* „Odenwälder Lichtermeer“ als Gemeinschaftsaktion für einen Windenergieanlagen-freien Odenwald

MIt freundlicher Genehmigung von Gerhard Grünewald, Redaktionsleiter für den Lokalteil Odenwaldkreis, verlinken wir hier ein pdf zum Echo-Artikel über die Bürgerprotestaktion  „Odenwälder Lichtermeer“: Odenwälder Echo, 27.10.2018

Wesentliche Gründe, warum sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger gegen den Windenergie-Ausbau im hessischen, badischen und bayerischen Odenwald wenden, sind – neben weiteren sehr wichtigen Aspekten – der Artenschutz mitsamt dem Lebensraum- und Landschaftsschutz. Auch die Tatsache, dass eine Sicherung der Stromversorgung durch die so genannte „Energiewende“ für viele kritisch denkende Bürger nicht zu erkennen ist, bringt Kritiker respektive Gegner dieser Entwicklung zu ihrer Positionierung. Mit nach wie vor unter 3 % Anteil der Windenergie am deutschen Endenergieverbrauch, und das bei mittlerweile etwa 30.000 Anlagen, ist eine „Wende“ von fossilen Energieträgern hin zu Erneuerbaren keinesfalls erkennbar – und somit natürlich auch keine CO2-Reduktion. Speichertechnologie in einer annähernd ausreichenden Quantität ist nicht verfügbar sachlich-fundierte Prognosen (bspw. Institut für Wirtschaftsforschung) stehen den Illusionen vieler Energiewendler mit harten Tatsachen entgegen. Auch die ehemaligen Landräte Wilkes (Bild rechts) und Schnur stehen längst gegen den Weindenergie-Ausbau im Odenwald auf, und mit ihnen sprechen sich mehr und mehr Handlungs- und Entscheidungsträger in den Rathäusern gegen diese Entwicklung aus und fordern alternative energiepolitische Wege. Tourismuswirtschaft, Lebensqualität, Umwelt- und Gesundheitsschutz sind weitere Kriterien. – Leider kommen diese essenziellen Aspekte im Echo-Artikel zu kurz, welcher aber dennoch einen Eindruck von der Bürgeraktion „Odenwälder Lichtermeer“ geben kann – im Artikel konzentriert auf den Schwerpunkt südhessischer Odenwaldkreis. (Fotos: privat)

* Filmdoku „End of Landschaft“ – Kritisches Roadmovie durchs Energiewendeland (im Fokus: Odenwald)

(PM) „End of Landschaft – Wie Deutschland das Gesicht verliert“ – „Im Januar 2017 erfährt der Filmproduzent Jörg Rehmann von rund 400 Windrädern, für die Flächen allein im hessischen Odenwald ausgewiesen werden sollen. Die Bürger sind verunsichert, doch viele ahnen nicht, welche Veränderungen und Konflikte sich dadurch ergeben können. Das bringt Rehmann dazu, andere Regionen zu bereisen, in denen mehr Erfahrungen bestehen. In Ostfriesland steht im Schnitt alle 790 Meter ein Windrad neben dem anderen. Hier hat eine latente Enteignungs- und Entsiedelungswelle der Bevölkerung eingesetzt. In Mecklenburg-Vorpommern wurden Milliarden für den „Aufbau Ost“ in eine neue Infrastruktur investiert. Doch mit der Entscheidung, das ganze Bundesland zum „Elektrizitätswerk der Nation“ zu machen, setzt auch dort eine Landflucht ein. Indem die Windräder nun auch den Städten näherrücken, werden Anwohner oft zum zweiten Mal mit zerstörter Landschaft, Lärm und Konflikten konfrontiert. Im rheinland-pfälzischen Moselhunsrück und im Saarland trifft der Autor auf Strukturen, die von Experten als kriminell bezeichnet werden. Dabei müsste ein gutes Ziel sich doch eigentlich guter Methoden bedienen, gibt der Filmemacher zu bedenken. – Für Rehmann und die im Film befragten Experten ist die Notwendigkeit eines wirksamen Klimaschutzes unbestreitbar. Aber die „Handschrift der Energiewende“ ist selbst nach Meinung renommierter Verfassungsjuristen zur „Perversion“ entgleist. …“ – Weitere Info: End of Landschaft am 17 Oktober 2018 um 19 Uhr in Beerfelden Rahmenplakat Darmstadt a2 – Regionale Kino- und Vorführtermine (Info-Stand: 20.9.2018):

