* Markgrafenwald als Vorrangebiet für Windenergie in der Regionalplanung gestrichen!

Ein weiterer großer Zwischenerfolg für unsere Umweltvereinigung:

Der „Markgrafenwald/Augstel“ ist als „Vorranggebiet“ (VRG) aus dem „Teil-Regionalplan Windenergie“ des Verbands Region Rhein-Neckar (VRRN) heraus gefallen.

Die Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) schreibt heute, der Planungsausschuss habe dem Entwurf zugestimmt, und es gelte als sicher, dass die Verbandsversammlung am 11. Dezember ebenfalls zustimmen werde.

Gestrichen wurden im Neckar-Odenwald-Kreis, so die RNZ, das ursprünglich als VRG geplante Gebiet „Markgrafenwald in Waldbrunn und Eberbach aufgrund einer „uneinheitlichen Datenlage zum Vorkommen des Schwarzstorchs und des Wespenbussards“ nach bisher mehr als zehn vorgelegten Gutachten. – Der bisher als VRG geplante „Kornberg bei Hardheim/Höpfingen wurde ebenfalls gelöscht; auch hierzu hatte die Umweltvereinigung IHO e.V. im März 2018 eine aufgrund naturschutzfachlicher Bedenken ablehnende Stellungnahme im Rahmen des so genannten UVP-Scopings vorgelegt. – Für die im Neckar-Odenwald-Kreis und in den anderen Teilräumen der länderübergreifenden Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) verbliebenen Vorranggebiete ist die jetzt erfolgte Entscheidung im Planungsausschuss dennoch bedauerlich, weil auch in vielen anderen Gebieten Mensch, Natur und Landschaft von negativen Auswirkungen großer Windenergieanlagen betroffen sind.

Insbesondere die Streichung eines potenziellen Vorranggebiets „Markgrafenwald“ ist als großer Erfolg unter anderem der zahlreichen profunden Stellungnahmen und Gutachten zu werten, die von unserer Umweltvereinigung „Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ zu allen drei Offenlagen des Regionalverbands ausgearbeitet und eingereicht wurden. – Allein zur 3. Offenlage hatten wir in drei zeitlichen Abschnitten verschiedene, aufeinander aufbauende Stellungnahmen mit unter anderem naturschutzfachlichen und umwelt- sowie planungsrechtlichen Ausführungen beim Regionalverband vorgelegt. Als besonders bedeutend dürften sich dabei die avifaunistischen Begutachtungen im Auftrag der IHO e.V. (ab 2014) sowie auch im Auftrag des NABU (ab 2017) erwiesen haben. Auch die fachanwaltlichen Ausführungen im Auftrag der IHO e.V. haben ganz sicher erheblich dazu beigetragen.

Obacht, bitte engagiert bleiben: dies ist noch keine Entwarnung für ein Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“!

In Baden-Württemberg stellen Flächen, die nicht als Vorranggebiete in der Regionalplanung überplant werden, allerdings keine Ausschlussgebiete für die Windenergie dar, was als eine Entmachtung der Regionalplanung in ihrer eigentlichen Bedeutung für die Raumordnung anzusehen ist. – Keineswegs auszuschließen ist daher, dass die Vorhabensträger (d.h. die „MVV Energie“ in Kooperation mit der „Windpark Markgrafenwald GbR“) dennoch versuchen können, sich über § 35 BauGB (Privilegierung der Windenergie im Außenbereich) am Markgrafenwald (Waldbrunn) mitsamt dem Augstel (Eberbach) „einzuklagen“.

