* Achtung Fristen: Einwendungen zu Regionalplan Südhessen und zum Eberbacher Flächennutzungsplan

Für den Raum Odenwald ist von einigen politischen Akteuren ein intensiver Windenergie-Ausbau vorgesehen. Für den hessischen Teil des Mittelgebirges findet noch bis zum 19. Mai die 2. Offenlage zum Regionalplan Südhessen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE)  statt. Unter dem aufgeführten Link können Sie die Dokumente der Regionalplanung einsehen. Bis zum Freitag, 02. Juni 2017, haben Sie noch die Gelegenheit, Stellungnahmen einzureichen.

Eine weitere wichtige Offenlage für den südlichen Odenwald im Raum Eberbach (Baden) sowie für das „romantische Neckartal“ findet ab 15. Mai bis einschließlich Freitag, 30. Juni 2017 statt: FNP Eberbach _ 60-006-2017 Bekanntmachung Aufst T-FNP m frühz Beteil (3) Stellungnahmen in diesem Fall während des Zeitraums der Offenlage, also bis zum 30. Juni. Hier geht es um vier Konzentrationsflächen, die im Rahmen der Kommunalplanung auf der weiträumigen Eberbacher Gemarkung entstehen sollen: den Hebert südlich der Eberbacher Altstadt, das Augstel als nordwestliche Verlängerung des „Markgrafenwald-„Bergrückens, die Hohe Warte nördlich der Eberbacher „City“ und den Bereich Brombach-Süd („Flockenbusch“) beim Eberbacher Ortsteil Brombach, als südliche Verlängerung des Wald-Michelbacher Gebiets „Auf der Höhe“, ebenfalls unter „Flockenbusch“ bekannt.

An etlichen dieser Standorte sind wertvolle Schutzkulissen betroffen, unter anderem Landschaftsschutzgebiet (Hebert, Augstel, Hohe Warte, „Flockenbusch“) und FFH-Gebiet der EU (Hohe Warte, mehrere betroffene FFH-Bachläufe neben den Bergrücken). An allen genannten Standorten bestehen artenschutzrechtliche Konflikte (Schwarzstorch, Greifvögel, Fledermäuse usw.), die in den Planungs- und Genehmigungsprozessen wie so oft mit Pauken und Trompeten unterzugehen drohen. Alle Teilräume sind Bestandteil des länderübergreifenden UNESCO Global Geoparks „Bergstraße-Odenwald“ sowie des Naturparks Neckartal-Odenwald. Landschaftsbild und Denkmalschutz spielen in den formellen Prüfungen eine erschreckend geringe Rolle, obwohl gerade im Raum Odenwald und Neckartal zahlreiche historische Burganlagen, etliche Fernblicke und Wanderwege usw. von Sichtachsen zu den zahlreichen Vorranggebieten betroffen sind. Teils liegen an den projektierten Flächen Wasserschutzgebiete für kommunale Trinkversorgungen vor. Alles in allem sind erhebliche kumulative Wechselwirkungen durch eine Vielzahl von „Windparks“ zu erwarten. Verlärmung und tieffrequenter bzw. Infraschall sind für große Teile der Bevölkerung zu befürchten; potenzielle gesundheitliche Auswirkungen werden angesichts der bestehenden Forschungslage stark unterschätzt. Lebensqualität und Immobilienwerte sind für eine naturverbundene Landbevölkerung bedroht. Der Nutzen einer stark schwankenden Windenergie ist energiewirtschaftlich höchst umstritten, weil fossile Kraftwerke im Parallelbetrieb die Grundlast sichern müssen.

Wir empfehlen dringend: Nutzen Sie die Möglichkeit der Beteiligung und leiten Sie Ihre Stellungnahmen bzw. Einwendungen in beide Verfahrensprozesse.