Klageverfahren gegen die Genehmigung des Windparks Waldbrunn nach dem BImSCHG
Die Initiative Hoher Odenwald hat durch die sie vertretende Anwaltskanzlei für Verwaltungsrecht Caemmerer & Lenz, Karlsruhe, einen Eilantrag (August 2026) sowie eine Klage (August und Oktober 2026) beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen die Genehmigung des Windparks Waldbrunn nach dem BImSch-Gesetz v. 23.06.2026 eingereicht.
Klageverfahren gegen das Land Baden-Württemberg wegen Nicht-Ausweisung des Vogelschutzgebiets „Südöstlicher Odenwald“
Unabhängig von der Klage gegen die BImSchG-Genehmigung des Windparks Waldbrunn hat die Anwaltskanzlei für Verwaltungsrecht Caemmerer & Lenz, Karlsruhe, im Auftrag der IHO im August 2026 einen Zulassungsantrag zur Berufung wegen Nicht-Ausweisung des faktischen Vogelschutzgebiets ‚Südöstlicher Odenwald‘ beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gestellt, nachdem das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klage der IHO am 23.06.2026 negativ beschieden, die Berufung jedoch zugelassen hatte. Dieses Klageverfahren richtet sich direkt gegen das Land.