endglied einer spezifischen, an naturnahe Mittelgebirgsbäche gebundene Nahrungskette – wesentlichen Anteil an einem intakten Nahrungsgefüge des (Wald-)Bach-Ökosystems hat

Die IHO-Stellungnahme, welche dieser Tage an das hessische Regierungspräsidium Darmstadt übersendet wird, kann hier eingesehen werden: stellungnahme-stillfuessel-iho-221116-_-o-sign – Bild: Schwarzstorch im Bereich des Eiterbachtal-Stillfüssel-Ökosystems (Aufn.: Hahl 2016)

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Stellungnahmen zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“, das nach § 10 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt wird, fand bis zum 24.05. die Offenlage mit allen betreffenden Unterlagen statt und bis zum 07.06.2016 können Stellungnahmen eingereicht werden.

Alle bisher eingegangenen Einwendungen sind auf der Webseite des Landratsamtes (Neckar-Odenwald-Kreis) abrufbar: Bekanntmachungen u. Stellungnahmen – Auf die sehr gut ausgearbeitete und lesenswerte Stellungnahme der Naturschutzverbände (Landesverbände von NABU, BUND, LNV) weisen wir Sie ganz besonders hin!

Auch die Initiative Hoher Odenwald e.V. – Gemeinnütziger Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt (IHO) wird in der kommenden Woche ihre Stellungnahme beim Landratsamt abgeben. – Zusätzlich können von allen Bürgern Einwendungen eingereicht werden. Wichtig ist eine fristgerechte Einwendung vor allem auch, wenn Sie sich gegebenenfalls die Möglichkeit einer späteren Privatklage (optische Bedrängnis, Verlärmung usw.) offenhalten möchten (Präklusion). Bei Fragen dazu können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen: Kontakt

* Stellungnahme zum Teilregionalplan Windenergie

Unsere Stellungnahme zum Teilregionalplan Windenergie der Metropolregion Rhein-Neckar wurde fristgerecht zum 09. Mai beim Verband Region Rhein-Neckar eingereicht und besteht aus zwei Komponenten:

Teil 1 (37 Seiten) bezieht sich auf die Vorrangfläche „VRG NOK/RNK-VRG01-W Waldbrunn/Eberbach“, also Markgrafenwald/Augstel, und nimmt in diesem Rahmen insbesondere zum „Umweltbericht“ des Regionalverbands Stellung:  IHO-Stellungnahme Teil 1

Teil 2 (3 Seiten) bezieht sich auf den „Odenwald als Gesamtökosystem von europäischem Rang und UNESCO Global Geopark“: IHO-Stellungnahme Teil 2

Zudem wurde Die Bearbeitung auch als gemeinsame Stellungnahme der „Naturschutzinitiative e.V.“ und der „Initiative Hoher Odenwald e.V.“ an den Verband Region Rhein-Neckar gereicht: Gemeinschaftliche Stellungnahme IHO/Naturschutzinitiative

* Waldbrunner Gemeinderatsbeschluss gegen „Windpark Markgrafenwald“ bleibt in der Eberbacher Verwaltungsvorlage unberücksichtigt

„Schneller schlauer mit der Rhein-Neckar-Zeitung“ – das ging zumindest in Eberbach dann doch nicht so schnell. Ein Leserbrief von Dr. Manfred Fuckert kam bereits am Samstag Mittag als E-Mail in der RNZ-Redaktion an. Verbunden mit der Bitte, ihn in der Montagsausgabe – heute also – aufzunehmen, da er sich nun einmal auf die abendliche Stadtratssitzung bzw. einen hierzu geschalteten Zeitungsartikel bezieht. Bei allem Verständnis fürs redaktionelle Platzangebot ist das Erscheinen eines zur GR-Sitzung verfassten Leserbriefs erst einen Tag nach der Ratszusammenkunft doch etwas zu spät, um schneller schlauer zu werden. – Zum Leserbrief, der stilistisch mit dem herrlich ins Fluss-Landschaftsbild eingebundenen Städtchen als „Juwel des Neckartals“ spielt, gelangen Sie hier: Leserbrief RNZ MFuckert Juwelen vor die Säue

Manfred Fuckert erläutert im Anschreiben an die Redaktion, sein Leserbrief sei schon deshalb dringlich, weil er sich „nicht des Eindrucks einer manipulativen Verwaltungsvorlage durch die Stadtverwaltung erwehren“ könne. So hieße es im – zuvor zeitlich gut platzierten – RNZ-Bericht: „Nach der Verwaltungsvorlage für die nächste Gemeinderatssitzung soll Eberbach bei der Regionalplanung darauf hinwirken, dass im Teilplan Windenergie der Hebert … als eine von zwei Vorrangflächen eingeplant wird“ (siehe auch Tagesordnung GR 02.05.2016). – In der Tat wäre ein ausgewogener Entscheidungsvorschlag sowohl beim „Hebert“ als auch beim „Augstel“ der Sache angemessen; nicht wenige Juristen sind der Ansicht, dass bereits im Regional- und Flächennutzungsplan-Verfahren umweltrechtliche Konflikte zu berücksichtigen und nicht auf spätere Genehmigungsverfahren zu verlagern seien.

* Offenlegung ab 25. April

Formell laufen die eingeleiteten Verfahren weiter. Auf der Website des Landratsamtes des Neckar-Odenwald-Kreises sowie in der Presse und in den Ortsblättern wird mittlerweile „ortsüblich“ auf die Bekanntmachung gemäß § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) hingewiesen: BImSchG Bekanntmachung (Quelle: http://www.neckar-odenwald-kreis.de/Landratsamt/Bekanntmachungen.html)

Die Auslegung findet vom 25.04.2016 bis einschließlich 24.05.2016 an folgenden Orten statt: LRA N-O-K, Gmd. Waldbrunn, Stadt Eberbach, Gmd. Mudau, Gmd. Limbach. Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegefrist, das heißt bis einschließlich 07.06.2016, können Einwendungen bei einer der oben genannten Stellen erhoben werden.

Auch ein Ordner mit umfangreichen Unterlagen der Initiative Hoher Odenwald e.V. liegt zur Einsicht aus. Die IHO sichtet nun sämtliche Dokumente und bereitet zusammen mit einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei ihre Stellungnahme im BImSchG-Verfahren vor.

Von allen Interessierten, unabhängig vom Wohnort, können sämtliche Dokumente im Rahmen der Offenlegung eingesehen und Einwendungen eingereicht werden, die dann behördlich zu prüfen sind.