* Verwaltungsgerichtshof entscheidet pro Rotmilan

Da man durch die Errichtung geplanter Windkraftanlagen in einer Ortschaft im 1_Rotmilan_Gewann_Streuheumatten_Zoom4_TOPRegierungsbezirk Kassel gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot verstoßen hätte, entschied der hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 17. Dezember 2013 gegen die Baupläne und für den Rotmilan. Bei Windkraftplanungen berücksichtigt werden muss hier zukünftig nicht nur der Radius von einem Kilometer um einen Rotmilan-Horst, sondern auch das Nahrungsgebiet im Umkreis von sechs Kilometern um projektierte Windkraftanlagen. Vgl. Verwaltungsgerichtshof in Kassel, Geschäftszeichen 9 A 1540/12.Z; weitere Infos bspw. hier und hier.

Während der Schwarzstorch als „Kulturflüchter“ gilt und somit seinen Lebensraum in den Wäldern, an den Berghängen und in den naturnahen Bachtälern rund um den Markgrafenwald findet, ist der Rotmilan ein „Kulturfolger“. Ihm bietet die halboffene, abwechslungsreich strukturierte Landschaft auf dem Winterhauch ebenfalls Lebensraum; er nutzt flächenhaftes Offenland sowie daran angrenzende Waldränder, aber auch die Aufwindverhältnisse in den engen Taleinschnitten. Sichtungen des Rotmilans über der Gemarkung Waldbrunn sind – wie auch beim Schwarzstorch – vielfach bezeugt.

Durch den im Rahmen der Windparkplanungen eingeschalteten Kartierer wurde 6_Rotmilan_Gewann_Streuheumatten_kreisen_Handy_optaufgrund einiger Flugbeobachtungen des Rotmilans ein „Revierzentrum westlich von Wagenschwend“ verortet, ohne hier jedoch einen Horstnachweis erbringen zu können. Da sich ein Horstfund in dem sehr großen hierfür in Frage kommenden Gelände – wie auch beim Schwarzstorch – als ausgesprochen schwierig erweist, kann bislang keineswegs ausgeschlossen werden, dass sich ein Horst des Rotmilans um einiges weiter westlich, vielleicht auch im direkten Umkreis um geplante Windkraftanlagen befindet. In einer gutachterlichen Stellungnahme zum Windpark im Markgrafenwald durch das avifaunistische Büro Ökotop GbR (im Auftrag der IHO) wird deutlich darauf hingewiesen, dass bisher noch keine Rotmilan-Raumnutzungsanalyse stattgefunden habe, die den Kriterien der LUBW genügen würde. Seit 2013 liegt eine neue Rotmilan-Kartierung 2011-2013 der LUBW vor, welche die Brutvorkommen im betreffenden Gebiet untermauert.

Lesetipp: Hier finden Sie eine aktuelle und sehr gute Rotmilan-Forschung. Nach Angaben des Verfassers Wilfried Nachtigall kommt zudem bald eine leicht fortgeschriebene Version als 5.  Ergebnisband des Monitorings Greifvögel und Eulen heraus.

Fotos: Sichtung von mindestens sechs Rotmilanen über dem Winterhauch zwischen Mülben und Wagenschwend, Aufn.: Juli 2013; zum Vergrößern anklicken

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph