* Eberbacher FNP: Schwere artenschutzrechtliche Konflikte an vier Konzentrationsflächen

Nicht nur mit dem aktuell in der Offenlage befindlichen „Regionalplan Südhessen“ (der den hessischen Odenwaldkreis und den Kreis Bergstraße betrifft), sondern auch im Raum Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg) findet gegenwärtig eine stark raumwirksame Kommunalplanung statt: Bis einschließlich Freitag, 30. Juni 2017, läuft die „Offenlage für den Teilflächennutzungsplan der vVG Eberbach-Schönbrunn / Windenergie“. Innerhalb dieses Zeitraums kann jede/r eine Stellungnahme einreichen.

Es geht um vier Konzentrationsflächen, die auf der weiträumigen Eberbacher Gemarkung für die Windenergie ausgewiesen werden sollen: der Hebert südlich des Neckars – das Augstel (die nordwestliche Verlängerung des „Markgrafenwald-Bergrückens“) – die Hohe Warte – und Brombach Nord (die südliche Verlängerung des „Flockenbusch“ auf Wald-Michelbacher Gemarkung).

Wir haben die artenschutzrechtlichen Konflikte für alle vier projektierten Flächen nun in einem Abriss zusammen gestellt. Die Ausarbeitung ist hier als pdf abrufbar und kann als umweltrechtlich-fachliche Faktengrundlage oder „Steinbruch“ für eigenformulierte Stellungnahmen zum Teilflächennutzungsplan Eberbach/Schönbrunn genutzt werden: IHO zu FNP Eberbach 0517 (Karte: Informationsdienst des BfN, verändert)