* Beweidung – Landschaftsschutz – Artenschutz

Zur Bedeutung von Beweidungsprojekte für  die Kulturlandschaftspflege und  den Lebensraumschutz hat sich die Umweltvereinigung „Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ schon vielfach geäußert. Aktuell informiert das Bundesamt für Naturschutz (BfN) über die Förderung des Projekts „„Gipskarst Südharz – Artenvielfalt erhalten und erleben“ im thüringischen Landkreis Nordhausen“ mit finanzieller Unterstützung für Schaf- und Ziegenhalter im Südharzer Zechsteingürtel für den Zeitraum 2018 bis 2023. Das Gebiet gilt als bedeutendes Gipskarstgebiet Mitteleuropas, in dem artenreiche Zwergstrauchheiden, Orchideen-Buchenwälder und Trockenrasen zu finden sind. Für die Erhaltung der wertvollen Kulturlandschaft ist eine passende Beweidung wichtig. Das Projekt „Gipskarst Südharz – Artenvielfalt erhalten und erleben“ im thüringischen Landkreis Nordhausen läuft von 2018 bis 2023. Das Vorhaben wird im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) fachlich begleitet und mit Mitteln des Bundesumweltministeriums (BMUB) gefördert.

Auch im Odenwald und seinen Randgebieten etwa im Übergang zum Muschelkalk des Baulands sind einige regionalspezifische Kulturlandschaften erhalten, die im Rahmen einer ähnlich prestigeträchtigen Förderung der biologischen Vielfalt und dem Lebensraum- und Landschaftsschutz berücksichtigt werden sollten. Hierzu zählen etwa die wertvollen Offenland-Relikte an verschiedenen Lokalitäten im Buntsandstein und Muschelkalk (Breitenstein bei Eberbach, Schreckberg usw.) sowie landschaftsprägend die Odenwälder Auenwiesen an den FFH-Fließgewässern der regionalen Kulturlandschaft.

Die IHO befasst sich insbesondere im Rahmen ihres seit 2013/2014 initiierten „Schwarzstorch-Artenschutzprojekts“ auch mit Landschaftspflege und Beweidung. (Aufnahmen: Höllbach, Bilder: IHO) – Zur BfN-Förderung für das Projekt Gipskarst Südharz bitte hier entlang …

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Nach IHO-Stellungnahme: Schwarzstorch im Managementplan des FFH-Gebiet Odenwald Brombachtal aufgenommen

Kleine Erfolge: Zu der IHO-Kurzstellungnahme zum Managementplan des FFH-Gebiets 6519-341 Odenwald Brombachtal (IHO Stn FFH Brombachtal IHO-0817_ ohne Unterschrift) hat unsere Umweltvereinigung heute Post vom Regierungspräsidium Karlsruhe bekommen. Die Verfahrensbeauftragte Geertje Binder schreibt uns: „Der Schwarzstorch wird in diesem Managementplan aufgrund Ihrer Stellungnahme als weitere Art unter dem Kapitel „Weitere faunistische Bedeutung des Gebiets“ mit aufgenommen“. – Auszug aus der betreffenden Kapitel im Managementplan FFH-Gebiet Odenwald Brombachtal: „Als besonders bemerkenswerte Vogelart, die seit einigen Jahren wieder häufiger im südlichen Odenwald beobachtet wird, soll an dieser Stelle auch der Schwarzstorch (Ciconia nigra) erwähnt werden. Denn diese sehr heimlich lebende Art sucht im Bereich möglichst ungestörter Waldbäche und Waldfeuchtgebiete ihre Nahrung, so dass auch Bereiche des FFH-Gebietes als Teillebensraum in Frage kommen.“ Im Anschluss wird noch auf ein Revierzentrum des Schwarzstorchs im etwa 5 km entfernten Eiterbachtal hingewiesen. – Wir gehen davon aus, dass bei künftig geplanten Vorhaben im und am Rande des FFH-Gebiets Odenwald Brombachtal auch der Schwarzstorch schon bei der FFH-Verträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen ist.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Konfliktpotenzial für streng geschützte Arten beim Windenergieausbau nicht verharmlosen!

Gemeinsame Pressemitteilung der IHO e.V. und der Naturschutzinitiative e.V.: 

In einer Pressemitteilung drängt der BUND im Kreis Bergstraße darauf, es habe bei der Planung von Windkraftstandorten am Stillfüssel und Kahlberg „keinen einzigen Brutnachweis“ von Schwarzstörchen und anderen EU-geschützten Vogelarten in Tabubereichen gegeben. In dieser Verharmlosung liegt eine große Gefahr für die Beachtung des EU-rechtlichen Habitat- und Artenschutzes im Odenwald. So räumt Herwig Winter zwar ein, die Gutachten „belegen unstrittig eine Reihe von Einzelbeobachtungen“, kommt aber zu falschen Schlussfolgerungen.

Entscheidend ist in derartigen Fällen zunächst einmal die Raumnutzung, weil diese zum erhöhten Tötungsrisiko führen kann. Daher wäre für den Planungs- und Genehmigungsprozess mindestens eine vollumfängliche Raumnutzungsanalyse für die Bewertung der Situation im räumlich-funktionalen Zusammenhang erforderlich gewesen. Diese muss methodischen Standards entsprechen und bei schwer zu erfassenden Arten wie dem Schwarzstorch durch nachweislich erfahrene Art-Spezialisten durchgeführt werden.

In Fachkreisen ist unstrittig, dass Brut- und Lebensstätten des scheuen Schwarzstorchs meist erst durch profunde Raumnutzungsanalysen nachweisbar sind, indem aus Flugbeobachtungen und Verhaltensweisen auf Revierzentren geschlossen werden kann. Die sehr wohl existenten, aber in abgelegenen Waldarealen versteckten Brutstätten werden oftmals gar nicht erst aufgefunden. (…) – Lesen Sie die komplette Pressemitteilung: PM IHO NI zu BUND-PM 18.09.2017

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* IHO-Stellungnahme zum Managementplan des FFH-Gebiets Odenwald Brombachtal

Unsere Kurzstellungnahme zum Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet 6519-341 Odenwald Brombachtal können Sie hier nachlesen: IHO Stn FFH Brombachtal IHO-0817_ ohne Unterschrift

* IHO-Stellungnahme zum Managementplan für das FFH-Gebiet Odenwald Brombachtal

Zu dem 1474 ha großen Fauna-Flora-Habitat Gebiet (FFH-Gebiet) 6519-341 Odenwald Brombachtal erfolgte bis zum 14.8.2017 die öffentliche Auslegung des Planentwurfs eines Managementplans. Auch aktuell ist der Entwurf noch im Internet abrufbar: http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/268436/

Noch bis zum kommenden Montag, 28. August, können Stellungnahmen durch Vereine, Kommunen, Bürger usw. unter dem Betreff „6519-341 Managementplan“ an das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56 Naturschutz und Landschaftspflege, 76247 Karlsruhe oder per E-Mail an natura2000@rpk.bwl.de eingereicht werden. – Fraglos gehört auch das Brombachtal zu den potenziellen Nahrungshabitaten der lokalen Schwarzstorch-Population im Odenwald.

Als „Besonderheiten“ führt das Regierungspräsidium Karlsruhe zum FFH-Gebiet Odenwald Brombachtal einerseits die Fledermausarten Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und weitere Arten an, welche die bewaldeten Hänge und Berge auf Eberbacher und Heddesbacher Gemarkung nutzen. Die Wiesentäler mit ihren Flachland-Mähwiesen seien zudem Lebensräume der Spanischen Fahne und des Wiesenknopf-Ameisen-Bläulings. In diesen Habitaten lebe auch die Äskulapnatter, eine weitere FFH-Art.

In den Fließgewässern mit flutender Wasservegetation seien schließlich – übrigens wie in nahezu allen naturnahen Bachläufen des südlichen Odenwaldes – Bachneunauge und Groppe heimisch. Natürlich ist IHO-seitig anzumerken, dass sich das FFH-Gewässer daher als mindestens potenzielles Nahrungshabitat unter anderem für unsere Schwarzstörche auszeichnet, deren regionales Vorkommen im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie der EU ja ebenfalls unter strengem Schutz steht. Auch die betroffenen FFH-Fledermausarten suchen auf ihren Jagdrunden von den bewaldeten Bergrücken und Hängen aus die Bachläufe auf. (Zu den „Besonderheiten“ des FFH-Gebiets 6519-341 bitte hier entlang: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt5/Ref56/Natura2000/Seiten/Odenwald-Brombachtal.aspx)

Als Umweltvereinigung mit regionalem Schwerpunkt im länderübergreifenden Odenwald merkt die IHO hierzu an: Vogelschutzrichtline und FFH-Richtlnie sowie deren Schutzkulissen in Vogelschutz- und FFH-Gebieten sind die gemeinsamen Grundpfeiler des EU-Schutzsystems Natura 2000, welches in der naturnahen Kulturlandschaft des Odenwaldes eine maßgebliche Rolle spielt. Der somit auch für den Odenwaldraum festgelegte EU-Artenschutz steht als Unionsrecht höherrangig über dem nationalen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). – In diesem Kontext sind daher die FFH-Gebietskulissen und Vogelschutzgebiete zu sehen, deren Verschlechterungsverbot nicht zuletzt bei Einwirkungen von außen in die Natura-2000-Kulisse hinein EU-rechtlich greifen muss.

* Neues EU-Schutzgebiet im Neckar-Odenwald-Kreis

Im Neckar-Odenwald-Kreis entstehen zwei neue Natura-2000-Gebiete. Noch bis zum 20.02.2017 wird der Planentwurf für das FFFFHH-Gebiet 6421-311 „Odenwaldtäler zwischen Schloßau und Walldürn“ und das Vogelschutzgebiet 6422-401 „Lappen bei Walldürn“ in den Rathäusern Mudau und Walldürn öffentlich ausgelegt. Es handelt sich um relativ kleine Gebietskulissen mit ingesamt etwa 700 ha Flächenareal. Charakteristisch für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) sind unter anderem die Lebensraumtypen Auenwälder mit Erle, Esche und Weide, magere Flachland-Mähwiesen oder Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Für die neuen FFH-Fließgewässer und das sehr kleine Vogelschutzgebiet (VSG) werden spezielle Zielarten definiert.

Bürger, Vereine, Kommunen und andere Interessensvertreter können bis spätestens 06.03.2017 ihre Stellungnahmen beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56 Naturschutz und Landschaftspflege, einreichen. Weitere Details, beispielsweise zum künftigen Management der Lebensräume sowie zu den Kontaktdaten für Stellungnahmen entnehmen Sie folgendem Link mit Informationen der LUBW. (Bild: Pressemitteilung des Regierungspräsiums Karlsruhe) 

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Gemeinsame Stellungnahme der IHO und der Naturschutzinitiative zum Kahlberg

Initiative Hoher Odenwald e.V. und Naturschutzinitiative e.V. beziehen Stellung zu projektierten Windenergieanlagen auf dem Kahlberg (Kreis Bergstraße, südhessischer Odenwald): stn_kahlberg_ihoni_29-12-2016

* IHO bezieht Stellung zum „Stillfüssel“ im Eiterbachtal

Aus der Perspektive einer Vereinigung, die den Umwelt- und Naturschutz vertritt, bezieht die „Initiative Hoher Odenwald (IHO) e.V. – Gemeinnütziger Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ aktuell Stellung zum Windenergie-Vorhaben auf dem Bergrücken „Stillfüssel“ im Bereich des Eiterbachtals, Kreis Bergstraße, südhessischer Odenwald. Auch bei diesem Vorhaben wären massiv schwarzstorch-eiterbachtal-hahl160816-auszSchwarzstörche, zudem Wespenbussarde und andere Anhang-I-Arten der Vogelschutz-Richtlinie der EU sowie verschiedene FFH-Arten betroffen.

Zudem würden Bau und Betrieb von Windenergieablagen an einem solchen Standort gegen das Verschlechterungsverbot der nahe gelegenen FFH-Bachläufe verstoßen, insbesondere deshalb, weil der Schwarzstorch – als Endglied einer spezifischen, an naturnahe Mittelgebirgsbäche gebundene Nahrungskette – wesentlichen Anteil an einem intakten Nahrungsgefüge des (Wald-)Bach-Ökosystems hat

Die IHO-Stellungnahme, welche dieser Tage an das hessische Regierungspräsidium Darmstadt übersendet wird, kann hier eingesehen werden: stellungnahme-stillfuessel-iho-221116-_-o-sign – Bild: Schwarzstorch im Bereich des Eiterbachtal-Stillfüssel-Ökosystems (Aufn.: Hahl 2016)

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Extremhochwasser auch am Höllbach

Samstag, 28. Mai: Nach einem Starkregen schwillt der Höllbach gegen 18 Uhr zu einem reißenden Gebirgsfluss an. Kaum eine Stunde später ist der „Spuk“ vorbei und die Hochwasserwelle weitgehend durch. Zurück bleiben gleichwohl etliche Schäden, die sicherlich erst nach und nach einzuschätzen sind, und an vielen Stellen hat sich der Bach einen neuen Lauf gesucht.

Auf Bild 1 der Fotoreihe ist die Reisenbach-Höllbach-Mündung bei Gaimühle-Antonslust zu sehen: Deutlich ist im Bildvordergrund der Reisenbach (schwarz) mit weitgehendem Normalwasserstand erkennbar (weil von Mudau her geringere Niederschlagsmengen zugeflossen sind), während hinter der Mündung die schlammigen Fluten (rotbraun) des Höllbachs aus dem Mülbener Einzugsgebiet einschießen.

Höllbach Hochwasser 28.05.16 HAHL0516 007opt-klHöllbach Hochwasser 28.05.16 HAHL0516 011opt-klHöllbach Hochwasser 28.05.16 HAHL0516 016opt-klHöllbach Hochwasser 28.05.16 HAHL0516 037opt-klHöllbach Hochwasser 28.05.16 HAHL0516 046opt-klHöllbach Hochwasser 28.05.16 HAHL0516 063opt-kl

Die weiteren Fotos zeigen samstagsabendliche Hochwasser-Eindrücke im Höllgrund. Für die Bachbiozönose – die Lebensgemeinschaft des Biotops Höllbach – bedeutete diese Jahrhundertflut eine extreme Beeinträchtigung. Die Auenwiesen des FFH-Bachlaufs (europäisches Fauna-Flora-Habitat-Gebiet) leisteten dagegen maximalen Hochwasserschutz für die nachfolgenden Anrainer. In einigen Ortschaften des „Hohen Odenwaldes“ sorgte das Samstagshochwasser für gravierende Sachschäden. – Zur Pressemeldung über das Samstagsunwetter mit erheblichen Sachschäden in mehreren Ortsteilen – weitere Berichterstattung hier.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Höllbach und Reisenbach – europäisches Naturerbe

Heute aufgenommene April-Impressionen an den naturbelassenen Fließgewässern Reisenbach und Höllbach, die den weiträumig bewaldeten „Markgrafenwald“-Bergrücken rundherum „flankieren“ … – Landschaftsentwicklung, Naturschutz und ein europäisch geschütztes Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) haben hier einen erstklassigen Lebensraum auch für die Schwarzstörche des Hohen Odenwalds geschaffen.

Höllbach Reisenbach 240416 001klHöllbach Reisenbach 240416 003klHöllbach Reisenbach 240416 002klHöllbach Reisenbach 240416 004klHöllbach Reisenbach 240416 006klHöllbach Reisenbach 240416 007klHöllbach Reisenbach 240416 014klHöllbach Reisenbach 240416 025klHöllbach Reisenbach 240416 010kl2

„Fauna-Flora-Habitat“ – was ist das? Mehr Info: FFH-Gebiet Odenwald Eberbach; Infoblatt des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Referat Naturschutz und Landschaftspflege (1. Auflage, 2011)

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph