* Strafanzeige wegen erheblicher Störung durch „Ultraleichtflugzeuge“ im Schwarzstorchhabitat

Dringender Verdacht auf Verstoß gegen § 44 BNatSchG 

Am Freitag Abend ging bei der IHO die Meldung ein, dass gegen 19:30 Uhr drei „Ultraleichtflugzeuge“ einen Waldbereich beflogen (Beweis: Augenzeugen u. Fotos“), für den ein Schwarzstorch-Revierzentrum respektive Brutgebiet anzunehmen ist. Das Revierzentrum in direkter Nachbarschaft zum Vorhabensgebiet „Windpark Markgrafenwald“ kann aufgrund von mehreren Kartierungen verschiedener Fachkräfte als bekannt vorausgesetzt werden. Eine gezielte Störung und Vergrämung ist nicht auszuschließen. Das Störmanöver fand unmittelbar vor einem im Vorfeld organisierten Ansitztag zur Beobachtung von Schwarzstorch-Flügen statt.

Im Bundesnaturschutzgesetz ist mit § 44 Abs. 1 Satz 2 klar hinterlegt: Es ist verboten, „wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert“. – Die EU-rechtlich geschützten Schwarzstörche sind scheue Waldvögel, die sehr empfindlich auf Störungen reagieren können; auch die Aufgabe von Brutplätzen sind bei massiven Störmanövern nicht auszuschließen. Auch andere Anhang-I-Arten sind von Ultraleichtflugzeugen betroffen.

* Stellungnahmen zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“, das nach § 10 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt wird, fand bis zum 24.05. die Offenlage mit allen betreffenden Unterlagen statt und bis zum 07.06.2016 können Stellungnahmen eingereicht werden.

Alle bisher eingegangenen Einwendungen sind auf der Webseite des Landratsamtes (Neckar-Odenwald-Kreis) abrufbar: Bekanntmachungen u. Stellungnahmen – Auf die sehr gut ausgearbeitete und lesenswerte Stellungnahme der Naturschutzverbände (Landesverbände von NABU, BUND, LNV) weisen wir Sie ganz besonders hin!

Auch die Initiative Hoher Odenwald e.V. – Gemeinnütziger Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt (IHO) wird in der kommenden Woche ihre Stellungnahme beim Landratsamt abgeben. – Zusätzlich können von allen Bürgern Einwendungen eingereicht werden. Wichtig ist eine fristgerechte Einwendung vor allem auch, wenn Sie sich gegebenenfalls die Möglichkeit einer späteren Privatklage (optische Bedrängnis, Verlärmung usw.) offenhalten möchten (Präklusion). Bei Fragen dazu können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen: Kontakt

* Sensbacher Höhe: Wegen des regionalen Schwarzstorch-Vorkommens stoppt die Enercon Windenergie-Vorhaben

In direkter Nachbarschaft zu zwei der wichtigsten Nahrungshabitate im südöstlichen Odenwald, dem Höllbach und dem Reisenbach (rund um den Markgrafenwald-Bergrücken auf Waldbrunner u. teils Eberbacher Gemarkung), stoppte die Enercon jetzt aufgrund der regionalen Schwarzstorch-Population alle weiteren Windenergie-Planungen auf der Sensbacher Höhe. Lesen Sie mehr dazu im Odenwälder Echo: Windräder-Projekt Sensbacher Höhe gestoppt

Zur Erinnerung: Rund um den Markgrafenwald-Bergrücken wurden im Sommer 2014 von Deutschlands erfahrenstem Schwarzstorch-Kenner Carsten Rohde vier Schwarzstorch-Revierpaare nachgewiesen, die während der Saison tagtäglich vielfach den Markgrafenwald-Bergrücken überfliegen, um zu den essenziellen Nahrungshabitaten Höllbach, Reisenbach und Itter zu gelangen! Mindestens eine erfolgreiche Schwarzstorch-Brut konnte zudem im unmittelbaren Prüfbereich des Windenergie-Vorhabens belegt werden. Hinzu kommen sieben Wespenbussard-Reviere im Prüfbereich, teils mtten im Planungsgebiet. Ganz zu schweigen von fünfzehn Fledermaus- und einigen weiteren geschützen und windkraftrelevanten Vogelarten.

Umso merkwürdiger ist es, dass auch im Jahr 2015 dieses Vorhaben – ganz im Gegensatz zum Enercon-Rückzug bei Sensbachtal – immer noch von der „Windpark Markgrafenwald GbR“ (Dr. Leopold u. Bertholt Prinz von Baden) zusammen mit dem börsennotierten Konzern „MVV Energie“ weiterverfolgt wird!

* Deutschland hat einen neuen Naturschutzverband: die Naturschutzinitiative e.V.

Heute ist ein historisches Datum für den Naturschutz in Deutschland. Am Abend wurde die Pressemeldung herausgegeben: Deutschland hat einen neuen Naturschutzverband – die „Naturschutzinitiative„!

Die Initiative Hoher Odenwald gratuliert dem Vorstandsteam um Harry Neumann sehr herzlich! Der Zweitvorsitzende der IHO ist bereits seit September 2015 eines der ersten Mitglieder des neuen Verbands. – Wir wünschen der NaturschutzInitiative alles Gute für diesen mutigen Weg! Lesen Sie hier mehr: PM_NATURSCHUTZINITIATIVE_15_01_2016_VERTEILER

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Windkraft im Wald – mehr Schaden als Nutzen!

Ein aktueller Beitrag in „Spektrum der Wissenschaft“ fasst einige Kernprobleme zusammen, die sich längst vielfach eingestellt haben, wenn Wald im Zuge des Windenergie-Ausbaus zum Industriestandort wird. Verfasser des Beitrags ist Dr. Daniel Lingenhöhl, Redaktionsleiter von Spektrum.de sowie Autor des Buchs „Vogelwelt im Wandel“, ferner tätig im redaktionellen Beirat von „Vögel – Magazin für Vogelbeobachtung“.

Der Spektrum-Artikel mit dem Titel „Windkraft im Wald – mehr Schaden als Nutzen“ erwähnt sowohl gezielte Tötungen von Greifvögeln im Zusammenhang mit der Planung von Windkraftanlagen, zu denen es in jüngster Zeit alarmierende Hinweise gibt, als auch erste wichtige Ergebnisse der so genannten PROGRESS-Studie („Prediction and Assessment of collision risks at wind turbines in Germany“) – einer der Projektträger ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Die Studie warnt unter anderem vor einem mittlerweile bestandsgefährdenden Rückgang des Rotmilan-Vorkommens und anderer Populationen – auch des Mäusebussards – im Kontext des Windenergie-Ausbaus (rechts Bild-Auszug aus: Progress Studie Poster 2014).

Auch der Schwarzstorch wird im Spektrum-Artikel aufgeführt, dessen Bestände nach einem – in einzelnen Regionen Deutschlands – vorübergehenden Anwachsen wieder sehr gefährdet sind, wie im Übrigen schon die signifikanten Rückgänge in ostdeutschen Ländern oder im Vogelsberg verdeutlichen. Auch die längst bekannte Expertenschätzung, dass derzeit jährlich etwa 250.000 Fledermäuse an Rotoren in Deutschland verenden, greift der Artikel auf. – Artenschutz in Deutschland? „Windkraft im Wald“, so der Autor, „konterkariert diese Bemühungen.

Genau genommen fasst der Spektrum-Beitrag „nur“ das zusammen, was zahlreichen Fachleuten, die sich mit der Entwicklung seit Langem auseinander setzen, bereits gut bekannt ist, jedoch nach wie vor in Kreisen einer Windenergie-Lobby verharmlost oder ignoriert wird; in zunehmendem Maße hat man es auf deren Seite außerdem mit – für einen fachlichen Prozess inakzeptablen – Diskredierungsversuchen profunder Studien zu tun. So müht man sich dort bereits, die fundierte Progress-Studie noch vor deren voller Veröffentlichung gleich einmal anzuzweifeln. – Gleichwohl kommt das Fachwissen, das auch unser Verein, die „Initiative Hoher Odenwald“, seit 2013 vielfach kommuniziert (unter anderem in diesem Weblog), nun mehr und mehr im öffentlichen und im wissenschaftlichen Diskurs an.

Aber reicht das? Während Sie diese Zeilen lesen, schreitet die Zerstörung und Zerstückelung in unseren deutschen Wäldern und Naturräumen sukzessive voran! Neue „Windparks“ wie etwa im Klosterwald aufrufzurdemo_neubei Creglingen, werden mit Pauken und Trompeten der „grün-roten“ Landesregierung Baden-Württembergs als „Leuchtturmprojekte“ beschworen und wie ein Triumpfzug des vermeintlichen „Klimaschutzes“ durch Untersteller und Co. eingeweiht (Demo am 23. Januar! Bild rechts anklicken). Dies, obwohl auch hier ein brisantes artenschutzrechtliches Konfliktfeld besteht. Wofür steht dieser grün-rote „Leuchtturm“ eigentlich? Scheinbar für die Unterwandurung des Naturschutzes im Zuge des Windenergie-Ausbaus.

Auch im „Markgrafenwald“ – in unserem (immer noch!) schönen „Hohen Odenwald“ bei Waldbrunn, Eberbach und Mudau – mühen sich die Investoren und Projektierer („Windpark Markgrafenwald GbR“ und „MVV Energie“) nach wie vor, das herausragende Wald-Bach-Ökosystem – diesen wertvollen Lebensraum für Schwarzstörche, Wespenbussarde, Rotmilane, Mäusebussarde, fünfzehn Fledermausarten usw. usf. – mit zahlreichen 200 m hohen Windkraftanlagen in einen Industriestandort zu verwandeln! Längst hätte hier nach den einschlägigen Gutachten, die Schwarzstorch- und Wespenbussard-Vorkommen im Planungsgebiet belegten, jegliche Projektierungen eingestellt werden müssen, zumindest wenn man das glaubt, was man uns immer wieder weismachen möchte: dass sich die Standortwahl angeblich an Kriterien des Artenschutzes orientiere. Nein, sie orientiert sich ganz offensichtlich an der Gewinnmaximierung einzelner Interessenträger!

„Die Energiewende darf nicht auf Kosten unserer Artenvielfalt und des Naturschutzes gehen“, resümiert der Spektrum-Artikel. Exakt dies ist seit gut drei Jahren die Position von etlichen Bürgerinitiativen und neu gegründeten Naturschutzvereinen wie der „IHO“, die sich mit einer solcherart fehlgeleiteten „Windstrom-Wende“ nicht abfinden und Widerstand leisten, der für Natur- und Landschaftsschützer offenkundig zur Pflicht geworden ist. Aus den vielen Worten und all dem bekannten Fachwissen muss aber ein gesellschaftliches Umdenken und neues Handeln entstehen, eine Naturwende der Energiewende, und zwar schnell! Der Kipppunkt für den Artenschutz in Deutschland ist längst erreicht! – Zum Artikel bitte hier entlang: Windkraft im Wald – mehr Schaden als Nutzen

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* „Es rumort in der Umweltbewegung“

Dass es durch den energiepolitisch und ökologisch höchst umstrittenen Windenergie-Ausbau auch innerhalb der deutschen Umwelt- und Naturschutzverbände zu einem Riss gekommen ist, lässt sich mittlerweile nicht mehr wegreden. An der Basis der großen Verbände wird längst nicht alles mitgetragen, was an ihren Spitzen als – vermeintlich alternativlose – klimapolitische Ziele vertreten wird. Mag auch bei der Mehrzahl der Zielvorgaben nach wie vor Übereineinstimmung vorherrschen, so bilden sich bei den Positionen rund um den immensen Landschafts- und Naturverbrauch durch sukzessiv fortschreitende Windenergieindustrialisierung kaum überwindbare Klüfte. Neue Naturschutzvereine werden gegründet und die in Jahrzehnten gewachsene Landschaft der Umwelt- und Naturschutzverbände verwandelt sich. Ein Artikel aus „politische ökologie“ bringt die derzeitige Entwicklung unaufgeregt auf den Punkt: Es rumort in der Umweltbewegung

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* EU-Wasserrahmenrichtlinie: Verschlechterungsverbot für Oberflächen- und Grundwasser

Der Umwelt- und Naturschutzverband VLAB (http://www.landschaft-artenschutz.de/) verweist auf das mit einem EuGH-Urteil vom 1. Juli 2015 (C-461/13) konkretisierte Verschlechterungsverbot auf Grundlage der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL). Bauvorhaben, die zu einer Zustandsverschlechterung von Flüssen, Seen, Bächen oder Grundwasserleitern führen würden, sind demnach auch bei kleineren Eingriffen genau zu prüfen und gegebenenfalls zu untersagen. Hierzu gehören beispielsweise Stoffeinträge in Oberflächen- und Grundwasser.

Ein Überblick des Bayerischen Landesamtes für Umwelt verdeutlicht die potenzielle Gefährdung für den Grundwasserschutz durch Bau und Betrieb von Windenergieanlagen durch Absenkung des Grundwasserspiegels infolge von Basisdrainagen der Fundamente, durch Bodenverlust (grundwasserschützende Deckschicht), durch Schadstoffeintrag in offene Grundwasserleiter (Anm.: Kluft-, Karst- oder Porengrundwasserleiter), durch Ölunfälle bei Ölwechseln in etwa dreijährigen Intervallen (mehrere 1000 Liter Mineralöle werden transportiert), durch Freisetzung von Diesel und Öl aufgrund von Lecks oder Betriebsfehlern, durch Ölaustausch auf nicht flüssigkeitsdichtem Untergrund, durch Trennölaustritt bei Trafos oder durch Erdkabelverlegung mit Auswirkungen auf die Wasserwegsamkeit (Quelle: http://www.lfu.bayern.de/boden/bodenschutztage/doc/15.pdf).

Vor diesem Hintergrund ist zu fordern, dass bei der Standortwahl von Windenergieanlagen die EU-Wasserrahmenrichtlinie stringent beachtet werden muss. So ist beispielsweise auf den Bergrücken des hessisch-bayerisch-badischen Sandstein-Odenwaldes zu berücksichtigen, dass durch Fundamentierungen oftmals die grundwasserstauende Quellschicht der Röt-Tone aufgerissen und zudem verdichtet wird und auch tiefere Stockwerke des Buntsanststeins, aus denen wiederum Schichtquellen an den Berghängen austreten, unterliegen einer potenziellen Gefährdung. Stoffeinträge in Quellen und Bachläufe sind hier nicht auszuschließen. Die IHO weist darauf hin, dass am Beispiel des Vorhabens „Windpark Markgrafenwald“ das nun konkretisierte Verschlechterungsverbot der EU-WRRL demnach auch unmittelbar die FFH-Bäche Höllbach und Reisenbach betrifft.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Europäischer Gerichtshof beanstandet Zugangsbeschränkungen für Bürger und Gemeinden zu den deutschen Verwaltungsgerichten

Im Oktober wurde vom EuGH das Klagerecht der Umweltverbände verbessert und erweitert. Beim privaten Klagerecht gab es dahingehend eine Verbesserung, dass die sog. Präklusionsvorschrift abgeschafft wurde. Des Weiteren ist die Neuerung hilfreich, dass eine Genehmigung aufgehoben werden muss, wenn sich zeigen sollte, dass die Entscheidung bei Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) anders ausgefallen wäre oder aber, dass eine UVP fehlerhaft durchgeführt worden sei. Wobei hier in der neuen Urteilsverkündung eine Beweislastumkehr zuungunsten der Behörden und Vorhabensträger vorgenommen wurde, welche nun selbst belegen müssen, dass ein Fehler in der UVP keine Relevanz für die Zulassung eines Vorhabens haben konnte. Private Bürger und Körperschaften bleiben weiterhin nur dann klagebefugt, wenn sie von einem Bauvorhaben subjektiv benachteiligt werden (durch optische Bedrängnis, Schallemissionen u.ä.). Genauere Erläuterungen finden Sie hier: EUGH RA Baumann 15.10.2015. Bürgerinitiativen betonen darüber hinaus die Beurteilung des EuGH, es sei unzulässig, Privatpersonen und Körperschaften das Recht auf Erhebung von Klagen in Umweltangelegenheiten zu verwehren.