* Entscheidung für Artenschutz und Landschaftspflege – und es droht k e i n e „Verspargelung“

Visual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014.jpgHeute berichtet die Rhein-Neckar-Zeitung von der Beschlussfassung des Waldbrunner Gemeinderats, vgl. RNZ-Berichterstattung zur Sondersitzung des Gemeinderats. Die Beschreibung des Sitzungsverlaufs mit den Anträgen aus zwei Fraktionen ist gut auf den Punkt gebracht. Nachdem die RNZ-Redaktion einige tendenziöse Nadelstichlein, die es zuvor noch in zwei Online-Magazine geschafft haben, versachlicht hat (so war in der Vorlage zunächst von „jahrelanger Lobbyarbeit der Initiative Hoher Odenwald“ die Rede und Waldbrunn hätte angeblich „die Zeit zurück gedreht„), so liegt jetzt ein der Sachlage weitgehend angemessener RNZ-Bericht vor. Auf zwei wichtige Aspekte muss jedoch ergänzend eingegangen werden: einerseits die fachlich und rechtlich sehr wohl nachvollziehbaren Gründe, weshalb die Mehrheit der Gemeinderäte mittlerweile gegen ein Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ stimmt, anderenteils eine unausgewogene Darstellung der alten Mär‘ von der angeblichen „Verspargelung“.

Beschluss stärkt nachhaltige Entwicklung

In aller Deutlichkeit ist zu ergänzen, dass die Gemeinderäte mehrheitlich nicht etwa „die Zeit zurück gestellt“ haben, vielmehr war es ein kluger, verantwortungsbewusster und zukunftsweisender Beschluss, der ganz konkret auf der Grundlage erfolgte, dass seit dem ursprünglichen Einvernehmen des Gemeinderats im Jahr 2013 eine wesentlich andere Entscheidungsbasis eingetreten war: Im Jahr 2014 wurde die artenschutzrechtliche Brisanz des Vorhabens mit dem Nachweis von Schwarzstörchen und anderen geschützten Arten im Vorhabensgebiet bekannt (Gutachten Rohde 2014 i. A. der IHO). Eine Entscheidung für das Windpark-Vorhaben hätte einen Verstoß gegen die Vogelschutzrichtlinie der EU billigend in Kauf nehmen müssen. Hier wäre auch von Seiten der Vorhabensträger bereits im Jahr 2014 eine Abkehr vom fragwürdigen Projekt zu erwarten gewesen, und so wurde es diesen gutachterlich auch nahe gelegt (Rohde, März 2014). Vermeintlicher „Klimaschutz“ durch Windenergie-Ausbau ist nun einmal kein Artenschutz, sofern hierdurch hervorragende Ökosysteme zerstört und zerschnitten werden! Anpassung an Klimaschwankungen erfordert ja gerade stabile Ökosysteme und intakte Lebensräume, letztlich nicht allein für unsere tierischen Mitgeschöpfe, sondern im Sinne von so genannten „Ökosystemleistungen“ selbstverständlich auch zu unseren eigenen Gunsten. Zudem sind Landschafts- und Naturschutz öffentliche Belange und dienen dem Gemeinwohl. Deren Bewahrung ist grundlegender Baustein einer zukunftsfähigen Entwicklung.

Artenschutzrecht und schlüssiger Flächennutzungsplan schützen vor „Verspargelung“

Visual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014.jpgIn der Berichterstattung heißt es dann noch, manche befürchten nach dem aktuellen Beschluss des Gemeinderats, „dass der „Verspargelung“ des cropped-Visual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL10141.jpgWinterhauchs erst Tür und Tor geöffnet werde. Denn ohne Konzentrationszone könne es nun zumindest theoretisch überall auf Gemarkung Waldbrunn zum Bau von Windkraftanlagen kommen“. Dieser in den Raum gestellten „Befürchtung“, eher vielleicht eine „Furchterregung“, ist klar zu entgegnen, dass bei alternativen Flächenpotenzialen auf der Waldbrunner Gemarkung ebenfalls mit Verstößen gegen die Vogelschutzrichtlinie der EU sowie teils auch gegen die Natura-2000-Verträglichkeit (FFH-Gebiet Odenwald Eberbach) zu rechnen wäre, hinzu tritt der großflächige Status eines für die Region wichtigen Landschaftsschutzgebiets.

Des Weiteren ist anzumerken, dass eine Standort-Steuerung durch einen Flächennutzungsplan (FNP) faktisch sehr wohl möglich ist. Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass das Konzept einer Auswahl und einer Rangfolge so genannter „weicher Kriterien“ schlüssig erarbeitet wird und eine einwandfreie Ermittlung, Bewertung und Abwägung zu erfolgen hat. Die bisherige Flächennutzungsplanung setzte in ihrer Hierarchie, also der Rangfolge weicher Kriterien, auf den Schutz der Landschaft, schloss folgerichtig die Landschaftsschutzgebiete im Gemeindeverwaltungsverband Neckargerach-Waldbrunn aus, ohne jedoch die erhebliche Beeinträchtigung des „Augstel“, der nordwestlichen Erweiterung des „Markgrafenwald“-Bergrückens (benachbarte Eberbacher Gemarkung) wiederum ins FNP-Konzept einzubeziehen. Auch die Top-Landschaftsbildbewertung (gemäß Dr.-Ing. Frank Roser) des Höllbach-Markgrafenwald-Reisenbach-Komplexes blieb darin konzeptionell unberücksichtigt.

„Markgrafenwald“ als Konzentrationszone entbehrt schlüssiges Flächennutzungsplan-Konzept

Hierzu mag es nun abweichende Ansichten geben; wir sehen in dieser bisherigen Herangehensweise deutliche Bewertungs- und Abwägungsdefizite, wodurch der ursprünglich entwickelte Flächennutzungsplan mit der Konzentrationszone „Markgrafenwald“ (und der nordwestlich benachbarten Fortführung „Augstel“) im Falle künftiger Bauanträge (nach § 35 BauGB) als steuerndes Instrumentarium nicht gerichtssicher belastbar gewesen wäre. Schließlich fehlte noch – aus unserer Sicht planerisch nicht nachvollziehbar – eine Berücksichtigung der 2014 nachgewiesenen Verstöße gegen die rechtlich hoch stehende Vogelschutzrichtlinie, die sich bei Errichtung von Windenergieanlagen mit höchster Wahrscheinlichkeit ergeben hätten. Vermeintlichen „Lösungen“ im Sinne von Ausgleichsmaßnahmen usw. wurde von kompetenter umweltjuristischer Seite (Stuttgarter „Gruppe für ökologische Gutachten“) eine „hohe Prognoseunsicherheit“ zugesprochen, also mit anderen Worten: äußerst unwahrscheinlich, dass solche Lösungsversuche über Einzelfallausnahmen oder CEF-Maßnahmen rechtlich belastbar funktionieren würden.

Somit hätte gerade eine Konzentrationszone „Markgrafenwald“ die übrige cropped-Visual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014-B.jpgVisual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014.jpgVisual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014.jpgGVV-Gemarkung eben nicht vor einer immer wieder kommunizierten „Verspargelung“ bewahren können. Gegebenenfalls wäre nun spätestens im Falle eines künftigen Bauantrags ein neuer, allerdings konzeptionell rundum schlüssiger Flächennutzungsplan erforderlich, der dann tatsächlich Landschafts- und Artenschutz als vorrangig zu berücksichtigende weiche Kriterien definieren würde. In einem ländlichen Teilraum wie Waldbrunn, der – rund um den Katzenbuckel – auch im regionalen und landesweiten Kontext eine derart hochwertige Bedeutung für Biodiversität und Artenvielfalt sowie Landschaftsschutz und Landschaftsbild aufweist, muss auch die Windenergie angemessen eingeordnet werden und darf nicht über allem anderen stehen. Hierzu haben Kommunen nun einmal die Möglichkeit und auch eine Verantwortung, wenn nicht gar eine raumordnerische Pflicht, ihre „weichen Kriterien“ im Flächennutzungsplan angemessen zu werten und abzuwägen, um damit Windenergie-Standorte zu steuern. – Es trifft also eben nicht zu, dass jetzt auf dem Winterhauch „Tür und Tor geöffnet seien“ und künftig eine „Verspargelung“ zu erwarten wäre.

Die Beschlussfassung im Waldbrunner Gemeinderat am Montag, dem 18. April 2016, brachte eine relativ wenig erwartete Wendung mit sich, die sich gleichwohl Schritt für Schritt angebahnt hatte. Das Meinungsbild dazu geht natürlich auseinander. Wir von der IHO sprechen den Gemeinderäten unsere Hochachtung für einen zukunftsweisenden Beschluss zugunsten von Natur und Landschaft aus, der dem wahren „Kapital“ der Gemeinde Waldbrunn entspricht und der Windenergie vorrangige Kriterien angemessen bewertet, der zudem einem nachhaltigen Miteinander von Mensch und Mitwelt Tür und Tor öffnet und dadurch auch verträgliche und innovative Formen einer der Kommune spezifisch angepassten „Energiewende“ ermöglicht.

Wie geht’s weiter …

Nun muss sich nach und nach zeigen, ob es mit dem bereits eingeleiteten BImSch-Verfahren und der Umweltverträglichkeitsprüfung zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“, dem auf kommunaler Ebene der Boden entzogen wurde, überhaupt weiter gehen kann oder nicht. Die Stellungnahmen zur zweiten Offenlage des Teilregionalplans Windenergie können – auch von Ihnen! – noch bis zum 9. Mai beim Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) eingereicht werden. – Wir werden über den Fortgang weiter berichten.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Enoch zu Guttenberg sorgt für die richtige „Stimmung“ – Vortrag in Beerfelden …

Vortrag Guttenberg 2016Am Donnerstag, dem 25. Februar, gastiert Enoch zu Guttenberg, ebenso exzellenter Dirigent wie konsequenter Naturschützer, auf Einladung der „Bürgerinitiative Gegenwind Beerfelden-Rothenberg“ und des „Vereins für Naturschutz und Gesundheit Südlicher Odenwald e.V.“ um 19:30 Uhr in der Alten Turnhalle Beerfelden (Bild zum Vergrößern anklicken). – Vor über vierzig Jahren war er Mitbegründer des BUND, aus dem er jedoch im Jahr 2012 austrat, weil er einen landschaftszerstörenden Windenergie-Ausbau bis heute kategorisch ablehnt. „Innehalten, Umkehr im Denken und Handeln ist angesagt – auch im Odenwald“, so die Veranstalter. Diesem enthusiastischen Taktschlag schließt sich freilich auch unsere „Initiative Hoher Odenwald“ an: risoluto, stringendo und con fuoco!

Weitere Infos? Bitte hier entlang: Vortrag EvG 25 2 2016_V1. Hier geht es zur Website von Enoch zu Guttenberg.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Deutschland hat einen neuen Naturschutzverband: die Naturschutzinitiative e.V.

Heute ist ein historisches Datum für den Naturschutz in Deutschland. Am Abend wurde die Pressemeldung herausgegeben: Deutschland hat einen neuen Naturschutzverband – die „Naturschutzinitiative„!

Die Initiative Hoher Odenwald gratuliert dem Vorstandsteam um Harry Neumann sehr herzlich! Der Zweitvorsitzende der IHO ist bereits seit September 2015 eines der ersten Mitglieder des neuen Verbands. – Wir wünschen der NaturschutzInitiative alles Gute für diesen mutigen Weg! Lesen Sie hier mehr: PM_NATURSCHUTZINITIATIVE_15_01_2016_VERTEILER

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Windkraft im Wald – mehr Schaden als Nutzen!

Ein aktueller Beitrag in „Spektrum der Wissenschaft“ fasst einige Kernprobleme zusammen, die sich längst vielfach eingestellt haben, wenn Wald im Zuge des Windenergie-Ausbaus zum Industriestandort wird. Verfasser des Beitrags ist Dr. Daniel Lingenhöhl, Redaktionsleiter von Spektrum.de sowie Autor des Buchs „Vogelwelt im Wandel“, ferner tätig im redaktionellen Beirat von „Vögel – Magazin für Vogelbeobachtung“.

