Am 9. Juni entscheidet das Gericht über die Ausweisung des Vogelschutzgebiets Südöstlicher Odenwald – Wissenschaftliche Fakten fordern eine ökologisch funktionale Gebietsgrenze zum Schutz bedrohter Arten
Eberbach, Waldbrunn, im Juni 2026
Am kommenden Dienstag, den 9. Juni, steht die Umweltvereinigung „Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt (IHO)“ in einem wegweisenden Prozess vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. Gegenstand der Verbandsklage gegen das Land Baden-Württemberg ist die seit über einem Jahrzehnt verschleppte formelle Ausweisung eines „Vogelschutzgebiets Südöstlicher Odenwald“ insbesondere zum Schutz der streng geschützten Anhang-I-Art Schwarzstorch (Ciconia nigra) sowie weiterer sensibler Waldvogelarten wie Wespenbussard, Sperlingskauz, Raufußkauz und Rotmilan usw.
Bereits im Jahr 2014 bestätigte das renommierte Planungsbüro „Gruppe für ökologische Gutachten“ (GÖG) nach einer Antragstellung durch NABU, BUND und LNV den Status eines faktischen Vogelschutzgebiets für einen großen Anteil des baden-württembergischen Sandstein-Odenwaldes.
Nun, im Jahr 2026, musste im Verlauf des bisherigen Verfahrens selbst die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) in ihren Schriftsätzen einräumen, es sei „unstrittig“, dass der Schwarzstorch im östlichen badischen Odenwald die höchsten Revierdichten im gesamten Bundesland erreicht.
Diese herausragende Eignung wurde zudem im Oktober 2023 parlamentarisch bestätigt: In der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Landtag erklärte der heutige Staatssekretär des Umweltministeriums, Dr. André Baumann – der im Jahr 2014 als damaliger NABU-Vorsitzender den ursprünglichen Schutzgebietsantrag mitverfasste –, dass dem Neckar-Odenwald-Kreis offiziell die höchste Anzahl an Revier- und Brutpaaren des Schwarzstorchs im Land zugesprochen wird.
In ausführlichen geoökologischen und biogeographischen Gutachten des Fachbüros proreg wurde die Sachlage durch den beauftragten Sachverständigen der IHO, Geograph Michael Hahl M.A., ausgearbeitet und konnte in Kooperation mit dem verwaltungsrechtlichen Juristen Dr. Rico Faller durch die Umweltvereinigung dem Verwaltungsgericht Karlsruhe dargelegt werden.
Da mittlerweile 82 Prozent der deutschen Schwarzstörche die Westroute nutzen, trägt Baden-Württemberg eine rasant wachsende europäische Mitverantwortung für den Erhalt dieser Metapopulation, erläutert Dr. Dorothea Fuckert für den Vorstand der klageführenden Umweltvereinigung.
Auf der Grundlage des wissenschaftlich belegten Sachstands ist der südöstliche Sandstein-Odenwald Baden-Württembergs – etwa zwischen Eberbach und Walldürn – als „zahlen- und flächenmäßig geeignetstes Gebiet“ mit einer Top-Habitatausstattung und größter Habitatdichte für den Schwarzstorch einzuordnen und somit gemäß der Vorgaben der EU-Kommission als faktisches Vogelschutzgebiet zu werten.
Dieser faktische Schutzgebietsstatus lässt nahezu keine rechtlichen Ausnahmen zu, es greift ein absolutes Verschlechterungsverbot.
Die Umweltvereinigung fordert nun die rechtssichere Nachmeldung des „Vogelschutzgebiets Südöstlicher Odenwald“ auf Basis der unbestrittenen fachlichen Fakten.
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Pressekontakt: Umweltvereinigung
Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt e.V. (IHO)
Web: www.hoher-odenwald.de