* Achtung Fristen: Einwendungen zu Regionalplan Südhessen und zum Eberbacher Flächennutzungsplan

Für den Raum Odenwald ist von einigen politischen Akteuren ein intensiver Windenergie-Ausbau vorgesehen. Für den hessischen Teil des Mittelgebirges findet noch bis zum 19. Mai die 2. Offenlage zum Regionalplan Südhessen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE)  statt. Unter dem aufgeführten Link können Sie die Dokumente der Regionalplanung einsehen. Bis zum Freitag, 02. Juni 2017, haben Sie noch die Gelegenheit, Stellungnahmen einzureichen.

Eine weitere wichtige Offenlage für den südlichen Odenwald im Raum Eberbach (Baden) sowie für das „romantische Neckartal“ findet ab 15. Mai bis einschließlich Freitag, 30. Juni 2017 statt: FNP Eberbach _ 60-006-2017 Bekanntmachung Aufst T-FNP m frühz Beteil (3) Stellungnahmen in diesem Fall während des Zeitraums der Offenlage, also bis zum 30. Juni. Hier geht es um vier Konzentrationsflächen, die im Rahmen der Kommunalplanung auf der weiträumigen Eberbacher Gemarkung entstehen sollen: den Hebert südlich der Eberbacher Altstadt, das Augstel als nordwestliche Verlängerung des „Markgrafenwald-„Bergrückens, die Hohe Warte nördlich der Eberbacher „City“ und den Bereich Brombach-Süd („Flockenbusch“) beim Eberbacher Ortsteil Brombach, als südliche Verlängerung des Wald-Michelbacher Gebiets „Auf der Höhe“, ebenfalls unter „Flockenbusch“ bekannt.

An etlichen dieser Standorte sind wertvolle Schutzkulissen betroffen, unter anderem Landschaftsschutzgebiet (Hebert, Augstel, Hohe Warte, „Flockenbusch“) und FFH-Gebiet der EU (Hohe Warte, mehrere betroffene FFH-Bachläufe neben den Bergrücken). An allen genannten Standorten bestehen artenschutzrechtliche Konflikte (Schwarzstorch, Greifvögel, Fledermäuse usw.), die in den Planungs- und Genehmigungsprozessen wie so oft mit Pauken und Trompeten unterzugehen drohen. Alle Teilräume sind Bestandteil des länderübergreifenden UNESCO Global Geoparks „Bergstraße-Odenwald“ sowie des Naturparks Neckartal-Odenwald. Landschaftsbild und Denkmalschutz spielen in den formellen Prüfungen eine erschreckend geringe Rolle, obwohl gerade im Raum Odenwald und Neckartal zahlreiche historische Burganlagen, etliche Fernblicke und Wanderwege usw. von Sichtachsen zu den zahlreichen Vorranggebieten betroffen sind. Teils liegen an den projektierten Flächen Wasserschutzgebiete für kommunale Trinkversorgungen vor. Alles in allem sind erhebliche kumulative Wechselwirkungen durch eine Vielzahl von „Windparks“ zu erwarten. Verlärmung und tieffrequenter bzw. Infraschall sind für große Teile der Bevölkerung zu befürchten; potenzielle gesundheitliche Auswirkungen werden angesichts der bestehenden Forschungslage stark unterschätzt. Lebensqualität und Immobilienwerte sind für eine naturverbundene Landbevölkerung bedroht. Der Nutzen einer stark schwankenden Windenergie ist energiewirtschaftlich höchst umstritten, weil fossile Kraftwerke im Parallelbetrieb die Grundlast sichern müssen.

Wir empfehlen dringend: Nutzen Sie die Möglichkeit der Beteiligung und leiten Sie Ihre Stellungnahmen bzw. Einwendungen in beide Verfahrensprozesse.

* Kommentar zur Beschlussfassung im Eberbacher Gemeinderat bzgl. Teil-Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan braucht schlüssiges Konzept

Der im Eberbacher Gemeinderat beschlossene Teil-Flächennutzungsplan (FNP) enthält vier Konzentrationszonen für die Windenergie: Hebert, Hohe Warte, Flockenbusch und Augstel. Die Gemeinderäte werden sich nach unserer Auffassung noch mit der Frage zu beschäftigen haben, wie sie nach dieser Beschlussfassung einen konzeptionell schlüssigen FNP als „steuerndes Instrumentarium“ erzielen möchten.

Denn zu beachten ist, dass nur ein schlüssiges FNP-Konzept zukünftig den „Ausschluss“ von Windenergieanlagen (WEA) auf nicht ausgewiesenen Flächen gewährleisten kann: Mit welcher Begründung will der Gemeinderat in späteren Jahren WEA auf vermeintlichen „Ausschlussflächen” ablehnen können und sich auch entgegen möglicher Versuche von Vorhabensträgern, sich über § 35 BauGB (“Privilegierung der Windkraft im Außenbereich”) einzuklagen, behaupten können?

Die Möglichkeit, den FNP als „steuerndes Instrument“ zu nutzen, wird dadurch verbaut, dass man mit diesem FNP-Konzept bereits wesentliche Interessen von öffentlichem Belang in ihrer Rangfolge entwertet, nämlich Artenschutz und EU-Vogelschutzrichtlinie, Landschaftsschutzgebiet und Landschaftsbild am Rand des Neckartals, FFH-Gebiet und FFH-Richtlinie, Wasserschutzgebiet und Denkmalschutz.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Flächennutzungsplan Eberbach: IHO an Gemeinderat

Auch auf Gemarkung der Stadt Eberbachs – mit ihren ländlichen Ortsteilen – geht nun die Planung von Konzentrationszonen auf Ebene des Teil-Flächennutzungsplans Windenergie einen Schritt weiter. Eine Karte, die in den Ortsteilen vorgelegt wurde, zeigt derzeit vier Flächen, über die der Gemeinderat am Donnerstag, 26. Januar, zu beschließen hat: Hebert, Hohe Warte, Flockenbusch und Augstel.

Im Nordosten wurde mit dem AugstKatzenbuckel HAHL0117 010el – Teil eines Landschaftsschutzgebiets mit gutachterlich vielfach belegten hochwertigen Habitaten und Altholzbeständen – eine Fläche für den Eberbacher FNP mit aufgenommen, für die bekanntlich – zusammen mit dem „Markgrafenwald“ auf Waldbrunner Gemarkung – eine intensive Raumnutzung durch Schwarzstörche, welche die FFH-Gewässer Reisenbach und Höllbach als essenzielle Nahrungshabitate nutzen, nachgewiesen wurde, neben weiteren Anhang-I-Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie und zahlreichen Fledermausarten. Längst haben hierzu – neben der Initiative Hoher Odenwald (IHO) e.V. auch die Behörden der beiden Landratsämter kritisch Stellung bezogen, ebenso wie NABU, BUND und LNV in ihren das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ ablehnenden Stellungnahme; nachlesbar hier: Bekanntmachungen des Landratsamts Der winterliche Blick zum Markgrafenwald-Augstel-Bergrücken, nahe dem Katzenbuckel und zwischen mehreren Ortsteilen von Waldbrunn, Eberbach und Mudau, entstand Ende Dezember 2016 (Aufn.: privat).

Unter naturschutzfachlichen Kriterien und auf Basis der bereits erfolgten breiten Ablehnung des Standorts bezieht die IHO aktuell Stellung gegen das Augstel als Flächenpotenzial im FNP, zumal hierzu auf anderer Planungsebene bereits eine artenschutzrechtlich wohlbegründete Ablehnung im Eberbacher Gemeinderat erfolgte (Mai 2016). Unser Schreiben an die Eberbacher Gemeinderäte lesen Sie bei Interesse hier: Eberbach BM und GR 250117-1

Bei Lichte betrachtet müssen alle diese Potenzialflächen unter naturschutz- und landschaftsschutzfachlichen Kriterien kritisch gewertet werden; hier können Sie die öffentlich vorgelegte Karte ansehen: WKA Plang Eberb Standorte. – Der Flockenbusch im Nordwesten der sehr weiträumigen Eberbacher Gemarkung grenzt an FFH-Fließgewässer, die Hohe Warte im Norden liegt direkt im EU-geschützten FFH-Gebiet, die projektierten WEA auf dem Hebert südlich des NeckHerbsttag Eberbach _ HAHL301016 008ars liegen mitten im Landschaftsschutzgebiet sowie im Wasserschutzgebiet: Unter Kriterien des Landschafts- und Wasserschutzes, des Arten- und Habitatschutzes sowie bzgl. Denkmalschutz („Kirchel“), Stadtbild und UNESCO Global Geopark lehnt die IHO auch die derzeit projektierten Windenergieanlagen auf dem Hebert ab und bemängelt die Verharmlosungen in gewissen Lobbykreisen, wie sie auch zu diesem bewaldeten Bergrücken zwischen Eberbacher Altstadt, Neckarwimmersbach, Rockenau, Allemühl und Schwanheim wiederholt verbreitet werden. Als Minimalkonsens aber sind erst einmal die Ergebnisse aktueller Artenschutz- und Landschaftsschutz-Gutachten zum Hebert abzuwarten. – Das Foto zeigt den herbstlichen Blick (2016) vom Ohrsbergturm über die Eberbacher Altstadt zum Hebert (Aufn.: privat).

Aktualisierung 27.01.2017: Eberbacher Gemeinderat stimmt der Beschlussvorlage zum Teil-Flächennutzungsplan zu. 

* Ablehnung eines „Windparks Markgrafenwald“ durch den Gemeindeverwaltungsverband ist jetzt sicher – Genehmigungsverfahren läuft weiter

Obgleich sich ein „Windpark Markgrafenwald“ vor allem auf Waldbrunner Gemarkung befinden würde (nebst Eberbacher Anteil im Westen), obliegen kommunale Entscheidungen dem Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Neckargerach-Waldbrunn (mit den Kleingemeinden Zwingenberg und Binau). Nach dem ablehnenden Beschluss des Gemeinderats Waldbrunn steht am 5. Juli das Veto des GVV an; eine maßgebliche Vorentscheidung fand bereits am heutigen Dienstagabend, 28. Juni, mit der Beratung und Beschlussfassung von Gemeinderat-Vertretern der Gemeinden Neckargerach und Zwingenberg statt.

Unter TOP 1 der öffentlichen Sitzung standen drei Punkte zur Debatte: (a) Einstellung des Verfahrens für die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans zu einem „Windpark Markgrafenwald“; (b) Rücknahme des Antrags für das Zielabweichungsverfahren (durch welches das Markgrafenwald-Gebiet vom derzeit gültigen regionalplanerischen Status eines „Ausschlussgebiets“ befreit werden sollte); (c) Einstellung des Verfahrens zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für die Ausweisung einer Konzentrationszone für die Windenergie im Markgrafenwald.

Nach einer sachlichen Debatte, moderiert von Bürgermeister Link und mit Kurzreferaten von Herrn Krahl, Landratsamt, Herrn Glaser, Kommunalplanung, sowie Herrn Geier als Vertreter des Gemeinderats Waldbrunn wurde einstimmig dafür gestimmt, dem Mehrheitsbeschluss des Gemeinderats Waldbrunn zu folgen. Das heißt, das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ wurde auf allen zur Abstimmung stehenden Ebenen (Regionalplan, Flächennutzungsplan) abgelehnt. Ein früherer positiver GVV-Beschluss aus dem Jahr 2013 konnte im aktuellen Verfahren insbesondere aufgrund der seit August 2014 vorliegenden Erkenntnisse zum artenschutzrechtlichen Konflikt (nach Raumnutzungsanalyse durch Carsten Rohde im Auftrag der IHO) nicht bestätigt werden.

