* Pressemitteilung – Oktober 2021

Pressemitteilung der Initiative Hoher Odenwald, Gemeinnütziger Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt (IHO) e.V., Umweltvereinigung nach § 3 UmwRG 

Die IHO – Initiative Hoher Odenwald e.V., Gemeinnütziger Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt hatte ihre Mitglieder am 10.09.21 zu einer Jahreshauptversammlung der Vereinsjahre 2019 und 2020 im Bürgersaal in Waldkatzenbach eingeladen.

Die Umweltvereinigung IHO ist gemäß Anerkennung des Umweltbundesamtes zuständig für drei Bundesländer, Baden-Württemberg, Hessen und Bayern. Der Schwerpunkt ihres Engagements liegt im „Dreiländereck“ des Odenwaldes und seiner Randgebiete. Darin ist wiederum der Raum Markgrafenwald/Augstel zwischen den FFH-Fließgewässern Reisenbach, Höllbach und Itter ein Kerngebiet für die IHO, aufgrund eines seit 2013/2014 hier verfolgten Schwarzstorch-Artenschutzprojekts.

Nach der Eröffnung der Versammlung und Begrüßung der Mitglieder durch den Vorstand sowie der Wahl des Protokollführers konzentrierte man sich auf die Tagesordnungspunkte. Entschuldigen ließ sich der 1. Vorstand des Vereins Michael Hahl, der wegen dringender Termine nicht teilnehmen konnte. Seinen Bericht zu den Vereinsaktivitäten 2019/20 und den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Jahre 2021 in Bezug auf einen erneut zu erwartenden Genehmigungsantrag “Windpark Markgrafenwald“ sowie anderer laufender Verfahren hörten die Anwesenden per Audio vorgetragen.

Zum Bedauern aller IHO-Aktiven wird M. Hahl, der die Umweltvereinigung mit profundem Fachwissen und intensivem persönlichen Engagement über die vergangenen neun Jahre maßgeblich mit geformt hat, für die kommende Wahlperiode aus persönlichen und beruflichen Gründen nicht  mehr dem Vorstand angehören. Dennoch wird er dem Verein weiterhin mit seiner Expertise und seinem Fachwissen zur Seite stehen. Seine herausragende Leistung, die IHO zum Status einer Umweltvereinigung gem. § 3 UmwRG zu führen, wurde wiederholt von allen Anwesenden gewürdigt.

Nach dem Bericht zur Vorstandschaft kam es zur Abstimmung über die Satzungsänderung zur Neustrukturierung des Vorstandes. Es folgten der Kassenbericht und die Entlastung des Vorstandes mit anschließender satzungsgemäßer Wahl des neuen Vorstandes, der sich nun aus sieben gleichberechtigten Vorsitzenden zusammensetzt. Ziel der Neustrukturierung ist es, die anstehenden Aufgaben je nach Anforderung und fachlichen Voraussetzungen der Vorstände zu bewältigen.

Zum Abschluss der Versammlung fand ein reger Austausch zwischen den Anwesenden statt. Eindrückliche Fotoaufnahmen, begleitet von Landschaftssimulationen mit Windrotoren, welche die grobe und zerstörerische Verletzung von Landschaftsbildern und Habitaten u.a. streng geschützter Arten durch hochtechnisierte Windindustrie in Wäldern vorführten, bestärkten unsere Motivation, weiterhin für eine intakte, artenreiche und lebenswerte Naturlandschaft rund um den Katzenbuckel und darüber hinaus zu kämpfen.

Mit der Zuversicht und Hoffnung, dem zu erwartenden neuen Antrag auf Windindustrieanlagen hier im Waldbrunner  „Markgrafenwald“ durch Information und Aufklärung weiterhin entgegen zu wirken, beschloss man den Abend. Alle interessierten Bürger sind zu unserem nächsten öffentlichen Zusammentreffen herzlich eingeladen. Informationen und Aktuelles finden Sie immer unter: https://www.hoher-odenwald.de/

* Jahresmitgliederversammlung mit satzungsgemäßer Vorstandsneuwahl am Freitag, 10. September 2021

Unsere Umweltvereinigung hat diese Woche satzungsgemäß und fristgerecht zur Jahreshauptversammlung 2021 eingeladen:

Liebe Mitglieder unserer Umweltvereinigung „Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt (IHO) e.V.“,

hiermit laden wir Sie zur Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung für die Vereinsjahre 2019 und 2020 ein und freuen uns auf Ihr Kommen

– am Freitag dem 10. September um 20.15 Uhr

– in 69429 Waldbrunn, Ortsteil Waldkatzenbach, im Bürgerhaus in der Rathausstraße

(Alte Schule, zwischen Haus-Nr. 22 u. 26).

Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Corona-Regeln für Versammlungen in öffentlichen Innenräumen. Der Bürgersaal bietet auf jeden Fall viel Raum, sodass die Sitzabstände mehr als vorgegeben eingehalten werden können. Wer Schwierigkeiten hat mit diesen Auflagen, kann sich gerne bei der Unterzeichnerin des Einladungsschreibens melden, um eine Lösung zu finden (Dr. med. Dorothea Fuckert, Tel. 06274-929377, dr.dorothea@fuckert.de).

Die Mitgliederversammlung wird satzungsgemäß mindestens einmal jährlich einberufen. Bedingt durch Corona konnte sie 2020 für das Vereinsjahr 2019 nicht stattfinden und bisher auch noch nicht 2021 für das Vereinsjahr 2020. Die Mitglieder werden satzungsgemäß bis spätestens drei Tage vor der Versammlung schriftlich eingeladen (E-Mail bzw. Brief; siehe https://www.hoher-odenwald.de/ueber-uns/vereinssatzung-iho/).

Bei dieser Gelegenheit bitten wir Mitglieder, die den Jahresbeitrag noch nicht auf das Konto der IHO e.V. überwiesen haben, den Betrag anzuweisen bzw. ggf. ihre Einzugsermächtigung anzugleichen: der Jahresbeitrag wurde gem. Beschluss der Mitgliederversammlung auf 20 € festgelegt (Bankverbindung hier unten).

Die Tagesordnung wird nachfolgend vorab bekannt gegeben. Eine Aktualisierung der Tagesordnung bis zu Beginn der Versammlung bleibt satzungsgemäß vorbehalten. Anträge zur Tagesordnung können bis Beginn der Versammlung von den Mitgliedern beim Vorstand eingereicht werden.

Tagesordnung

1. Eröffnung der Mitgliederversammlung (MV) und Begrüßung durch den Vorstand

2. Wahl des Protokollführers

3. Anträge zur Tagesordnung

4. Bericht des 1. Vorsitzenden Michael Hahl zu Vereinsaktivitäten 2019 und 2020 sowie zu aktuellen Entwicklungen (bei Verhinderung schriftlich bzw. per Video)

– Entwicklungstand und Erfordernis 2021 bzgl. des erneut zu erwartenden Genehmigungsantrages „Windpark Markgrafenwald“ (prioritär) und anderer Verfahren

5. Bericht zur Vorstandschaft; Rücktritte: Dr. Dorothea Fuckert 2018, Irma Daun 2019, Olaf Johannsen 2020; verblieben waren vier Positionen im Vorstand; turnusgemäße Neuwahl der Vorstandschaft erfolgt nun in der MV 2021.

Vorsitzender Michael Hahl (Geograph) tritt nach neun Jahren intensivem Engagement aus privaten und beruflichen Gründen nicht mehr zur Wahl einer Vorstandsposition an, unterstützt die Ziele der Umweltvereinigung IHO dennoch weiterhin vollumfänglich und wird – so weit wie möglich – als fachlicher Berater ansprechbar sein.

6. Abstimmung Satzungsänderung § 2.1: Statt wie bisher zwei Vorsitzende, ein Kassenwart und vier Beisitzer im Vorstand ab sofort sieben gleichberechtigte Vorstandsmitglieder (einschließlich eines Kassenwarts) mit einer funktionellen Aufgabenverteilung, wobei jeweils zwei zeichnungsberechtigt sind und die IHO e.V. gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

Zudem erfolgt eine Abstimmung über eine Neubestimmung der Geschäftsstelle.

6. Bericht der Kassenwartin und des Kassenprüfers zu den Vereinsjahren 2019 und 2020

7. Entlastung des Vorstands

8. Neuwahl des Vorstands

Da 2020 wegen Corona in Abstimmung mit dem Amtsgericht und dem Finanzamt keine Mitgliederversammlung stattfand, konnte auch keine turnusmäßige Neuwahl durchgeführt werden. Sie wird jetzt satzungsgemäß nachgeholt.

9. Beschlussfassung zu neuer Geschäftsstellenadresse und Postfach, weitere Website-Pflege, Pressemeldungen

10. Verschiedenes: Fragen, Anregungen, Aussprache

* Grußwort von Michael Hahl zur MV am 10. Sept. 2021

Da ich besonders in der ersten Septemberhälfte mit dringenden Arbeiten sehr eingebunden bin, kann ich an der Mitgliederversammlung nicht teilnehmen. Auch die „Corona-Auflagen“ erschweren mir dies. Stattdessen verfasse ich nun auf diesem Wege ein „Grußwort“ – zusammen mit meinen Berichten für die Vereinsjahre 2019 und 2020, die ich zur Mitgliederversammlung vorlegen werde.

Der Entschluss, dass ich mich – nach meinem intensiven 9-jährigen Engagement für die Naturschutzarbeit der IHO – aktuell nicht mehr für die Wahl zum Vorsitzenden oder für die Vorstandschaft zur Verfügung stellen kann, wurde aus der Notwendigkeit anderer Herausforderungen und Lebensaufgaben geboren. Unter den aktuellen Bedingungen, dass nun wohl bald auch am Markgrafenwald zwischen Reisenbach und Höllbach wieder ein Neuantrag der MVV Energie erfolgen soll, ist mein Rückzug aus dem Kern der IHO vielleicht ungünstig. Derzeit führt die IHO zudem mehrere umweltjuristische Verfahren. – Doch unter „Corona-Bedingungen“ sehe ich mich aktuell aufgefordert, mein Engagement intensiv auf den Schutz und das Gedeihen meiner „schulpflichtigen“ Kinder zu lenken. Hinzu kommen berufliche Erfordernisse und Ziele.

Ich habe meinen Entschluss über viele Monate reifen lassen und angekündigt. Natürlich war es ein innerer Konflikt, weil ich unsere – seit Mai 2017 vom Umweltbundesamt anerkannte – Umweltvereinigung von Anfang an maßgeblich mitgestaltet und getragen habe. Im Lauf der letzten Monate habe ich mich bemüht, Wege zu finden, wie die IHO weiter gehen kann. Schließlich kam dankenswerterweise eine Dynamik unter verschiedenen Mitwirkenden auf, so dass ich beschlossen habe, mich aus den weiteren Prozessen der Neustrukturierung herauszunehmen. Denn jetzt sollen andere Akteure entscheiden, wie sie unser wertvolles „Schiff IHO“ steuern. Für mich stellen sich neue Lebensaufgaben. – Welches „Lebenswerk“ ich seit 2012/2013 für die Ziele der IHO geleistet habe, das weiß vor allem ich selbst – und so ist es auch gut; mehr braucht es nicht.

Ich unterstütze unsere Ziele weiterhin und werde, so weit mir dies zeitlich und räumlich möglich ist, auf Wunsch fachlich beratend für die IHO ansprechbar sein. Selbstverständlich werde ich die bisher von mir bearbeiteten Aufgabenfelder meinen Nachfolgern vermitteln und ordnungsgemäß übergeben. Möglicherweise kann ich in zwei Jahren auch erneut für eine Wahl zur Verfügung stehen; zur Zeit ist mir dies nicht möglich.

Dieses Grußwort wird an dieser Stelle nur kurze Zeit zu lesen sein. – Ich wünsche unserer Umweltvereinigung IHO und allen Akteuren aus ganzem Herzen Erfolg, immer auf der Grundlage der visionären Kraft eines wahrhaft fried- und freudvollen Mensch-Natur-Miteinanders.

Eberbach-Gaimühle, im September 2021 – gez. Michael Hahl

* Rätsel um „Meisensterben“ offenbar gelöst

Suttonella ornithocola – so lautet der wissenschaftliche Klassifizierung des bakteriellen Erregers, der offenbar für ein Meisensterben der letzten Wochen verantwortlich ist. Das Bakterium verursache eine Lungenentzündung bei Vögeln, wie Matthias Thome in „Geo“ aktuell berichtet, dabei würden fast ausschließlich kleine Meisenarten wie die in Deutschland verbreitete Blaumeise getötet.

Identifiziert wurde der Erreger jetzt durch das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und das Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe. Vom NABU wird empfohlen, Anziehungspunkte wie Futter- und Badestellen aus Gärten zu entnehmen, um eine Ausbreitung des bakteriellen Erregers einzudämmen. Mit Verweis auf das jährliche Gartenvogelzählen vom 8. bis 10. Mai werden wichtige Hinweise in Aussicht gestellt, wie stark sich der bakterielle Erreger aktuell auf die Meisenbestände auswirken kann.

Aktuelle Beobachtungen rund um das diesjährige „Meisensterben“ können den Umwelt- und Naturschutzverbänden gemeldet werden, etwa den NABU-Ortsgruppen oder auch der anerkannten Umweltvereinigung IHO.

Quelle u. weitere Information: https://www.geo.de/natur/22927-rtkl-tote-voegel-raetsel-um-massensterben-der-blaumeisen-geloest-wie-sie-jetzt-helfen?utm_source=posting&utm_medium=facebook&utm_campaign=geo_fanpage&fbclid=IwAR3QIlVSAna24JUetvUMjMF0WrB_orkWjrawtnC9NOPKoKEEeks7ZE4O1w8

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Markgrafenwald als Vorrangebiet für Windenergie in der Regionalplanung gestrichen!

Ein weiterer großer Zwischenerfolg für unsere Umweltvereinigung:

Der „Markgrafenwald/Augstel“ ist als „Vorranggebiet“ (VRG) aus dem „Teil-Regionalplan Windenergie“ des Verbands Region Rhein-Neckar (VRRN) heraus gefallen.

Die Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) schreibt heute, der Planungsausschuss habe dem Entwurf zugestimmt, und es gelte als sicher, dass die Verbandsversammlung am 11. Dezember ebenfalls zustimmen werde.

Gestrichen wurden im Neckar-Odenwald-Kreis, so die RNZ, das ursprünglich als VRG geplante Gebiet „Markgrafenwald in Waldbrunn und Eberbach aufgrund einer „uneinheitlichen Datenlage zum Vorkommen des Schwarzstorchs und des Wespenbussards“ nach bisher mehr als zehn vorgelegten Gutachten. – Der bisher als VRG geplante „Kornberg bei Hardheim/Höpfingen wurde ebenfalls gelöscht; auch hierzu hatte die Umweltvereinigung IHO e.V. im März 2018 eine aufgrund naturschutzfachlicher Bedenken ablehnende Stellungnahme im Rahmen des so genannten UVP-Scopings vorgelegt. – Für die im Neckar-Odenwald-Kreis und in den anderen Teilräumen der länderübergreifenden Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) verbliebenen Vorranggebiete ist die jetzt erfolgte Entscheidung im Planungsausschuss dennoch bedauerlich, weil auch in vielen anderen Gebieten Mensch, Natur und Landschaft von negativen Auswirkungen großer Windenergieanlagen betroffen sind.

