Auf der Basis eines von uns beauftragten speziellen Gutachtens des Fachbüros ‚proreg‘ sowie ergänzender umweltjuristischer Ausführungen führen wir als klagebefugter Umweltverband seit November 2024 eine Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen Ausweisung eines Vogelschutzgebietes ‚Östlicher Odenwald‘. Der 2014 vom Landes-NABU und BUND gestellte Antrag auf Ausweisung dieses Vogelschutzgebietes zum Schutz der zahlen- und flächenmäßig häufigen, fachlich nachgewiesenen Schwarzstorch- und Wespenbussard-Vorkommen in Baden-Württemberg blieb jahrelang in den Schubladen des Stuttgarter Ministeriums liegen. Unabhängig von diesem Antrag hatte die IHO bereits 2013 und 2014 ein faktisches Vogelschutzgebiet beim Regierungspräsidium Karlsruhe angemahnt. In einem faktischen Vogelschutzgebiet besteht absolutes Verschlechterungsverbot nach BNatSchG. Hier gelten die strengen Regelungen der EU-Vogelschutzrichtlinie (V-RL).
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Eingestellt von Vorstand Joachim Wallenwein am 09.01.2025
Räumlich und zeitlich stark vereinfachte Kartierungsergebnisse weisen also einerseits einen allzu statischen Charakter auf, welcher der Dynamik in den Biozönosen (Gemeinschaft von Organismen verschiedener Arten in einem abgrenzbaren Lebensraum) keineswegs gerecht werden kann, welcher andererseits die hochrelevante Arealausbreitung mittels Pionieren am Rande so genannter „Dichtezentren“ nicht berücksichtigt und welcher schließlich dem EU-rechtlichen Individuenansatz widerspricht. – Näher ausgeführt wird dies in folgender Bearbeitung: 