In Folge der heutigen Entscheidung der Gemeinderäte Neckargerach und Zwingenberg werden somit am 05. Juli bei der Sitzung des öffentlichen Gemeindeverwaltungsverbands (ab 18 Uhr) mindestens drei von vier Stimmen gegen das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ erfolgen. (Die Sinnhaftigkeit der Stimmenanteile, wonach jede der vier GVV-Gemeinden eine Stimme hat, unabhängig von der realen Einwohnerzahl, sei hier nicht weiter diskutiert.) – Aller Voraussicht nach wird sich die Gemeinde Binau mit ihrer vierten Stimme diesem Votum ebenfalls anschließen (zum jetzigen Stand liegen uns keine Informationen zu einem Binauer Beschluss vor). – Die kommunale Entscheidung gegen einen „Windpark“ auf dem Markgrafenwald-Bergrücken ist seit heute also eine klare Sache und wird in einer Woche auf der abschließenden GVV-Sitzung formell besiegelt.

Wie unsere regelmäßigen „Blog“-Leser längst wissen, wird unabhängig von dieser kommunalen Entscheidung das Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) fortgeführt, welches mit der Antragstellung der Vorhabensträger im Februar 2016 eingeleitet wurde. – Bisher liegen verschiedene kritische bzw. ablehnende Stellungnahmen zum Vorhaben vor, explizit von den Naturschutzverbänden NABU, BUND und LNV sowie von der IHO. Beim öffentlichen Erörterungstermin ab 25.07. werden alle fachlichen und rechtlichen Aspekte ausführlich besprochen und gegenübergestellt. Die IHO wird dabei von der Kanzlei Baumann-Rechtsanwälte und einer weiteren Fachkraft begleitet.

Aktuelle Ergänzung am 05. Juli 2016: Der GVV Neckargerach-Waldbrunn hat heute Abend einstimmig den Beschlüssen der Gemeinde Waldbrunn zugestimmt.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Kurzüberblick – aktuelle Ereignisse und Termine

* 18.04.: Großer Etappensieg – Abstimmung im Gemeinderat Waldbrunn, in der sich 11 gegen 8 Gemeinderäte bei zwei Enthaltungen gegen den Markgrafenwald als „Konzentrationszone“ (Flächennutzungsplan) und als „Vorranggebiet“ (Teilregionalplan Windenergie) ausgeprochen haben, und zwar aufgrund der seit 2014 bekannten artenschutzrechtlichen Konflikte.

* Dieser GR-Beschluss muss im Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Neckargerach-Waldbrunn (mit Zwingenberg u. Binau) bald noch bestätigt werden: Weder das Hahl 230416 RNZ-Mos„Schreckgespenst“ einer „Verspargelung“ noch ein „Windpark“ in den noch weniger windhöffigen Neckartal-Kommunen des GVV ist fachlich realistisch (vgl. Leserbrief, s. Bild). In Waldbrunn greifen verschiedene naturschutz- und landschaftsschutzrechliche Restriktionen. EU-Artenschutzrecht muss gewahrt bleiben! Auch andere Flächenfunktionen sind zu beachten. Die bisherige Flächennutzungsplanung wäre aufgrund von Bewertungs- und Abwägungsdefiziten zur Gewährleistung von Ausschlussflächen nicht gerichtssicher.

* 25.04.: Zwar hat der Gemeinderat dem Standort „Markgrafenwald“ den Boden entzogen, formell startet nun dennoch die öffentliche Auslegung im BImSch-Verfahren u.a. in den Rathäusern u. im Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises. Auch bei der Waldbrunner Gemeindeverwaltung liegen für jeden zur Ansicht aus: drei blaue Ordner (Antrag), ein grüner Ordner (IHO) und ein schwarzer Ordner (Träger öffentlicher Belange). | Offenlegung bis 24.05.| Einwendungen (von jedem) möglich bis 07.06. – vgl. => BImSchG Bekanntmachung (Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis)

* Darüber hinaus wurde für den bisher verfolgten Standort „Markgrafenwald“ bereits vor einigen Monaten aufgrund der erheblichen artenschutzrechtlichen Konflikte eine Umweltverträglichkeitsprüfung angeordnet. (=> neue UVP-Richtlinie) – Hier finden Sie einen => Grafik zur Verzahnung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit dem Genehmigungsverfahren (BImSchG).

* Bis 09.05. können zudem Stellungnahmen zum Teilregionalplan Windenergie beim Verband Region Rhein-Neckar eingereicht werden! Formell endet die zweite Offenlage mit dem 25.04. => Teilregionalplans Windenergie (VRRN / Mannheim).

* Die IHO bereitet, unterstützt von zwei hervorragenden Fachanwälten einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei, ihre Stellungnahme zum BImSch-Verfahren vor. – Sie möchten unsere Arbeit unterstützen? => Bitte hier entlang …

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* „Gefälligkeits- und Erlaubnisplanung“

Fallbeispiel Verbandsgemeinde Schweich im Landkreis Trier-Saarburg (Rhl.-Pfz.): Rechtsanwalt hält Genehmigung des Flächennutzungsplans angesichts „mehrerer rechtlicher Mängel“ sowie „Gefälligkeits- und Erlaubnisplanung“ für nahezu ausgeschlossen. – Mehr dazu: Flächennutzungsplan Windkraft der Verbandsgemeinde Schweich sei fehlerhaft und daher nicht genehmigungsfähig … oder – mit freundlicher Genehmigung der Zeitung „Volksfreund“ – als pdf: 20160223_volksfreund

* Entscheidung für Artenschutz und Landschaftspflege – und es droht k e i n e „Verspargelung“

Visual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014.jpgHeute berichtet die Rhein-Neckar-Zeitung von der Beschlussfassung des Waldbrunner Gemeinderats, vgl. RNZ-Berichterstattung zur Sondersitzung des Gemeinderats. Die Beschreibung des Sitzungsverlaufs mit den Anträgen aus zwei Fraktionen ist gut auf den Punkt gebracht. Nachdem die RNZ-Redaktion einige tendenziöse Nadelstichlein, die es zuvor noch in zwei Online-Magazine geschafft haben, versachlicht hat (so war in der Vorlage zunächst von „jahrelanger Lobbyarbeit der Initiative Hoher Odenwald“ die Rede und Waldbrunn hätte angeblich „die Zeit zurück gedreht„), so liegt jetzt ein der Sachlage weitgehend angemessener RNZ-Bericht vor. Auf zwei wichtige Aspekte muss jedoch ergänzend eingegangen werden: einerseits die fachlich und rechtlich sehr wohl nachvollziehbaren Gründe, weshalb die Mehrheit der Gemeinderäte mittlerweile gegen ein Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ stimmt, anderenteils eine unausgewogene Darstellung der alten Mär‘ von der angeblichen „Verspargelung“.

Beschluss stärkt nachhaltige Entwicklung

In aller Deutlichkeit ist zu ergänzen, dass die Gemeinderäte mehrheitlich nicht etwa „die Zeit zurück gestellt“ haben, vielmehr war es ein kluger, verantwortungsbewusster und zukunftsweisender Beschluss, der ganz konkret auf der Grundlage erfolgte, dass seit dem ursprünglichen Einvernehmen des Gemeinderats im Jahr 2013 eine wesentlich andere Entscheidungsbasis eingetreten war: Im Jahr 2014 wurde die artenschutzrechtliche Brisanz des Vorhabens mit dem Nachweis von Schwarzstörchen und anderen geschützten Arten im Vorhabensgebiet bekannt (Gutachten Rohde 2014 i. A. der IHO). Eine Entscheidung für das Windpark-Vorhaben hätte einen Verstoß gegen die Vogelschutzrichtlinie der EU billigend in Kauf nehmen müssen. Hier wäre auch von Seiten der Vorhabensträger bereits im Jahr 2014 eine Abkehr vom fragwürdigen Projekt zu erwarten gewesen, und so wurde es diesen gutachterlich auch nahe gelegt (Rohde, März 2014). Vermeintlicher „Klimaschutz“ durch Windenergie-Ausbau ist nun einmal kein Artenschutz, sofern hierdurch hervorragende Ökosysteme zerstört und zerschnitten werden! Anpassung an Klimaschwankungen erfordert ja gerade stabile Ökosysteme und intakte Lebensräume, letztlich nicht allein für unsere tierischen Mitgeschöpfe, sondern im Sinne von so genannten „Ökosystemleistungen“ selbstverständlich auch zu unseren eigenen Gunsten. Zudem sind Landschafts- und Naturschutz öffentliche Belange und dienen dem Gemeinwohl. Deren Bewahrung ist grundlegender Baustein einer zukunftsfähigen Entwicklung.

