* „Odenwälder Lichtermeer“ als Gemeinschaftsaktion für einen Windenergieanlagen-freien Odenwald

MIt freundlicher Genehmigung von Gerhard Grünewald, Redaktionsleiter für den Lokalteil Odenwaldkreis, verlinken wir hier ein pdf zum Echo-Artikel über die Bürgerprotestaktion  „Odenwälder Lichtermeer“: Odenwälder Echo, 27.10.2018

Wesentliche Gründe, warum sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger gegen den Windenergie-Ausbau im hessischen, badischen und bayerischen Odenwald wenden, sind – neben weiteren sehr wichtigen Aspekten – der Artenschutz mitsamt dem Lebensraum- und Landschaftsschutz. Auch die Tatsache, dass eine Sicherung der Stromversorgung durch die so genannte „Energiewende“ für viele kritisch denkende Bürger nicht zu erkennen ist, bringt Kritiker respektive Gegner dieser Entwicklung zu ihrer Positionierung. Mit nach wie vor unter 3 % Anteil der Windenergie am deutschen Endenergieverbrauch, und das bei mittlerweile etwa 30.000 Anlagen, ist eine „Wende“ von fossilen Energieträgern hin zu Erneuerbaren keinesfalls erkennbar – und somit natürlich auch keine CO2-Reduktion. Speichertechnologie in einer annähernd ausreichenden Quantität ist nicht verfügbar sachlich-fundierte Prognosen (bspw. Institut für Wirtschaftsforschung) stehen den Illusionen vieler Energiewendler mit harten Tatsachen entgegen. Auch die ehemaligen Landräte Wilkes (Bild rechts) und Schnur stehen längst gegen den Weindenergie-Ausbau im Odenwald auf, und mit ihnen sprechen sich mehr und mehr Handlungs- und Entscheidungsträger in den Rathäusern gegen diese Entwicklung aus und fordern alternative energiepolitische Wege. Tourismuswirtschaft, Lebensqualität, Umwelt- und Gesundheitsschutz sind weitere Kriterien. – Leider kommen diese essenziellen Aspekte im Echo-Artikel zu kurz, welcher aber dennoch einen Eindruck von der Bürgeraktion „Odenwälder Lichtermeer“ geben kann – im Artikel konzentriert auf den Schwerpunkt südhessischer Odenwaldkreis. (Fotos: privat)

* IHO-Stellungnahme zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplans Windenergie der vVG Eberbach-Schönbrunn

Die „Initiative Hoher Odenwald (IHO) – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt e.V.“ setzt sich mit ihrer Stellungnahme zur Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes (TFNP) – Windenergie – der vVG Eberbach-Schönbrunn naturschutzfachlich mit Umweltauswirkungen durch potenzielle Windeneergieanlagen an vier Flächen auf Eberbacher Gemarkung auseinander (Augstel, Hebert, Hohe Warte, Brombach Nord).

Die umfassende IHO-Stellungnahme ist Teil eines reich gefüllten Ordners mit zahlreichen Anlagen, insbesondere dem 99-seitigen Gutachten der Kanzlei Baumann-Rechtsanwälte vom Juni 2016. Die Dokumente liegen seit Donnerstag, 29. Juni 2017, dem Eberbacher Bauamt vor. – Sie können unsere Stellungnahme hier einsehen: TFNP-Eberbach-Schönbrunn _ Stellungnahme IHO-26.06.2017-Datum

* Achtung Fristen: Einwendungen zu Regionalplan Südhessen und zum Eberbacher Flächennutzungsplan

Für den Raum Odenwald ist von einigen politischen Akteuren ein intensiver Windenergie-Ausbau vorgesehen. Für den hessischen Teil des Mittelgebirges findet noch bis zum 19. Mai die 2. Offenlage zum Regionalplan Südhessen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE)  statt. Unter dem aufgeführten Link können Sie die Dokumente der Regionalplanung einsehen. Bis zum Freitag, 02. Juni 2017, haben Sie noch die Gelegenheit, Stellungnahmen einzureichen.

Eine weitere wichtige Offenlage für den südlichen Odenwald im Raum Eberbach (Baden) sowie für das „romantische Neckartal“ findet ab 15. Mai bis einschließlich Freitag, 30. Juni 2017 statt: FNP Eberbach _ 60-006-2017 Bekanntmachung Aufst T-FNP m frühz Beteil (3) Stellungnahmen in diesem Fall während des Zeitraums der Offenlage, also bis zum 30. Juni. Hier geht es um vier Konzentrationsflächen, die im Rahmen der Kommunalplanung auf der weiträumigen Eberbacher Gemarkung entstehen sollen: den Hebert südlich der Eberbacher Altstadt, das Augstel als nordwestliche Verlängerung des „Markgrafenwald-„Bergrückens, die Hohe Warte nördlich der Eberbacher „City“ und den Bereich Brombach-Süd („Flockenbusch“) beim Eberbacher Ortsteil Brombach, als südliche Verlängerung des Wald-Michelbacher Gebiets „Auf der Höhe“, ebenfalls unter „Flockenbusch“ bekannt.

An etlichen dieser Standorte sind wertvolle Schutzkulissen betroffen, unter anderem Landschaftsschutzgebiet (Hebert, Augstel, Hohe Warte, „Flockenbusch“) und FFH-Gebiet der EU (Hohe Warte, mehrere betroffene FFH-Bachläufe neben den Bergrücken). An allen genannten Standorten bestehen artenschutzrechtliche Konflikte (Schwarzstorch, Greifvögel, Fledermäuse usw.), die in den Planungs- und Genehmigungsprozessen wie so oft mit Pauken und Trompeten unterzugehen drohen. Alle Teilräume sind Bestandteil des länderübergreifenden UNESCO Global Geoparks „Bergstraße-Odenwald“ sowie des Naturparks Neckartal-Odenwald. Landschaftsbild und Denkmalschutz spielen in den formellen Prüfungen eine erschreckend geringe Rolle, obwohl gerade im Raum Odenwald und Neckartal zahlreiche historische Burganlagen, etliche Fernblicke und Wanderwege usw. von Sichtachsen zu den zahlreichen Vorranggebieten betroffen sind. Teils liegen an den projektierten Flächen Wasserschutzgebiete für kommunale Trinkversorgungen vor. Alles in allem sind erhebliche kumulative Wechselwirkungen durch eine Vielzahl von „Windparks“ zu erwarten. Verlärmung und tieffrequenter bzw. Infraschall sind für große Teile der Bevölkerung zu befürchten; potenzielle gesundheitliche Auswirkungen werden angesichts der bestehenden Forschungslage stark unterschätzt. Lebensqualität und Immobilienwerte sind für eine naturverbundene Landbevölkerung bedroht. Der Nutzen einer stark schwankenden Windenergie ist energiewirtschaftlich höchst umstritten, weil fossile Kraftwerke im Parallelbetrieb die Grundlast sichern müssen.

Wir empfehlen dringend: Nutzen Sie die Möglichkeit der Beteiligung und leiten Sie Ihre Stellungnahmen bzw. Einwendungen in beide Verfahrensprozesse.

* Kommentar zur Beschlussfassung im Eberbacher Gemeinderat bzgl. Teil-Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan braucht schlüssiges Konzept

Der im Eberbacher Gemeinderat beschlossene Teil-Flächennutzungsplan (FNP) enthält vier Konzentrationszonen für die Windenergie: Hebert, Hohe Warte, Flockenbusch und Augstel. Die Gemeinderäte werden sich nach unserer Auffassung noch mit der Frage zu beschäftigen haben, wie sie nach dieser Beschlussfassung einen konzeptionell schlüssigen FNP als „steuerndes Instrumentarium“ erzielen möchten.

Denn zu beachten ist, dass nur ein schlüssiges FNP-Konzept zukünftig den „Ausschluss“ von Windenergieanlagen (WEA) auf nicht ausgewiesenen Flächen gewährleisten kann: Mit welcher Begründung will der Gemeinderat in späteren Jahren WEA auf vermeintlichen „Ausschlussflächen” ablehnen können und sich auch entgegen möglicher Versuche von Vorhabensträgern, sich über § 35 BauGB (“Privilegierung der Windkraft im Außenbereich”) einzuklagen, behaupten können?

Die Möglichkeit, den FNP als „steuerndes Instrument“ zu nutzen, wird dadurch verbaut, dass man mit diesem FNP-Konzept bereits wesentliche Interessen von öffentlichem Belang in ihrer Rangfolge entwertet, nämlich Artenschutz und EU-Vogelschutzrichtlinie, Landschaftsschutzgebiet und Landschaftsbild am Rand des Neckartals, FFH-Gebiet und FFH-Richtlinie, Wasserschutzgebiet und Denkmalschutz.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Ablehnung eines „Windparks Markgrafenwald“ durch den Gemeindeverwaltungsverband ist jetzt sicher – Genehmigungsverfahren läuft weiter

Obgleich sich ein „Windpark Markgrafenwald“ vor allem auf Waldbrunner Gemarkung befinden würde (nebst Eberbacher Anteil im Westen), obliegen kommunale Entscheidungen dem Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Neckargerach-Waldbrunn (mit den Kleingemeinden Zwingenberg und Binau). Nach dem ablehnenden Beschluss des Gemeinderats Waldbrunn steht am 5. Juli das Veto des GVV an; eine maßgebliche Vorentscheidung fand bereits am heutigen Dienstagabend, 28. Juni, mit der Beratung und Beschlussfassung von Gemeinderat-Vertretern der Gemeinden Neckargerach und Zwingenberg statt.

Unter TOP 1 der öffentlichen Sitzung standen drei Punkte zur Debatte: (a) Einstellung des Verfahrens für die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans zu einem „Windpark Markgrafenwald“; (b) Rücknahme des Antrags für das Zielabweichungsverfahren (durch welches das Markgrafenwald-Gebiet vom derzeit gültigen regionalplanerischen Status eines „Ausschlussgebiets“ befreit werden sollte); (c) Einstellung des Verfahrens zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für die Ausweisung einer Konzentrationszone für die Windenergie im Markgrafenwald.

Nach einer sachlichen Debatte, moderiert von Bürgermeister Link und mit Kurzreferaten von Herrn Krahl, Landratsamt, Herrn Glaser, Kommunalplanung, sowie Herrn Geier als Vertreter des Gemeinderats Waldbrunn wurde einstimmig dafür gestimmt, dem Mehrheitsbeschluss des Gemeinderats Waldbrunn zu folgen. Das heißt, das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ wurde auf allen zur Abstimmung stehenden Ebenen (Regionalplan, Flächennutzungsplan) abgelehnt. Ein früherer positiver GVV-Beschluss aus dem Jahr 2013 konnte im aktuellen Verfahren insbesondere aufgrund der seit August 2014 vorliegenden Erkenntnisse zum artenschutzrechtlichen Konflikt (nach Raumnutzungsanalyse durch Carsten Rohde im Auftrag der IHO) nicht bestätigt werden.

In Folge der heutigen Entscheidung der Gemeinderäte Neckargerach und Zwingenberg werden somit am 05. Juli bei der Sitzung des öffentlichen Gemeindeverwaltungsverbands (ab 18 Uhr) mindestens drei von vier Stimmen gegen das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ erfolgen. (Die Sinnhaftigkeit der Stimmenanteile, wonach jede der vier GVV-Gemeinden eine Stimme hat, unabhängig von der realen Einwohnerzahl, sei hier nicht weiter diskutiert.) – Aller Voraussicht nach wird sich die Gemeinde Binau mit ihrer vierten Stimme diesem Votum ebenfalls anschließen (zum jetzigen Stand liegen uns keine Informationen zu einem Binauer Beschluss vor). – Die kommunale Entscheidung gegen einen „Windpark“ auf dem Markgrafenwald-Bergrücken ist seit heute also eine klare Sache und wird in einer Woche auf der abschließenden GVV-Sitzung formell besiegelt.

Wie unsere regelmäßigen „Blog“-Leser längst wissen, wird unabhängig von dieser kommunalen Entscheidung das Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) fortgeführt, welches mit der Antragstellung der Vorhabensträger im Februar 2016 eingeleitet wurde. – Bisher liegen verschiedene kritische bzw. ablehnende Stellungnahmen zum Vorhaben vor, explizit von den Naturschutzverbänden NABU, BUND und LNV sowie von der IHO. Beim öffentlichen Erörterungstermin ab 25.07. werden alle fachlichen und rechtlichen Aspekte ausführlich besprochen und gegenübergestellt. Die IHO wird dabei von der Kanzlei Baumann-Rechtsanwälte und einer weiteren Fachkraft begleitet.

Aktuelle Ergänzung am 05. Juli 2016: Der GVV Neckargerach-Waldbrunn hat heute Abend einstimmig den Beschlüssen der Gemeinde Waldbrunn zugestimmt.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* „Markgrafenwald“ im Gemeindeverwaltungsverband

Markgrafenwald KB HAHL0913 020opt+klAm Donnerstag, 19.05.2016, ab 18:30 Uhr trifft sich der Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Neckargerach-Waldbrunn zur Beratung und Beschlussfassung rund um das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ im Neckargeracher Rathaus. Mittlerweile wurde das Planungsgebiet in den Gemeinderäten Waldbrunn („Markgrafenwald“) und Eberbach („Augstel“) abgelehnt. Nun sieht die Beschlussvorlage der GVV-Verbandssitzung zu TOP 1 die Einstellung des Verfahrens zu einer punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans vor. TOP 2 betrifft den Beschluss zur EInstellung des Zielabweichungsverfahrens, durch welches das Markgrafenwald-Gebiet von den derzeit gültigen regionalplanerischen Zielvorgaben befreit werden sollte. TOP 3 behandelt schließlich die Einstellung des kompletten Flächennutzungsplanverfahrens, durch das im Markgrafenwald bislang eine Konzentrationszone von Windenergieanlagen eingerichtet werden sollte. – Ortsübliche Ankündigung hier: Ortsblatt 12.05.16 mit Ankündigung der GVV-Verbandssitzung (Foto: Steinerner Tisch am Wanderweg im“Markgrafenwald“)

Blick Mittelberg NeckargerachDer GVV besteht aus Waldbrunn (4900 Ew.), Neckargerach (2360 Ew.), Zwingenberg (700 Ew.) und Binau (1400 Ew.). Die interkommunale Planung sah bisher eine Konzentrationszone im Markgrafenwald im Waldbrunn-Eberbach-Mudauer Grenzraum vor. Insbesondere der Artenschutzkonflikt mit Schwarzstörchen, Wespenbussarden und anderen Anhang-I-Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie – nebst fünfzehn Fledermausarten – steht umweltrechtlich gegen eine Realisierung. Gegen eine Ausweisung in den Neckartal-Kommunen sprechen die noch weitaus geringere Windhöffigkeit sowie regionalplanerische Vorgaben zum Neckartal und der Landschaftsschutzgebiets-Status. (Foto: Blick auf den Mittelberg im Neckartal bei Neckargerach) Auf Waldbrunner Potenzialflächen spielen wiederum Landschaftschutzgebiet, FFH-Gebiet und mit der starken Raumnutzung von Rotmilan und anderen Anhang-I-Arten auch die Vogelschutzrichtlinie der EU eine restriktive Rolle. Wer Windenergie-Ausbau glaubhaft mit Naturschutz in Einklang bringen möchte, kann sich nicht um solcherart Zielkonflikte „herum drücken“ oder diese gar „weg planen“ wollen.

Anmerkung 19.05.: Der GVV-Beschluss wurde vertagt.

* Kurzüberblick – aktuelle Ereignisse und Termine

* 18.04.: Großer Etappensieg – Abstimmung im Gemeinderat Waldbrunn, in der sich 11 gegen 8 Gemeinderäte bei zwei Enthaltungen gegen den Markgrafenwald als „Konzentrationszone“ (Flächennutzungsplan) und als „Vorranggebiet“ (Teilregionalplan Windenergie) ausgeprochen haben, und zwar aufgrund der seit 2014 bekannten artenschutzrechtlichen Konflikte.

* Dieser GR-Beschluss muss im Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Neckargerach-Waldbrunn (mit Zwingenberg u. Binau) bald noch bestätigt werden: Weder das Hahl 230416 RNZ-Mos„Schreckgespenst“ einer „Verspargelung“ noch ein „Windpark“ in den noch weniger windhöffigen Neckartal-Kommunen des GVV ist fachlich realistisch (vgl. Leserbrief, s. Bild). In Waldbrunn greifen verschiedene naturschutz- und landschaftsschutzrechliche Restriktionen. EU-Artenschutzrecht muss gewahrt bleiben! Auch andere Flächenfunktionen sind zu beachten. Die bisherige Flächennutzungsplanung wäre aufgrund von Bewertungs- und Abwägungsdefiziten zur Gewährleistung von Ausschlussflächen nicht gerichtssicher.

* 25.04.: Zwar hat der Gemeinderat dem Standort „Markgrafenwald“ den Boden entzogen, formell startet nun dennoch die öffentliche Auslegung im BImSch-Verfahren u.a. in den Rathäusern u. im Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises. Auch bei der Waldbrunner Gemeindeverwaltung liegen für jeden zur Ansicht aus: drei blaue Ordner (Antrag), ein grüner Ordner (IHO) und ein schwarzer Ordner (Träger öffentlicher Belange). | Offenlegung bis 24.05.| Einwendungen (von jedem) möglich bis 07.06. – vgl. => BImSchG Bekanntmachung (Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis)

* Darüber hinaus wurde für den bisher verfolgten Standort „Markgrafenwald“ bereits vor einigen Monaten aufgrund der erheblichen artenschutzrechtlichen Konflikte eine Umweltverträglichkeitsprüfung angeordnet. (=> neue UVP-Richtlinie) – Hier finden Sie einen => Grafik zur Verzahnung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit dem Genehmigungsverfahren (BImSchG).

* Bis 09.05. können zudem Stellungnahmen zum Teilregionalplan Windenergie beim Verband Region Rhein-Neckar eingereicht werden! Formell endet die zweite Offenlage mit dem 25.04. => Teilregionalplans Windenergie (VRRN / Mannheim).

* Die IHO bereitet, unterstützt von zwei hervorragenden Fachanwälten einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei, ihre Stellungnahme zum BImSch-Verfahren vor. – Sie möchten unsere Arbeit unterstützen? => Bitte hier entlang …

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* „Gefälligkeits- und Erlaubnisplanung“

Fallbeispiel Verbandsgemeinde Schweich im Landkreis Trier-Saarburg (Rhl.-Pfz.): Rechtsanwalt hält Genehmigung des Flächennutzungsplans angesichts „mehrerer rechtlicher Mängel“ sowie „Gefälligkeits- und Erlaubnisplanung“ für nahezu ausgeschlossen. – Mehr dazu: Flächennutzungsplan Windkraft der Verbandsgemeinde Schweich sei fehlerhaft und daher nicht genehmigungsfähig … oder – mit freundlicher Genehmigung der Zeitung „Volksfreund“ – als pdf: 20160223_volksfreund