* Stellungnahme zu prognostizierten Windgeschwindigkeitswerten und ihrer Verknüpfung mit naturschutzfachlich relevanten Genehmigungsfragen

Aus einem Schreiben des Landtags Baden-Württemberg (Antwortschreiben auf eine Petition) erhielten wir Kenntnis von den für Entscheidungs- und Genehmigungsprozesse zu Grunde gelegten Windgeschwindigkeitswerten bzw. Prognosen zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“. Auf Grundlage der Einschätzung eines unabhängigen Sachverständigen für Meteorologie und Umweltmessungen sehen wir erheblichen Bedarf, diese Werte und Prognosen fachlich zu hinterfragen resp. zur Überprüfung offen zu legen.

Planung Windpark Mgrw Messmast + Analyse HAHL0913Die aus dem Antwortschreiben hervorgehende Sichtweise, dass Windgeschwindigkeit resp. Windhöffigkeit auch für naturschutzrechtliche Abwägungsentscheidungen relevant sei, mag vielleicht noch als politische Weisung verstehbar sein, für eine solche Beurteilung dürfte es im europäischen Arten- und Habitatschutzrecht jedoch keine Entsprechung geben. Problematisch ist der Mangel an Transparenz, denn Gutachten zur Windstärke im Vorhabensgebiet können – zwecks Prüfbarkeit – bislang nicht öffentlich eingesehen werden. Einige bekannt gewordene Eckdaten geben zur Hinterfragung der Werte und darauf aufbauender „Prognosen“ Anlass, zumal die von unserer Seite Im Herbst 2013 ermittelten Analyse-Daten deutlich schwächere Windgeschwindigkeitswerte mindestens für Teile des Vorhabensgebiets darlegen (siehe Bild, Vorlage: Gemeinde Waldbrunn, bearbeitet: IHO).

Unsere Stellungnahme vom April 2015 können Sie jetzt hier nachlesen: Stellungnahme zu prognostizierten Windgeschwindigkeitswerten und ihrer Verknüpfung mit naturschutzfachlich relevanten Genehmigungsfragen im Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ (Bezugnahme auf ein Antwortschreiben des Landtags

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Neue Studie zu Infraschall durch großtechnische Anlagen wie WEA

Dr.-Ing. Detlef Krahé ist Universitäts-Professor für Elektroakustik. Aktuell berichtet er über die Ergebnisse seiner Forschungsgruppe zu Infraschall und tieffrequenten Geräuschen und deren gesundheitliche Auswirkungen. Es wird überdeutlich, dass diese Problematik sowohl bautechnisch als auch rechtlich (TA Lärm) bislang allzu sehr vernachlässigt wird. Psychoakustisches Fazit: Lärmende Großanlagen wie WEA emittieren tieffrequenten Schall und können betroffene Anwohner krank machen. Einer der untersuchten Fälle zeige, dass sich „Betroffene noch in 4 km Entfernung durch eine [tieffrequente] Schallquelle belästigt“ fühlen können. Krahé bilanziert: „Die Emission tieffrequenter Geräusche muss mehr Beachtung finden – für die Betroffenen sind das oft erhebliche mentale Belastungen.“ Bei Windkraftanlagen versagen bisher Normen, Mess- und Rechenverfahren, eine Infraschallprognose der tatsächlichen Belastung für Anwohner bleibe aus. – Weitere Infos finden Sie im Artikel des VDI Verlags für Ingenieure und technische Fach- und Führungskräfte (Quelle: http://www.vdi-nachrichten.com/Aus-VDI/Laermproblem-im-Wohngebiet).

WKA-Braeunlesrot +EisigklingeUnter Leitung von Prof. Dr.-Ing. Krahé erschien brandaktuell die „Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall“  des Umweltbundesamts. Es geht darin um eine „Entwicklung von Untersuchungsdesigns für die Ermittlung der Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen“ in Bezug auf verschiedene technische Quellen, um eine Grundlage für weitergehende Untersuchungen und systematische Erhebungen zu schaffen. Dabei sollten „Anlagen mit einer hohen Anzahl von Betroffenen gewählt werden, wie zum Beispiel Blockheizkraftwerke, Windenergieanlagen und Pressen/Stanzen von Produktionsbetrieben“ (aaO., S.118 „Schlussfolgerungen und Empfehlungen“). Es zeigte sich ein dringender Bedarf, „geeignete Messmethoden, Prognoseverfahren und die Festlegung von Zumutbarkeitsgrenzen“ zu entwickeln. Die Studie stellt fest, dass der Infraschallbereich unter 8 Hz derzeit rechtlich nicht beurteilt werden kann; die DIN 45680 der TA Lärm ermöglicht hierfür keinerlei Grundlage. Eine „ganzheitliche Beurteilung, die Festlegung von Grenzwerten sowie standardisierte und genormte Prognoseverfahren“ werden angemahnt. „Pauschale Ansätze … wie zum Beispiel die Festlegung von Mindestabständen, erscheinen ohne fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkmechanismen der Geräuschquellen nicht sachgerecht“ (aaO.). Wir merken an: Genau in dieser völlig unsachgerechten Situation bewegen wir uns gegenwärtig in Bezug auf die derzeitige Planung und Realisierung von Windenergieanlagen! Wir halten diese Vorgehensweise für inakzeptabel und unverantwortlich. – Die komplette Studie lesen Sie bei Interesse bitte hier.

Foto: Das Bild zeigt eine Visualisierung des projektierten Westbereichs des „Windparks Markgrafenwald“, Nordblick von Waldkatzenbach; Visualisierung: Dr. M. Fuckert, maßstabsgerecht und realistisch dargestellt und ohne Verzerrungseffekt durch Weitwinkel-„Verniedlichungen“ (Bild zum Vergrößern anklicken)