Somit bleibt das weitere Vorgehen weiterhin, wie bisher schon, letztlich eine Entscheidung der Genehmigungsbehörden und gegebenenfalls der Gerichte, wenn darüber zu urteilen wäre, wie mit einer neu eingereichten Antragstellung für einen „Windpark Markgrafenwald“ umzugehen ist. Projektiert wurden bisher – trotz der erheblichen artenschutz- und naturschutzfachlichen Verstöße – zwölf Windenergieanlagen auf dem Markgrafenwald-Bergrücken zwischen den FFH-Fließgewässern Reisenbach, Höllbach und Itter, die als essenzielle Nahrungshabitate für den Schwarzstorch dienen. Das gesamte Gebiet ist ein ausgeprägtes, wertvolles Habitat, welches – neben den Schwarzstörchen – auch Brut- und Lebensstätten für Rotmilan, Wespenbussard und viele weitere streng geschützte Vogel- und Fledermaus-Arten enthält. Dies wurde im Grunde genommen bereits im Jahr 2014 gutachterlich (durch Gutachter Carsten Rohde im Auftrag der IHO) nachgewiesen.

Da der IHO Hinweise darauf vorliegen, dass besagte Vorhabensträger möglicherweise sogar schon im kommenden Jahr 2020 einen Antrag neu vorlegen könnten, müssen die weiteren Schritte daher – trotz des jetzigen Erfolgs in Bezug auf die Regionalplanung – sehr aufmerksam verfolgt werden und es muss kontinuierlich dagegen gehalten werden. Deshalb will und muss die Umweltvereinigung IHO e.V. auch 2020 mit weiteren ornithologischen Begutachtungen gegen ein immer noch nicht auszuschließendes Vorhaben „Markgrafenwald“ vorgehen.

Zudem ist der bereits durch Umweltjuristen bestätigte Status „Faktisches Vogelschutzgebiet“ und das Landschaftsschutzgebiet, zu dem neben dem Augstel auch der Hebert oder die Hohe Warte gehören, weiterhin zu stärken. Die Umweltvereinigung IHO sieht eine Entwicklung hin zu einem formellen „Vogelschutzgebiet (Östlicher) Odenwald“ zum Schutz des Schwarzstorchs in Baden-Württemberg – mit dem Markgrafenwald-Reisenbach-Höllbach-Komplex als einer der Kernzonen – als absolut erstrebenswert an, um dem Naturschutz der Region gerade auch im Sinne der EU-Vogelschutzrichtlinie gerecht zu werden; hierbei sieht sich die Umweltvereinigung IHO mit dem NABU übereinstimmend.

Vielleicht wäre ja genau jetzt eine weitere sehr gute Gelegenheit für die Vorhabensträger, sich ausdrücklich zum Natur- und Artenschutz zu bekennen und auf weitere Planungen am „Markgrafenwald“ auf Grundlage dieser wohlüberlegten Entscheidung des Regionalverbands zu verzichten? Auch die zuständigen Genehmigungsbehörden hatte sich in ihren Stellungnahmen im Jahr 2016 bereits aus naturschutzfachlichen Gründen gegen das Vorhaben ausgesprochen.

Auf jeden Fall haben wir heute einen Grund zum Feiern!

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Kritik am „Dichtezentren“-Konzept

Artenschutzrechtlich sehr problematisch sind verschiedene Programme, u.a. des Umweltministeriums in Baden-Württemberg, um im Rahmen von landesweiten Schwarzstorch- und Rotmilan-Kartierungen explizit Brutstätten zu erfassen und allein hieraus so genannte „Dichtezentren“ abzuleiten (wie dies bereits zuvor für Rot- und Schwarzmilan erfolgt war).

In verhaltensökologischer Hinsicht sind solche Ansätze viel zu statisch gefasst und zu kleinräumig festgelegt, Weitaus entscheidender als eine räumlich wie zeitlich allzu statische Begrenzung auf Bruthabitate ist die Raumnutzung der Schwarzstörche, Rotmilane und Co. im räumlich-funktionalen Zusammenhang. Hierzu spricht unter anderem das „Schwarzstorch-Urteil“ des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 eine deutliche Sprache, indem dieses die Relevanz der Raumnutzung für die Ermittlung und Bewertung von Artenschutzkonflikten deutlich akzentuiert.

Räumlich und zeitlich stark vereinfachte Kartierungsergebnisse weisen also einerseits einen allzu statischen Charakter auf, welcher der Dynamik in den Biozönosen (Gemeinschaft von Organismen verschiedener Arten in einem abgrenzbaren Lebensraum) keineswegs gerecht werden kann, welcher andererseits die hochrelevante Arealausbreitung mittels Pionieren am Rande so genannter „Dichtezentren“ nicht berücksichtigt und welcher schließlich dem EU-rechtlichen Individuenansatz widerspricht. – Näher ausgeführt wird dies in folgender Bearbeitung: HAHL 2018 Dichtezentren _ HAHL-proreg-08.2018

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* IHO-Stellungnahme zum Scoping (UVP) bzgl. fünf WEA bei Würzberg im südhess. Odenwaldkreis

Bei Würzberg im südhessischen Odenwaldkreis sind fünf weitere Windenergieanlagen vorgesehen, wie schon am Stillfüssel auch hier von der Entega projektiert. Zum Scoping-Termin im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die gekoppelt an das BImSchG-Verfahren durchgeführt werden soll, wurde die IHO als gemäß § 3 UmwRG anerkannte Umweltvereinigung eingeladen. – Hier unsere schriftliche Kurz-Stellungnahme zum Scoping-Termin: Würzberg WEA UVP Scoping IHO-16.10.2017

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Welcome Honey-buzzard

In diesen Tagen im Mai kehren sie auch bei uns zurück: die Wespenbussarde (engl: Honey-buzzard). Der Wespenbussard ist eine weitere „windkraftsensible“ Anhang-I-Art der EU-Vogelschutzrichtlinie. Seine Brutplätze können von Jahr zu Jahr abweichen. – Das Foto zeigt Wespenbussard und Schwarzstorch im Thermikflug über dem Augstel, dem Nordwestteil des Markgrafenwald-Bergrückens bei Waldbrunn/Eberbach/Mudau (Copyright: Rohde 2014, Quelle: Raumnutzungsanalyse i.A.d. IHO) – Weitere fachliche Info zum Wespenbussard bspw. hier: http://www.hoher-odenwald.de/…/Honey-Buzzard-paper-BB-2015-…

* IHO bezieht Stellung zum „Stillfüssel“ im Eiterbachtal

Aus der Perspektive einer Vereinigung, die den Umwelt- und Naturschutz vertritt, bezieht die „Initiative Hoher Odenwald (IHO) e.V. – Gemeinnütziger Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ aktuell Stellung zum Windenergie-Vorhaben auf dem Bergrücken „Stillfüssel“ im Bereich des Eiterbachtals, Kreis Bergstraße, südhessischer Odenwald. Auch bei diesem Vorhaben wären massiv schwarzstorch-eiterbachtal-hahl160816-auszSchwarzstörche, zudem Wespenbussarde und andere Anhang-I-Arten der Vogelschutz-Richtlinie der EU sowie verschiedene FFH-Arten betroffen.

Zudem würden Bau und Betrieb von Windenergieablagen an einem solchen Standort gegen das Verschlechterungsverbot der nahe gelegenen FFH-Bachläufe verstoßen, insbesondere deshalb, weil der Schwarzstorch – als Endglied einer spezifischen, an naturnahe Mittelgebirgsbäche gebundene Nahrungskette – wesentlichen Anteil an einem intakten Nahrungsgefüge des (Wald-)Bach-Ökosystems hat

Die IHO-Stellungnahme, welche dieser Tage an das hessische Regierungspräsidium Darmstadt übersendet wird, kann hier eingesehen werden: stellungnahme-stillfuessel-iho-221116-_-o-sign – Bild: Schwarzstorch im Bereich des Eiterbachtal-Stillfüssel-Ökosystems (Aufn.: Hahl 2016)

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Willkommen Wespenbussard!

BS_IHO_Markgrafenwald-2MBIn diesen Tagen im Mai kehren sie auch bei uns zurück: die Wespenbussarde. 2014 wurden von Carsten Rohde bis zu sieben Wespenbussard-Revierzentren im Bereich des Markgrafenwaldes und seiner direkten Umgebung nachgewiesen. Auch 2015 nutzten sie hier Brutreviere und Aktionsräume. Gleichwohl kann der Brutplatz von Jahr zu Jahr abweichen. Der Wespenbussard ist eine weitere „windkraftsensible“ Anhang-I-Art der EU-Vogelschutzrichtlinie. – Das Foto rechts zeigt Wespenbussard und Schwarzstorch im Thermikflug über dem Augstel, dem Nordwestteil des Markgrafenwald-Bergrückens. (Bild – Copyright: Rohde 2014, Quelle: Raumnutzungsanalyse i.A.d. IHO) – Fachliche Info: Honey Buzzard paper – Den (eher seltenen) Ruf des Wespenbussards hören Sie hier: HB 1 / HB 2 – Plausible Meldungen und Nachweise gerne weiterleiten an: initiative [@] hoher-odenwald.de

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Windkraft im Wald – mehr Schaden als Nutzen!

Ein aktueller Beitrag in „Spektrum der Wissenschaft“ fasst einige Kernprobleme zusammen, die sich längst vielfach eingestellt haben, wenn Wald im Zuge des Windenergie-Ausbaus zum Industriestandort wird. Verfasser des Beitrags ist Dr. Daniel Lingenhöhl, Redaktionsleiter von Spektrum.de sowie Autor des Buchs „Vogelwelt im Wandel“, ferner tätig im redaktionellen Beirat von „Vögel – Magazin für Vogelbeobachtung“.

Der Spektrum-Artikel mit dem Titel „Windkraft im Wald – mehr Schaden als Nutzen“ erwähnt sowohl gezielte Tötungen von Greifvögeln im Zusammenhang mit der Planung von Windkraftanlagen, zu denen es in jüngster Zeit alarmierende Hinweise gibt, als auch erste wichtige Ergebnisse der so genannten PROGRESS-Studie („Prediction and Assessment of collision risks at wind turbines in Germany“) – einer der Projektträger ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Die Studie warnt unter anderem vor einem mittlerweile bestandsgefährdenden Rückgang des Rotmilan-Vorkommens und anderer Populationen – auch des Mäusebussards – im Kontext des Windenergie-Ausbaus (rechts Bild-Auszug aus: Progress Studie Poster 2014).

Auch der Schwarzstorch wird im Spektrum-Artikel aufgeführt, dessen Bestände nach einem – in einzelnen Regionen Deutschlands – vorübergehenden Anwachsen wieder sehr gefährdet sind, wie im Übrigen schon die signifikanten Rückgänge in ostdeutschen Ländern oder im Vogelsberg verdeutlichen. Auch die längst bekannte Expertenschätzung, dass derzeit jährlich etwa 250.000 Fledermäuse an Rotoren in Deutschland verenden, greift der Artikel auf. – Artenschutz in Deutschland? „Windkraft im Wald“, so der Autor, „konterkariert diese Bemühungen.

Genau genommen fasst der Spektrum-Beitrag „nur“ das zusammen, was zahlreichen Fachleuten, die sich mit der Entwicklung seit Langem auseinander setzen, bereits gut bekannt ist, jedoch nach wie vor in Kreisen einer Windenergie-Lobby verharmlost oder ignoriert wird; in zunehmendem Maße hat man es auf deren Seite außerdem mit – für einen fachlichen Prozess inakzeptablen – Diskredierungsversuchen profunder Studien zu tun. So müht man sich dort bereits, die fundierte Progress-Studie noch vor deren voller Veröffentlichung gleich einmal anzuzweifeln. – Gleichwohl kommt das Fachwissen, das auch unser Verein, die „Initiative Hoher Odenwald“, seit 2013 vielfach kommuniziert (unter anderem in diesem Weblog), nun mehr und mehr im öffentlichen und im wissenschaftlichen Diskurs an.

Aber reicht das? Während Sie diese Zeilen lesen, schreitet die Zerstörung und Zerstückelung in unseren deutschen Wäldern und Naturräumen sukzessive voran! Neue „Windparks“ wie etwa im Klosterwald aufrufzurdemo_neubei Creglingen, werden mit Pauken und Trompeten der „grün-roten“ Landesregierung Baden-Württembergs als „Leuchtturmprojekte“ beschworen und wie ein Triumpfzug des vermeintlichen „Klimaschutzes“ durch Untersteller und Co. eingeweiht (Demo am 23. Januar! Bild rechts anklicken). Dies, obwohl auch hier ein brisantes artenschutzrechtliches Konfliktfeld besteht. Wofür steht dieser grün-rote „Leuchtturm“ eigentlich? Scheinbar für die Unterwandurung des Naturschutzes im Zuge des Windenergie-Ausbaus.

Auch im „Markgrafenwald“ – in unserem (immer noch!) schönen „Hohen Odenwald“ bei Waldbrunn, Eberbach und Mudau – mühen sich die Investoren und Projektierer („Windpark Markgrafenwald GbR“ und „MVV Energie“) nach wie vor, das herausragende Wald-Bach-Ökosystem – diesen wertvollen Lebensraum für Schwarzstörche, Wespenbussarde, Rotmilane, Mäusebussarde, fünfzehn Fledermausarten usw. usf. – mit zahlreichen 200 m hohen Windkraftanlagen in einen Industriestandort zu verwandeln! Längst hätte hier nach den einschlägigen Gutachten, die Schwarzstorch- und Wespenbussard-Vorkommen im Planungsgebiet belegten, jegliche Projektierungen eingestellt werden müssen, zumindest wenn man das glaubt, was man uns immer wieder weismachen möchte: dass sich die Standortwahl angeblich an Kriterien des Artenschutzes orientiere. Nein, sie orientiert sich ganz offensichtlich an der Gewinnmaximierung einzelner Interessenträger!

„Die Energiewende darf nicht auf Kosten unserer Artenvielfalt und des Naturschutzes gehen“, resümiert der Spektrum-Artikel. Exakt dies ist seit gut drei Jahren die Position von etlichen Bürgerinitiativen und neu gegründeten Naturschutzvereinen wie der „IHO“, die sich mit einer solcherart fehlgeleiteten „Windstrom-Wende“ nicht abfinden und Widerstand leisten, der für Natur- und Landschaftsschützer offenkundig zur Pflicht geworden ist. Aus den vielen Worten und all dem bekannten Fachwissen muss aber ein gesellschaftliches Umdenken und neues Handeln entstehen, eine Naturwende der Energiewende, und zwar schnell! Der Kipppunkt für den Artenschutz in Deutschland ist längst erreicht! – Zum Artikel bitte hier entlang: Windkraft im Wald – mehr Schaden als Nutzen

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ in der Fachzeitschrift „Naturschutz u. Landschaftsplanung“

Im Zuge des Windenergie-Ausbaus werden in zunehmendem Maße behördliche Einzelfall-Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 S. 1 BNatSchG mit kompensatorischen Maßnahmen oder auch CEF-Maßnahmen nach § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG genutzt, um eine artenschutzrechtliche Zulässigkeit zu erzielen. Ein im November 2015 von Geograph Michael Hahl, Zweitvorsitzender der IHO, in der Fachzeitschrift „Naturschutz und Landschaftspflege“ publizierter Beitrag zeigt auf, dass solche Entwicklungen u.a. durch EU-rechtliche Vorgaben kritisch zu hinterfragen sind. Dabei werden neben Beschränkungen nach EU-Umweltrecht solche funktionsraumbezogenen und verhaltensökologischen Konstellationen herausgearbeitet, die wirksamen und gerichtssicheren kompensatorischen Maßnahmen entgegenstehen. – Lesen Sie bei Interesse den Beitrag im pdf-Format: NuL11-15-353-360-1_NDg3MjIxNw_kl2