Umweltvereinigung Initiative Hoher Odenwald e.V. (IHO) warnt Landratsamt vor rechtswidriger Windpark-Genehmigung im Odenwald
Waldbrunn/Karlsruhe, 2. März 2026
Der Rechtsstreit um den geplanten „Windpark Waldbrunn“ (früher „Windpark Markgrafenwald“) erreicht eine neue Eskalationsstufe. Die Umweltvereinigung Initiative Hoher Odenwald e.V. (IHO) warnt das Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises nun offiziell vor der Erteilung einer Genehmigung, die nach Einschätzung der Naturschützer auf „juristischem Treibsand“ gebaut ist.
EU-Vogelschutzrecht schlägt nationalen Zeitdruck
Nach Informationen der Umweltvereinigung Initiative Hoher Odenwald e.V. (IHO) steht die Genehmigung für fünf der ursprünglich geplanten Anlagen unmittelbar bevor. Doch die Organisation sieht darin einen vorsätzlichen Bruch mit dem Unionsrecht. „Ein faktisches EU-Vogelschutzgebiet existiert kraft der Naturgegebenheiten und der dort lebenden Populationen, nicht erst durch den Stempel einer Behörde“, stellt die IHO klar.
Die juristische Messlatte wurde erst am 12. September 2024 durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) massiv erhöht. Das Urteil verpflichtet die Behörden, den Schutz auf alle betroffenen Arten und Zugvögel auszuweiten – ein Detail, das in den bisherigen Planungen des Vorhabenträgers nach Ansicht der Umweltvereinigung Initiative Hoher Odenwald e.V. (IHO) unzureichend berücksichtigt wurde.
Das Risiko der Amtshaftung
Die Umweltvereinigung Initiative Hoher Odenwald e.V. (IHO) geht nun einen Schritt weiter: Durch ihren Rechtsanwalt lässt die Vereinigung prüfen, der Genehmigungsbehörde eine formelle Haftungsandrohung zuzustellen.
„Wenn das Landratsamt sehenden Auges eine Genehmigung erteilt, während am Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klage zur Feststellung des Schutzstatus läuft, handelt die Behörde hochriskant“, so ein Sprecher der IHO. Sollte das Gericht später – wie in ähnlichen Fällen – die Schutzwürdigkeit bestätigen, könnten bereits gebaute Anlagen stillgelegt oder zurückgebaut werden müssen. In diesem Fall drohen dem Land Baden-Württemberg immense Schadensersatzforderungen.
„Keine Gefälligkeitsgutachten auf Kosten der Natur“
Dem oft gehörten Argument, Windenergieanlagen würden im Wald „nicht schaden“, widerspricht die Umweltvereinigung Initiative Hoher Odenwald e.V. (IHO) entschieden. Das europäische Verschlechterungsverbot ist strikt: Jede Minderung der Habitatqualität in einem faktischen Vogelschutzgebiet ist unzulässig. „Hier geht es nicht um Meinungen, sondern um harte Rechtsnormen. Wer behauptet, massive Rodungen in einem Schwarzstorch-Kerngebiet seien keine Verschlechterung, ignoriert 30 Jahre europäische Rechtsprechung.“
Appell an das Landratsamt
Die IHO appelliert an die Verantwortlichen im Landratsamt, dem politischen Druck aus dem Umweltministerium standzuhalten und die Entscheidung auszusetzen, bis die gerichtlichen Instanzen Rechtssicherheit geschaffen haben. „Ein Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass man gerichtliche Klärungen abwartet, anstatt kurz vor knapp vollendete Tatsachen zu Lasten der Artenvielfalt zu schaffen.“
Über die Umweltvereinigung Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt e.V. (IHO): Die Organisation ist als anerkannte Umweltvereinigung in drei Bundesländern zuständig. Mit einem regionalen Schwerpunkt setzt sie sich seit Jahren für den Erhalt des Naturraums Odenwald und die Einhaltung europäischer Naturschutzstandards ein. Sie vertritt hunderte Bürger und wird wissenschaftlich von namhaften Ornithologen und Sachverständigen sowie Umweltjuristen unterstützt.
V.i.S.d.P.: Dr. Dorothea Fuckert, Initiative Hoher Odenwald,
Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt,
Umweltvereinigung gem. § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz e.V.
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