Insbesondere die Streichung eines potenziellen Vorranggebiets „Markgrafenwald“ ist als großer Erfolg unter anderem der zahlreichen profunden Stellungnahmen und Gutachten zu werten, die von unserer Umweltvereinigung „Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ zu allen drei Offenlagen des Regionalverbands ausgearbeitet und eingereicht wurden. – Allein zur 3. Offenlage hatten wir in drei zeitlichen Abschnitten verschiedene, aufeinander aufbauende Stellungnahmen mit unter anderem naturschutzfachlichen und umwelt- sowie planungsrechtlichen Ausführungen beim Regionalverband vorgelegt. Als besonders bedeutend dürften sich dabei die avifaunistischen Begutachtungen im Auftrag der IHO e.V. (ab 2014) sowie auch im Auftrag des NABU (ab 2017) erwiesen haben. Auch die fachanwaltlichen Ausführungen im Auftrag der IHO e.V. haben ganz sicher erheblich dazu beigetragen.

Obacht, bitte engagiert bleiben: dies ist noch keine Entwarnung für ein Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“!

In Baden-Württemberg stellen Flächen, die nicht als Vorranggebiete in der Regionalplanung überplant werden, allerdings keine Ausschlussgebiete für die Windenergie dar, was als eine Entmachtung der Regionalplanung in ihrer eigentlichen Bedeutung für die Raumordnung anzusehen ist. – Keineswegs auszuschließen ist daher, dass die Vorhabensträger (d.h. die „MVV Energie“ in Kooperation mit der „Windpark Markgrafenwald GbR“) dennoch versuchen können, sich über § 35 BauGB (Privilegierung der Windenergie im Außenbereich) am Markgrafenwald (Waldbrunn) mitsamt dem Augstel (Eberbach) „einzuklagen“.

Somit bleibt das weitere Vorgehen weiterhin, wie bisher schon, letztlich eine Entscheidung der Genehmigungsbehörden und gegebenenfalls der Gerichte, wenn darüber zu urteilen wäre, wie mit einer neu eingereichten Antragstellung für einen „Windpark Markgrafenwald“ umzugehen ist. Projektiert wurden bisher – trotz der erheblichen artenschutz- und naturschutzfachlichen Verstöße – zwölf Windenergieanlagen auf dem Markgrafenwald-Bergrücken zwischen den FFH-Fließgewässern Reisenbach, Höllbach und Itter, die als essenzielle Nahrungshabitate für den Schwarzstorch dienen. Das gesamte Gebiet ist ein ausgeprägtes, wertvolles Habitat, welches – neben den Schwarzstörchen – auch Brut- und Lebensstätten für Rotmilan, Wespenbussard und viele weitere streng geschützte Vogel- und Fledermaus-Arten enthält. Dies wurde im Grunde genommen bereits im Jahr 2014 gutachterlich (durch Gutachter Carsten Rohde im Auftrag der IHO) nachgewiesen.

Da der IHO Hinweise darauf vorliegen, dass besagte Vorhabensträger möglicherweise sogar schon im kommenden Jahr 2020 einen Antrag neu vorlegen könnten, müssen die weiteren Schritte daher – trotz des jetzigen Erfolgs in Bezug auf die Regionalplanung – sehr aufmerksam verfolgt werden und es muss kontinuierlich dagegen gehalten werden. Deshalb will und muss die Umweltvereinigung IHO e.V. auch 2020 mit weiteren ornithologischen Begutachtungen gegen ein immer noch nicht auszuschließendes Vorhaben „Markgrafenwald“ vorgehen.

Zudem ist der bereits durch Umweltjuristen bestätigte Status „Faktisches Vogelschutzgebiet“ und das Landschaftsschutzgebiet, zu dem neben dem Augstel auch der Hebert oder die Hohe Warte gehören, weiterhin zu stärken. Die Umweltvereinigung IHO sieht eine Entwicklung hin zu einem formellen „Vogelschutzgebiet (Östlicher) Odenwald“ zum Schutz des Schwarzstorchs in Baden-Württemberg – mit dem Markgrafenwald-Reisenbach-Höllbach-Komplex als einer der Kernzonen – als absolut erstrebenswert an, um dem Naturschutz der Region gerade auch im Sinne der EU-Vogelschutzrichtlinie gerecht zu werden; hierbei sieht sich die Umweltvereinigung IHO mit dem NABU übereinstimmend.

Vielleicht wäre ja genau jetzt eine weitere sehr gute Gelegenheit für die Vorhabensträger, sich ausdrücklich zum Natur- und Artenschutz zu bekennen und auf weitere Planungen am „Markgrafenwald“ auf Grundlage dieser wohlüberlegten Entscheidung des Regionalverbands zu verzichten? Auch die zuständigen Genehmigungsbehörden hatte sich in ihren Stellungnahmen im Jahr 2016 bereits aus naturschutzfachlichen Gründen gegen das Vorhaben ausgesprochen.

Auf jeden Fall haben wir heute einen Grund zum Feiern!

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Besonderer Vortragsabend 15.11. Wald-Michelbach – mit Biologe Prof. Dr. Michael Wink und Mediziner Dr. Eckhard Kuck

Der „Verein zum Schutz und Erhalt von Leben & Freiheit für Mensch, Tier und Natur e.V.“ mit Sitz in 69483 Wald-Michelbach im südhessischen Kreis Bergstraße (südlicher Odenwald) lädt ein:

Am Freitag, 15. November, findet ab 19:30 Uhr (Einlass: 19:00 Uhr) ein sehr hörenswerter Doppel-Vortrag in Wald-Michelbach statt (Rudi-Münzer-Halle). Die beiden Referenten sind Koryphäen in ihren jeweiligen Fachgebieten:

Prof. Dr. rer. nat. Michael Wink arbeitet als Ordinarius für Pharmazeutische Biologie an der Universität Heidelberg. Darüber hinaus ist er ein deutschlandweit renommierter Ornithologe, der etliche Publikationen und Fachbücher veröffentlicht hat (u.a. „Ornithologie für Einsteiger“) und auch für die Ornithologische Gesellschaft Baden-Württembergs seit Jahren sehr aktiv ist. Sein Vortrag, der sich auf aktuellste Veröffentlichungen zum Schutz der Artenvielfalt bezieht, trägt den Titel: „Dem Erhalt der bedrohten Biodiversität muss höchste Priorität im Umweltschutz zukommen – ein Konfliktthema für Landwirtschaft und Betreiber von Windkraftanlagen“.

Zudem referiert an diesem Abend Dr. med. Eckhard Kuck. Als Mediziner setzt er sich seit vielen Jahren mit Schallemissionen von Windkraftanlagen auseinander. Maßgeblich wirkt er sowohl beim Ärzteforum Emissionsschutz als auch bei der Vereinigung INOVIB (Independent Noise and Vibration Experts). Kuck referiert an diesem Abend unter dem Vortragstitel „Gesundheitsgefahren als Folge der Energiewende“.

Poster zur Veranstaltung: A5 Flyer RS neu | A5-Flyer_Info_VS

* Petition an Bundesregierung: „Schutz von Fledermäusen und Vögeln nicht den Geschäftsinteressen der Windkraft-Lobby opfern“

Auf einem „Windgipfel“ der Bundesregierung will die Windkraft-Branche den Artenschutz noch weiter aufweichen. Ziel ist es, den Bau neuer Windkraftanlagen voranzutreiben – auf Kosten der Tierwelt, der Biodiversität und des Lebensraumschutzes. Umweltjuristen und Naturschützer protestieren. Die Rotorblätter von Windenergieanlagen in Waldökosystemen und naturnahen Offenland-Kulturlandschaften erschlagen schon jetzt jährlich 250.000 Fledermäuse und Tausende Vögel.

Bitte unterzeichnen auch Sie:  Petition an Bundesregierung: „Schutz von Fledermäusen und Vögeln nicht den Geschäftsinteressen der Windkraft-Lobby opfern“

* Buchen-Hainstadt: Verwaltungsgericht Karlsruhe entscheidet trotz des Status eines „faktischen Vogelschutzgebiets“ zugunsten von Windenergieanlagen auf dem Welscheberg

Wie die Rhein-Neckar-Zeitung heute berichtet, hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe im Streit der Wiesbadener Firma ABO Wind aktuell zugunsten der projektierten Windenergieanlagen auf dem Welscheberg bei Buchen-Hainstadt im Neckar-Odenwald-Kreis entschieden. Das Urteil wendet sich somit gegen einen ablehnenden Beschluss der Unteren Naturschutzbehörde Mosbach, die zuvor aufgrund des nachgewiesenen Schwarzstorch-Vorkommens und des Status eines „faktischen Vogelschutzgebiets“ Windenergieanlagen auf dem Welscheberg als nicht genehmigungsfähig eingestuft hatte (Stellungnahme der UNB ist unten verlinkt). Bestätigt wurde diese Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde auch durch das Regierungspräsidium Karlsruhe. Die nach § 3 UmwRG anerkannte Umweltvereinigung IHO sieht den aktuellen Beschluss des Karlsruher Verwaltungsgerichts unter fachlichen und rechtlichen Aspekten sehr kritisch.

Der Umweltverband IHO hatte sich bereits im Februar 2017 in einer Pressemitteilung ebenfalls zugunsten des Beschlusses der Unteren Naturschutzbehörde positioniert. Nachlesbar ist die Pressemitteilung hier: PM 2017 der IHO zum Welscheberg. Darin wird unter anderem ausgeführt, dass der Status eines „faktischen Vogelschutzgebietes“, wie er prinzipiell auch schon von der umweltjuristischen „Gruppe für ökologische Gutachten“ in Stuttgart bestätigt worden sei, zu einem absoluten Verschlechterungsverbot für den darin EU-geschützten Schwarzstorch führen müsse. Die Umweltvereinigung hatte sich mit dieser Position explizit auf eine knapp 100-seitige IHO-Stellungnahme der Würzburger Kanzlei Baumann Rechtsanwälte gestützt.

Offensichtlich spricht sich das Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen eine – gemäß Baumann Rechtsanwälte – EU-artenschutzrechtlich vorgegebene Rechtswirksamkeit eines faktischen Vogelschutzgebiets aus und folgt der Argumentation des Unternehmens ABO Wind. Jetzt sollte sowohl von den Naturschutzbehörden als auch von den Naturschutz- und Umweltverbänden sehr genau geprüft werden, inwieweit gegen ein solches Urteil konsequent Berufung eingelegt werden kann. Aktuell heißt es in der RNZ, das Landratsamt werde nun eingehend analysieren und dann nach einem angemessenen Zeitraum entscheiden, ob Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe eingelegt werden. – Für den Klagefall sollte sicherlich parallel auch an ein Eilverfahren gedacht werden, um zunächst einen vorläufigen Rechtsschutz hoffentlich ermöglichen zu können.

Zum Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung: RNZ 24. August 2019 zum Urteil des Karlsruher Verwaltungsgerichts – Hier die fachlich und rechtlich wohl begründete Stellungnahme der Mosbacher UNB vom September 2016: STN UNB WP Welscheberg Hainstadt 22 09 2016

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

„Ökologische Bürgerrevolution“ oder „Medienputsch pro GRÜN“? – Gastbeitrag von Dr. Wolfgang Epple

Unter dem Titel „Fridays for Future, bayerisches Volksbegehren für die Bienen, Rezo – Phantasma einer „ökologischen“ Bürgerrevolution oder Medienputsch pro GRÜN?“ finden Sie hier einen sehr lesenswerten Gastbeitrag des versierten Biologen Dr. Wolfgang Epple. Dieser verdeutlicht in gründlicher Analyse, wie in vielen der gegenwärtig medial gehypten Bewegungen grundlegende Qualitätsmerkmale einer wahrhaft „ökologischen Bürgerrevolution“ fehlen: Selektive Themenwahrnehmung bis hin zu problematischer „Ahnungslosigkeit von Naturschutz“, fragwürdige Bündnisse, spaltende Ausgrenzungen und defizitäre Diskursbereitschaft schaffen einen schlechten Nährboden für echten Wandel. Gerade am Beispiel eines haltlosen Windenergie-Ausbaus in wertvollen ökologischen Lebensräumen wird deutlich, dass falsch verstandener „Klimaschutz“ in Gewalt gegen die Natur mündet. – Lesen Sie hier den sehr aktuellen Essay: Dr. Wolfgang Epple Juli 2019 _ Komment zu Stork ÖkoBürger- Revolution SdW220519

* Ergänzende IHO-Stellungnahme an „Verband Region Rhein-Neckar“ zum Vorhaben „Markgrafenwald“

Die anerkannte Umweltvereinigung „Initiative Hoher Odenwald (IHO) – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt e.V.“ hatte bereits am 01. Juni 2018 und ergänzend am 12. Juli 2018 Stellung zum projektierten Vorranggebiet „Markgrafenwald“ (mit Augstel) im aktuellen Regionalplanentwurf des Verbands Region Rhein-Neckar (VRRN) bezogen. Darin wurde insbesondere auf die seit 2014 erarbeiteten avifaunistischen Gutachten verwiesen (hier vor allem die Arbeiten des Schwarzstorch- u.Greifvogelexperten Carsten Rohde i.A. d. IHO). Hierdurch konnten erhebliche Artenschutzkonflikte belegt werden, die auch in der Gemeinde Waldbrunn (und im GVV) sowie bei der Unteren Naturschutzbehörde Neckar-Odenwald-Kreis zu ablehnenden Positionen führten. Späterhin wurden die Konflikte auch durch die Gutachten i.A. d. NABU bestätigt (2017 u. 2018). Zudem spielt auch der Status eines „faktischen Vogelschutzgebiets“ eine zentrale Rolle, ergänzend zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) beim Augstel.

Aufgezeigt wurde in den bisherigen Stellungnahem der Umweltvereinigung IHO auch eine „Ungleichbehandlung“ des VRG „Markgrafenwald“ in Bezug auf Bewertungen der bzgl. Avifauna und Gebietsschutz vergleichbaren Situation am Beispiel des Buchener Standorts „Welscheberg“, der bereits aus dem Regionalplan herausgenommen wurde. – Die erneute, wiederum ergänzende Stellungnahme der IHO an den VRRN greift aktuelle Entwicklungen auf, die sich unmittelbar auf die zuvor eingereichten Schriftsätze beziehen, und führt folgende wichtigen Aspekte auf: 1. planungsrechtliche Konflikte bzgl. Landschaftsrahmenplanung vs. Regionalplanung, 2. faktisches Vogelschutzgebiet mit Markgrafenwald als Kernzone im Abgrenzungsvorschlag des NABU, 3. Entwicklungen hinsichtlich des LSG-Status, 4. kommunalrechtliche Aspekte in Bezug auf Abweichungen in der Regionaplanung sowie 5. Zweifel bzgl. der Windgeschwindigkeit auf dem Bergrücken. – Nachzulesen hier: 190513-000001-190466-AM-VerbGem + Anlage 1 + Anlage 2

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph