* Kritik am „Dichtezentren“-Konzept

Artenschutzrechtlich sehr problematisch sind verschiedene Programme, u.a. des Umweltministeriums in Baden-Württemberg, um im Rahmen von landesweiten Schwarzstorch- und Rotmilan-Kartierungen explizit Brutstätten zu erfassen und allein hieraus so genannte „Dichtezentren“ abzuleiten (wie dies bereits zuvor für Rot- und Schwarzmilan erfolgt war).

In verhaltensökologischer Hinsicht sind solche Ansätze viel zu statisch gefasst und zu kleinräumig festgelegt, Weitaus entscheidender als eine räumlich wie zeitlich allzu statische Begrenzung auf Bruthabitate ist die Raumnutzung der Schwarzstörche, Rotmilane und Co. im räumlich-funktionalen Zusammenhang. Hierzu spricht unter anderem das „Schwarzstorch-Urteil“ des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 eine deutliche Sprache, indem dieses die Relevanz der Raumnutzung für die Ermittlung und Bewertung von Artenschutzkonflikten deutlich akzentuiert.

Räumlich und zeitlich stark vereinfachte Kartierungsergebnisse weisen also einerseits einen allzu statischen Charakter auf, welcher der Dynamik in den Biozönosen (Gemeinschaft von Organismen verschiedener Arten in einem abgrenzbaren Lebensraum) keineswegs gerecht werden kann, welcher andererseits die hochrelevante Arealausbreitung mittels Pionieren am Rande so genannter „Dichtezentren“ nicht berücksichtigt und welcher schließlich dem EU-rechtlichen Individuenansatz widerspricht. – Näher ausgeführt wird dies in folgender Bearbeitung: HAHL 2018 Dichtezentren _ HAHL-proreg-08.2018

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* IHO-Stellungnahme zum Managementplan des FFH-Gebiets Odenwald Brombachtal

Unsere Kurzstellungnahme zum Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet 6519-341 Odenwald Brombachtal können Sie hier nachlesen: IHO Stn FFH Brombachtal IHO-0817_ ohne Unterschrift

* IHO bezieht Stellung zum „Stillfüssel“ im Eiterbachtal

Aus der Perspektive einer Vereinigung, die den Umwelt- und Naturschutz vertritt, bezieht die „Initiative Hoher Odenwald (IHO) e.V. – Gemeinnütziger Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ aktuell Stellung zum Windenergie-Vorhaben auf dem Bergrücken „Stillfüssel“ im Bereich des Eiterbachtals, Kreis Bergstraße, südhessischer Odenwald. Auch bei diesem Vorhaben wären massiv schwarzstorch-eiterbachtal-hahl160816-auszSchwarzstörche, zudem Wespenbussarde und andere Anhang-I-Arten der Vogelschutz-Richtlinie der EU sowie verschiedene FFH-Arten betroffen.

Zudem würden Bau und Betrieb von Windenergieablagen an einem solchen Standort gegen das Verschlechterungsverbot der nahe gelegenen FFH-Bachläufe verstoßen, insbesondere deshalb, weil der Schwarzstorch – als Endglied einer spezifischen, an naturnahe Mittelgebirgsbäche gebundene Nahrungskette – wesentlichen Anteil an einem intakten Nahrungsgefüge des (Wald-)Bach-Ökosystems hat

Die IHO-Stellungnahme, welche dieser Tage an das hessische Regierungspräsidium Darmstadt übersendet wird, kann hier eingesehen werden: stellungnahme-stillfuessel-iho-221116-_-o-sign – Bild: Schwarzstorch im Bereich des Eiterbachtal-Stillfüssel-Ökosystems (Aufn.: Hahl 2016)

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Strafanzeige wegen erheblicher Störung durch „Ultraleichtflugzeuge“ im Schwarzstorchhabitat

Dringender Verdacht auf Verstoß gegen § 44 BNatSchG 

Am Freitag Abend ging bei der IHO die Meldung ein, dass gegen 19:30 Uhr drei „Ultraleichtflugzeuge“ einen Waldbereich beflogen (Beweis: Augenzeugen u. Fotos“), für den ein Schwarzstorch-Revierzentrum respektive Brutgebiet anzunehmen ist. Das Revierzentrum in direkter Nachbarschaft zum Vorhabensgebiet „Windpark Markgrafenwald“ kann aufgrund von mehreren Kartierungen verschiedener Fachkräfte als bekannt vorausgesetzt werden. Eine gezielte Störung und Vergrämung ist nicht auszuschließen. Das Störmanöver fand unmittelbar vor einem im Vorfeld organisierten Ansitztag zur Beobachtung von Schwarzstorch-Flügen statt.

Im Bundesnaturschutzgesetz ist mit § 44 Abs. 1 Satz 2 klar hinterlegt: Es ist verboten, „wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert“. – Die EU-rechtlich geschützten Schwarzstörche sind scheue Waldvögel, die sehr empfindlich auf Störungen reagieren können; auch die Aufgabe von Brutplätzen sind bei massiven Störmanövern nicht auszuschließen. Auch andere Anhang-I-Arten sind von Ultraleichtflugzeugen betroffen.

* Waldbrunner Gemeinderatsbeschluss gegen „Windpark Markgrafenwald“ bleibt in der Eberbacher Verwaltungsvorlage unberücksichtigt

„Schneller schlauer mit der Rhein-Neckar-Zeitung“ – das ging zumindest in Eberbach dann doch nicht so schnell. Ein Leserbrief von Dr. Manfred Fuckert kam bereits am Samstag Mittag als E-Mail in der RNZ-Redaktion an. Verbunden mit der Bitte, ihn in der Montagsausgabe – heute also – aufzunehmen, da er sich nun einmal auf die abendliche Stadtratssitzung bzw. einen hierzu geschalteten Zeitungsartikel bezieht. Bei allem Verständnis fürs redaktionelle Platzangebot ist das Erscheinen eines zur GR-Sitzung verfassten Leserbriefs erst einen Tag nach der Ratszusammenkunft doch etwas zu spät, um schneller schlauer zu werden. – Zum Leserbrief, der stilistisch mit dem herrlich ins Fluss-Landschaftsbild eingebundenen Städtchen als „Juwel des Neckartals“ spielt, gelangen Sie hier: Leserbrief RNZ MFuckert Juwelen vor die Säue

Manfred Fuckert erläutert im Anschreiben an die Redaktion, sein Leserbrief sei schon deshalb dringlich, weil er sich „nicht des Eindrucks einer manipulativen Verwaltungsvorlage durch die Stadtverwaltung erwehren“ könne. So hieße es im – zuvor zeitlich gut platzierten – RNZ-Bericht: „Nach der Verwaltungsvorlage für die nächste Gemeinderatssitzung soll Eberbach bei der Regionalplanung darauf hinwirken, dass im Teilplan Windenergie der Hebert … als eine von zwei Vorrangflächen eingeplant wird“ (siehe auch Tagesordnung GR 02.05.2016). – In der Tat wäre ein ausgewogener Entscheidungsvorschlag sowohl beim „Hebert“ als auch beim „Augstel“ der Sache angemessen; nicht wenige Juristen sind der Ansicht, dass bereits im Regional- und Flächennutzungsplan-Verfahren umweltrechtliche Konflikte zu berücksichtigen und nicht auf spätere Genehmigungsverfahren zu verlagern seien.

* Sensbacher Höhe: Wegen des regionalen Schwarzstorch-Vorkommens stoppt die Enercon Windenergie-Vorhaben

In direkter Nachbarschaft zu zwei der wichtigsten Nahrungshabitate im südöstlichen Odenwald, dem Höllbach und dem Reisenbach (rund um den Markgrafenwald-Bergrücken auf Waldbrunner u. teils Eberbacher Gemarkung), stoppte die Enercon jetzt aufgrund der regionalen Schwarzstorch-Population alle weiteren Windenergie-Planungen auf der Sensbacher Höhe. Lesen Sie mehr dazu im Odenwälder Echo: Windräder-Projekt Sensbacher Höhe gestoppt

Zur Erinnerung: Rund um den Markgrafenwald-Bergrücken wurden im Sommer 2014 von Deutschlands erfahrenstem Schwarzstorch-Kenner Carsten Rohde vier Schwarzstorch-Revierpaare nachgewiesen, die während der Saison tagtäglich vielfach den Markgrafenwald-Bergrücken überfliegen, um zu den essenziellen Nahrungshabitaten Höllbach, Reisenbach und Itter zu gelangen! Mindestens eine erfolgreiche Schwarzstorch-Brut konnte zudem im unmittelbaren Prüfbereich des Windenergie-Vorhabens belegt werden. Hinzu kommen sieben Wespenbussard-Reviere im Prüfbereich, teils mtten im Planungsgebiet. Ganz zu schweigen von fünfzehn Fledermaus- und einigen weiteren geschützen und windkraftrelevanten Vogelarten.

Umso merkwürdiger ist es, dass auch im Jahr 2015 dieses Vorhaben – ganz im Gegensatz zum Enercon-Rückzug bei Sensbachtal – immer noch von der „Windpark Markgrafenwald GbR“ (Dr. Leopold u. Bertholt Prinz von Baden) zusammen mit dem börsennotierten Konzern „MVV Energie“ weiterverfolgt wird!

* Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ in der Fachzeitschrift „Naturschutz u. Landschaftsplanung“

Im Zuge des Windenergie-Ausbaus werden in zunehmendem Maße behördliche Einzelfall-Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 S. 1 BNatSchG mit kompensatorischen Maßnahmen oder auch CEF-Maßnahmen nach § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG genutzt, um eine artenschutzrechtliche Zulässigkeit zu erzielen. Ein im November 2015 von Geograph Michael Hahl, Zweitvorsitzender der IHO, in der Fachzeitschrift „Naturschutz und Landschaftspflege“ publizierter Beitrag zeigt auf, dass solche Entwicklungen u.a. durch EU-rechtliche Vorgaben kritisch zu hinterfragen sind. Dabei werden neben Beschränkungen nach EU-Umweltrecht solche funktionsraumbezogenen und verhaltensökologischen Konstellationen herausgearbeitet, die wirksamen und gerichtssicheren kompensatorischen Maßnahmen entgegenstehen. – Lesen Sie bei Interesse den Beitrag im pdf-Format: NuL11-15-353-360-1_NDg3MjIxNw_kl2

* EU-Wasserrahmenrichtlinie: Verschlechterungsverbot für Oberflächen- und Grundwasser

Der Umwelt- und Naturschutzverband VLAB (http://www.landschaft-artenschutz.de/) verweist auf das mit einem EuGH-Urteil vom 1. Juli 2015 (C-461/13) konkretisierte Verschlechterungsverbot auf Grundlage der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL). Bauvorhaben, die zu einer Zustandsverschlechterung von Flüssen, Seen, Bächen oder Grundwasserleitern führen würden, sind demnach auch bei kleineren Eingriffen genau zu prüfen und gegebenenfalls zu untersagen. Hierzu gehören beispielsweise Stoffeinträge in Oberflächen- und Grundwasser.

Ein Überblick des Bayerischen Landesamtes für Umwelt verdeutlicht die potenzielle Gefährdung für den Grundwasserschutz durch Bau und Betrieb von Windenergieanlagen durch Absenkung des Grundwasserspiegels infolge von Basisdrainagen der Fundamente, durch Bodenverlust (grundwasserschützende Deckschicht), durch Schadstoffeintrag in offene Grundwasserleiter (Anm.: Kluft-, Karst- oder Porengrundwasserleiter), durch Ölunfälle bei Ölwechseln in etwa dreijährigen Intervallen (mehrere 1000 Liter Mineralöle werden transportiert), durch Freisetzung von Diesel und Öl aufgrund von Lecks oder Betriebsfehlern, durch Ölaustausch auf nicht flüssigkeitsdichtem Untergrund, durch Trennölaustritt bei Trafos oder durch Erdkabelverlegung mit Auswirkungen auf die Wasserwegsamkeit (Quelle: http://www.lfu.bayern.de/boden/bodenschutztage/doc/15.pdf).

Vor diesem Hintergrund ist zu fordern, dass bei der Standortwahl von Windenergieanlagen die EU-Wasserrahmenrichtlinie stringent beachtet werden muss. So ist beispielsweise auf den Bergrücken des hessisch-bayerisch-badischen Sandstein-Odenwaldes zu berücksichtigen, dass durch Fundamentierungen oftmals die grundwasserstauende Quellschicht der Röt-Tone aufgerissen und zudem verdichtet wird und auch tiefere Stockwerke des Buntsanststeins, aus denen wiederum Schichtquellen an den Berghängen austreten, unterliegen einer potenziellen Gefährdung. Stoffeinträge in Quellen und Bachläufe sind hier nicht auszuschließen. Die IHO weist darauf hin, dass am Beispiel des Vorhabens „Windpark Markgrafenwald“ das nun konkretisierte Verschlechterungsverbot der EU-WRRL demnach auch unmittelbar die FFH-Bäche Höllbach und Reisenbach betrifft.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Europäischer Gerichtshof beanstandet Zugangsbeschränkungen für Bürger und Gemeinden zu den deutschen Verwaltungsgerichten

Im Oktober wurde vom EuGH das Klagerecht der Umweltverbände verbessert und erweitert. Beim privaten Klagerecht gab es dahingehend eine Verbesserung, dass die sog. Präklusionsvorschrift abgeschafft wurde. Des Weiteren ist die Neuerung hilfreich, dass eine Genehmigung aufgehoben werden muss, wenn sich zeigen sollte, dass die Entscheidung bei Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) anders ausgefallen wäre oder aber, dass eine UVP fehlerhaft durchgeführt worden sei. Wobei hier in der neuen Urteilsverkündung eine Beweislastumkehr zuungunsten der Behörden und Vorhabensträger vorgenommen wurde, welche nun selbst belegen müssen, dass ein Fehler in der UVP keine Relevanz für die Zulassung eines Vorhabens haben konnte. Private Bürger und Körperschaften bleiben weiterhin nur dann klagebefugt, wenn sie von einem Bauvorhaben subjektiv benachteiligt werden (durch optische Bedrängnis, Schallemissionen u.ä.). Genauere Erläuterungen finden Sie hier: EUGH RA Baumann 15.10.2015. Bürgerinitiativen betonen darüber hinaus die Beurteilung des EuGH, es sei unzulässig, Privatpersonen und Körperschaften das Recht auf Erhebung von Klagen in Umweltangelegenheiten zu verwehren.

* Zerschmetterte Störche – blutige Windkraftrealität

Artikel2Die Bilder sind erschütternd und alarmierend zugleich. Innerhalb weniger Tage wurden zwei Weißstörche, die auf ihren Nahrungsflügen einigen Windenergieanlagen zu nahe kamen, von Rotoren regelrecht zerhackt. Schauplatz des Geschehens: der Brandenburger Landkreis Prignitz. Erst am Freitag, dem 7. August, wurde ein schwer verletzter Storch zu einer Wildtierauffangstation in der Ortschaft Struck gebracht, welcher zuvor am Rande der Gerdshagener Windräder aufgefunden worden war. Sein Schnabel zur Hälfte abgetrennt, eine Handschwinge verloren; mit derartig schweren Verletzungen konnte der Vogel nur noch von seinen Qualen erlöst werden. (Foto: Wildtierauffangstation in Struck; zur Ansicht und Vergrößerung bitte anklicken)

Es handelte sich um einen Altvogel. Einige Tage später rief man die Betreiber der Wildtierauffangstation zu einem Storchenhorst. Hier war einer der Altstörche seit Tagen nicht mehr gesehen worden, ein weiterer Altstorch saß teilnahmslos – wie geschockt, offenbar sehr geschwächt – auf dem Nest. Ein junger Storch wurde nicht mehr gefüttert, war aller Kräfte beraubt und erkrankt. Man brachte den Jungstorch in Absprache mit der Naturschutzbehörde in die Wildtierstation, um ihn behandeln zu lassen und aufzupäppeln. Vielleicht handelte es sich bei dem Schlagopferstorch vom 7. August um eines der Elterntiere. Die Kollision eines Altvogels führt schnell zum Tod des gesamten Nachwuchses.

Artikel3Artikel1Kurz darauf schon, am 13. August, wurde die Wildtierstation erneut gerufen, diesmal zum Windpark Premslin. Ein beringter Weißstorch mit gebrochenen, absurd verdrehten Beinen versuchte jämmerlich zu flüchten, außer Reichweite zu robben – vergeblich. Angie Löblich berichtet auf der Facebook-Seite der Auffangstation: „Die Bilder sprechen eine deutliche Sprache. Die Knochen standen raus und die Beine wurden nur noch von der Haut zusammen gehalten. Es ist innerhalb einer Woche der zweite Storch in der Prignitz der Opfer einer Windkraftanlage wurde. Und auch dieses Mal konnte man ihn nur erlösen lassen.“. Einen Pressebericht zu diesen Vorfällen finden Sie beispielsweise hier. (Fotos: Wildtierauffangstation in Struck)

Lesen Sie den vollständigen Kommentar – hier im pdf: Zerschmetterte Störche_ HAHL150815

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph