* Ablehnung eines „Windparks Markgrafenwald“ durch den Gemeindeverwaltungsverband ist jetzt sicher – Genehmigungsverfahren läuft weiter

Obgleich sich ein „Windpark Markgrafenwald“ vor allem auf Waldbrunner Gemarkung befinden würde (nebst Eberbacher Anteil im Westen), obliegen kommunale Entscheidungen dem Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Neckargerach-Waldbrunn (mit den Kleingemeinden Zwingenberg und Binau). Nach dem ablehnenden Beschluss des Gemeinderats Waldbrunn steht am 5. Juli das Veto des GVV an; eine maßgebliche Vorentscheidung fand bereits am heutigen Dienstagabend, 28. Juni, mit der Beratung und Beschlussfassung von Gemeinderat-Vertretern der Gemeinden Neckargerach und Zwingenberg statt.

Unter TOP 1 der öffentlichen Sitzung standen drei Punkte zur Debatte: (a) Einstellung des Verfahrens für die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans zu einem „Windpark Markgrafenwald“; (b) Rücknahme des Antrags für das Zielabweichungsverfahren (durch welches das Markgrafenwald-Gebiet vom derzeit gültigen regionalplanerischen Status eines „Ausschlussgebiets“ befreit werden sollte); (c) Einstellung des Verfahrens zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für die Ausweisung einer Konzentrationszone für die Windenergie im Markgrafenwald.

Nach einer sachlichen Debatte, moderiert von Bürgermeister Link und mit Kurzreferaten von Herrn Krahl, Landratsamt, Herrn Glaser, Kommunalplanung, sowie Herrn Geier als Vertreter des Gemeinderats Waldbrunn wurde einstimmig dafür gestimmt, dem Mehrheitsbeschluss des Gemeinderats Waldbrunn zu folgen. Das heißt, das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ wurde auf allen zur Abstimmung stehenden Ebenen (Regionalplan, Flächennutzungsplan) abgelehnt. Ein früherer positiver GVV-Beschluss aus dem Jahr 2013 konnte im aktuellen Verfahren insbesondere aufgrund der seit August 2014 vorliegenden Erkenntnisse zum artenschutzrechtlichen Konflikt (nach Raumnutzungsanalyse durch Carsten Rohde im Auftrag der IHO) nicht bestätigt werden.

In Folge der heutigen Entscheidung der Gemeinderäte Neckargerach und Zwingenberg werden somit am 05. Juli bei der Sitzung des öffentlichen Gemeindeverwaltungsverbands (ab 18 Uhr) mindestens drei von vier Stimmen gegen das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ erfolgen. (Die Sinnhaftigkeit der Stimmenanteile, wonach jede der vier GVV-Gemeinden eine Stimme hat, unabhängig von der realen Einwohnerzahl, sei hier nicht weiter diskutiert.) – Aller Voraussicht nach wird sich die Gemeinde Binau mit ihrer vierten Stimme diesem Votum ebenfalls anschließen (zum jetzigen Stand liegen uns keine Informationen zu einem Binauer Beschluss vor). – Die kommunale Entscheidung gegen einen „Windpark“ auf dem Markgrafenwald-Bergrücken ist seit heute also eine klare Sache und wird in einer Woche auf der abschließenden GVV-Sitzung formell besiegelt.

Wie unsere regelmäßigen „Blog“-Leser längst wissen, wird unabhängig von dieser kommunalen Entscheidung das Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) fortgeführt, welches mit der Antragstellung der Vorhabensträger im Februar 2016 eingeleitet wurde. – Bisher liegen verschiedene kritische bzw. ablehnende Stellungnahmen zum Vorhaben vor, explizit von den Naturschutzverbänden NABU, BUND und LNV sowie von der IHO. Beim öffentlichen Erörterungstermin ab 25.07. werden alle fachlichen und rechtlichen Aspekte ausführlich besprochen und gegenübergestellt. Die IHO wird dabei von der Kanzlei Baumann-Rechtsanwälte und einer weiteren Fachkraft begleitet.

Aktuelle Ergänzung am 05. Juli 2016: Der GVV Neckargerach-Waldbrunn hat heute Abend einstimmig den Beschlüssen der Gemeinde Waldbrunn zugestimmt.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph