* Konfliktpotenzial für streng geschützte Arten beim Windenergieausbau nicht verharmlosen!

Gemeinsame Pressemitteilung der IHO e.V. und der Naturschutzinitiative e.V.: 

In einer Pressemitteilung drängt der BUND im Kreis Bergstraße darauf, es habe bei der Planung von Windkraftstandorten am Stillfüssel und Kahlberg „keinen einzigen Brutnachweis“ von Schwarzstörchen und anderen EU-geschützten Vogelarten in Tabubereichen gegeben. In dieser Verharmlosung liegt eine große Gefahr für die Beachtung des EU-rechtlichen Habitat- und Artenschutzes im Odenwald. So räumt Herwig Winter zwar ein, die Gutachten „belegen unstrittig eine Reihe von Einzelbeobachtungen“, kommt aber zu falschen Schlussfolgerungen.

Entscheidend ist in derartigen Fällen zunächst einmal die Raumnutzung, weil diese zum erhöhten Tötungsrisiko führen kann. Daher wäre für den Planungs- und Genehmigungsprozess mindestens eine vollumfängliche Raumnutzungsanalyse für die Bewertung der Situation im räumlich-funktionalen Zusammenhang erforderlich gewesen. Diese muss methodischen Standards entsprechen und bei schwer zu erfassenden Arten wie dem Schwarzstorch durch nachweislich erfahrene Art-Spezialisten durchgeführt werden.

In Fachkreisen ist unstrittig, dass Brut- und Lebensstätten des scheuen Schwarzstorchs meist erst durch profunde Raumnutzungsanalysen nachweisbar sind, indem aus Flugbeobachtungen und Verhaltensweisen auf Revierzentren geschlossen werden kann. Die sehr wohl existenten, aber in abgelegenen Waldarealen versteckten Brutstätten werden oftmals gar nicht erst aufgefunden. (…) – Lesen Sie die komplette Pressemitteilung: PM IHO NI zu BUND-PM 18.09.2017

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* IHO-Stellungnahme zum Managementplan des FFH-Gebiets Odenwald Brombachtal

Unsere Kurzstellungnahme zum Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet 6519-341 Odenwald Brombachtal können Sie hier nachlesen: IHO Stn FFH Brombachtal IHO-0817_ ohne Unterschrift

* IHO-Stellungnahme zum Managementplan für das FFH-Gebiet Odenwald Brombachtal

Zu dem 1474 ha großen Fauna-Flora-Habitat Gebiet (FFH-Gebiet) 6519-341 Odenwald Brombachtal erfolgte bis zum 14.8.2017 die öffentliche Auslegung des Planentwurfs eines Managementplans. Auch aktuell ist der Entwurf noch im Internet abrufbar: http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/268436/

Noch bis zum kommenden Montag, 28. August, können Stellungnahmen durch Vereine, Kommunen, Bürger usw. unter dem Betreff „6519-341 Managementplan“ an das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56 Naturschutz und Landschaftspflege, 76247 Karlsruhe oder per E-Mail an natura2000@rpk.bwl.de eingereicht werden. – Fraglos gehört auch das Brombachtal zu den potenziellen Nahrungshabitaten der lokalen Schwarzstorch-Population im Odenwald.

Als „Besonderheiten“ führt das Regierungspräsidium Karlsruhe zum FFH-Gebiet Odenwald Brombachtal einerseits die Fledermausarten Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und weitere Arten an, welche die bewaldeten Hänge und Berge auf Eberbacher und Heddesbacher Gemarkung nutzen. Die Wiesentäler mit ihren Flachland-Mähwiesen seien zudem Lebensräume der Spanischen Fahne und des Wiesenknopf-Ameisen-Bläulings. In diesen Habitaten lebe auch die Äskulapnatter, eine weitere FFH-Art.

In den Fließgewässern mit flutender Wasservegetation seien schließlich – übrigens wie in nahezu allen naturnahen Bachläufen des südlichen Odenwaldes – Bachneunauge und Groppe heimisch. Natürlich ist IHO-seitig anzumerken, dass sich das FFH-Gewässer daher als mindestens potenzielles Nahrungshabitat unter anderem für unsere Schwarzstörche auszeichnet, deren regionales Vorkommen im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie der EU ja ebenfalls unter strengem Schutz steht. Auch die betroffenen FFH-Fledermausarten suchen auf ihren Jagdrunden von den bewaldeten Bergrücken und Hängen aus die Bachläufe auf. (Zu den „Besonderheiten“ des FFH-Gebiets 6519-341 bitte hier entlang: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt5/Ref56/Natura2000/Seiten/Odenwald-Brombachtal.aspx)

Als Umweltvereinigung mit regionalem Schwerpunkt im länderübergreifenden Odenwald merkt die IHO hierzu an: Vogelschutzrichtline und FFH-Richtlnie sowie deren Schutzkulissen in Vogelschutz- und FFH-Gebieten sind die gemeinsamen Grundpfeiler des EU-Schutzsystems Natura 2000, welches in der naturnahen Kulturlandschaft des Odenwaldes eine maßgebliche Rolle spielt. Der somit auch für den Odenwaldraum festgelegte EU-Artenschutz steht als Unionsrecht höherrangig über dem nationalen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). – In diesem Kontext sind daher die FFH-Gebietskulissen und Vogelschutzgebiete zu sehen, deren Verschlechterungsverbot nicht zuletzt bei Einwirkungen von außen in die Natura-2000-Kulisse hinein EU-rechtlich greifen muss.