Der Spektrum-Artikel mit dem Titel „Windkraft im Wald – mehr Schaden als Nutzen“ erwähnt sowohl gezielte Tötungen von Greifvögeln im Zusammenhang mit der Planung von Windkraftanlagen, zu denen es in jüngster Zeit alarmierende Hinweise gibt, als auch erste wichtige Ergebnisse der so genannten PROGRESS-Studie („Prediction and Assessment of collision risks at wind turbines in Germany“) – einer der Projektträger ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Die Studie warnt unter anderem vor einem mittlerweile bestandsgefährdenden Rückgang des Rotmilan-Vorkommens und anderer Populationen – auch des Mäusebussards – im Kontext des Windenergie-Ausbaus (rechts Bild-Auszug aus: Progress Studie Poster 2014).

Auch der Schwarzstorch wird im Spektrum-Artikel aufgeführt, dessen Bestände nach einem – in einzelnen Regionen Deutschlands – vorübergehenden Anwachsen wieder sehr gefährdet sind, wie im Übrigen schon die signifikanten Rückgänge in ostdeutschen Ländern oder im Vogelsberg verdeutlichen. Auch die längst bekannte Expertenschätzung, dass derzeit jährlich etwa 250.000 Fledermäuse an Rotoren in Deutschland verenden, greift der Artikel auf. – Artenschutz in Deutschland? „Windkraft im Wald“, so der Autor, „konterkariert diese Bemühungen.

Genau genommen fasst der Spektrum-Beitrag „nur“ das zusammen, was zahlreichen Fachleuten, die sich mit der Entwicklung seit Langem auseinander setzen, bereits gut bekannt ist, jedoch nach wie vor in Kreisen einer Windenergie-Lobby verharmlost oder ignoriert wird; in zunehmendem Maße hat man es auf deren Seite außerdem mit – für einen fachlichen Prozess inakzeptablen – Diskredierungsversuchen profunder Studien zu tun. So müht man sich dort bereits, die fundierte Progress-Studie noch vor deren voller Veröffentlichung gleich einmal anzuzweifeln. – Gleichwohl kommt das Fachwissen, das auch unser Verein, die „Initiative Hoher Odenwald“, seit 2013 vielfach kommuniziert (unter anderem in diesem Weblog), nun mehr und mehr im öffentlichen und im wissenschaftlichen Diskurs an.

Aber reicht das? Während Sie diese Zeilen lesen, schreitet die Zerstörung und Zerstückelung in unseren deutschen Wäldern und Naturräumen sukzessive voran! Neue „Windparks“ wie etwa im Klosterwald aufrufzurdemo_neubei Creglingen, werden mit Pauken und Trompeten der „grün-roten“ Landesregierung Baden-Württembergs als „Leuchtturmprojekte“ beschworen und wie ein Triumpfzug des vermeintlichen „Klimaschutzes“ durch Untersteller und Co. eingeweiht (Demo am 23. Januar! Bild rechts anklicken). Dies, obwohl auch hier ein brisantes artenschutzrechtliches Konfliktfeld besteht. Wofür steht dieser grün-rote „Leuchtturm“ eigentlich? Scheinbar für die Unterwandurung des Naturschutzes im Zuge des Windenergie-Ausbaus.

Auch im „Markgrafenwald“ – in unserem (immer noch!) schönen „Hohen Odenwald“ bei Waldbrunn, Eberbach und Mudau – mühen sich die Investoren und Projektierer („Windpark Markgrafenwald GbR“ und „MVV Energie“) nach wie vor, das herausragende Wald-Bach-Ökosystem – diesen wertvollen Lebensraum für Schwarzstörche, Wespenbussarde, Rotmilane, Mäusebussarde, fünfzehn Fledermausarten usw. usf. – mit zahlreichen 200 m hohen Windkraftanlagen in einen Industriestandort zu verwandeln! Längst hätte hier nach den einschlägigen Gutachten, die Schwarzstorch- und Wespenbussard-Vorkommen im Planungsgebiet belegten, jegliche Projektierungen eingestellt werden müssen, zumindest wenn man das glaubt, was man uns immer wieder weismachen möchte: dass sich die Standortwahl angeblich an Kriterien des Artenschutzes orientiere. Nein, sie orientiert sich ganz offensichtlich an der Gewinnmaximierung einzelner Interessenträger!

„Die Energiewende darf nicht auf Kosten unserer Artenvielfalt und des Naturschutzes gehen“, resümiert der Spektrum-Artikel. Exakt dies ist seit gut drei Jahren die Position von etlichen Bürgerinitiativen und neu gegründeten Naturschutzvereinen wie der „IHO“, die sich mit einer solcherart fehlgeleiteten „Windstrom-Wende“ nicht abfinden und Widerstand leisten, der für Natur- und Landschaftsschützer offenkundig zur Pflicht geworden ist. Aus den vielen Worten und all dem bekannten Fachwissen muss aber ein gesellschaftliches Umdenken und neues Handeln entstehen, eine Naturwende der Energiewende, und zwar schnell! Der Kipppunkt für den Artenschutz in Deutschland ist längst erreicht! – Zum Artikel bitte hier entlang: Windkraft im Wald – mehr Schaden als Nutzen

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Farbe bekennen – Ausblick 2016

Was in diesem Jahr – im Kontext der Windenergie-Industrialisierung – noch wichtiger wird als zuvor: Aufstehen, rangehen, Farbe bekennen. Lassen wir es nicht zu, dass unsere schönsten Landschaften und wertvollen Lebensräume für Mensch und Natur – eins nach dem anderen – durch einen scheinheiligen „Ökostrom“-Ausbau verschandelt werden! EIn Kommentar und Ausblick zum Jahr 2016: Farbe bekennen – Ausblick 2016 HAHL0116

* „Es rumort in der Umweltbewegung“

Dass es durch den energiepolitisch und ökologisch höchst umstrittenen Windenergie-Ausbau auch innerhalb der deutschen Umwelt- und Naturschutzverbände zu einem Riss gekommen ist, lässt sich mittlerweile nicht mehr wegreden. An der Basis der großen Verbände wird längst nicht alles mitgetragen, was an ihren Spitzen als – vermeintlich alternativlose – klimapolitische Ziele vertreten wird. Mag auch bei der Mehrzahl der Zielvorgaben nach wie vor Übereineinstimmung vorherrschen, so bilden sich bei den Positionen rund um den immensen Landschafts- und Naturverbrauch durch sukzessiv fortschreitende Windenergieindustrialisierung kaum überwindbare Klüfte. Neue Naturschutzvereine werden gegründet und die in Jahrzehnten gewachsene Landschaft der Umwelt- und Naturschutzverbände verwandelt sich. Ein Artikel aus „politische ökologie“ bringt die derzeitige Entwicklung unaufgeregt auf den Punkt: Es rumort in der Umweltbewegung

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Neue Studien und Erkenntnisse zu Gesundheitsrisiken durch Infraschall von Windenergieanlagen

Dr. med. Dorothea Fuckert, erste Vorsitzende der IHO e.V., und Dr. med. Manfred Fuckert, Ärzte für Allgemeinmedizin, stellen in einem Kurzüberblick aktuelle Untersuchungen vor, die sich mit – von Windenergieanlagen ausgehendem – tieffrequentem Schall und Infraschall auseinandersetzen. Hier eine aktualisierte Version (Stand 30.11.15): Infraschall Fuckert 301115

Weitere Links: PTB Pressebericht 100715   PräsentationWKAundSchallFuckert2015   Hessenagentur-Faktenpapier-Entwurf-kommentiert   Falschmessung Infraschall LUBW 2015   Ärzteforum zu Abstand WEA 2014   AEFIS-Positionspapier-Gesundheitsrisiken 240215   118DtÄrztetag 2015

* EU-Wasserrahmenrichtlinie: Verschlechterungsverbot für Oberflächen- und Grundwasser

Der Umwelt- und Naturschutzverband VLAB (http://www.landschaft-artenschutz.de/) verweist auf das mit einem EuGH-Urteil vom 1. Juli 2015 (C-461/13) konkretisierte Verschlechterungsverbot auf Grundlage der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL). Bauvorhaben, die zu einer Zustandsverschlechterung von Flüssen, Seen, Bächen oder Grundwasserleitern führen würden, sind demnach auch bei kleineren Eingriffen genau zu prüfen und gegebenenfalls zu untersagen. Hierzu gehören beispielsweise Stoffeinträge in Oberflächen- und Grundwasser.

Ein Überblick des Bayerischen Landesamtes für Umwelt verdeutlicht die potenzielle Gefährdung für den Grundwasserschutz durch Bau und Betrieb von Windenergieanlagen durch Absenkung des Grundwasserspiegels infolge von Basisdrainagen der Fundamente, durch Bodenverlust (grundwasserschützende Deckschicht), durch Schadstoffeintrag in offene Grundwasserleiter (Anm.: Kluft-, Karst- oder Porengrundwasserleiter), durch Ölunfälle bei Ölwechseln in etwa dreijährigen Intervallen (mehrere 1000 Liter Mineralöle werden transportiert), durch Freisetzung von Diesel und Öl aufgrund von Lecks oder Betriebsfehlern, durch Ölaustausch auf nicht flüssigkeitsdichtem Untergrund, durch Trennölaustritt bei Trafos oder durch Erdkabelverlegung mit Auswirkungen auf die Wasserwegsamkeit (Quelle: http://www.lfu.bayern.de/boden/bodenschutztage/doc/15.pdf).

Vor diesem Hintergrund ist zu fordern, dass bei der Standortwahl von Windenergieanlagen die EU-Wasserrahmenrichtlinie stringent beachtet werden muss. So ist beispielsweise auf den Bergrücken des hessisch-bayerisch-badischen Sandstein-Odenwaldes zu berücksichtigen, dass durch Fundamentierungen oftmals die grundwasserstauende Quellschicht der Röt-Tone aufgerissen und zudem verdichtet wird und auch tiefere Stockwerke des Buntsanststeins, aus denen wiederum Schichtquellen an den Berghängen austreten, unterliegen einer potenziellen Gefährdung. Stoffeinträge in Quellen und Bachläufe sind hier nicht auszuschließen. Die IHO weist darauf hin, dass am Beispiel des Vorhabens „Windpark Markgrafenwald“ das nun konkretisierte Verschlechterungsverbot der EU-WRRL demnach auch unmittelbar die FFH-Bäche Höllbach und Reisenbach betrifft.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Europäischer Gerichtshof beanstandet Zugangsbeschränkungen für Bürger und Gemeinden zu den deutschen Verwaltungsgerichten

Im Oktober wurde vom EuGH das Klagerecht der Umweltverbände verbessert und erweitert. Beim privaten Klagerecht gab es dahingehend eine Verbesserung, dass die sog. Präklusionsvorschrift abgeschafft wurde. Des Weiteren ist die Neuerung hilfreich, dass eine Genehmigung aufgehoben werden muss, wenn sich zeigen sollte, dass die Entscheidung bei Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) anders ausgefallen wäre oder aber, dass eine UVP fehlerhaft durchgeführt worden sei. Wobei hier in der neuen Urteilsverkündung eine Beweislastumkehr zuungunsten der Behörden und Vorhabensträger vorgenommen wurde, welche nun selbst belegen müssen, dass ein Fehler in der UVP keine Relevanz für die Zulassung eines Vorhabens haben konnte. Private Bürger und Körperschaften bleiben weiterhin nur dann klagebefugt, wenn sie von einem Bauvorhaben subjektiv benachteiligt werden (durch optische Bedrängnis, Schallemissionen u.ä.). Genauere Erläuterungen finden Sie hier: EUGH RA Baumann 15.10.2015. Bürgerinitiativen betonen darüber hinaus die Beurteilung des EuGH, es sei unzulässig, Privatpersonen und Körperschaften das Recht auf Erhebung von Klagen in Umweltangelegenheiten zu verwehren.

*EuGH: Einschränkung der Klagebefugnis in umweltrechtlichen Verfahren europarechtswidrig

In einem Gerichtsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen unzulässiger Beschränkungen der Klagemöglichkeiten von Bürgern
und Gemeinden bei umweltrechtlichen Verfahren hat Generalanwalt Wathelet vor vierzehn Tagen seine Schlussanträge verkündet: Der deutschen Bundesregierung hält er vor, den Zugang zu den deutschen Gerichten bei Umweltangelegenheiten EU-rechtswidrig zu beschränken. Lesen Sie hier die Presseinformation der Kanzlei Baumann in Würzburg, die auch unsere IHO in Bezug auf das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ vertritt …

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph