Wegen Lärmbelästigung

Windräder in Frankreich nicht mehr genehmigt – auch rückwirkend

In einer sensationellen Entscheidung wurden in Frankreich sämtliche Genehmigungen für Windräder aufgehoben. Grund: Die Bürger würden in unzumutbarer Weise vom Lärm belästigt. Dort messen die Richter den akustischen Beeinträchtigungen der Windräder einen erheblich höheren Einfluss auf die Gesundheit der Anwohner bei als in Deutschland. Wie bereits im TE-Wecker berichtet, hat in Frankreich der Staatsrat die Genehmigungen für Windräder an Land und die Regeln für die Erneuerung von Windparks für illegal erklärt. Das bedeutet, dass keine neuen Umweltgenehmigungen für Windprojekte mehr erteilt werden dürfen, solange nicht neue Protokolle definiert werden, wie akustische Belästigungen von Windrädern eingestuft werden sollen. Dies gilt auch rückwirkend für bereits genehmigte und errichtete Windräder.

Damit hat der Staatsrat einer Klage des Umweltschutzdachverbandes „Fédération Environnement Durable“ (FED) stattgegeben. Die Bürger würden in unzumutbarer Weise vom Lärm der Windräder belästigt. Die FED hat dies als „historische Entscheidung“ gewürdigt und nennt sie „einen großen Sieg für den Schutz der Umwelt, die Gesundheit der Anwohner und die Einhaltung der Gesetze“. Diese Entscheidung folgte einem Antrag der FED und weiteren 15 Verbänden. Der Staatsrat stellte fest, dass die ministeriellen Lärmmessverordnungen keiner Umweltprüfung unterlagen. Dies stellt einen Verstoß gegen das Gesetz dar.

Außerdem betonte der Staatsrat, dass die Entscheidungen zur Genehmigung des Akustikprotokolls nicht von der Beteiligung der Öffentlichkeit abhängig waren und somit gegen die Grundsätze der Beteiligung und Transparenz verstoßen. Tichys Einblick hatte früher schon über den Kampf von Umweltgruppen in Frankreich gegen die Lärmbelästigung von Windrädern berichtet. Dort messen die Richter den massiven akustischen Beeinträchtigungen der lauten Windräder einen erheblich höheren Einfluss auf die Gesundheit der Anwohner bei als in Deutschland.

Doch schon ein wenig verblüffend, wie komplett es dem öko-industriellen Komplex gelungen ist, die gut dokumentierten Gesundheitsgefahren massiv unter den Tisch zu kehren. Eine üble Rolle spielte dabei der Alt-Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, der sich einst sogar entschuldigte, weil die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), eine Behörde des Wirtschaftsministeriums, angeblich falsche Berechnungen zur Schallbelastung durch Windräder vorgelegt hatte. Darunter habe deren Akzeptanz „ein Stück weit“ gelitten, so Altmaier in seinem Kotau vor dem grünen Windindustriekomplex damals.

Denn widersprochen hatte in einem Interview seinerzeit der Direktor der Klinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie an der Universität Mainz, Christian-Friedrich Wahl. Er leitet die „Arbeitsgruppe Infraschall“ und erforscht seit langem die Wirkung auf Organe und Zellen. Er lässt aufhorchen: „Nach der BGR-Korrektur werden die Beschwerden der Betroffenen nicht mehr im Bereich von größer 90 Dezibel geäußert, sondern bereits im Bereich zwischen 60 und 70 Dezibel.“ Denn der tatsächliche Infraschalldruck bleibt gleich, die Gesundheitsschäden ebenso.

Weiterhin seien die Anlagen der Windindustrie viel größer als vor 20 Jahren, deswegen müssten dringend neue Untersuchungen über die größeren Auswirkungen dieser gigantischen Windräder gemacht werden. Die erzeugen deutlich höhere Infraschalldrücke mit entsprechend gefährlichen Auswirkungen auf Organe und Körperzellen.

Die teilweise 200 Meter hohen Anlagen der Windindustrie überziehen das Land mit einem deutlichen Schallteppich, der von der unteren Hörgrenze bis in den nicht hörbaren Bereich reicht. Doch unser Körper spürt ihn. Biologe Wolfgang Müller hatte in seinem Buch „Krankmacher Windkraftanlagen? – Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ die wesentlichen Ergebnisse aller weltweiten Untersuchungen dokumentiert. Das Buch ist im Buchshop bei TE zu erhalten.

Doch: „Wer sich über die Windenergie informieren will und den Beteuerungen des Bundesumweltministeriums und der Länderministerien mit ihren zugehörigen Landesumweltämtern bzw. Landesanstalten glaubt, wird hinters Licht geführt“, schrieb Müller, der mittlerweile verstorben ist. Es gibt molekulare Mechanismen, mit deren Hilfe Körperzellen mechanische Kräfte erfassen und biochemische Vorgänge in den Zellen anstoßen. Auch Infraschall der Windräder gehört zu solchen mechanischen Kräften. Das bedeutet: Der Körper reagiert äußerst sensibel auf Druckereignisse auch ohne, dass wir es direkt merken. Die Wirkungen machen sich auf längere Zeit bemerkbar.

Es sind Schwankungen des Luftdrucks, die zersetzend wirken. In höheren Schwingungsbereichen nehmen wir sie als akustische Ereignisse wahr wie Sprechen, Musik und Geräusche. Unterhalb einer Schwelle von etwa 20 Hertz können wir sie nicht mehr hören, sie sind dennoch vorhanden und wirken sich auf den Organismus aus. In diesen niedrigen Frequenzbereichen haben diese Schallschwankungen zudem sehr unangenehme Eigenschaften: Sie pflanzen sich über weite Strecken nahezu ungehindert fort. Die werden über weite Strecken bis zu 20 Kilometer in der Luft übertragen. Sie werden zum Beispiel nicht durch Wände abgeschirmt. Deswegen nutzt es Anwohnern nichts, sich in abwärts gewandte Räume zurückzuziehen. Infraschall dringt dennoch hindurch.

Die gleichmäßigen Druckschwankungen entstehen beim Passieren eines Windradflügels am Turm. Hier ändern sich kurz die Druckverhältnisse am Rotorflügel und setzen sich als Welle fort. Wer neben einem Windrad gestanden hat, wundert sich darüber, wie laut es ist. Nicht nur das Rauschen der Rotoren, sondern auch der Lärm aus dem Maschinenhaus an der Spitze ist zu hören. Doch außer diesen hörbaren Maschinengeräuschen emittieren Windenergieanlagen auch tieffrequenten Schall und Infraschall.

„Die Druckschwankungen pflanzen sich bis in die Hohlräume fort, denn die stehen mit der Außenwelt in Verbindung. Diese tieffrequenten Druckschwankungen wirken sich auf die festen Strukturen und Gewebe aus. Darin sind nämlich zahlreiche Rezeptoren, die auf kleinste Luftdruckschwankungen reagieren können.“ Ständig wird das extrem empfindliche Trommelfell und Mittelohr in Mitleidenschaft gezogen. Biologe Müller: „Im Mittelohr messen ständig Rezeptoren den momentan herrschenden Luftdruck, damit ihn das Gehirn mit den Druckschwankungen der Schallwellen verrechnen kann. Dieser Verarbeitungsprozess ist unerlässlich für das Einschätzen und Vergleichen verschiedener Lautheitsempfindungen.“ So wird auch das extrem empfindliche Gleichgewichtsorgan durch die Druckschwankungen des Infraschalls in Mitleidenschaft gezogen.

In Frankreich hatte bereits 2021 ein französisches Appellationsgericht Klägern Recht gegeben, die in der Nähe von Windrädern wohnen, und festgestellt, dass der Betrieb der Anlagen zu Veränderungen des Gesundheitszustandes geführt hat. In einem Berufungsverfahren erklärte das Gericht, dass die Kläger unter dem sogenannten Windturbinensyndrom leiden. Das ist auf tieffrequenten Schall und Infraschall zurückzuführen. Die Kläger haben Anspruch auf einen Schadensersatz in Höhe von 128.000 Euro.

„Nach so vielen Jahren gerichtlicher Verfahren wurde unser Leid endlich anerkannt“, stellten damals die beiden Kläger Christel und Luc Fockaert fest. Sie hatten 2004 im Regionalpark Haut Languedoc ein Bauernhaus gekauft und renoviert. 2008 wurden den beiden sechs Windräder auf den Höhen von Fontrieu vor die Nase gesetzt. Von dem Dorf aus sind die Anlagen zwar nicht zu sehen, wohl aber der Lärm je nach vorherrschender Windrichtung und der Leistung der auf rotierenden Köpfen installierten Windturbinen zu hören.

Die ersten gesundheitlichen Symptome traten nicht sofort, sondern erst im Laufe der Zeit nach und nach auf. Bei jeder mehrtägigen Reise verschwanden die Symptome. Zudem hielt das Gericht auch fest, dass der behandelnde Arzt der Kläger keine Auffälligkeiten in der Vorgeschichte feststellen konnte. Insbesondere wurden keine Kardial- oder HNO-Anomalien festgestellt. Die Kläger waren auch keine Gegner der Errichtung der Windenergieanlagen in der Nähe ihres Wohnhauses.

Fachleute wie der Karlsruher Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Rico Faller erwarteten seinerzeit, dass dieses Urteil des „Cour d’appel de Toulouse“ auch in Deutschland Veranlassung geben dürfte, die Rechtsprechung konsequent weiterzuentwickeln. Doch geschehen ist nichts. Anwohner von Anlagen der Windindustrie in Deutschland müssen sich weiter den Gesundheitsgefahren aussetzen – oder wegziehen.

Das steht jetzt wohl auch den Anwohnern der geplanten gigantischen Windindustrieanlagen bevor, die in die Landschaften Bayerns und Baden-Württembergs gesetzt werden sollen.

https://www.tichyseinblick.de/meinungen/windraeder-in-frankreich-nicht-mehr-genehmigt/

Eingestellt von Vorstand Joachim Wallenwein am 24.03.2024

Bundesregierung priorisiert Windkraft auf Kosten des Artenschutzes – Ein Überblick

Der Deutsche Bundestag hat in den letzten zwei Jahren auf Anregung und Wunsch der grünen Minister Habeck & Lemke und der Grünen-Bundestagsfraktion verschiedene Gesetzesänderungen und Ergänzungen der Gesetze vorgenommen. Alle diese Maßnahmen hatten das Ziel, die Windkraft zu priorisieren und gehen zu Lasten des Artenschutzes.

Bedauerlicherweise fanden diese weitreichenden Änderungen in den deutschen Medien nur sehr wenig Beachtung. Es wurde – falls überhaupt – nur oberflächig und mit fehlendem Hintergrundwissen darüber berichtet; meist wurden die Streichungen im Artenschutz gänzlich ignoriert.

Hier die wenigen Positivbeispiele über Berichte in den Medien:

Umweltrechtler: Artenschutz ist Verlierer der neuen Gesetze zum Windkraft-Ausbau

Grünen-Minister wollen für beschleunigten Windkraft-Ausbau den Artenschutz deutlich einschränken

Grünen-Politiker tritt aus Protest gegen Wind-Gesetze zurück: „Habeck lässt den Naturschutz bluten“

An bestehendem Recht vorbei: Habeck will Windräder im Turbotempo ausbauen

Durch diese skandalösen Änderungen sollen der Ausbau der Windkraft erleichtert und alle „Hemmnisse“ abgebaut werden.

Diese Änderungen gehen vollständig zulasten des Naturschutzes. Der bislang vorgegebene Einsatz für die Erhaltung der Natur und des Artenschutzes wird nahezu komplett ausgehebelt und aufgegeben. Hierbei wird bewusst in Kauf genommen, dass Artenschutz und Biodiversität massiven Schaden nehmen, der nicht wiedergutzumachen ist. Dies geschieht in Kenntnis europarechtlicher Vorgaben, die genau diesen gesetzlichen Änderungen und Ergänzungen entgegenstehen. Vorgegeben wurde zwar, Windkraft und Naturschutz „in Einklang zu bringen”. Tatsächlich dienen diese Vorgaben ausschließlich der Bevorzugung der Windenergie und des massiven Ausbaus dieser Energieform.

Aufgrund dieser Änderungen legte der VLAB gemeinsam mit anderen Natur- und Tierschutzverbänden Beschwerde bei der EU-Kommission ein und wies in Stellungnahmen auf diese Verstöße hin:

Natur- und Tierschutzverbände reichen Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein

VLAB nimmt Stellung zur Vierten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Dazu ein Kommentar von Rechtsanwalt Armin Brauns in Auszügen

44 BNatSchG und § 45 BNatSchG

Grundsätzlich regelt § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz Verbote der Tötung bzw. Störung geschützter Arten.

Auch diese Vorschrift hat im Laufe der letzten Jahre massive Einschränkungen erfahren müssen. So wurde ursprünglich bereits eine Ausnahme in § 44 Abs. 5 BNatSchG geschaffen, wonach ein Verbot nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht anzunehmen ist, wenn das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht ist.

Des Weiteren kann auf der Rechtsgrundlage des § 45 Abs. 7 Nr. 5 BNatSchG die Naturschutzbehörde aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, eine Ausnahme von den Verboten des § 44 BNatSchG zulassen.

Dies erforderte bereits in der Vergangenheit eine konkrete Abwägungsentscheidung zwischen den öffentlichen Interessen an der Nutzung der Windenergie, den privaten Interessen der Windkraftbetreiber und den entgegenstehenden naturschutzrechtlichen Belangen.

Bereits diese Ausnahmevorschrift führte oftmals zu massiven Schädigungen der Arten.
Regelungen des § 45b BNatSchG

Um nach Möglichkeit jeden artenschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Belang auszuschalten, hat der gegenwärtige Gesetzgeber die Neuregelungen in § 45b Abs. 1-5 BNatSchG geschaffen.

Voran geschickt sei, dass es unter anderem verboten ist, das Risiko der Tötung oder Verletzung europäischer Vogelarten nach der Vogelschutz-Richtlinie sowie der Arten des Anhangs IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) signifikant zu erhöhen. Es kommt also bei der Frage, ob ein Tötungs- oder Verletzungsrisiko signifikant erhöht wird, darauf an, ob sich dieses Risiko durch das jeweilige Vorhaben deutlich bzw. wesentlich erhöht. Dies war durch die Behörden und notfalls durch die Gerichte im Einzelfall festzustellen und zu prüfen.

Diese Prüfungsmöglichkeiten sollen nach dem Willen des jetzigen Gesetzgebers durch die neuen Regelungen in § 45b Abs. 1-5 BNatSchG speziell für Windenergieanlagen nahezu ausgeschaltet werden.

Diese Neuregelungen gelten (zunächst) nur für die Brutvogelarten. Nicht erfasst wird durch die Neuregelung (zunächst) auch nicht das Störungsverbot des § 80 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG und die Prüfung des Schutzes der Fortpflanzungs- und Ruhestätten in Nr. 3 der Vorschrift.

Erfasst werden zudem nur noch jene Brutvogelarten, die in der Tabelle in Abschnitt 1 der neuen Anl. 1 zum Bundesnaturschutzgesetz enthalten sind. Diese Aufzählung ist als abschließend zu verstehen.

Genannt werden nunmehr nur noch 15 Brutvogelarten von bisher 35 zu prüfenden Arten:

Seeadler, Fischadler, Schreiadler, Steinadler, Wiesenweihe, Kornweihe, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Wanderfalke, Baumfalke, Wespenbussard, Weißstorch, Sumpfohreule, Uhu.

Alle anderen 20 bisher zu prüfenden Arten – darunter der Schwarzstorch, der vielfach zur Versagung von Genehmigungen für Windkraftanlagen geführt hat – wurden aus dem Katalog gestrichen.

Siehe hierzu: Bundesgesetzblatt – Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Verstoß gegen EU-Recht

Insbesondere Art. 5a V-RL schützt sämtliche wildlebende europäische Vogelarten, die nur ausnahmsweise, also unter Einhaltung der strengen Ausnahmevorschriften des Unionsrechts, getötet oder verletzt werden dürfen. Die Vogelschutzrichtlinie sieht eine Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Vogelarten nicht vor. Die Einschränkungen des § 45b Abs. 1 BNatSchG mit der oben angeführten Anl. 1 verstößt dementsprechend gegen Art. 5a der Vogelschutzrichtlinie und damit gegen höherrangiges, sämtliche Mitgliedstaaten gleichermaßen bindendes Recht. Hervorzuheben ist, dass der europäische Gerichtshof in verschiedenen Entscheidungen klargestellt hat, dass es Mitgliedstaaten untersagt ist, eigenmächtig den Anwendungsbereich des Tötung- und Verletzungsverbots zu reduzieren.

Hiergegen verstößt eindeutig die Bundesregierung mit dem geschaffenen § 45b BNatSchG.

Daneben missachtet der jetzige Bundesgesetzgeber mit § 45b BNatSchG den aktuellen Stand der Wissenschaft, der grundsätzlich zu berücksichtigen ist.

Eine derartige Beschränkung der betroffenen Arten auf insgesamt nur 15 Arten verstößt gegen den Stand der Technik und damit auch gegen europäisches Recht.
Zusammenfassung

Unter Verfolgung rein windkraftorientierter Ziele wird mit diesen Regelungen versucht, Windkraftanlagen auch bei Vorliegen eines signifikanten Tötungsrisikos zu genehmigen. Der Artenschutz wir bis zur Unkenntlichkeit verwässert, geltendes EU Arten- und Naturschutzrecht wird konterkariert.

28. Januar 2024/in Artenschutz, Biodiversität, Erneuerbare Energien, Windkraft/von VLAB

Quelle:

https://www.landschaft-artenschutz.de/bundesregierung-priorisiert-windkraft-auf-kosten-des-artenschutzes-ein-ueberblick/

Eingestellt von Vorstand Joachim Wallenwein am 30.01.2024

Genehmigung von Windenergieanlagen – OGBW kritisiert Abschwächung des Vogelschutzes

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und die LUBW haben neue „Hinweise zur Erfassung und Bewertung von Vogelvorkommen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen“ veröffentlicht (Download unter Webcode NuL4196).
Die Ornithologische Gesellschaft Baden-Württemberg (OGBW) hat das Papier in Bezug auf den Schwarzstorch exemplarisch geprüft und kritisiert nun in einer Stellungnahme, dass die Regelungen zur Genehmigung von Windenergieanlagen zum Nachteil für die Art abgeschwächt wurden.

Die Prüfung hat ergeben, dass die bisher für den Bau von Windenergieanlagen gültigen Regelungen zum Schwarzstorch erheblich und auf Kosten des Schutzes dieser streng geschützten, gefährdeten, windkraftsensiblen Vogelart des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie verändert worden sind. Insbesondere wurden die Abstandsregelungen für Windkraftanlagen zu Schwarzstorchhorsten drastisch verkleinert, so die OGBW. Die Veränderungen gründen nicht auf einem wissenschaftlich gesicherten Fundament. Sie wurden ohne kritische Prüfung von anderen Bundesländern übernommen. Die OGBW geht davon aus, dass die in den Hinweisen  getroffenen Regelungen zu einem erhöhten Tötungsrisiko und damit zu einer erhöhten Gefährdung des Schwarzstorchs in Baden-Württemberg führen werden. Die gesamte Stellungnahme finden Sie unter Webcode NuL4196. OGBW/Red

https://www.nul-online.de/Magazin/Archiv/31,QUlEPTY1MjQyMDUmTUlEPTgyMDMw.html

Eingestellt von Vorstand Joachim Wallenwein, 23.01.2024

 

Aktuelle Studie der Ornithologischen Gesellschaft Baden-Württemberg 2015 – 2020

Der Odenwald, speziell das Gebiet des beantragten Windparks Waldbrunn im Markgrafenwald, stellt eines der zwei größten Vorkommen in Baden-Württemberg dar. Der Schwarzstorch ist die maßgebliche EU-geschützte und Windkraft-sensible Vogelart in dieser Lebensraum-Situation, auch wenn Baden-Württemberg und Hessen ihn nicht mehr als Windkraft-relevant darstellen wollen. Er ist nach wie vor eine streng geschützte Vogelart der Anhang I-Arten gemäß der geltenden EU-Vogelschutzrichtlinie.

Hier kann die Studie eingesehen und heruntergeladen werden:

https://www.hoher-odenwald.de/wp-content/uploads/2024/01/OrnJh2022_Handschuh_Schwarzstorch-1.pdf

Eingestellt von Vorstand Dr. D. Fuckert, 14.01.2024

Hört auf die Wissenschaft!

… die deutsche Energiewende- und Umweltpolitik ist gescheitert!

Hört auf die Wissenschaft mit dieser Forderung wird u.a. die Abschaffung des Naturschutzes zugunsten des radikalen Ausbaus der Erneuerbaren Energien begründet. Diejenigen die für diese nicht nachhaltige Politik „die Wissenschaft“ missbrauchen haben

1.) nicht verstanden was Wissenschaft ist und wie sie funktioniert und ignorieren

2.) dass weder der IPCC noch „die Wissenschaft“ die deutsche Energiewende für die Lösung des Klimaproblems halten. Im Gegenteil – die planwirtschaftlich über das EEG geförderte – Energiewende wird als Teil des Problems und nicht als Teil der Lösung gesehen.

Während in den Leitmedien Darstellungen von „Experten“ wie (Junior)Prof. Dr. Claudia Kempfert (Politikberatungsinstitut DIW), Dr. Patrik Graichen (einst Energiewende „Thinktank“ AGORA – ehemaliger Staatssekretär und oberster Energiewender) oder Prof. Dr. Volker Quaschning (Scientists for Future) als „die Meinung der Wissenschaft“ präsentiert werden, melden sich mehr und mehr Universitätsprofessoren und renommierte Wissenschaftler differenziert und ausführlich öffentlich zu Wort: Diese Wortmeldungen aus der Wissenschaft  zu beachten – statt immer nur das als Wissenschaft zu bezeichnen was der eigenen Meinung entspricht – wäre wichtig für die zukünftige Ausrichtung der Energie- und Umweltpolitik.

Quelle Silke Zopf : November | 2022 | Rettet den Odenwald (rettet-den-odenwald.de)

Einladung zur Mitgliederversammlung 2023

Liebe Mitglieder unserer Umweltvereinigung Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt (IHO) e.V.,

hiermit laden wir Sie zur Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlungen für die Jahre 2021 und 2022) unseres Vereins ein und freuen uns auf Ihr Kommen.

  • am Donnerstag, den 2. März um 19.30 Uhr
  • in 69429 Waldbrunn-Waldkatzenbach, Unterhöllgrund 13, im Schullandheim des Helmholtz Gymnasiums

In diesem Jahr sind es 10 Jahre, in denen Sie, liebe Mitglieder der IHO, und wir die Vorstandschaft um den Erhalt und Schutz unserer umgebenden Naturlandschaft kämpfen. Unsere Gründungsversammlung fand damals im Schullandheim des Helmholtz Gymnasiums statt. Heute zum 10-jährigen Jubiläum unseres Vereins möchten wir Sie zu unserer Mitgliederversammlung 2023 ganz herzlich hierher an den Gründungsort einladen.

Für Frühjahr 2023 wurde ein neuer Antrag für den Windpark Markgrafenwald durch die JUVI GmbH (Tochterges. der MVV AG) angekündigt. Gemeinde Waldbrunn und GVV Neckargerach-Waldbrunn planen entgegen ihrem Beschluss im Jahr 2016 jetzt doch, das Gebiet als Konzentrationszone für Windkraft auszuweisen. Diese Tatsache wird ein wichtiger Punkt unserer Tagesordnung sein.

Bei dieser Gelegenheit bitten wir Mitglieder, die den Jahresbeitrag noch nicht auf das Konto der IHO e.V. überwiesen haben, den Betrag anzuweisen bzw. ggf. ihre Einzugsermächtigung anzugleichen: der Jahresbeitrag wurde gem. Beschluss der Mitgliederversammlung auf 20 € festgelegt (Bankverbindung hier unten).

Die Tagesordnung geben wir Ihnen nachfolgend vorab bekannt. Eine Aktualisierung der Tagesordnung bis zu Beginn der Versammlung bleibt satzungsgemäß vorbehalten. Anträge zur Tagesordnung können bis Beginn der Versammlung von den Mitgliedern beim Vorstand eingereicht werden.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

——–

Tagesordnung

  1. Eröffnung der Mitgliederversammlung (MV) und Begrüßung durch den Vorstand
  2. Wahl des Protokollführers
  3. Anträge zur Tagesordnung
  4. Bericht des Vorstandes durch Dr. Dorothea Fuckert zu den Vereinsaktivitäten 2021 und 2022 sowie zur aktuellen Situation
  5. Bericht zur Vorstandschaft
  6. Bericht der Geschäftsführung und des Kassenprüfers zu den Vereinsjahren 2021 und 2022
  7. Abstimmung einer Satzungsänderung: Häufigkeit der Mitgliederversammlung alle zwei Jahre statt jährlich wie in bisheriger Satzungsbestimmung.
  8. Entlastung des Vorstandes
  9. Blick auf zukünftige Entwicklungen
  10. Fragen und Anregungen, Verschiedenes

Weihnachtsgruß 2022

Weihnachtsgruß der IHO

Liebe Mitglieder, Unterstützer und Freunde der IHO

“ Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg“

Mit diesen Worten von Mahatma Gandhi möchten wir Euch -im Namen der IHO

besinnliche, friedvolle und herzinnige Weihnachtstage wünschen.

Frieden auf unserer Erde ist in Einheit mit einem achtsamen und toleranten Miteinander, sei es zwischen den Menschen, den Völkern, mit allen Kreaturen, und mit der Natur.

Heute möchten wir auch unseren größten Dank  an Sie ausdrücken für Ihre langjährige -die IHO wurde vor 10 Jahren gegründet-  Unterstützung und Ihre Begleitung auf dem Weg zur Bewahrung unserer Landschaft und Lebensräume.

Für das neue Jahr 2023 wünschen wir Ihnen Gesundheit und glückliche Stunden, Erfolg, Mut und auch Gelassenheit.

Herzliche Weihnachtsgrüße

an Euch alle.

* Pressemitteilung – Oktober 2021

Pressemitteilung der Initiative Hoher Odenwald, Gemeinnütziger Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt (IHO) e.V., Umweltvereinigung nach § 3 UmwRG 

Die IHO – Initiative Hoher Odenwald e.V., Gemeinnütziger Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt hatte ihre Mitglieder am 10.09.21 zu einer Jahreshauptversammlung der Vereinsjahre 2019 und 2020 im Bürgersaal in Waldkatzenbach eingeladen.

Die Umweltvereinigung IHO ist gemäß Anerkennung des Umweltbundesamtes zuständig für drei Bundesländer, Baden-Württemberg, Hessen und Bayern. Der Schwerpunkt ihres Engagements liegt im „Dreiländereck“ des Odenwaldes und seiner Randgebiete. Darin ist wiederum der Raum Markgrafenwald/Augstel zwischen den FFH-Fließgewässern Reisenbach, Höllbach und Itter ein Kerngebiet für die IHO, aufgrund eines seit 2013/2014 hier verfolgten Schwarzstorch-Artenschutzprojekts.

Nach der Eröffnung der Versammlung und Begrüßung der Mitglieder durch den Vorstand sowie der Wahl des Protokollführers konzentrierte man sich auf die Tagesordnungspunkte. Entschuldigen ließ sich der 1. Vorstand des Vereins Michael Hahl, der wegen dringender Termine nicht teilnehmen konnte. Seinen Bericht zu den Vereinsaktivitäten 2019/20 und den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Jahre 2021 in Bezug auf einen erneut zu erwartenden Genehmigungsantrag “Windpark Markgrafenwald“ sowie anderer laufender Verfahren hörten die Anwesenden per Audio vorgetragen.

Zum Bedauern aller IHO-Aktiven wird M. Hahl, der die Umweltvereinigung mit profundem Fachwissen und intensivem persönlichen Engagement über die vergangenen neun Jahre maßgeblich mit geformt hat, für die kommende Wahlperiode aus persönlichen und beruflichen Gründen nicht  mehr dem Vorstand angehören. Dennoch wird er dem Verein weiterhin mit seiner Expertise und seinem Fachwissen zur Seite stehen. Seine herausragende Leistung, die IHO zum Status einer Umweltvereinigung gem. § 3 UmwRG zu führen, wurde wiederholt von allen Anwesenden gewürdigt.

Nach dem Bericht zur Vorstandschaft kam es zur Abstimmung über die Satzungsänderung zur Neustrukturierung des Vorstandes. Es folgten der Kassenbericht und die Entlastung des Vorstandes mit anschließender satzungsgemäßer Wahl des neuen Vorstandes, der sich nun aus sieben gleichberechtigten Vorsitzenden zusammensetzt. Ziel der Neustrukturierung ist es, die anstehenden Aufgaben je nach Anforderung und fachlichen Voraussetzungen der Vorstände zu bewältigen.

Zum Abschluss der Versammlung fand ein reger Austausch zwischen den Anwesenden statt. Eindrückliche Fotoaufnahmen, begleitet von Landschaftssimulationen mit Windrotoren, welche die grobe und zerstörerische Verletzung von Landschaftsbildern und Habitaten u.a. streng geschützter Arten durch hochtechnisierte Windindustrie in Wäldern vorführten, bestärkten unsere Motivation, weiterhin für eine intakte, artenreiche und lebenswerte Naturlandschaft rund um den Katzenbuckel und darüber hinaus zu kämpfen.

Mit der Zuversicht und Hoffnung, dem zu erwartenden neuen Antrag auf Windindustrieanlagen hier im Waldbrunner  „Markgrafenwald“ durch Information und Aufklärung weiterhin entgegen zu wirken, beschloss man den Abend. Alle interessierten Bürger sind zu unserem nächsten öffentlichen Zusammentreffen herzlich eingeladen. Informationen und Aktuelles finden Sie immer unter: https://www.hoher-odenwald.de/

* Jahresmitgliederversammlung mit satzungsgemäßer Vorstandsneuwahl am Freitag, 10. September 2021

Unsere Umweltvereinigung hat diese Woche satzungsgemäß und fristgerecht zur Jahreshauptversammlung 2021 eingeladen:

Liebe Mitglieder unserer Umweltvereinigung „Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt (IHO) e.V.“,

hiermit laden wir Sie zur Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung für die Vereinsjahre 2019 und 2020 ein und freuen uns auf Ihr Kommen

– am Freitag dem 10. September um 20.15 Uhr

– in 69429 Waldbrunn, Ortsteil Waldkatzenbach, im Bürgerhaus in der Rathausstraße

(Alte Schule, zwischen Haus-Nr. 22 u. 26).

Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Corona-Regeln für Versammlungen in öffentlichen Innenräumen. Der Bürgersaal bietet auf jeden Fall viel Raum, sodass die Sitzabstände mehr als vorgegeben eingehalten werden können. Wer Schwierigkeiten hat mit diesen Auflagen, kann sich gerne bei der Unterzeichnerin des Einladungsschreibens melden, um eine Lösung zu finden (Dr. med. Dorothea Fuckert, Tel. 06274-929377, dr.dorothea@fuckert.de).

Die Mitgliederversammlung wird satzungsgemäß mindestens einmal jährlich einberufen. Bedingt durch Corona konnte sie 2020 für das Vereinsjahr 2019 nicht stattfinden und bisher auch noch nicht 2021 für das Vereinsjahr 2020. Die Mitglieder werden satzungsgemäß bis spätestens drei Tage vor der Versammlung schriftlich eingeladen (E-Mail bzw. Brief; siehe https://www.hoher-odenwald.de/ueber-uns/vereinssatzung-iho/).

Bei dieser Gelegenheit bitten wir Mitglieder, die den Jahresbeitrag noch nicht auf das Konto der IHO e.V. überwiesen haben, den Betrag anzuweisen bzw. ggf. ihre Einzugsermächtigung anzugleichen: der Jahresbeitrag wurde gem. Beschluss der Mitgliederversammlung auf 20 € festgelegt (Bankverbindung hier unten).

Die Tagesordnung wird nachfolgend vorab bekannt gegeben. Eine Aktualisierung der Tagesordnung bis zu Beginn der Versammlung bleibt satzungsgemäß vorbehalten. Anträge zur Tagesordnung können bis Beginn der Versammlung von den Mitgliedern beim Vorstand eingereicht werden.

Tagesordnung

1. Eröffnung der Mitgliederversammlung (MV) und Begrüßung durch den Vorstand

2. Wahl des Protokollführers

3. Anträge zur Tagesordnung

4. Bericht des 1. Vorsitzenden Michael Hahl zu Vereinsaktivitäten 2019 und 2020 sowie zu aktuellen Entwicklungen (bei Verhinderung schriftlich bzw. per Video)

– Entwicklungstand und Erfordernis 2021 bzgl. des erneut zu erwartenden Genehmigungsantrages „Windpark Markgrafenwald“ (prioritär) und anderer Verfahren

5. Bericht zur Vorstandschaft; Rücktritte: Dr. Dorothea Fuckert 2018, Irma Daun 2019, Olaf Johannsen 2020; verblieben waren vier Positionen im Vorstand; turnusgemäße Neuwahl der Vorstandschaft erfolgt nun in der MV 2021.

Vorsitzender Michael Hahl (Geograph) tritt nach neun Jahren intensivem Engagement aus privaten und beruflichen Gründen nicht mehr zur Wahl einer Vorstandsposition an, unterstützt die Ziele der Umweltvereinigung IHO dennoch weiterhin vollumfänglich und wird – so weit wie möglich – als fachlicher Berater ansprechbar sein.

6. Abstimmung Satzungsänderung § 2.1: Statt wie bisher zwei Vorsitzende, ein Kassenwart und vier Beisitzer im Vorstand ab sofort sieben gleichberechtigte Vorstandsmitglieder (einschließlich eines Kassenwarts) mit einer funktionellen Aufgabenverteilung, wobei jeweils zwei zeichnungsberechtigt sind und die IHO e.V. gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

Zudem erfolgt eine Abstimmung über eine Neubestimmung der Geschäftsstelle.

6. Bericht der Kassenwartin und des Kassenprüfers zu den Vereinsjahren 2019 und 2020

7. Entlastung des Vorstands

8. Neuwahl des Vorstands

Da 2020 wegen Corona in Abstimmung mit dem Amtsgericht und dem Finanzamt keine Mitgliederversammlung stattfand, konnte auch keine turnusmäßige Neuwahl durchgeführt werden. Sie wird jetzt satzungsgemäß nachgeholt.

9. Beschlussfassung zu neuer Geschäftsstellenadresse und Postfach, weitere Website-Pflege, Pressemeldungen

10. Verschiedenes: Fragen, Anregungen, Aussprache

* Grußwort von Michael Hahl zur MV am 10. Sept. 2021

Da ich besonders in der ersten Septemberhälfte mit dringenden Arbeiten sehr eingebunden bin, kann ich an der Mitgliederversammlung nicht teilnehmen. Auch die „Corona-Auflagen“ erschweren mir dies. Stattdessen verfasse ich nun auf diesem Wege ein „Grußwort“ – zusammen mit meinen Berichten für die Vereinsjahre 2019 und 2020, die ich zur Mitgliederversammlung vorlegen werde.

Der Entschluss, dass ich mich – nach meinem intensiven 9-jährigen Engagement für die Naturschutzarbeit der IHO – aktuell nicht mehr für die Wahl zum Vorsitzenden oder für die Vorstandschaft zur Verfügung stellen kann, wurde aus der Notwendigkeit anderer Herausforderungen und Lebensaufgaben geboren. Unter den aktuellen Bedingungen, dass nun wohl bald auch am Markgrafenwald zwischen Reisenbach und Höllbach wieder ein Neuantrag der MVV Energie erfolgen soll, ist mein Rückzug aus dem Kern der IHO vielleicht ungünstig. Derzeit führt die IHO zudem mehrere umweltjuristische Verfahren. – Doch unter „Corona-Bedingungen“ sehe ich mich aktuell aufgefordert, mein Engagement intensiv auf den Schutz und das Gedeihen meiner „schulpflichtigen“ Kinder zu lenken. Hinzu kommen berufliche Erfordernisse und Ziele.

Ich habe meinen Entschluss über viele Monate reifen lassen und angekündigt. Natürlich war es ein innerer Konflikt, weil ich unsere – seit Mai 2017 vom Umweltbundesamt anerkannte – Umweltvereinigung von Anfang an maßgeblich mitgestaltet und getragen habe. Im Lauf der letzten Monate habe ich mich bemüht, Wege zu finden, wie die IHO weiter gehen kann. Schließlich kam dankenswerterweise eine Dynamik unter verschiedenen Mitwirkenden auf, so dass ich beschlossen habe, mich aus den weiteren Prozessen der Neustrukturierung herauszunehmen. Denn jetzt sollen andere Akteure entscheiden, wie sie unser wertvolles „Schiff IHO“ steuern. Für mich stellen sich neue Lebensaufgaben. – Welches „Lebenswerk“ ich seit 2012/2013 für die Ziele der IHO geleistet habe, das weiß vor allem ich selbst – und so ist es auch gut; mehr braucht es nicht.

Ich unterstütze unsere Ziele weiterhin und werde, so weit mir dies zeitlich und räumlich möglich ist, auf Wunsch fachlich beratend für die IHO ansprechbar sein. Selbstverständlich werde ich die bisher von mir bearbeiteten Aufgabenfelder meinen Nachfolgern vermitteln und ordnungsgemäß übergeben. Möglicherweise kann ich in zwei Jahren auch erneut für eine Wahl zur Verfügung stehen; zur Zeit ist mir dies nicht möglich.

Dieses Grußwort wird an dieser Stelle nur kurze Zeit zu lesen sein. – Ich wünsche unserer Umweltvereinigung IHO und allen Akteuren aus ganzem Herzen Erfolg, immer auf der Grundlage der visionären Kraft eines wahrhaft fried- und freudvollen Mensch-Natur-Miteinanders.

Eberbach-Gaimühle, im September 2021 – gez. Michael Hahl