Artenschutzrecht und schlüssiger Flächennutzungsplan schützen vor „Verspargelung“

Visual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014.jpgIn der Berichterstattung heißt es dann noch, manche befürchten nach dem aktuellen Beschluss des Gemeinderats, „dass der „Verspargelung“ des cropped-Visual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL10141.jpgWinterhauchs erst Tür und Tor geöffnet werde. Denn ohne Konzentrationszone könne es nun zumindest theoretisch überall auf Gemarkung Waldbrunn zum Bau von Windkraftanlagen kommen“. Dieser in den Raum gestellten „Befürchtung“, eher vielleicht eine „Furchterregung“, ist klar zu entgegnen, dass bei alternativen Flächenpotenzialen auf der Waldbrunner Gemarkung ebenfalls mit Verstößen gegen die Vogelschutzrichtlinie der EU sowie teils auch gegen die Natura-2000-Verträglichkeit (FFH-Gebiet Odenwald Eberbach) zu rechnen wäre, hinzu tritt der großflächige Status eines für die Region wichtigen Landschaftsschutzgebiets.

Des Weiteren ist anzumerken, dass eine Standort-Steuerung durch einen Flächennutzungsplan (FNP) faktisch sehr wohl möglich ist. Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass das Konzept einer Auswahl und einer Rangfolge so genannter „weicher Kriterien“ schlüssig erarbeitet wird und eine einwandfreie Ermittlung, Bewertung und Abwägung zu erfolgen hat. Die bisherige Flächennutzungsplanung setzte in ihrer Hierarchie, also der Rangfolge weicher Kriterien, auf den Schutz der Landschaft, schloss folgerichtig die Landschaftsschutzgebiete im Gemeindeverwaltungsverband Neckargerach-Waldbrunn aus, ohne jedoch die erhebliche Beeinträchtigung des „Augstel“, der nordwestlichen Erweiterung des „Markgrafenwald“-Bergrückens (benachbarte Eberbacher Gemarkung) wiederum ins FNP-Konzept einzubeziehen. Auch die Top-Landschaftsbildbewertung (gemäß Dr.-Ing. Frank Roser) des Höllbach-Markgrafenwald-Reisenbach-Komplexes blieb darin konzeptionell unberücksichtigt.

„Markgrafenwald“ als Konzentrationszone entbehrt schlüssiges Flächennutzungsplan-Konzept

Hierzu mag es nun abweichende Ansichten geben; wir sehen in dieser bisherigen Herangehensweise deutliche Bewertungs- und Abwägungsdefizite, wodurch der ursprünglich entwickelte Flächennutzungsplan mit der Konzentrationszone „Markgrafenwald“ (und der nordwestlich benachbarten Fortführung „Augstel“) im Falle künftiger Bauanträge (nach § 35 BauGB) als steuerndes Instrumentarium nicht gerichtssicher belastbar gewesen wäre. Schließlich fehlte noch – aus unserer Sicht planerisch nicht nachvollziehbar – eine Berücksichtigung der 2014 nachgewiesenen Verstöße gegen die rechtlich hoch stehende Vogelschutzrichtlinie, die sich bei Errichtung von Windenergieanlagen mit höchster Wahrscheinlichkeit ergeben hätten. Vermeintlichen „Lösungen“ im Sinne von Ausgleichsmaßnahmen usw. wurde von kompetenter umweltjuristischer Seite (Stuttgarter „Gruppe für ökologische Gutachten“) eine „hohe Prognoseunsicherheit“ zugesprochen, also mit anderen Worten: äußerst unwahrscheinlich, dass solche Lösungsversuche über Einzelfallausnahmen oder CEF-Maßnahmen rechtlich belastbar funktionieren würden.

Somit hätte gerade eine Konzentrationszone „Markgrafenwald“ die übrige cropped-Visual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014-B.jpgVisual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014.jpgVisual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014.jpgGVV-Gemarkung eben nicht vor einer immer wieder kommunizierten „Verspargelung“ bewahren können. Gegebenenfalls wäre nun spätestens im Falle eines künftigen Bauantrags ein neuer, allerdings konzeptionell rundum schlüssiger Flächennutzungsplan erforderlich, der dann tatsächlich Landschafts- und Artenschutz als vorrangig zu berücksichtigende weiche Kriterien definieren würde. In einem ländlichen Teilraum wie Waldbrunn, der – rund um den Katzenbuckel – auch im regionalen und landesweiten Kontext eine derart hochwertige Bedeutung für Biodiversität und Artenvielfalt sowie Landschaftsschutz und Landschaftsbild aufweist, muss auch die Windenergie angemessen eingeordnet werden und darf nicht über allem anderen stehen. Hierzu haben Kommunen nun einmal die Möglichkeit und auch eine Verantwortung, wenn nicht gar eine raumordnerische Pflicht, ihre „weichen Kriterien“ im Flächennutzungsplan angemessen zu werten und abzuwägen, um damit Windenergie-Standorte zu steuern. – Es trifft also eben nicht zu, dass jetzt auf dem Winterhauch „Tür und Tor geöffnet seien“ und künftig eine „Verspargelung“ zu erwarten wäre.

Die Beschlussfassung im Waldbrunner Gemeinderat am Montag, dem 18. April 2016, brachte eine relativ wenig erwartete Wendung mit sich, die sich gleichwohl Schritt für Schritt angebahnt hatte. Das Meinungsbild dazu geht natürlich auseinander. Wir von der IHO sprechen den Gemeinderäten unsere Hochachtung für einen zukunftsweisenden Beschluss zugunsten von Natur und Landschaft aus, der dem wahren „Kapital“ der Gemeinde Waldbrunn entspricht und der Windenergie vorrangige Kriterien angemessen bewertet, der zudem einem nachhaltigen Miteinander von Mensch und Mitwelt Tür und Tor öffnet und dadurch auch verträgliche und innovative Formen einer der Kommune spezifisch angepassten „Energiewende“ ermöglicht.

Wie geht’s weiter …

Nun muss sich nach und nach zeigen, ob es mit dem bereits eingeleiteten BImSch-Verfahren und der Umweltverträglichkeitsprüfung zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“, dem auf kommunaler Ebene der Boden entzogen wurde, überhaupt weiter gehen kann oder nicht. Die Stellungnahmen zur zweiten Offenlage des Teilregionalplans Windenergie können – auch von Ihnen! – noch bis zum 9. Mai beim Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) eingereicht werden. – Wir werden über den Fortgang weiter berichten.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Flächenpotenzial für Windenergie? – Warum quantitative Berechnungen konzeptionell zu kurz greifen

Dr. Wolfgang Epple gilt als Koryphäe des wissenschaftlich versierten Artenschutzes mit naturethischem Tiefgang. In einem – hier nachzulesenden: BBSR 2015 WK Flächenpotenzial Publ Komment Epple – Kurzkommentar zu einer 2015 publizierten Studie „Welcher Raum bleibt für den Ausbau der Windenergie? Analyse des bundesweiten Flächenpotenzials in Deutschland“ zeigt er in knappen Worten auf, wie „schöpfungs- und menschenverachtend“ sich eine rein rechnerische Erfassung potenzieller Windenergieflächen auswirken müsste.

EIn quantitativ und ausschließlich über GIS-Berechnungen ermitteltes Windenergie-Gesamtflächenpotenzial reflektiert widerstreitende Werte wie Biodiversität oder Gesundheitsvorsorge ungenügend. Es fehlt ein qualitatives Konzept, das weitaus tiefer greifen und eine systemische Betrachtungsweise reflektieren müsste. – Unseren Kommentar zur GIS-Studie finden Sie hier: Flächenpotenzialanalyse ohne qualitatives Konzept HAHL022016

Zu Wolfgang Epple und der von ihm ins Feld geführten ethischen Begründung des Naturschutzes finden Sie hier eine darüber hinaus lesenswerte Grundlage.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph