Einwendungen zum BImSchG-Genehmigungsantrag ‚Windpark Waldbrunn‘ 2023

„Windräder im Wald sind Irrsinn im Quadrat“
Peter Wohlleben
Schlagzeile zum Interview, Stuttgarter Zeitung, 06.08.2021


Sehr geehrte, liebe Mitglieder, Freunde und Unterstützer,

wie Sie vermutlich schon wissen und wir seit langem erwartet haben, wurde nun erneut am 6. Juni 2023 ein Genehmigungsverfahren für den geplanten Windpark Waldbrunn (früher „Windpark Markgrafenwald“) eröffnet. Die Fa. MVV Windenergie GmbH Mannheim beantragte 7 Windkraftanlagen. Die öffentliche Auslegung begann am 12.06. und endete am 11.07. Schriftliche Einwendungen können bis 11.08. 2023 postalisch oder online eingereicht werden, am besten direkt an: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis Mosbach, Immissionsschutzbehörde, Renzstraße 10, 74821 Mosbach, umwelt@neckar-odenwald-kreis.de.

Einwendungen kann jede Person stellen, auch wenn sie nicht direkt betroffen ist. Für direkt Betroffene (Anlieger) ist es besonders wichtig, Einwendungen zu erheben. Denn nur auf dieser Grundlage können später evtl. Rechtsforderungen (z.B. Schadensersatzansprüche) geltend gemacht werden. Hier einige Vorschläge: „Hiermit erhebe ich, (vollständiger Name + Adresse), Einwendung gegen den geplanten Windpark Waldbrunn wegen der möglichen Belastung durch: 1., 2., 3…“

  • 1. Trotz der politisch motivierten Weisung gegenüber den Kommunen, bestehen unsererseits nach wie vor erhebliche Bedenken bezüglich der Errichtung von Windanlagen in Naturschutz-sensiblen Landschaften, insbesondere im Waldgebiet rund um den Katzenbuckel. Es gibt weiterhin erhebliche und nicht auszuräumende umweltrechtliche Konflikte: selbst bei scheinbar langsam drehenden Rotoren erreichen deren Spitzen Geschwindigkeiten von weitaus mehr als 250 km/h. Sie entfalten nicht nur eine tödliche Schlagwirkung, sondern auch eine nicht minder schädliche Sogwirkung durch Unterdruck. Betroffen sind im Planungsgebiet neben Insekten, 15 Fledermausarten, Großvögel (Mäusebussard, Wespenbussard, Schwarzstorch, Kolkrabe, Rot- und Schwarzmilan), einige EU-rechtlich streng geschützt, wie besonders der Schwarzstorch. Sein Vorkommen im Planungsgebiet ist einer der wenigen Kernzonen in Baden-Württemberg. Zudem haben die Anlagen eine Scheuchwirkung. Die genannten Faktoren tragen massiv zum weiteren Verlust der Artenvielfalt (Biodiversität) bei. Leider schränkt die Ampelregierung den Artenschutz zunehmend ein durch Änderungen des Naturschutzgesetzes – entgegen dem übergeordneten EU-Recht.
  • 2. Hörbaren Schall (für Anlieger vorrangig!), evtl. auch durch den unhörbaren, doch auf den Körper einwirkenden und u.U. gesundheitsgefährdenden Infraschall. Der Geschäftsführer eines anerkannten Bauphysik-Ingenieursbüros, u.a. spezialisiert auf Schallimmissionsschutz, wies uns nach seiner Durchsicht des vorliegenden Genehmigungsantrags darauf hin, dass die Grenzwerte in der Schallimmissionsprognose teilweise voll ausgeschöpft wurden. Damit bliebt keinerlei Spielraum für zusätzliche Belastungen (genannt „Vorbelastungen“). Diese könnten – entgegen der Behauptung im Antrag – bereits bestehen, z.B. durch Gaststättenbetriebe und andere Gewerbe, oder in Planung sein, v.a. nämlich durch geplante Wärmepumpen (von denen man ja derzeit ausgehen muss!). Denn damit müsste die Zusatzbelastung (durch den Windpark) an allen Immissionsorten 6 dB unter dem „IR-Wert“ nachts liegen. Doch genau diese werden teilweise schon voll ausgeschöpft bzw. sogar um 0,2 dB überschritten. (Übrigens mussten schon “leisere“ Anlagen eingesetzt werden, um überhaupt eine Punktlandung – ohne Berücksichtigung möglicher Vorbelastungen – erzielen zu können). Deshalb können Sie als Hauptargument Ihrer Einwendungen vorbringen: „In Anbetracht der teilweise vollen Ausschöpfung der zulässigen Grenzwerte in der Schallimmissionsprognose wurden eventuell schon bestehende oder geplante Vorbelastungen, z.B. Gaststätten und andere Gewerbe, insbesondere durch Wärmepumpen-Pläne nicht ausreichend untersucht, weshalb ich dies hiermit einfordere“.

Weitere Einwendungen wegen möglicher Belastungen durch:

  • 3. Langfristige Zerstörung des Landschaftsbildes des Hohen Odenwaldes, und zwar nicht nur örtlich, sondern weithin sichtbar.
  • 4. Optische Bedrängnis und Schattenwurf (besonders belastend für die Bewohner der mehrere Hundert Meter tiefer liegenden Täler. Die 7 Windturbinen würden dann zusätzlich mit 250 m Höhe über dem Bergrücken ragen)
  • 5. Brandgefahr
  • 6. Unfallgefahr, z.B. durch Eiswurf oder Abbruch eines Bauteils
  • 7. Immobilienwertverlust („für mein Grundstück, Haus, meine Eigentumswohnung, wodurch auch meine Altersversorgung gefährdet ist“)
  • 8. Trinkwassergefährdung, z.B. durch Bodenversiegelung mit Grundwasserverdrängung
  • 9. Freisetzung giftiger Substanzen in Luft, Boden und Wasser – das in Windkraftanlagen verwendete SF6 = Schwefelhexafluorid ist laut einem Bericht des „Weltklimarats“ das stärkste bekannte Treibhausgas. 1kg dieses Gases ist so klimawirksam wie 24 Tonnen CO2.. Auch Arsen kann austreten.
  • 10. Bodenversiegelung durch Verbauung von 2.500 – 3.500 Tonnen Stahlbeton pro Fundament mit zusätzlich mehreren Tausend Tonnen für jede einzelne Windkraftanlage.
  • 11. Keine Gewährleistung einer umweltgerechten Entsorgung schadhafter oder veralteter Rotorblätter, v.a. von Verbundmaterial aus tropischem ! Balsaholz (5-6 m3 pro Rotorblatt), Glasfasern und Kunststoffen. (Zudem ist die Herstellung mancher Bauteile extrem umweltbelastend. Stichwort Neodym-Gewinnung in China)
  • 12. Keine Gewährleistung des vollständigen Rückbaus, v.a. des tief im Boden verankerten Stahlbeton-Fundaments

Das vordringliche Argument der IHO ist selbstverständlich der Arten-, Landschafts- und Umweltschutz, das Sie jedoch ebenfalls einbringen können. Vor allem wurde der Schutz bisher in der Vogelschutzrichtlinie streng geschützter Arten von der jetzigen Bundesregierung durch mehrfache Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zunehmend eingeschränkt, entgegen der übergeordneten EU-Gesetze. Wie Wirtschaftsminister Robert Habeck ankündigte, soll es beim Windkraftausbau „kein Tabu“ mehr geben. Unter anderem dürfen Windkraftanlagen immer näher an Wohngebiete heranrücken.
Die drastischen Einschränkungen des Natur- und Umweltschutzes wurden inzwischen von größeren Umweltschutzorganisationen (Naturschutzinitiative und NABU) per Gutachten belegt, öffentlich gerügt und über Rechtswege angegangen.

Im jetzigen Genehmigungsverfahren hat die IHO eine spezialisierte Anwaltskanzlei sowie ein Planungsbüro für Umweltschutz mit einer ausführlichen Einwendung beauftragt, in welche die uns bereits vorliegenden Gutachten eingebunden werden. Diese Einwendung soll die zuständige Behörde im Landratsamt NOK davon überzeugen, eine Genehmigung des extrem Natur- und Umwelt-belastenden bzw. zerstörenden Projektes zu versagen. Die IHO wird jedenfalls alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen, ggf. mit einer Klage beim Verwaltungsgerichtshof.

Spenden hierfür bitte an:

Spendenkonto: Initiative Hoher Odenwald e.V. Volksbank Neckartal
IBAN DE3167291700 0027636900 | BIC GENODE61NGD

Spenden an die Initiative Hoher Odenwald e.V. sind steuerabzugsfähig
Amtsgericht Mannheim VR 440887 | Steuernummer: 40004/20942
(für eine Bescheinigung bitte Namen + Adresse angeben!)

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Manfred Fuckert, Dr. Dorothea Fuckert (für den IHO-Vorstand)


Die nächste entscheidende Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, 20. Juli um 19 Uhr im großen Saal der Gemeinde, Alte Marktstr. 4, 69429 Waldbrunn statt.

Zusatzinformation: die Stromerzeugung durch alle sogenannten „erneuerbaren Energien“ liegt bei ca. 50%, davon durch Windkraft wiederum etwa die Hälfte. (Energiedaten: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 2021). Aber: sämtliche ca. 30.000 Windkraftanlagen in Deutschland erzeugen nur 3,5% der Gesamt-Energieproduktion. Auch beim weiteren Ausbau von nochmals 4x oder 5x so vielen Windenergieanlagen wie bisher wird dieser Betrag nur unwesentlich mehr werden, da Windkraft absolut unberechenbar und unzuverlässig ist. Und wie die schönsten Landschaften in Deutschland dann wohl aussehen werden?! Zudem bremsen große Windparks nachweislich die Windströmungen und fördern so die Trockenheit. Für diese miserable Effizienz werden andererseits unermessliche Risiken und Schäden verursacht. Nicht zuletzt ist der Strompreis mit der höchste der Welt; und er wird noch weiter steigen.

(Autoren: Dr. Dorothea und Dr. Manfred Fuckert)

Genehmigungsantrag Windpark Waldbrunn 2023

Am 07.06.2023 wurde (erneut nach 7 Jahren) ein Genehmigungverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) für einen geplanten Windpark Waldbrunn durch die zuständigen Behörden bekanntgegeben und die Unterlagen ab 12.06. öffentlich ausgelegt.

Infos im Internet:

www.neckar-odenwald-kreis.de

www.uvp-verbund.de

Pressemitteilung 30.06.2023: Keine Windindustrieanlagen im Wald!

„Wie schon lange erwartet und jetzt in der Presse angekündigt wurde im Juni 2023 erneut ein BImSchG- Genehmigungsverfahren für den Windpark Waldbrunn mit insgesamt 7 Anlagen (5 auf Gemarkung ‚Markgrafenwald‘/Waldbrunn und 2 auf Gemarkung ‚Augstel‘/Eberbach) durch das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis Mosbach eröffnet. Der jetzige Antrag für das Planungsgebiet wurde nicht wie 2016 durch die ‚Windpark Markgrafenwald GbR‘ mit Sitz in Zwingenberg gestellt, sondern von der ‚MVV Windenergie GmbH‘ Mannheim geplant und von der ‚JUWI GmbH‘ Wörrstadt projektiert.

Trotz der politisch motivierten Weisung gegenüber den Kommunen, bestehen unsererseits nach wie vor erhebliche Bedenken bezüglich der Errichtung von Windanlagen in Naturschutz-sensiblen Landschaften, insbesondere im Waldgebiet rund um den Katzenbuckel. Es gibt weiterhin erhebliche und nicht auszuräumende umweltrechtliche Konflikte. Hinsichtlich der zu erwartenden Verstöße gegen das Artenschutzrecht (national und EU) liegen uns etliche hochwertige Fachgutachten vor. Deshalb wird die IHO – Initiative Hoher Odenwald e.V. als klagebefugte und gemeinnützige Umweltvereinigung die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel einlegen. Wir rufen alle Freunde von Natur- und Artenschutz, insbesondere des „Hohen Odenwaldes“ auf, uns hierbei zu unterstützen. Sie können postalisch oder online Einwendungen gegen diese Industrialisierung des Waldes durch 250 m hohe Windturbinen bei folgenden Behörden einreichen: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis Mosbach oder Rathäuser der Gemeinden Waldbrunn, Limbach, Mudau und der Stadt Eberbach.

Unterstützen Sie uns bitte auch mit einer Spende, denn alle Mittel sind nötig, um solche gewaltigen negativen Auswirkungen auf Landschaft, Natur, Tierwelt und Menschen in unserer Heimat zu verhindern. Sie können Ihre Spende auf das Konto unseres gemeinnützigen Vereins überweisen. Bei Angabe Ihrer Anschrift erhalten Sie eine Spendenbescheinigung: Initiative Hoher Odenwald e.V., Volksbank Neckartal Kto. IBAN DE3167291700 0027636900 BIC GENODE61NGD .“

In Kürze werden wir hierzu weitere Infos bringen sowie auch Vorschläge für schriftliche Einwendungen machen. Diese können bis spätestens 11.08.2023 eingereicht werden: per Post oder online beim Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis Mosbach wie auch bei den Rathäusern der Gemeinden Waldbrunn, Mudau, Limbach und der Stadt Eberbach.

(Autor: Dr. Fuckert)

Hört auf die Wissenschaft!

… die deutsche Energiewende- und Umweltpolitik ist gescheitert!

Hört auf die Wissenschaft mit dieser Forderung wird u.a. die Abschaffung des Naturschutzes zugunsten des radikalen Ausbaus der Erneuerbaren Energien begründet. Diejenigen die für diese nicht nachhaltige Politik „die Wissenschaft“ missbrauchen haben

1.) nicht verstanden was Wissenschaft ist und wie sie funktioniert und ignorieren

2.) dass weder der IPCC noch „die Wissenschaft“ die deutsche Energiewende für die Lösung des Klimaproblems halten. Im Gegenteil – die planwirtschaftlich über das EEG geförderte – Energiewende wird als Teil des Problems und nicht als Teil der Lösung gesehen.

Während in den Leitmedien Darstellungen von „Experten“ wie (Junior)Prof. Dr. Claudia Kempfert (Politikberatungsinstitut DIW), Dr. Patrik Graichen (einst Energiewende „Thinktank“ AGORA – ehemaliger Staatssekretär und oberster Energiewender) oder Prof. Dr. Volker Quaschning (Scientists for Future) als „die Meinung der Wissenschaft“ präsentiert werden, melden sich mehr und mehr Universitätsprofessoren und renommierte Wissenschaftler differenziert und ausführlich öffentlich zu Wort: Diese Wortmeldungen aus der Wissenschaft  zu beachten – statt immer nur das als Wissenschaft zu bezeichnen was der eigenen Meinung entspricht – wäre wichtig für die zukünftige Ausrichtung der Energie- und Umweltpolitik.

Quelle Silke Zopf : November | 2022 | Rettet den Odenwald (rettet-den-odenwald.de)

Einladung zur Mitgliederversammlung 2023

Liebe Mitglieder unserer Umweltvereinigung Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt (IHO) e.V.,

hiermit laden wir Sie zur Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlungen für die Jahre 2021 und 2022) unseres Vereins ein und freuen uns auf Ihr Kommen.

  • am Donnerstag, den 2. März um 19.30 Uhr
  • in 69429 Waldbrunn-Waldkatzenbach, Unterhöllgrund 13, im Schullandheim des Helmholtz Gymnasiums

In diesem Jahr sind es 10 Jahre, in denen Sie, liebe Mitglieder der IHO, und wir die Vorstandschaft um den Erhalt und Schutz unserer umgebenden Naturlandschaft kämpfen. Unsere Gründungsversammlung fand damals im Schullandheim des Helmholtz Gymnasiums statt. Heute zum 10-jährigen Jubiläum unseres Vereins möchten wir Sie zu unserer Mitgliederversammlung 2023 ganz herzlich hierher an den Gründungsort einladen.

Für Frühjahr 2023 wurde ein neuer Antrag für den Windpark Markgrafenwald durch die JUVI GmbH (Tochterges. der MVV AG) angekündigt. Gemeinde Waldbrunn und GVV Neckargerach-Waldbrunn planen entgegen ihrem Beschluss im Jahr 2016 jetzt doch, das Gebiet als Konzentrationszone für Windkraft auszuweisen. Diese Tatsache wird ein wichtiger Punkt unserer Tagesordnung sein.

Bei dieser Gelegenheit bitten wir Mitglieder, die den Jahresbeitrag noch nicht auf das Konto der IHO e.V. überwiesen haben, den Betrag anzuweisen bzw. ggf. ihre Einzugsermächtigung anzugleichen: der Jahresbeitrag wurde gem. Beschluss der Mitgliederversammlung auf 20 € festgelegt (Bankverbindung hier unten).

Die Tagesordnung geben wir Ihnen nachfolgend vorab bekannt. Eine Aktualisierung der Tagesordnung bis zu Beginn der Versammlung bleibt satzungsgemäß vorbehalten. Anträge zur Tagesordnung können bis Beginn der Versammlung von den Mitgliedern beim Vorstand eingereicht werden.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

——–

Tagesordnung

  1. Eröffnung der Mitgliederversammlung (MV) und Begrüßung durch den Vorstand
  2. Wahl des Protokollführers
  3. Anträge zur Tagesordnung
  4. Bericht des Vorstandes durch Dr. Dorothea Fuckert zu den Vereinsaktivitäten 2021 und 2022 sowie zur aktuellen Situation
  5. Bericht zur Vorstandschaft
  6. Bericht der Geschäftsführung und des Kassenprüfers zu den Vereinsjahren 2021 und 2022
  7. Abstimmung einer Satzungsänderung: Häufigkeit der Mitgliederversammlung alle zwei Jahre statt jährlich wie in bisheriger Satzungsbestimmung.
  8. Entlastung des Vorstandes
  9. Blick auf zukünftige Entwicklungen
  10. Fragen und Anregungen, Verschiedenes

Weihnachtsgruß 2022

Weihnachtsgruß der IHO

Liebe Mitglieder, Unterstützer und Freunde der IHO

“ Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg“

Mit diesen Worten von Mahatma Gandhi möchten wir Euch -im Namen der IHO

besinnliche, friedvolle und herzinnige Weihnachtstage wünschen.

Frieden auf unserer Erde ist in Einheit mit einem achtsamen und toleranten Miteinander, sei es zwischen den Menschen, den Völkern, mit allen Kreaturen, und mit der Natur.

Heute möchten wir auch unseren größten Dank  an Sie ausdrücken für Ihre langjährige -die IHO wurde vor 10 Jahren gegründet-  Unterstützung und Ihre Begleitung auf dem Weg zur Bewahrung unserer Landschaft und Lebensräume.

Für das neue Jahr 2023 wünschen wir Ihnen Gesundheit und glückliche Stunden, Erfolg, Mut und auch Gelassenheit.

Herzliche Weihnachtsgrüße

an Euch alle.

* Jahresmitgliederversammlung mit satzungsgemäßer Vorstandsneuwahl am Freitag, 10. September 2021

Unsere Umweltvereinigung hat diese Woche satzungsgemäß und fristgerecht zur Jahreshauptversammlung 2021 eingeladen:

Liebe Mitglieder unserer Umweltvereinigung „Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt (IHO) e.V.“,

hiermit laden wir Sie zur Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung für die Vereinsjahre 2019 und 2020 ein und freuen uns auf Ihr Kommen

– am Freitag dem 10. September um 20.15 Uhr

– in 69429 Waldbrunn, Ortsteil Waldkatzenbach, im Bürgerhaus in der Rathausstraße

(Alte Schule, zwischen Haus-Nr. 22 u. 26).

Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Corona-Regeln für Versammlungen in öffentlichen Innenräumen. Der Bürgersaal bietet auf jeden Fall viel Raum, sodass die Sitzabstände mehr als vorgegeben eingehalten werden können. Wer Schwierigkeiten hat mit diesen Auflagen, kann sich gerne bei der Unterzeichnerin des Einladungsschreibens melden, um eine Lösung zu finden (Dr. med. Dorothea Fuckert, Tel. 06274-929377, dr.dorothea@fuckert.de).

Die Mitgliederversammlung wird satzungsgemäß mindestens einmal jährlich einberufen. Bedingt durch Corona konnte sie 2020 für das Vereinsjahr 2019 nicht stattfinden und bisher auch noch nicht 2021 für das Vereinsjahr 2020. Die Mitglieder werden satzungsgemäß bis spätestens drei Tage vor der Versammlung schriftlich eingeladen (E-Mail bzw. Brief; siehe https://www.hoher-odenwald.de/ueber-uns/vereinssatzung-iho/).

Bei dieser Gelegenheit bitten wir Mitglieder, die den Jahresbeitrag noch nicht auf das Konto der IHO e.V. überwiesen haben, den Betrag anzuweisen bzw. ggf. ihre Einzugsermächtigung anzugleichen: der Jahresbeitrag wurde gem. Beschluss der Mitgliederversammlung auf 20 € festgelegt (Bankverbindung hier unten).

Die Tagesordnung wird nachfolgend vorab bekannt gegeben. Eine Aktualisierung der Tagesordnung bis zu Beginn der Versammlung bleibt satzungsgemäß vorbehalten. Anträge zur Tagesordnung können bis Beginn der Versammlung von den Mitgliedern beim Vorstand eingereicht werden.

Tagesordnung

1. Eröffnung der Mitgliederversammlung (MV) und Begrüßung durch den Vorstand

2. Wahl des Protokollführers

3. Anträge zur Tagesordnung

4. Bericht des 1. Vorsitzenden Michael Hahl zu Vereinsaktivitäten 2019 und 2020 sowie zu aktuellen Entwicklungen (bei Verhinderung schriftlich bzw. per Video)

– Entwicklungstand und Erfordernis 2021 bzgl. des erneut zu erwartenden Genehmigungsantrages „Windpark Markgrafenwald“ (prioritär) und anderer Verfahren

5. Bericht zur Vorstandschaft; Rücktritte: Dr. Dorothea Fuckert 2018, Irma Daun 2019, Olaf Johannsen 2020; verblieben waren vier Positionen im Vorstand; turnusgemäße Neuwahl der Vorstandschaft erfolgt nun in der MV 2021.

Vorsitzender Michael Hahl (Geograph) tritt nach neun Jahren intensivem Engagement aus privaten und beruflichen Gründen nicht mehr zur Wahl einer Vorstandsposition an, unterstützt die Ziele der Umweltvereinigung IHO dennoch weiterhin vollumfänglich und wird – so weit wie möglich – als fachlicher Berater ansprechbar sein.

6. Abstimmung Satzungsänderung § 2.1: Statt wie bisher zwei Vorsitzende, ein Kassenwart und vier Beisitzer im Vorstand ab sofort sieben gleichberechtigte Vorstandsmitglieder (einschließlich eines Kassenwarts) mit einer funktionellen Aufgabenverteilung, wobei jeweils zwei zeichnungsberechtigt sind und die IHO e.V. gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

Zudem erfolgt eine Abstimmung über eine Neubestimmung der Geschäftsstelle.

6. Bericht der Kassenwartin und des Kassenprüfers zu den Vereinsjahren 2019 und 2020

7. Entlastung des Vorstands

8. Neuwahl des Vorstands

Da 2020 wegen Corona in Abstimmung mit dem Amtsgericht und dem Finanzamt keine Mitgliederversammlung stattfand, konnte auch keine turnusmäßige Neuwahl durchgeführt werden. Sie wird jetzt satzungsgemäß nachgeholt.

9. Beschlussfassung zu neuer Geschäftsstellenadresse und Postfach, weitere Website-Pflege, Pressemeldungen

10. Verschiedenes: Fragen, Anregungen, Aussprache

* Grußwort von Michael Hahl zur MV am 10. Sept. 2021

Da ich besonders in der ersten Septemberhälfte mit dringenden Arbeiten sehr eingebunden bin, kann ich an der Mitgliederversammlung nicht teilnehmen. Auch die „Corona-Auflagen“ erschweren mir dies. Stattdessen verfasse ich nun auf diesem Wege ein „Grußwort“ – zusammen mit meinen Berichten für die Vereinsjahre 2019 und 2020, die ich zur Mitgliederversammlung vorlegen werde.

Der Entschluss, dass ich mich – nach meinem intensiven 9-jährigen Engagement für die Naturschutzarbeit der IHO – aktuell nicht mehr für die Wahl zum Vorsitzenden oder für die Vorstandschaft zur Verfügung stellen kann, wurde aus der Notwendigkeit anderer Herausforderungen und Lebensaufgaben geboren. Unter den aktuellen Bedingungen, dass nun wohl bald auch am Markgrafenwald zwischen Reisenbach und Höllbach wieder ein Neuantrag der MVV Energie erfolgen soll, ist mein Rückzug aus dem Kern der IHO vielleicht ungünstig. Derzeit führt die IHO zudem mehrere umweltjuristische Verfahren. – Doch unter „Corona-Bedingungen“ sehe ich mich aktuell aufgefordert, mein Engagement intensiv auf den Schutz und das Gedeihen meiner „schulpflichtigen“ Kinder zu lenken. Hinzu kommen berufliche Erfordernisse und Ziele.

Ich habe meinen Entschluss über viele Monate reifen lassen und angekündigt. Natürlich war es ein innerer Konflikt, weil ich unsere – seit Mai 2017 vom Umweltbundesamt anerkannte – Umweltvereinigung von Anfang an maßgeblich mitgestaltet und getragen habe. Im Lauf der letzten Monate habe ich mich bemüht, Wege zu finden, wie die IHO weiter gehen kann. Schließlich kam dankenswerterweise eine Dynamik unter verschiedenen Mitwirkenden auf, so dass ich beschlossen habe, mich aus den weiteren Prozessen der Neustrukturierung herauszunehmen. Denn jetzt sollen andere Akteure entscheiden, wie sie unser wertvolles „Schiff IHO“ steuern. Für mich stellen sich neue Lebensaufgaben. – Welches „Lebenswerk“ ich seit 2012/2013 für die Ziele der IHO geleistet habe, das weiß vor allem ich selbst – und so ist es auch gut; mehr braucht es nicht.

Ich unterstütze unsere Ziele weiterhin und werde, so weit mir dies zeitlich und räumlich möglich ist, auf Wunsch fachlich beratend für die IHO ansprechbar sein. Selbstverständlich werde ich die bisher von mir bearbeiteten Aufgabenfelder meinen Nachfolgern vermitteln und ordnungsgemäß übergeben. Möglicherweise kann ich in zwei Jahren auch erneut für eine Wahl zur Verfügung stehen; zur Zeit ist mir dies nicht möglich.

Dieses Grußwort wird an dieser Stelle nur kurze Zeit zu lesen sein. – Ich wünsche unserer Umweltvereinigung IHO und allen Akteuren aus ganzem Herzen Erfolg, immer auf der Grundlage der visionären Kraft eines wahrhaft fried- und freudvollen Mensch-Natur-Miteinanders.

Eberbach-Gaimühle, im September 2021 – gez. Michael Hahl

* Rätsel um „Meisensterben“ offenbar gelöst

Suttonella ornithocola – so lautet der wissenschaftliche Klassifizierung des bakteriellen Erregers, der offenbar für ein Meisensterben der letzten Wochen verantwortlich ist. Das Bakterium verursache eine Lungenentzündung bei Vögeln, wie Matthias Thome in „Geo“ aktuell berichtet, dabei würden fast ausschließlich kleine Meisenarten wie die in Deutschland verbreitete Blaumeise getötet.

Identifiziert wurde der Erreger jetzt durch das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und das Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe. Vom NABU wird empfohlen, Anziehungspunkte wie Futter- und Badestellen aus Gärten zu entnehmen, um eine Ausbreitung des bakteriellen Erregers einzudämmen. Mit Verweis auf das jährliche Gartenvogelzählen vom 8. bis 10. Mai werden wichtige Hinweise in Aussicht gestellt, wie stark sich der bakterielle Erreger aktuell auf die Meisenbestände auswirken kann.

Aktuelle Beobachtungen rund um das diesjährige „Meisensterben“ können den Umwelt- und Naturschutzverbänden gemeldet werden, etwa den NABU-Ortsgruppen oder auch der anerkannten Umweltvereinigung IHO.

Quelle u. weitere Information: https://www.geo.de/natur/22927-rtkl-tote-voegel-raetsel-um-massensterben-der-blaumeisen-geloest-wie-sie-jetzt-helfen?utm_source=posting&utm_medium=facebook&utm_campaign=geo_fanpage&fbclid=IwAR3QIlVSAna24JUetvUMjMF0WrB_orkWjrawtnC9NOPKoKEEeks7ZE4O1w8

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Petition an Bundesregierung: „Schutz von Fledermäusen und Vögeln nicht den Geschäftsinteressen der Windkraft-Lobby opfern“

Auf einem „Windgipfel“ der Bundesregierung will die Windkraft-Branche den Artenschutz noch weiter aufweichen. Ziel ist es, den Bau neuer Windkraftanlagen voranzutreiben – auf Kosten der Tierwelt, der Biodiversität und des Lebensraumschutzes. Umweltjuristen und Naturschützer protestieren. Die Rotorblätter von Windenergieanlagen in Waldökosystemen und naturnahen Offenland-Kulturlandschaften erschlagen schon jetzt jährlich 250.000 Fledermäuse und Tausende Vögel.

Bitte unterzeichnen auch Sie:  Petition an Bundesregierung: „Schutz von Fledermäusen und Vögeln nicht den Geschäftsinteressen der Windkraft-Lobby opfern“