* Markgrafenwald als Vorrangebiet für Windenergie in der Regionalplanung gestrichen!

Ein weiterer großer Zwischenerfolg für unsere Umweltvereinigung:

Der „Markgrafenwald/Augstel“ ist als „Vorranggebiet“ (VRG) aus dem „Teil-Regionalplan Windenergie“ des Verbands Region Rhein-Neckar (VRRN) heraus gefallen.

Die Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) schreibt heute, der Planungsausschuss habe dem Entwurf zugestimmt, und es gelte als sicher, dass die Verbandsversammlung am 11. Dezember ebenfalls zustimmen werde.

Gestrichen wurden im Neckar-Odenwald-Kreis, so die RNZ, das ursprünglich als VRG geplante Gebiet „Markgrafenwald in Waldbrunn und Eberbach aufgrund einer „uneinheitlichen Datenlage zum Vorkommen des Schwarzstorchs und des Wespenbussards“ nach bisher mehr als zehn vorgelegten Gutachten. – Der bisher als VRG geplante „Kornberg bei Hardheim/Höpfingen wurde ebenfalls gelöscht; auch hierzu hatte die Umweltvereinigung IHO e.V. im März 2018 eine aufgrund naturschutzfachlicher Bedenken ablehnende Stellungnahme im Rahmen des so genannten UVP-Scopings vorgelegt. – Für die im Neckar-Odenwald-Kreis und in den anderen Teilräumen der länderübergreifenden Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) verbliebenen Vorranggebiete ist die jetzt erfolgte Entscheidung im Planungsausschuss dennoch bedauerlich, weil auch in vielen anderen Gebieten Mensch, Natur und Landschaft von negativen Auswirkungen großer Windenergieanlagen betroffen sind.

Insbesondere die Streichung eines potenziellen Vorranggebiets „Markgrafenwald“ ist als großer Erfolg unter anderem der zahlreichen profunden Stellungnahmen und Gutachten zu werten, die von unserer Umweltvereinigung „Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ zu allen drei Offenlagen des Regionalverbands ausgearbeitet und eingereicht wurden. – Allein zur 3. Offenlage hatten wir in drei zeitlichen Abschnitten verschiedene, aufeinander aufbauende Stellungnahmen mit unter anderem naturschutzfachlichen und umwelt- sowie planungsrechtlichen Ausführungen beim Regionalverband vorgelegt. Als besonders bedeutend dürften sich dabei die avifaunistischen Begutachtungen im Auftrag der IHO e.V. (ab 2014) sowie auch im Auftrag des NABU (ab 2017) erwiesen haben. Auch die fachanwaltlichen Ausführungen im Auftrag der IHO e.V. haben ganz sicher erheblich dazu beigetragen.

Obacht, bitte engagiert bleiben: dies ist noch keine Entwarnung für ein Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“!

In Baden-Württemberg stellen Flächen, die nicht als Vorranggebiete in der Regionalplanung überplant werden, allerdings keine Ausschlussgebiete für die Windenergie dar, was als eine Entmachtung der Regionalplanung in ihrer eigentlichen Bedeutung für die Raumordnung anzusehen ist. – Keineswegs auszuschließen ist daher, dass die Vorhabensträger (d.h. die „MVV Energie“ in Kooperation mit der „Windpark Markgrafenwald GbR“) dennoch versuchen können, sich über § 35 BauGB (Privilegierung der Windenergie im Außenbereich) am Markgrafenwald (Waldbrunn) mitsamt dem Augstel (Eberbach) „einzuklagen“.

Somit bleibt das weitere Vorgehen weiterhin, wie bisher schon, letztlich eine Entscheidung der Genehmigungsbehörden und gegebenenfalls der Gerichte, wenn darüber zu urteilen wäre, wie mit einer neu eingereichten Antragstellung für einen „Windpark Markgrafenwald“ umzugehen ist. Projektiert wurden bisher – trotz der erheblichen artenschutz- und naturschutzfachlichen Verstöße – zwölf Windenergieanlagen auf dem Markgrafenwald-Bergrücken zwischen den FFH-Fließgewässern Reisenbach, Höllbach und Itter, die als essenzielle Nahrungshabitate für den Schwarzstorch dienen. Das gesamte Gebiet ist ein ausgeprägtes, wertvolles Habitat, welches – neben den Schwarzstörchen – auch Brut- und Lebensstätten für Rotmilan, Wespenbussard und viele weitere streng geschützte Vogel- und Fledermaus-Arten enthält. Dies wurde im Grunde genommen bereits im Jahr 2014 gutachterlich (durch Gutachter Carsten Rohde im Auftrag der IHO) nachgewiesen.

Da der IHO Hinweise darauf vorliegen, dass besagte Vorhabensträger möglicherweise sogar schon im kommenden Jahr 2020 einen Antrag neu vorlegen könnten, müssen die weiteren Schritte daher – trotz des jetzigen Erfolgs in Bezug auf die Regionalplanung – sehr aufmerksam verfolgt werden und es muss kontinuierlich dagegen gehalten werden. Deshalb will und muss die Umweltvereinigung IHO e.V. auch 2020 mit weiteren ornithologischen Begutachtungen gegen ein immer noch nicht auszuschließendes Vorhaben „Markgrafenwald“ vorgehen.

Zudem ist der bereits durch Umweltjuristen bestätigte Status „Faktisches Vogelschutzgebiet“ und das Landschaftsschutzgebiet, zu dem neben dem Augstel auch der Hebert oder die Hohe Warte gehören, weiterhin zu stärken. Die Umweltvereinigung IHO sieht eine Entwicklung hin zu einem formellen „Vogelschutzgebiet (Östlicher) Odenwald“ zum Schutz des Schwarzstorchs in Baden-Württemberg – mit dem Markgrafenwald-Reisenbach-Höllbach-Komplex als einer der Kernzonen – als absolut erstrebenswert an, um dem Naturschutz der Region gerade auch im Sinne der EU-Vogelschutzrichtlinie gerecht zu werden; hierbei sieht sich die Umweltvereinigung IHO mit dem NABU übereinstimmend.

Vielleicht wäre ja genau jetzt eine weitere sehr gute Gelegenheit für die Vorhabensträger, sich ausdrücklich zum Natur- und Artenschutz zu bekennen und auf weitere Planungen am „Markgrafenwald“ auf Grundlage dieser wohlüberlegten Entscheidung des Regionalverbands zu verzichten? Auch die zuständigen Genehmigungsbehörden hatte sich in ihren Stellungnahmen im Jahr 2016 bereits aus naturschutzfachlichen Gründen gegen das Vorhaben ausgesprochen.

Auf jeden Fall haben wir heute einen Grund zum Feiern!

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Besonderer Vortragsabend 15.11. Wald-Michelbach – mit Biologe Prof. Dr. Michael Wink und Mediziner Dr. Eckhard Kuck

Der „Verein zum Schutz und Erhalt von Leben & Freiheit für Mensch, Tier und Natur e.V.“ mit Sitz in 69483 Wald-Michelbach im südhessischen Kreis Bergstraße (südlicher Odenwald) lädt ein:

Am Freitag, 15. November, findet ab 19:30 Uhr (Einlass: 19:00 Uhr) ein sehr hörenswerter Doppel-Vortrag in Wald-Michelbach statt (Rudi-Münzer-Halle). Die beiden Referenten sind Koryphäen in ihren jeweiligen Fachgebieten:

Prof. Dr. rer. nat. Michael Wink arbeitet als Ordinarius für Pharmazeutische Biologie an der Universität Heidelberg. Darüber hinaus ist er ein deutschlandweit renommierter Ornithologe, der etliche Publikationen und Fachbücher veröffentlicht hat (u.a. „Ornithologie für Einsteiger“) und auch für die Ornithologische Gesellschaft Baden-Württembergs seit Jahren sehr aktiv ist. Sein Vortrag, der sich auf aktuellste Veröffentlichungen zum Schutz der Artenvielfalt bezieht, trägt den Titel: „Dem Erhalt der bedrohten Biodiversität muss höchste Priorität im Umweltschutz zukommen – ein Konfliktthema für Landwirtschaft und Betreiber von Windkraftanlagen“.

Zudem referiert an diesem Abend Dr. med. Eckhard Kuck. Als Mediziner setzt er sich seit vielen Jahren mit Schallemissionen von Windkraftanlagen auseinander. Maßgeblich wirkt er sowohl beim Ärzteforum Emissionsschutz als auch bei der Vereinigung INOVIB (Independent Noise and Vibration Experts). Kuck referiert an diesem Abend unter dem Vortragstitel „Gesundheitsgefahren als Folge der Energiewende“.

Poster zur Veranstaltung: A5 Flyer RS neu | A5-Flyer_Info_VS

* Dezember-Mail an alle IHO-Mitglieder

Liebe Mitglieder der Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt (IHO) e.V., in diesen Wochen vor Weihnachten sind viele mit den letzten Erledigungen des Jahres oder mit den Vorbereitungen für eine weihnachtliche Feier beschäftigt. – Wir wünschen Ihnen dazu gutes Gelingen und schließlich an den Weihnachtstagen und in der Zeit „zwischen den Jahren“ auch genug Muße für ein In-sich-Gehen, ein Atemholen, für Erholung und Regeneration, vielleicht ja auch für einige stille Stunden winterlicher Naturverbundenheit bei dem ein oder anderen Waldspaziergang. – Unabhängig von der Vorweihnachtszeit werden allerdings, wie schon seit gut fünf Jahren, auch jetzt die Windenergie-Planungen in unserer bisher noch weitgehend naturnahen Odenwald-Region, dem badisch-hessisch-bayerischen „UNESCO Global Geopark“, auf erschreckende Weise weiter fortgeführt … – Lesen Sie mehr: IHO-Mailing Dezember 2018

* IHO-Stellungnahme zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplans Windenergie der vVG Eberbach-Schönbrunn

Die „Initiative Hoher Odenwald (IHO) – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt e.V.“ setzt sich mit ihrer Stellungnahme zur Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes (TFNP) – Windenergie – der vVG Eberbach-Schönbrunn naturschutzfachlich mit Umweltauswirkungen durch potenzielle Windeneergieanlagen an vier Flächen auf Eberbacher Gemarkung auseinander (Augstel, Hebert, Hohe Warte, Brombach Nord).

Die umfassende IHO-Stellungnahme ist Teil eines reich gefüllten Ordners mit zahlreichen Anlagen, insbesondere dem 99-seitigen Gutachten der Kanzlei Baumann-Rechtsanwälte vom Juni 2016. Die Dokumente liegen seit Donnerstag, 29. Juni 2017, dem Eberbacher Bauamt vor. – Sie können unsere Stellungnahme hier einsehen: TFNP-Eberbach-Schönbrunn _ Stellungnahme IHO-26.06.2017-Datum

* Achtung Fristen: Einwendungen zu Regionalplan Südhessen und zum Eberbacher Flächennutzungsplan

Für den Raum Odenwald ist von einigen politischen Akteuren ein intensiver Windenergie-Ausbau vorgesehen. Für den hessischen Teil des Mittelgebirges findet noch bis zum 19. Mai die 2. Offenlage zum Regionalplan Südhessen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE)  statt. Unter dem aufgeführten Link können Sie die Dokumente der Regionalplanung einsehen. Bis zum Freitag, 02. Juni 2017, haben Sie noch die Gelegenheit, Stellungnahmen einzureichen.

Eine weitere wichtige Offenlage für den südlichen Odenwald im Raum Eberbach (Baden) sowie für das „romantische Neckartal“ findet ab 15. Mai bis einschließlich Freitag, 30. Juni 2017 statt: FNP Eberbach _ 60-006-2017 Bekanntmachung Aufst T-FNP m frühz Beteil (3) Stellungnahmen in diesem Fall während des Zeitraums der Offenlage, also bis zum 30. Juni. Hier geht es um vier Konzentrationsflächen, die im Rahmen der Kommunalplanung auf der weiträumigen Eberbacher Gemarkung entstehen sollen: den Hebert südlich der Eberbacher Altstadt, das Augstel als nordwestliche Verlängerung des „Markgrafenwald-„Bergrückens, die Hohe Warte nördlich der Eberbacher „City“ und den Bereich Brombach-Süd („Flockenbusch“) beim Eberbacher Ortsteil Brombach, als südliche Verlängerung des Wald-Michelbacher Gebiets „Auf der Höhe“, ebenfalls unter „Flockenbusch“ bekannt.

An etlichen dieser Standorte sind wertvolle Schutzkulissen betroffen, unter anderem Landschaftsschutzgebiet (Hebert, Augstel, Hohe Warte, „Flockenbusch“) und FFH-Gebiet der EU (Hohe Warte, mehrere betroffene FFH-Bachläufe neben den Bergrücken). An allen genannten Standorten bestehen artenschutzrechtliche Konflikte (Schwarzstorch, Greifvögel, Fledermäuse usw.), die in den Planungs- und Genehmigungsprozessen wie so oft mit Pauken und Trompeten unterzugehen drohen. Alle Teilräume sind Bestandteil des länderübergreifenden UNESCO Global Geoparks „Bergstraße-Odenwald“ sowie des Naturparks Neckartal-Odenwald. Landschaftsbild und Denkmalschutz spielen in den formellen Prüfungen eine erschreckend geringe Rolle, obwohl gerade im Raum Odenwald und Neckartal zahlreiche historische Burganlagen, etliche Fernblicke und Wanderwege usw. von Sichtachsen zu den zahlreichen Vorranggebieten betroffen sind. Teils liegen an den projektierten Flächen Wasserschutzgebiete für kommunale Trinkversorgungen vor. Alles in allem sind erhebliche kumulative Wechselwirkungen durch eine Vielzahl von „Windparks“ zu erwarten. Verlärmung und tieffrequenter bzw. Infraschall sind für große Teile der Bevölkerung zu befürchten; potenzielle gesundheitliche Auswirkungen werden angesichts der bestehenden Forschungslage stark unterschätzt. Lebensqualität und Immobilienwerte sind für eine naturverbundene Landbevölkerung bedroht. Der Nutzen einer stark schwankenden Windenergie ist energiewirtschaftlich höchst umstritten, weil fossile Kraftwerke im Parallelbetrieb die Grundlast sichern müssen.

Wir empfehlen dringend: Nutzen Sie die Möglichkeit der Beteiligung und leiten Sie Ihre Stellungnahmen bzw. Einwendungen in beide Verfahrensprozesse.

* Flächennutzungsplan Eberbach: IHO an Gemeinderat

Auch auf Gemarkung der Stadt Eberbachs – mit ihren ländlichen Ortsteilen – geht nun die Planung von Konzentrationszonen auf Ebene des Teil-Flächennutzungsplans Windenergie einen Schritt weiter. Eine Karte, die in den Ortsteilen vorgelegt wurde, zeigt derzeit vier Flächen, über die der Gemeinderat am Donnerstag, 26. Januar, zu beschließen hat: Hebert, Hohe Warte, Flockenbusch und Augstel.

Im Nordosten wurde mit dem AugstKatzenbuckel HAHL0117 010el – Teil eines Landschaftsschutzgebiets mit gutachterlich vielfach belegten hochwertigen Habitaten und Altholzbeständen – eine Fläche für den Eberbacher FNP mit aufgenommen, für die bekanntlich – zusammen mit dem „Markgrafenwald“ auf Waldbrunner Gemarkung – eine intensive Raumnutzung durch Schwarzstörche, welche die FFH-Gewässer Reisenbach und Höllbach als essenzielle Nahrungshabitate nutzen, nachgewiesen wurde, neben weiteren Anhang-I-Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie und zahlreichen Fledermausarten. Längst haben hierzu – neben der Initiative Hoher Odenwald (IHO) e.V. auch die Behörden der beiden Landratsämter kritisch Stellung bezogen, ebenso wie NABU, BUND und LNV in ihren das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ ablehnenden Stellungnahme; nachlesbar hier: Bekanntmachungen des Landratsamts Der winterliche Blick zum Markgrafenwald-Augstel-Bergrücken, nahe dem Katzenbuckel und zwischen mehreren Ortsteilen von Waldbrunn, Eberbach und Mudau, entstand Ende Dezember 2016 (Aufn.: privat).

Unter naturschutzfachlichen Kriterien und auf Basis der bereits erfolgten breiten Ablehnung des Standorts bezieht die IHO aktuell Stellung gegen das Augstel als Flächenpotenzial im FNP, zumal hierzu auf anderer Planungsebene bereits eine artenschutzrechtlich wohlbegründete Ablehnung im Eberbacher Gemeinderat erfolgte (Mai 2016). Unser Schreiben an die Eberbacher Gemeinderäte lesen Sie bei Interesse hier: Eberbach BM und GR 250117-1

Bei Lichte betrachtet müssen alle diese Potenzialflächen unter naturschutz- und landschaftsschutzfachlichen Kriterien kritisch gewertet werden; hier können Sie die öffentlich vorgelegte Karte ansehen: WKA Plang Eberb Standorte. – Der Flockenbusch im Nordwesten der sehr weiträumigen Eberbacher Gemarkung grenzt an FFH-Fließgewässer, die Hohe Warte im Norden liegt direkt im EU-geschützten FFH-Gebiet, die projektierten WEA auf dem Hebert südlich des NeckHerbsttag Eberbach _ HAHL301016 008ars liegen mitten im Landschaftsschutzgebiet sowie im Wasserschutzgebiet: Unter Kriterien des Landschafts- und Wasserschutzes, des Arten- und Habitatschutzes sowie bzgl. Denkmalschutz („Kirchel“), Stadtbild und UNESCO Global Geopark lehnt die IHO auch die derzeit projektierten Windenergieanlagen auf dem Hebert ab und bemängelt die Verharmlosungen in gewissen Lobbykreisen, wie sie auch zu diesem bewaldeten Bergrücken zwischen Eberbacher Altstadt, Neckarwimmersbach, Rockenau, Allemühl und Schwanheim wiederholt verbreitet werden. Als Minimalkonsens aber sind erst einmal die Ergebnisse aktueller Artenschutz- und Landschaftsschutz-Gutachten zum Hebert abzuwarten. – Das Foto zeigt den herbstlichen Blick (2016) vom Ohrsbergturm über die Eberbacher Altstadt zum Hebert (Aufn.: privat).

Aktualisierung 27.01.2017: Eberbacher Gemeinderat stimmt der Beschlussvorlage zum Teil-Flächennutzungsplan zu. 

* Gemeinsame Stellungnahme der IHO und der Naturschutzinitiative zum Kahlberg

Initiative Hoher Odenwald e.V. und Naturschutzinitiative e.V. beziehen Stellung zu projektierten Windenergieanlagen auf dem Kahlberg (Kreis Bergstraße, südhessischer Odenwald): stn_kahlberg_ihoni_29-12-2016

* IHO: (über-)regional u. länderübergreifend

Im Rahmen verschiedener Anfragen wirkt unsere „Initiative Hoher Odenwald e.V. – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ in der Region und teils auch weit darüber hinaus beratend. Anfragen und fachliche Einschätzungen, teils Stellungnahmen der IHO beziehen sich derzeit u.a. auf Gebietskulissen im südhessischen Kreis Bergstraße und Odenwaldkreis, im nordbadischen Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-Odenwald-Kreis bis hin beispielsweise zum saarländischen Landkreis des Regionalverbands Saarbrücken. Dabei geht es u.a. um Fragen des Arten und Landschaftsschutzes, des Umweltschutzes sowie um FFH- und Vogelschutzgebiete. – Die IHO etabliert sich seit drei Jahren zusehends als länderübergreifend und regional wie überregional aktive Vereinigung rund um Umwelt- und Naturschutzfragen.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Herbstzeit mit Ausblick

Die Herbstzeit ist da und unsere herrlichen Landschaften zeigen sich jetzt im Oktober in ihren goldenen Kleidern. Der alljährliche Flug der Zugvögel in ihre Winterquartiere ist auch bei uns schon seit September eindrucksvoll zu beobachten. Unsere Schwarzstörche, Wespenbussarde und viele mehr sind unterwegs und teils schon angekommen. Das Zugverhalten ist von Art zu Art unterschiedlich und Im Oktober nimmt der Vogelzug noch einmal „Fahrt auf“, insbesondere auch der Greifvogelzug. Der Odenwald hat Anteil an einem Breitfrontzug: Über hundert Greifvögel können bei einer Beobachtungseinheit ohne Weiteres beobachtet werden! Vor einigen Tagen konnten wir bei einem zufälligen Blick zum Katzenbuckel über zwanzig Rotmilane auf dem Südwestzug beobachten. Halten Sie also auch im Oktober die Augen offen …Visual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014.jpgcropped-Visual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL10141.jpgVisual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014.jpgVisual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014.jpg

Die Mitgliederversammlung der „Initiative Hoher Odenwald – Gemeinnütziger Verein für Landschaftschutz und Erhalt der Artenvielfalt e.V.“ fand mit einem Rückblick in die Jahre 2015 und ins erste Halbjahr 2016 am 19. September statt. Wir sind mittlerweile seit drei Jahren als gemeinnütziger Verein anerkannt und können eine lange Liste mit fachlich wie umweltrechtlich hochwertigem Naturschutzengagement im „Hohen Odenwald“ vorweisen, wie in der Versammlung dokumentiert wurde. Dabei haben sich unsere Aktivitäten unübersehbar regional und länderübergreifend entwickelt, mit einer zudem überregional vernetzten Ausrichtung. Dies wird ebenso aus den kürzlich aktualisisierten Menüpunkten dieser Webseite ersichtlich – schauen Sie sich das Menü mal wieder durch …

Wir danken an dieser Stelle ein weiteres Mal allen überzeugten Unterstützern, unseren treuen Mitgliedern und ganz besonders auch unseren großzügigen Spendern, ohne die wir – ergänzend zur beharrlichen und zeitintensiven Arbeit der Vereinsaktiven – nicht dort wären, wo wir heute stehen. Herzlichen Dank! Wir freuen uns im Übrigen über neue Mitgliedschaften aus verschiedenen Teilräumen des Odenwaldes: neben dem baden-württembergischen Neckar-Odenwald-Kreis und dem Rhein-Neckar-Kreis vermehrt auch aus dem südhessischen Odenwaldkreis und dem Kreis Bergstraße. Ebenfalls freuen wir uns über fruchtbare Kooperationen etwa mit der „Naturschutzinitiative e.V.“ oder unserem „Landesverband baden-württembergischer Bürgerinitiativen (…) e.V.“, mit der „Schutzgemeinschaft Odenwald“ und „Vernunftkraft Odenwald e.V.“ (siehe dazu auch unter Menüpunkt „Links“) sowie mit verschiedenen Vereinen, Bürgerinitiaven und auch mit zahlreichen Mitgliedern der traditionellen Naturschutzverbände.

Unsere Umwelt- und Naturschutzarbeit, gekoppelt an die ausgeprägte Berücksichtigung des Landschaftsschutzes, wird selbstverständlich gerade auch mit dem räumlichen Schwerpunkt im Grenzraum Waldbrunn-Eberbach-Mudau weitergehen, zweifellos ebenso engagiert wie bisher: Für das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“, zu dem sich nicht nur die IHO mit ihrer 99-seitigen Stellungnahme der Kanzlei Baumann-Rechtsanwälte und ihren detaillierten Verweisen auf etliche fehlerhafte Darstellungen in den Antragsunterlagen ausgesprochen hat, sondern zu dem sich auch die etablierten Naturschutz-/Umweltschutzverbände sowie die zuständige Untere Naturschutzbehörde mittlerweile klar ablehnend positionieren, rechnen wir momentan dennoch mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens (BImschG) mit den Vorhabensträgern („Windpark Markgrafenwald GbR“ in Kooperation mit der Mannheimer „MVV Energie“).

Das heißt, dass trotz der Ablehnung im Gemeinderat und einer damit erfolgten Umkehrung der kommunalen Bauplanungsrechtssituation mit einem neuen Erörterungstermin und einer Fortführung des Verfahrens zu rechnen ist.Eine behördliche Ablehnung der Genehmigung vorwiegend aus artenschutzrechtlichen Gründen ist daher nach wie vor unser Ziel.

Hierüber und auch über die weiteren Schritte, Entwicklungen, regionalen Projekte und Kooperartionen der Initiative Hoher Odenwald e.V. halten wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden und berichten Ihnen nach und nach. Bleiben Sie also dran und unterstützen Sie uns weiterhin: Gemeinsam für Landschaftsschutz, Erhalt der Artenvielfalt und gegen Horizontbeschränkung!