* Konfliktpotenzial für streng geschützte Arten beim Windenergieausbau nicht verharmlosen!

Gemeinsame Pressemitteilung der IHO e.V. und der Naturschutzinitiative e.V.: 

In einer Pressemitteilung drängt der BUND im Kreis Bergstraße darauf, es habe bei der Planung von Windkraftstandorten am Stillfüssel und Kahlberg „keinen einzigen Brutnachweis“ von Schwarzstörchen und anderen EU-geschützten Vogelarten in Tabubereichen gegeben. In dieser Verharmlosung liegt eine große Gefahr für die Beachtung des EU-rechtlichen Habitat- und Artenschutzes im Odenwald. So räumt Herwig Winter zwar ein, die Gutachten „belegen unstrittig eine Reihe von Einzelbeobachtungen“, kommt aber zu falschen Schlussfolgerungen.

Entscheidend ist in derartigen Fällen zunächst einmal die Raumnutzung, weil diese zum erhöhten Tötungsrisiko führen kann. Daher wäre für den Planungs- und Genehmigungsprozess mindestens eine vollumfängliche Raumnutzungsanalyse für die Bewertung der Situation im räumlich-funktionalen Zusammenhang erforderlich gewesen. Diese muss methodischen Standards entsprechen und bei schwer zu erfassenden Arten wie dem Schwarzstorch durch nachweislich erfahrene Art-Spezialisten durchgeführt werden.

In Fachkreisen ist unstrittig, dass Brut- und Lebensstätten des scheuen Schwarzstorchs meist erst durch profunde Raumnutzungsanalysen nachweisbar sind, indem aus Flugbeobachtungen und Verhaltensweisen auf Revierzentren geschlossen werden kann. Die sehr wohl existenten, aber in abgelegenen Waldarealen versteckten Brutstätten werden oftmals gar nicht erst aufgefunden. (…) – Lesen Sie die komplette Pressemitteilung: PM IHO NI zu BUND-PM 18.09.2017

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* IHO-Stellungnahme zum Managementplan für das FFH-Gebiet Odenwald Brombachtal

Zu dem 1474 ha großen Fauna-Flora-Habitat Gebiet (FFH-Gebiet) 6519-341 Odenwald Brombachtal erfolgte bis zum 14.8.2017 die öffentliche Auslegung des Planentwurfs eines Managementplans. Auch aktuell ist der Entwurf noch im Internet abrufbar: http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/268436/

Noch bis zum kommenden Montag, 28. August, können Stellungnahmen durch Vereine, Kommunen, Bürger usw. unter dem Betreff „6519-341 Managementplan“ an das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56 Naturschutz und Landschaftspflege, 76247 Karlsruhe oder per E-Mail an natura2000@rpk.bwl.de eingereicht werden. – Fraglos gehört auch das Brombachtal zu den potenziellen Nahrungshabitaten der lokalen Schwarzstorch-Population im Odenwald.

Als „Besonderheiten“ führt das Regierungspräsidium Karlsruhe zum FFH-Gebiet Odenwald Brombachtal einerseits die Fledermausarten Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und weitere Arten an, welche die bewaldeten Hänge und Berge auf Eberbacher und Heddesbacher Gemarkung nutzen. Die Wiesentäler mit ihren Flachland-Mähwiesen seien zudem Lebensräume der Spanischen Fahne und des Wiesenknopf-Ameisen-Bläulings. In diesen Habitaten lebe auch die Äskulapnatter, eine weitere FFH-Art.

In den Fließgewässern mit flutender Wasservegetation seien schließlich – übrigens wie in nahezu allen naturnahen Bachläufen des südlichen Odenwaldes – Bachneunauge und Groppe heimisch. Natürlich ist IHO-seitig anzumerken, dass sich das FFH-Gewässer daher als mindestens potenzielles Nahrungshabitat unter anderem für unsere Schwarzstörche auszeichnet, deren regionales Vorkommen im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie der EU ja ebenfalls unter strengem Schutz steht. Auch die betroffenen FFH-Fledermausarten suchen auf ihren Jagdrunden von den bewaldeten Bergrücken und Hängen aus die Bachläufe auf. (Zu den „Besonderheiten“ des FFH-Gebiets 6519-341 bitte hier entlang: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt5/Ref56/Natura2000/Seiten/Odenwald-Brombachtal.aspx)

Als Umweltvereinigung mit regionalem Schwerpunkt im länderübergreifenden Odenwald merkt die IHO hierzu an: Vogelschutzrichtline und FFH-Richtlnie sowie deren Schutzkulissen in Vogelschutz- und FFH-Gebieten sind die gemeinsamen Grundpfeiler des EU-Schutzsystems Natura 2000, welches in der naturnahen Kulturlandschaft des Odenwaldes eine maßgebliche Rolle spielt. Der somit auch für den Odenwaldraum festgelegte EU-Artenschutz steht als Unionsrecht höherrangig über dem nationalen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). – In diesem Kontext sind daher die FFH-Gebietskulissen und Vogelschutzgebiete zu sehen, deren Verschlechterungsverbot nicht zuletzt bei Einwirkungen von außen in die Natura-2000-Kulisse hinein EU-rechtlich greifen muss.

* IHO kritisiert jahreszeitlich inakzeptale Forstarbeiten mit massiven Eingriffen in den Habitat- und Artenschutz

Erhebliche Forsteingriffe im Frühjahr im „Augstel“ und in Teilgebieten des „Markgrafenwaldes“ (Kulturdenkmal Unterferdinandsdorf) widersprechen den Vorgaben der Vogelschutz-Richtiinie und des Bundesnaturschutzgesetzes. IHO wendet sich mit einer Beschwerde an die zuständigen Unteren Naturschutzbehörde und plädiert für eine nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung. Mehr dazu: Forst Augstel Markgrafenwald Umweltrecht-Verstöße _ IHO-310317

* IHO-Pressemitteilung zum abgelehnten WEA-Standort Welscheberg (Hainstadt)

Zum RNZ-Artikel „Abo-Wind legt Widerspruch ein“ hat die IHO eine Pressemitteilung verfasst. Zwar bemühte sich die RNZ durch verschiedene ArtikeL zum Thema, die Positionen auszuloten. Ein aktueller Betrag gibt jedoch allzu ungeprüft die Meinung des Unternehmens Abo-Wind wieder, ohne hierzu eine fachlich-umweltrechtlich ausgewogene Komponente einzubringen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein Sprecher von ABO Wind, der im Artikel zitiert wird, mit der Bemerkung, „es sei „fraglich, ob der Schwarzstorch überhaupt schlagopfergefährdet sei“ falsch liegt. Er widerspricht damit der Einschätzung des Bundesamts für Naturschutz (BfN) und den verschiedenen Experten, die dazu Studien verfasst haben. – Lesen Sie hier die IHO-Pressemitteilung: PM IHO Hainstadt Welscheberg _ 100217

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Windparkpläne bei Hainstadt wegen Schwarzstorch und „faktischem Vogelschutzgebiet“ abgelehnt

Bei Hainstadt im Neckar-Odenwald-Kreis, nahe Buchen, wurden Windenergieanlagen wegen dem nachgewiesenen Schwarzstorch-Vorkommen und dem Status eines „faktischen Vogelschutzgebiets“ abgelehnt. Die Untere Naturschutzbehörde vertritt an diesem Fallbeispiel konsequent die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und der EU-Vogelschutzrichtline und orientiert sich klar an den dokumentierten Nachweisen der Brut- und Lebensstätten sowie der verhaltensökologischen Raumnutzung insbesondere des Scshwarzstorchs. MIt dem Status eines faktischen Vogelschutzgebiets geht zudem ein absolutes Verschlechterungsverbot einher, dem hier offenbar Folge geleistet wurde. – Die Behörde hat also genau das geleistet, wofür sie ihren Namen trägt: die rechtskonforme Wahrung des Naturschutzes. Hier berichtet die Rhein-Neckar-Zeitung.

* Flächennutzungsplan Eberbach: IHO an Gemeinderat

Auch auf Gemarkung der Stadt Eberbachs – mit ihren ländlichen Ortsteilen – geht nun die Planung von Konzentrationszonen auf Ebene des Teil-Flächennutzungsplans Windenergie einen Schritt weiter. Eine Karte, die in den Ortsteilen vorgelegt wurde, zeigt derzeit vier Flächen, über die der Gemeinderat am Donnerstag, 26. Januar, zu beschließen hat: Hebert, Hohe Warte, Flockenbusch und Augstel.

Im Nordosten wurde mit dem AugstKatzenbuckel HAHL0117 010el – Teil eines Landschaftsschutzgebiets mit gutachterlich vielfach belegten hochwertigen Habitaten und Altholzbeständen – eine Fläche für den Eberbacher FNP mit aufgenommen, für die bekanntlich – zusammen mit dem „Markgrafenwald“ auf Waldbrunner Gemarkung – eine intensive Raumnutzung durch Schwarzstörche, welche die FFH-Gewässer Reisenbach und Höllbach als essenzielle Nahrungshabitate nutzen, nachgewiesen wurde, neben weiteren Anhang-I-Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie und zahlreichen Fledermausarten. Längst haben hierzu – neben der Initiative Hoher Odenwald (IHO) e.V. auch die Behörden der beiden Landratsämter kritisch Stellung bezogen, ebenso wie NABU, BUND und LNV in ihren das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ ablehnenden Stellungnahme; nachlesbar hier: Bekanntmachungen des Landratsamts Der winterliche Blick zum Markgrafenwald-Augstel-Bergrücken, nahe dem Katzenbuckel und zwischen mehreren Ortsteilen von Waldbrunn, Eberbach und Mudau, entstand Ende Dezember 2016 (Aufn.: privat).

Unter naturschutzfachlichen Kriterien und auf Basis der bereits erfolgten breiten Ablehnung des Standorts bezieht die IHO aktuell Stellung gegen das Augstel als Flächenpotenzial im FNP, zumal hierzu auf anderer Planungsebene bereits eine artenschutzrechtlich wohlbegründete Ablehnung im Eberbacher Gemeinderat erfolgte (Mai 2016). Unser Schreiben an die Eberbacher Gemeinderäte lesen Sie bei Interesse hier: Eberbach BM und GR 250117-1

Bei Lichte betrachtet müssen alle diese Potenzialflächen unter naturschutz- und landschaftsschutzfachlichen Kriterien kritisch gewertet werden; hier können Sie die öffentlich vorgelegte Karte ansehen: WKA Plang Eberb Standorte. – Der Flockenbusch im Nordwesten der sehr weiträumigen Eberbacher Gemarkung grenzt an FFH-Fließgewässer, die Hohe Warte im Norden liegt direkt im EU-geschützten FFH-Gebiet, die projektierten WEA auf dem Hebert südlich des NeckHerbsttag Eberbach _ HAHL301016 008ars liegen mitten im Landschaftsschutzgebiet sowie im Wasserschutzgebiet: Unter Kriterien des Landschafts- und Wasserschutzes, des Arten- und Habitatschutzes sowie bzgl. Denkmalschutz („Kirchel“), Stadtbild und UNESCO Global Geopark lehnt die IHO auch die derzeit projektierten Windenergieanlagen auf dem Hebert ab und bemängelt die Verharmlosungen in gewissen Lobbykreisen, wie sie auch zu diesem bewaldeten Bergrücken zwischen Eberbacher Altstadt, Neckarwimmersbach, Rockenau, Allemühl und Schwanheim wiederholt verbreitet werden. Als Minimalkonsens aber sind erst einmal die Ergebnisse aktueller Artenschutz- und Landschaftsschutz-Gutachten zum Hebert abzuwarten. – Das Foto zeigt den herbstlichen Blick (2016) vom Ohrsbergturm über die Eberbacher Altstadt zum Hebert (Aufn.: privat).

Aktualisierung 27.01.2017: Eberbacher Gemeinderat stimmt der Beschlussvorlage zum Teil-Flächennutzungsplan zu. 

* Gemeinsame Stellungnahme der IHO und der Naturschutzinitiative zum Kahlberg

Initiative Hoher Odenwald e.V. und Naturschutzinitiative e.V. beziehen Stellung zu projektierten Windenergieanlagen auf dem Kahlberg (Kreis Bergstraße, südhessischer Odenwald): stn_kahlberg_ihoni_29-12-2016

* IHO bezieht Stellung zum „Stillfüssel“ im Eiterbachtal

Aus der Perspektive einer Vereinigung, die den Umwelt- und Naturschutz vertritt, bezieht die „Initiative Hoher Odenwald (IHO) e.V. – Gemeinnütziger Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ aktuell Stellung zum Windenergie-Vorhaben auf dem Bergrücken „Stillfüssel“ im Bereich des Eiterbachtals, Kreis Bergstraße, südhessischer Odenwald. Auch bei diesem Vorhaben wären massiv schwarzstorch-eiterbachtal-hahl160816-auszSchwarzstörche, zudem Wespenbussarde und andere Anhang-I-Arten der Vogelschutz-Richtlinie der EU sowie verschiedene FFH-Arten betroffen.

Zudem würden Bau und Betrieb von Windenergieablagen an einem solchen Standort gegen das Verschlechterungsverbot der nahe gelegenen FFH-Bachläufe verstoßen, insbesondere deshalb, weil der Schwarzstorch – als Endglied einer spezifischen, an naturnahe Mittelgebirgsbäche gebundene Nahrungskette – wesentlichen Anteil an einem intakten Nahrungsgefüge des (Wald-)Bach-Ökosystems hat

Die IHO-Stellungnahme, welche dieser Tage an das hessische Regierungspräsidium Darmstadt übersendet wird, kann hier eingesehen werden: stellungnahme-stillfuessel-iho-221116-_-o-sign – Bild: Schwarzstorch im Bereich des Eiterbachtal-Stillfüssel-Ökosystems (Aufn.: Hahl 2016)

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Strafanzeige wegen erheblicher Störung durch „Ultraleichtflugzeuge“ im Schwarzstorchhabitat

Dringender Verdacht auf Verstoß gegen § 44 BNatSchG 

Am Freitag Abend ging bei der IHO die Meldung ein, dass gegen 19:30 Uhr drei „Ultraleichtflugzeuge“ einen Waldbereich beflogen (Beweis: Augenzeugen u. Fotos“), für den ein Schwarzstorch-Revierzentrum respektive Brutgebiet anzunehmen ist. Das Revierzentrum in direkter Nachbarschaft zum Vorhabensgebiet „Windpark Markgrafenwald“ kann aufgrund von mehreren Kartierungen verschiedener Fachkräfte als bekannt vorausgesetzt werden. Eine gezielte Störung und Vergrämung ist nicht auszuschließen. Das Störmanöver fand unmittelbar vor einem im Vorfeld organisierten Ansitztag zur Beobachtung von Schwarzstorch-Flügen statt.

Im Bundesnaturschutzgesetz ist mit § 44 Abs. 1 Satz 2 klar hinterlegt: Es ist verboten, „wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert“. – Die EU-rechtlich geschützten Schwarzstörche sind scheue Waldvögel, die sehr empfindlich auf Störungen reagieren können; auch die Aufgabe von Brutplätzen sind bei massiven Störmanövern nicht auszuschließen. Auch andere Anhang-I-Arten sind von Ultraleichtflugzeugen betroffen.

* Extremhochwasser auch am Höllbach

Samstag, 28. Mai: Nach einem Starkregen schwillt der Höllbach gegen 18 Uhr zu einem reißenden Gebirgsfluss an. Kaum eine Stunde später ist der „Spuk“ vorbei und die Hochwasserwelle weitgehend durch. Zurück bleiben gleichwohl etliche Schäden, die sicherlich erst nach und nach einzuschätzen sind, und an vielen Stellen hat sich der Bach einen neuen Lauf gesucht.

Auf Bild 1 der Fotoreihe ist die Reisenbach-Höllbach-Mündung bei Gaimühle-Antonslust zu sehen: Deutlich ist im Bildvordergrund der Reisenbach (schwarz) mit weitgehendem Normalwasserstand erkennbar (weil von Mudau her geringere Niederschlagsmengen zugeflossen sind), während hinter der Mündung die schlammigen Fluten (rotbraun) des Höllbachs aus dem Mülbener Einzugsgebiet einschießen.

Höllbach Hochwasser 28.05.16 HAHL0516 007opt-klHöllbach Hochwasser 28.05.16 HAHL0516 011opt-klHöllbach Hochwasser 28.05.16 HAHL0516 016opt-klHöllbach Hochwasser 28.05.16 HAHL0516 037opt-klHöllbach Hochwasser 28.05.16 HAHL0516 046opt-klHöllbach Hochwasser 28.05.16 HAHL0516 063opt-kl

Die weiteren Fotos zeigen samstagsabendliche Hochwasser-Eindrücke im Höllgrund. Für die Bachbiozönose – die Lebensgemeinschaft des Biotops Höllbach – bedeutete diese Jahrhundertflut eine extreme Beeinträchtigung. Die Auenwiesen des FFH-Bachlaufs (europäisches Fauna-Flora-Habitat-Gebiet) leisteten dagegen maximalen Hochwasserschutz für die nachfolgenden Anrainer. In einigen Ortschaften des „Hohen Odenwaldes“ sorgte das Samstagshochwasser für gravierende Sachschäden. – Zur Pressemeldung über das Samstagsunwetter mit erheblichen Sachschäden in mehreren Ortsteilen – weitere Berichterstattung hier.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph