* IHO-Stellungnahme zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplans Windenergie der vVG Eberbach-Schönbrunn

Die „Initiative Hoher Odenwald (IHO) – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt e.V.“ setzt sich mit ihrer Stellungnahme zur Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes (TFNP) – Windenergie – der vVG Eberbach-Schönbrunn naturschutzfachlich mit Umweltauswirkungen durch potenzielle Windeneergieanlagen an vier Flächen auf Eberbacher Gemarkung auseinander (Augstel, Hebert, Hohe Warte, Brombach Nord).

Die umfassende IHO-Stellungnahme ist Teil eines reich gefüllten Ordners mit zahlreichen Anlagen, insbesondere dem 99-seitigen Gutachten der Kanzlei Baumann-Rechtsanwälte vom Juni 2016. Die Dokumente liegen seit Donnerstag, 29. Juni 2017, dem Eberbacher Bauamt vor. – Sie können unsere Stellungnahme hier einsehen: TFNP-Eberbach-Schönbrunn _ Stellungnahme IHO-26.06.2017-Datum

* Eberbacher FNP: Schwere artenschutzrechtliche Konflikte an vier Konzentrationsflächen

Nicht nur mit dem aktuell in der Offenlage befindlichen „Regionalplan Südhessen“ (der den hessischen Odenwaldkreis und den Kreis Bergstraße betrifft), sondern auch im Raum Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg) findet gegenwärtig eine stark raumwirksame Kommunalplanung statt: Bis einschließlich Freitag, 30. Juni 2017, läuft die „Offenlage für den Teilflächennutzungsplan der vVG Eberbach-Schönbrunn / Windenergie“. Innerhalb dieses Zeitraums kann jede/r eine Stellungnahme einreichen.

Es geht um vier Konzentrationsflächen, die auf der weiträumigen Eberbacher Gemarkung für die Windenergie ausgewiesen werden sollen: der Hebert südlich des Neckars – das Augstel (die nordwestliche Verlängerung des „Markgrafenwald-Bergrückens“) – die Hohe Warte – und Brombach Nord (die südliche Verlängerung des „Flockenbusch“ auf Wald-Michelbacher Gemarkung).

Wir haben die artenschutzrechtlichen Konflikte für alle vier projektierten Flächen nun in einem Abriss zusammen gestellt. Die Ausarbeitung ist hier als pdf abrufbar und kann als umweltrechtlich-fachliche Faktengrundlage oder „Steinbruch“ für eigenformulierte Stellungnahmen zum Teilflächennutzungsplan Eberbach/Schönbrunn genutzt werden: IHO zu FNP Eberbach 0517 (Karte: Informationsdienst des BfN, verändert)

* Achtung Fristen: Einwendungen zu Regionalplan Südhessen und zum Eberbacher Flächennutzungsplan

Für den Raum Odenwald ist von einigen politischen Akteuren ein intensiver Windenergie-Ausbau vorgesehen. Für den hessischen Teil des Mittelgebirges findet noch bis zum 19. Mai die 2. Offenlage zum Regionalplan Südhessen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE)  statt. Unter dem aufgeführten Link können Sie die Dokumente der Regionalplanung einsehen. Bis zum Freitag, 02. Juni 2017, haben Sie noch die Gelegenheit, Stellungnahmen einzureichen.

Eine weitere wichtige Offenlage für den südlichen Odenwald im Raum Eberbach (Baden) sowie für das „romantische Neckartal“ findet ab 15. Mai bis einschließlich Freitag, 30. Juni 2017 statt: FNP Eberbach _ 60-006-2017 Bekanntmachung Aufst T-FNP m frühz Beteil (3) Stellungnahmen in diesem Fall während des Zeitraums der Offenlage, also bis zum 30. Juni. Hier geht es um vier Konzentrationsflächen, die im Rahmen der Kommunalplanung auf der weiträumigen Eberbacher Gemarkung entstehen sollen: den Hebert südlich der Eberbacher Altstadt, das Augstel als nordwestliche Verlängerung des „Markgrafenwald-„Bergrückens, die Hohe Warte nördlich der Eberbacher „City“ und den Bereich Brombach-Süd („Flockenbusch“) beim Eberbacher Ortsteil Brombach, als südliche Verlängerung des Wald-Michelbacher Gebiets „Auf der Höhe“, ebenfalls unter „Flockenbusch“ bekannt.

An etlichen dieser Standorte sind wertvolle Schutzkulissen betroffen, unter anderem Landschaftsschutzgebiet (Hebert, Augstel, Hohe Warte, „Flockenbusch“) und FFH-Gebiet der EU (Hohe Warte, mehrere betroffene FFH-Bachläufe neben den Bergrücken). An allen genannten Standorten bestehen artenschutzrechtliche Konflikte (Schwarzstorch, Greifvögel, Fledermäuse usw.), die in den Planungs- und Genehmigungsprozessen wie so oft mit Pauken und Trompeten unterzugehen drohen. Alle Teilräume sind Bestandteil des länderübergreifenden UNESCO Global Geoparks „Bergstraße-Odenwald“ sowie des Naturparks Neckartal-Odenwald. Landschaftsbild und Denkmalschutz spielen in den formellen Prüfungen eine erschreckend geringe Rolle, obwohl gerade im Raum Odenwald und Neckartal zahlreiche historische Burganlagen, etliche Fernblicke und Wanderwege usw. von Sichtachsen zu den zahlreichen Vorranggebieten betroffen sind. Teils liegen an den projektierten Flächen Wasserschutzgebiete für kommunale Trinkversorgungen vor. Alles in allem sind erhebliche kumulative Wechselwirkungen durch eine Vielzahl von „Windparks“ zu erwarten. Verlärmung und tieffrequenter bzw. Infraschall sind für große Teile der Bevölkerung zu befürchten; potenzielle gesundheitliche Auswirkungen werden angesichts der bestehenden Forschungslage stark unterschätzt. Lebensqualität und Immobilienwerte sind für eine naturverbundene Landbevölkerung bedroht. Der Nutzen einer stark schwankenden Windenergie ist energiewirtschaftlich höchst umstritten, weil fossile Kraftwerke im Parallelbetrieb die Grundlast sichern müssen.

Wir empfehlen dringend: Nutzen Sie die Möglichkeit der Beteiligung und leiten Sie Ihre Stellungnahmen bzw. Einwendungen in beide Verfahrensprozesse.

* Welcome Honey-buzzard

In diesen Tagen im Mai kehren sie auch bei uns zurück: die Wespenbussarde (engl: Honey-buzzard). Der Wespenbussard ist eine weitere „windkraftsensible“ Anhang-I-Art der EU-Vogelschutzrichtlinie. Seine Brutplätze können von Jahr zu Jahr abweichen. – Das Foto zeigt Wespenbussard und Schwarzstorch im Thermikflug über dem Augstel, dem Nordwestteil des Markgrafenwald-Bergrückens bei Waldbrunn/Eberbach/Mudau (Copyright: Rohde 2014, Quelle: Raumnutzungsanalyse i.A.d. IHO) – Weitere fachliche Info zum Wespenbussard bspw. hier: http://www.hoher-odenwald.de/…/Honey-Buzzard-paper-BB-2015-…

* Ärztebrief zu zwei Infraschall-Studien

Zum Infraschall von Windenergieanlagen kommt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe auf Basis einer zwölfjährigen, jetzt abgeschlossenen Langzeitstudie zu dem Ergebnis, „dass die Schallemission moderner und großer Windkraftanlagen mit Leistungen von mehr als 500 kW Reichweiten von über 20 km hat. Diese Entfernung steigt im Falle von Windparks auf ein Vielfaches. …“ Weitere Informationen: http://www.bgr.bund.de/…/Proje…/abgeschlossen/hufe_wka.html…

Die IHO wendet sich hierzu mit einer aktuellen Stellungnahme an die LUBW. Die Stellungnahme weist ergänzend auf den messbaren Körperschall hin, der mit der tieffrequenten Schallausbreitung einher geht: „… Bedeutsam ist v.a. der Aspekt, dass nicht nur der luftgeleitete Infraschall der WEA als störende Immission gemessen und festgestellt werden kann, sondern ebenso parallel AUCH der bodengeleitete „Körperschall“. Hier ist der Ansatz (der human-pathogenen Schädigung) zu suchen und zu sehen …“ Die vollständige Stellungnahme lesen Sie bitte hier: LUBW Windenergie Infraschall 210417

Weitere Hintergründe auf dieser Website: Infraschall Fuckert 301115 – Ferner sei hier auf eine Studie (2015) verwiesen, die zweifelsohne zeigt, dass Menschen auch tiefere Freqzenzen als 20 Hertz wahrnehmen können; in dieser Veröffentlichung geht es um die Erfassung von tieffrequentem Schall bis zu 8 Hertz: http://www.deutschlandfunk.de/infraschall-der-mensch…: „... Die Ergebnisse waren überraschend eindeutig. Bis hinunter zu Frequenzen von acht Hertz gaben viele der Probanden an, noch etwas wahrzunehmen – auch wenn sie keine Tonhöhen mehr unterscheiden konnten. Zugleich zeigten die Hirnscans eine zugehörige Aktivität im Hörzentrum. Infraschall wird demnach, wenn er laut genug ist, wie normaler Hörschall über das Gehör erfasst und verarbeitet. ...“

In einer weiteren Infraschall-Studie der Charité (Berlin), der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) Braunschweig und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) wurde mittels fMRT-Untersuchungen offenbar wissenschaftlich nachgewiesen, dass der von Windkraftanlagen erzeugte Infraschall störend auf Grundfunktionen des menschlichen Gehirns einwirkt. – Lesen Sie hier einen weiteren Ärztebrief aus den Reihen der IHO: LUBW Infraschall Veränderungen Gehirnfunktionen 240417

Verlärmung und Infraschall durch Windenergieanlagen und andere Formen der Technisierung naturnaher Landschaften sind Aspekte im Umweltschutz, die neben den gesundheitlichen Auswirkungen natürlich auch – beispielsweise nach Landschaftsarchitekt Werner Nohl – den Landschaftschutz und im Sinne eines „Verlusts der Stille“ die Landschaftsästhetik betreffen. (Bild / Visualisierung: Fuckert/IHO)

* IHO kritisiert jahreszeitlich inakzeptale Forstarbeiten mit massiven Eingriffen in den Habitat- und Artenschutz

Erhebliche Forsteingriffe im Frühjahr im „Augstel“ und in Teilgebieten des „Markgrafenwaldes“ (Kulturdenkmal Unterferdinandsdorf) widersprechen den Vorgaben der Vogelschutz-Richtiinie und des Bundesnaturschutzgesetzes. IHO wendet sich mit einer Beschwerde an die zuständigen Unteren Naturschutzbehörde und plädiert für eine nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung. Mehr dazu: Forst Augstel Markgrafenwald Umweltrecht-Verstöße _ IHO-310317

* IHO-Pressemitteilung zum abgelehnten WEA-Standort Welscheberg (Hainstadt)

Zum RNZ-Artikel „Abo-Wind legt Widerspruch ein“ hat die IHO eine Pressemitteilung verfasst. Zwar bemühte sich die RNZ durch verschiedene ArtikeL zum Thema, die Positionen auszuloten. Ein aktueller Betrag gibt jedoch allzu ungeprüft die Meinung des Unternehmens Abo-Wind wieder, ohne hierzu eine fachlich-umweltrechtlich ausgewogene Komponente einzubringen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein Sprecher von ABO Wind, der im Artikel zitiert wird, mit der Bemerkung, „es sei „fraglich, ob der Schwarzstorch überhaupt schlagopfergefährdet sei“ falsch liegt. Er widerspricht damit der Einschätzung des Bundesamts für Naturschutz (BfN) und den verschiedenen Experten, die dazu Studien verfasst haben. – Lesen Sie hier die IHO-Pressemitteilung: PM IHO Hainstadt Welscheberg _ 100217

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Neues EU-Schutzgebiet im Neckar-Odenwald-Kreis

Im Neckar-Odenwald-Kreis entstehen zwei neue Natura-2000-Gebiete. Noch bis zum 20.02.2017 wird der Planentwurf für das FFFFHH-Gebiet 6421-311 „Odenwaldtäler zwischen Schloßau und Walldürn“ und das Vogelschutzgebiet 6422-401 „Lappen bei Walldürn“ in den Rathäusern Mudau und Walldürn öffentlich ausgelegt. Es handelt sich um relativ kleine Gebietskulissen mit ingesamt etwa 700 ha Flächenareal. Charakteristisch für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) sind unter anderem die Lebensraumtypen Auenwälder mit Erle, Esche und Weide, magere Flachland-Mähwiesen oder Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Für die neuen FFH-Fließgewässer und das sehr kleine Vogelschutzgebiet (VSG) werden spezielle Zielarten definiert.

Bürger, Vereine, Kommunen und andere Interessensvertreter können bis spätestens 06.03.2017 ihre Stellungnahmen beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56 Naturschutz und Landschaftspflege, einreichen. Weitere Details, beispielsweise zum künftigen Management der Lebensräume sowie zu den Kontaktdaten für Stellungnahmen entnehmen Sie folgendem Link mit Informationen der LUBW. (Bild: Pressemitteilung des Regierungspräsiums Karlsruhe) 

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph