* Markgrafenwald als Vorrangebiet für Windenergie in der Regionalplanung gestrichen!

Ein weiterer großer Zwischenerfolg für unsere Umweltvereinigung:

Der „Markgrafenwald/Augstel“ ist als „Vorranggebiet“ (VRG) aus dem „Teil-Regionalplan Windenergie“ des Verbands Region Rhein-Neckar (VRRN) heraus gefallen.

Die Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) schreibt heute, der Planungsausschuss habe dem Entwurf zugestimmt, und es gelte als sicher, dass die Verbandsversammlung am 11. Dezember ebenfalls zustimmen werde.

Gestrichen wurden im Neckar-Odenwald-Kreis, so die RNZ, das ursprünglich als VRG geplante Gebiet „Markgrafenwald in Waldbrunn und Eberbach aufgrund einer „uneinheitlichen Datenlage zum Vorkommen des Schwarzstorchs und des Wespenbussards“ nach bisher mehr als zehn vorgelegten Gutachten. – Der bisher als VRG geplante „Kornberg bei Hardheim/Höpfingen wurde ebenfalls gelöscht; auch hierzu hatte die Umweltvereinigung IHO e.V. im März 2018 eine aufgrund naturschutzfachlicher Bedenken ablehnende Stellungnahme im Rahmen des so genannten UVP-Scopings vorgelegt. – Für die im Neckar-Odenwald-Kreis und in den anderen Teilräumen der länderübergreifenden Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) verbliebenen Vorranggebiete ist die jetzt erfolgte Entscheidung im Planungsausschuss dennoch bedauerlich, weil auch in vielen anderen Gebieten Mensch, Natur und Landschaft von negativen Auswirkungen großer Windenergieanlagen betroffen sind.

Insbesondere die Streichung eines potenziellen Vorranggebiets „Markgrafenwald“ ist als großer Erfolg unter anderem der zahlreichen profunden Stellungnahmen und Gutachten zu werten, die von unserer Umweltvereinigung „Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ zu allen drei Offenlagen des Regionalverbands ausgearbeitet und eingereicht wurden. – Allein zur 3. Offenlage hatten wir in drei zeitlichen Abschnitten verschiedene, aufeinander aufbauende Stellungnahmen mit unter anderem naturschutzfachlichen und umwelt- sowie planungsrechtlichen Ausführungen beim Regionalverband vorgelegt. Als besonders bedeutend dürften sich dabei die avifaunistischen Begutachtungen im Auftrag der IHO e.V. (ab 2014) sowie auch im Auftrag des NABU (ab 2017) erwiesen haben. Auch die fachanwaltlichen Ausführungen im Auftrag der IHO e.V. haben ganz sicher erheblich dazu beigetragen.

Obacht, bitte engagiert bleiben: dies ist noch keine Entwarnung für ein Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“!

In Baden-Württemberg stellen Flächen, die nicht als Vorranggebiete in der Regionalplanung überplant werden, allerdings keine Ausschlussgebiete für die Windenergie dar, was als eine Entmachtung der Regionalplanung in ihrer eigentlichen Bedeutung für die Raumordnung anzusehen ist. – Keineswegs auszuschließen ist daher, dass die Vorhabensträger (d.h. die „MVV Energie“ in Kooperation mit der „Windpark Markgrafenwald GbR“) dennoch versuchen können, sich über § 35 BauGB (Privilegierung der Windenergie im Außenbereich) am Markgrafenwald (Waldbrunn) mitsamt dem Augstel (Eberbach) „einzuklagen“.

Somit bleibt das weitere Vorgehen weiterhin, wie bisher schon, letztlich eine Entscheidung der Genehmigungsbehörden und gegebenenfalls der Gerichte, wenn darüber zu urteilen wäre, wie mit einer neu eingereichten Antragstellung für einen „Windpark Markgrafenwald“ umzugehen ist. Projektiert wurden bisher – trotz der erheblichen artenschutz- und naturschutzfachlichen Verstöße – zwölf Windenergieanlagen auf dem Markgrafenwald-Bergrücken zwischen den FFH-Fließgewässern Reisenbach, Höllbach und Itter, die als essenzielle Nahrungshabitate für den Schwarzstorch dienen. Das gesamte Gebiet ist ein ausgeprägtes, wertvolles Habitat, welches – neben den Schwarzstörchen – auch Brut- und Lebensstätten für Rotmilan, Wespenbussard und viele weitere streng geschützte Vogel- und Fledermaus-Arten enthält. Dies wurde im Grunde genommen bereits im Jahr 2014 gutachterlich (durch Gutachter Carsten Rohde im Auftrag der IHO) nachgewiesen.

Da der IHO Hinweise darauf vorliegen, dass besagte Vorhabensträger möglicherweise sogar schon im kommenden Jahr 2020 einen Antrag neu vorlegen könnten, müssen die weiteren Schritte daher – trotz des jetzigen Erfolgs in Bezug auf die Regionalplanung – sehr aufmerksam verfolgt werden und es muss kontinuierlich dagegen gehalten werden. Deshalb will und muss die Umweltvereinigung IHO e.V. auch 2020 mit weiteren ornithologischen Begutachtungen gegen ein immer noch nicht auszuschließendes Vorhaben „Markgrafenwald“ vorgehen.

Zudem ist der bereits durch Umweltjuristen bestätigte Status „Faktisches Vogelschutzgebiet“ und das Landschaftsschutzgebiet, zu dem neben dem Augstel auch der Hebert oder die Hohe Warte gehören, weiterhin zu stärken. Die Umweltvereinigung IHO sieht eine Entwicklung hin zu einem formellen „Vogelschutzgebiet (Östlicher) Odenwald“ zum Schutz des Schwarzstorchs in Baden-Württemberg – mit dem Markgrafenwald-Reisenbach-Höllbach-Komplex als einer der Kernzonen – als absolut erstrebenswert an, um dem Naturschutz der Region gerade auch im Sinne der EU-Vogelschutzrichtlinie gerecht zu werden; hierbei sieht sich die Umweltvereinigung IHO mit dem NABU übereinstimmend.

Vielleicht wäre ja genau jetzt eine weitere sehr gute Gelegenheit für die Vorhabensträger, sich ausdrücklich zum Natur- und Artenschutz zu bekennen und auf weitere Planungen am „Markgrafenwald“ auf Grundlage dieser wohlüberlegten Entscheidung des Regionalverbands zu verzichten? Auch die zuständigen Genehmigungsbehörden hatte sich in ihren Stellungnahmen im Jahr 2016 bereits aus naturschutzfachlichen Gründen gegen das Vorhaben ausgesprochen.

Auf jeden Fall haben wir heute einen Grund zum Feiern!

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Dezember-Mail an alle IHO-Mitglieder

Liebe Mitglieder der Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt (IHO) e.V., in diesen Wochen vor Weihnachten sind viele mit den letzten Erledigungen des Jahres oder mit den Vorbereitungen für eine weihnachtliche Feier beschäftigt. – Wir wünschen Ihnen dazu gutes Gelingen und schließlich an den Weihnachtstagen und in der Zeit „zwischen den Jahren“ auch genug Muße für ein In-sich-Gehen, ein Atemholen, für Erholung und Regeneration, vielleicht ja auch für einige stille Stunden winterlicher Naturverbundenheit bei dem ein oder anderen Waldspaziergang. – Unabhängig von der Vorweihnachtszeit werden allerdings, wie schon seit gut fünf Jahren, auch jetzt die Windenergie-Planungen in unserer bisher noch weitgehend naturnahen Odenwald-Region, dem badisch-hessisch-bayerischen „UNESCO Global Geopark“, auf erschreckende Weise weiter fortgeführt … – Lesen Sie mehr: IHO-Mailing Dezember 2018

* Umweltvereinigung IHO vertritt den Naturschutz auch zum Vorhaben „Windpark Kornberg-Dreimärker“ in Hardheim und Höpfingen

Beim gestrigen UVP-Scoping-Termin im Mosbacher Landratsamt (Neckar-Odenwald-Kreis) wurde vom Vorsitzenden der staatlich anerkannten Umweltvereinigung „IHO e.V.“, dem Geographen Michael Hahl, der Umwelt- und Naturschutz vertreten: Dabei wurden von Seiten der „Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt e.V. (IHO)“ zahlreiche Aspekte angemahnt und um Aufnahme ins Protokoll gebeten, die für eine seriöse Berücksichtigung der relevanten Schutzgüter (z.B. Tiere/Biodiversität, Wasserschutz, FFH-Verträglichkeit usw.) im Rahmen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) unvermeidlich seien. Zusätzlich zum mündlichen Vortrag wurde von der IHO eine 20-seitige schriftliche Stellungnahme vorgelegt. Hahl betonte, dass das Vorhaben, sechs Windenergieanlagen in und am unmittelbaren Rand eines FFH-Gebiets unter Aspekten des EU-rechtlich vorgegebenen Habitat- und Artenschutzes generell abzulehnen sei.

* Umweltvereinigung IHO bezieht Stellung zum UVP-Scoping für Windenergieanlagen bei Beerfelden-Etzean

Bei Etzean im südhessischen Odenwaldkreis sollen fünf Windenergieanlagen errichtet werden. Antragstellerin ist die Firma juwi. Das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt hat die nach § 3 UmwRG anerkannte Umweltvereinigung „Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt e.V.“ ordnungsgemäß zu einem Scopingtermin eingeladen, zumal auf Antrag von juwi ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfolgen soll. Als erster formeller Schritt einer UVP wird ein so genanntes Scoping mit verschiedenen zu beteiligenden Einrichtungen abgehalten, um alle für die Prüfung relevanten Aspekte im Vorfeld miteinander abzustimmen.

Das Regierungspräsidium gab im Einladungsschreiben an die IHO ausdrücklich die Gelegenheit, im Vorfeld zu der Besprechung am 23.11. eine Stellungnahme zur UVP abzugeben. Diese Möglichkeit wurde fristgerecht wahrgenommen. Die IHO reichte zum UVP-Scopingtermin eine ausführliche schriftliche Stellungnahme ein, die hier nachgelesen werden kann: Etzean WEA UVP Scoping IHO-22.11.2017Unsere Umweltvereinigung sieht die Durchführung einer UVP ebenfalls als erforderlich an, weil auch an diesem naturnahen Gelände zwischen Beerfelder Galgen und Marbach-Stausee – wie an etlichen projektierten Standorten im südlichen Odenwald – mit erheblichen Konflikten in Bezug auf Artenschutz, Habitatschutz, Landschaftsbild sowie Stätten des kulturellen und des geologischen Erbes (im UNESCO Global Geopark) zu rechnen ist, die aus unserer Sicht konsequent und sorgfältig im Rahmen einer UVP geprüft werden müssen.Foto: Beerfelder Galgen / Attribution: Lordronin, free to share vgl. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en sowie https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Beerfelder_Galgen_Februar_2017_01.jpg

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Nach IHO-Stellungnahme: Schwarzstorch im Managementplan des FFH-Gebiet Odenwald Brombachtal aufgenommen

Kleine Erfolge: Zu der IHO-Kurzstellungnahme zum Managementplan des FFH-Gebiets 6519-341 Odenwald Brombachtal (IHO Stn FFH Brombachtal IHO-0817_ ohne Unterschrift) hat unsere Umweltvereinigung heute Post vom Regierungspräsidium Karlsruhe bekommen. Die Verfahrensbeauftragte Geertje Binder schreibt uns: „Der Schwarzstorch wird in diesem Managementplan aufgrund Ihrer Stellungnahme als weitere Art unter dem Kapitel „Weitere faunistische Bedeutung des Gebiets“ mit aufgenommen“. – Auszug aus der betreffenden Kapitel im Managementplan FFH-Gebiet Odenwald Brombachtal: „Als besonders bemerkenswerte Vogelart, die seit einigen Jahren wieder häufiger im südlichen Odenwald beobachtet wird, soll an dieser Stelle auch der Schwarzstorch (Ciconia nigra) erwähnt werden. Denn diese sehr heimlich lebende Art sucht im Bereich möglichst ungestörter Waldbäche und Waldfeuchtgebiete ihre Nahrung, so dass auch Bereiche des FFH-Gebietes als Teillebensraum in Frage kommen.“ Im Anschluss wird noch auf ein Revierzentrum des Schwarzstorchs im etwa 5 km entfernten Eiterbachtal hingewiesen. – Wir gehen davon aus, dass bei künftig geplanten Vorhaben im und am Rande des FFH-Gebiets Odenwald Brombachtal auch der Schwarzstorch schon bei der FFH-Verträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen ist.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* IHO-Stellungnahme zum Scoping (UVP) bzgl. fünf WEA bei Würzberg im südhess. Odenwaldkreis

Bei Würzberg im südhessischen Odenwaldkreis sind fünf weitere Windenergieanlagen vorgesehen, wie schon am Stillfüssel auch hier von der Entega projektiert. Zum Scoping-Termin im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die gekoppelt an das BImSchG-Verfahren durchgeführt werden soll, wurde die IHO als gemäß § 3 UmwRG anerkannte Umweltvereinigung eingeladen. – Hier unsere schriftliche Kurz-Stellungnahme zum Scoping-Termin: Würzberg WEA UVP Scoping IHO-16.10.2017

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* IHO-Stellungnahme zum Managementplan des FFH-Gebiets Odenwald Brombachtal

Unsere Kurzstellungnahme zum Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet 6519-341 Odenwald Brombachtal können Sie hier nachlesen: IHO Stn FFH Brombachtal IHO-0817_ ohne Unterschrift

* IHO-Stellungnahme zum Managementplan für das FFH-Gebiet Odenwald Brombachtal

Zu dem 1474 ha großen Fauna-Flora-Habitat Gebiet (FFH-Gebiet) 6519-341 Odenwald Brombachtal erfolgte bis zum 14.8.2017 die öffentliche Auslegung des Planentwurfs eines Managementplans. Auch aktuell ist der Entwurf noch im Internet abrufbar: http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/268436/

Noch bis zum kommenden Montag, 28. August, können Stellungnahmen durch Vereine, Kommunen, Bürger usw. unter dem Betreff „6519-341 Managementplan“ an das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56 Naturschutz und Landschaftspflege, 76247 Karlsruhe oder per E-Mail an natura2000@rpk.bwl.de eingereicht werden. – Fraglos gehört auch das Brombachtal zu den potenziellen Nahrungshabitaten der lokalen Schwarzstorch-Population im Odenwald.

Als „Besonderheiten“ führt das Regierungspräsidium Karlsruhe zum FFH-Gebiet Odenwald Brombachtal einerseits die Fledermausarten Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und weitere Arten an, welche die bewaldeten Hänge und Berge auf Eberbacher und Heddesbacher Gemarkung nutzen. Die Wiesentäler mit ihren Flachland-Mähwiesen seien zudem Lebensräume der Spanischen Fahne und des Wiesenknopf-Ameisen-Bläulings. In diesen Habitaten lebe auch die Äskulapnatter, eine weitere FFH-Art.

In den Fließgewässern mit flutender Wasservegetation seien schließlich – übrigens wie in nahezu allen naturnahen Bachläufen des südlichen Odenwaldes – Bachneunauge und Groppe heimisch. Natürlich ist IHO-seitig anzumerken, dass sich das FFH-Gewässer daher als mindestens potenzielles Nahrungshabitat unter anderem für unsere Schwarzstörche auszeichnet, deren regionales Vorkommen im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie der EU ja ebenfalls unter strengem Schutz steht. Auch die betroffenen FFH-Fledermausarten suchen auf ihren Jagdrunden von den bewaldeten Bergrücken und Hängen aus die Bachläufe auf. (Zu den „Besonderheiten“ des FFH-Gebiets 6519-341 bitte hier entlang: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt5/Ref56/Natura2000/Seiten/Odenwald-Brombachtal.aspx)

Als Umweltvereinigung mit regionalem Schwerpunkt im länderübergreifenden Odenwald merkt die IHO hierzu an: Vogelschutzrichtline und FFH-Richtlnie sowie deren Schutzkulissen in Vogelschutz- und FFH-Gebieten sind die gemeinsamen Grundpfeiler des EU-Schutzsystems Natura 2000, welches in der naturnahen Kulturlandschaft des Odenwaldes eine maßgebliche Rolle spielt. Der somit auch für den Odenwaldraum festgelegte EU-Artenschutz steht als Unionsrecht höherrangig über dem nationalen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). – In diesem Kontext sind daher die FFH-Gebietskulissen und Vogelschutzgebiete zu sehen, deren Verschlechterungsverbot nicht zuletzt bei Einwirkungen von außen in die Natura-2000-Kulisse hinein EU-rechtlich greifen muss.

* IHO-Stellungnahme zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplans Windenergie der vVG Eberbach-Schönbrunn

Die „Initiative Hoher Odenwald (IHO) – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt e.V.“ setzt sich mit ihrer Stellungnahme zur Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes (TFNP) – Windenergie – der vVG Eberbach-Schönbrunn naturschutzfachlich mit Umweltauswirkungen durch potenzielle Windeneergieanlagen an vier Flächen auf Eberbacher Gemarkung auseinander (Augstel, Hebert, Hohe Warte, Brombach Nord).

Die umfassende IHO-Stellungnahme ist Teil eines reich gefüllten Ordners mit zahlreichen Anlagen, insbesondere dem 99-seitigen Gutachten der Kanzlei Baumann-Rechtsanwälte vom Juni 2016. Die Dokumente liegen seit Donnerstag, 29. Juni 2017, dem Eberbacher Bauamt vor. – Sie können unsere Stellungnahme hier einsehen: TFNP-Eberbach-Schönbrunn _ Stellungnahme IHO-26.06.2017-Datum

* Achtung Fristen: Einwendungen zu Regionalplan Südhessen und zum Eberbacher Flächennutzungsplan

Für den Raum Odenwald ist von einigen politischen Akteuren ein intensiver Windenergie-Ausbau vorgesehen. Für den hessischen Teil des Mittelgebirges findet noch bis zum 19. Mai die 2. Offenlage zum Regionalplan Südhessen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE)  statt. Unter dem aufgeführten Link können Sie die Dokumente der Regionalplanung einsehen. Bis zum Freitag, 02. Juni 2017, haben Sie noch die Gelegenheit, Stellungnahmen einzureichen.

Eine weitere wichtige Offenlage für den südlichen Odenwald im Raum Eberbach (Baden) sowie für das „romantische Neckartal“ findet ab 15. Mai bis einschließlich Freitag, 30. Juni 2017 statt: FNP Eberbach _ 60-006-2017 Bekanntmachung Aufst T-FNP m frühz Beteil (3) Stellungnahmen in diesem Fall während des Zeitraums der Offenlage, also bis zum 30. Juni. Hier geht es um vier Konzentrationsflächen, die im Rahmen der Kommunalplanung auf der weiträumigen Eberbacher Gemarkung entstehen sollen: den Hebert südlich der Eberbacher Altstadt, das Augstel als nordwestliche Verlängerung des „Markgrafenwald-„Bergrückens, die Hohe Warte nördlich der Eberbacher „City“ und den Bereich Brombach-Süd („Flockenbusch“) beim Eberbacher Ortsteil Brombach, als südliche Verlängerung des Wald-Michelbacher Gebiets „Auf der Höhe“, ebenfalls unter „Flockenbusch“ bekannt.

An etlichen dieser Standorte sind wertvolle Schutzkulissen betroffen, unter anderem Landschaftsschutzgebiet (Hebert, Augstel, Hohe Warte, „Flockenbusch“) und FFH-Gebiet der EU (Hohe Warte, mehrere betroffene FFH-Bachläufe neben den Bergrücken). An allen genannten Standorten bestehen artenschutzrechtliche Konflikte (Schwarzstorch, Greifvögel, Fledermäuse usw.), die in den Planungs- und Genehmigungsprozessen wie so oft mit Pauken und Trompeten unterzugehen drohen. Alle Teilräume sind Bestandteil des länderübergreifenden UNESCO Global Geoparks „Bergstraße-Odenwald“ sowie des Naturparks Neckartal-Odenwald. Landschaftsbild und Denkmalschutz spielen in den formellen Prüfungen eine erschreckend geringe Rolle, obwohl gerade im Raum Odenwald und Neckartal zahlreiche historische Burganlagen, etliche Fernblicke und Wanderwege usw. von Sichtachsen zu den zahlreichen Vorranggebieten betroffen sind. Teils liegen an den projektierten Flächen Wasserschutzgebiete für kommunale Trinkversorgungen vor. Alles in allem sind erhebliche kumulative Wechselwirkungen durch eine Vielzahl von „Windparks“ zu erwarten. Verlärmung und tieffrequenter bzw. Infraschall sind für große Teile der Bevölkerung zu befürchten; potenzielle gesundheitliche Auswirkungen werden angesichts der bestehenden Forschungslage stark unterschätzt. Lebensqualität und Immobilienwerte sind für eine naturverbundene Landbevölkerung bedroht. Der Nutzen einer stark schwankenden Windenergie ist energiewirtschaftlich höchst umstritten, weil fossile Kraftwerke im Parallelbetrieb die Grundlast sichern müssen.

Wir empfehlen dringend: Nutzen Sie die Möglichkeit der Beteiligung und leiten Sie Ihre Stellungnahmen bzw. Einwendungen in beide Verfahrensprozesse.