Umweltvereinigung IHO e.V. klagt auf Ausweisung des Vogelschutzgebiets ‚Südöstlicher Odenwald und nördliches Bauland‘ gegen das Land Baden-Württemberg

Die Initiative Hoher Odenwald, Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt e.V. (IHO), mit Geschäftsstelle Im Bräunlesrot 20, 69429 Waldbrunn, ist eine anerkannte Umweltvereinigung nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG). Zweck des Vereins ist die ideelle und dauerhafte Förderung der Ziele des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Insbesondere gilt dies für die Erhaltung von Natur, Artenvielfalt, Landschaft, Kultur, Gesundheit, Erholungswert und Lebensqualität des Odenwaldes sowie weiterer Regionen. Der Verein ist satzungsgemäß landesweit in den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Bayern tätig. Die Bezeichnung „Hoher Odenwald“ im Namen des Vereins entspricht keiner naturräumlichen Einheit, sondern steht sinnbildlich für naturnahe Lebensräume mit Mittelgebirgscharakter, insbesondere in den ländlichen Regionen und Metropolregionen der genannten Bundesländer.

Der IHO ging es damals um die Verhinderung von 14 geplanten Windenergieanlagen im „Markgrafenwald“ in Waldbrunn, einer Region mit relativ unzerschnittenen Waldgebieten, FFH-Fließgewässern, potentiellen FFH-Gebieten, idealen Nahrungshabitaten und durch die Hügelketten auch idealen Thermikzonen für den Schwarzstorch und andere Arten der Anhang-I EU-Vogelschutzrichtlinie. Sie zählt zum erweiterten FFH-Gebiet 6520-341 Odenwald. Hier gab es schon in den voraus gegangen Jahren zahlreiche Beobachtungen von Schwarzstorch, Wespenbussard, Rotmilan, Schwarzmilan, Silberreiher, Uhu, Fledermäusen und anderen Anhang-I-Arten. Bislang konnte die genannte Windparkplanung abgewendet werden. Die häufigen Schwarzstorchsichtungen werden kontinuierlich an die Online-Datenbank der Ornithologischen Gesellschaft Baden-Württemberg (OGBW) gemeldet.

Seit November 2024 läuft die Klage gegen das Land Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. Hintergrund: Ende 2013 stellt die IHO in einem Schreiben an das Regierungspräsidium Karlsruhe fest, „dass das Planungsgebiet (Markgrafenwald und Umgebung) benachbart ist zu unionsrechtlich ausgewiesenen Vogelschutzgebieten des hessischen Odenwaldes. Vögel und speziell Vogelzüge machen nicht vor Ländergrenzen halt. Eigentlich müsste folglich der gesamte Odenwald als Vogelschutzgebiet betrachtet werden.“ Im März 2014 bezeichnen wir die Region als „faktisches Vogelschutzgebiet im Rahmen der Important Bird Area Südlicher Sandstein Odenwald“. Im Sommer 2014 beauftragt das Regierungspräsidium das Büro für Ökologische Gutachten (GÖG) Stuttgart mit einem Gutachten, in dem eindeutig ein faktisches Vogelschutzgebiet festgestellt wird und dass von einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Schwarzstorchs durch das Windparkprojekt Markgrafenwald/Waldbrunn auszugehen ist.

Anfang 2014 beauftragt die IHO den Schwarzstorch-Experten Carsten Rohde (CINIGRA) mit einer Raumnutzungsanalyse. In seinem Gutachten „Saisonales Raumnutzungsmuster von Schwarzstorch und Wespenbussard im Markgrafenwald“ dokumentiert er vier Schwarzstorch-Revierpaare, einen erfolgreich bebrüteten Horst mit drei Jungvögeln, sieben Wespenbussard- Reviergebiete und zahlreiche Überflüge. Ende 2014 erfolgt der wichtige Antrag des NABU und BUND Baden-Württemberg an das Ministerium für ländlichen Raum Stuttgart zur Ausweisung eines Vogelschutzgebietes Östlicher Odenwald. Die vorgelegte Karte des NABU zur Gebietsabgrenzung (2014) zeigt drei „Kernzonen“, die im auszuweisenden EU-Vogelschutzgebiet berücksichtigt werden sollen, und die als Kernzone I West, Kernzone II Mitte und Kernzone III Nordost bezeichnet werden können. Die „Kernzone I West“ schließt unmittelbar an das hessische Vogelschutzgebiet Südlicher Odenwald an und ist dadurch unionsrechtlich besonders relevant. Zu ihr gehören auch die Waldbrunner und Eberbacher Umgebung.

Mit den Windenergie-Planungen erfolgte eine Entwertung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen (LSG-VO). Diese hatten und hätten eigentlich Lebensstätten und -gemeinschaften zu schützen. Doch es führte eben nicht zur Ausweisung von großräumigen Vogelschutzgebieten gem. Natura2000, speziell nicht im badischen Odenwald.

In den Folgejahren ab 2017 erarbeiten die FGOU und der NABU Rhein-Neckar-Odenwald mit ihren Teams mehrere Raumnutzungsanalysen für das Gebiet Markgrafenwald, Waldbrunn und Umgebung. In drei schriftlichen Gutachten 2018, 2021 +2022 dokumentieren sie die beobachteten Revierzentren und Überflüge in einer von Jahr zu Jahr wechselnden Anzahl von Schwarzstorch, Wespenbussard, Rotmilan, Schwarzmilan, Wander- und Baumfalke sowie von Vogelzüglern wie u.a. Kormoran, See- u. Fischadler.

2022 veröffentlicht die Ornithologische Gesellschaft Baden-Württemberg (OGBW) eine wissenschaftliche Arbeit „Brutbestand und Brutverteilung des Schwarzstorch Ciconia Nigra in Baden-Württemberg im Zeitraum 2015 – 2020“. Danach wurden die flächenmäßig dichtesten Konzentrationen an Brutzeitbeobachtungen im Odenwald und in Oberschwaben festgestellt. Ihre Schlussfolgerungen sind: 1. „Eine eindeutige globale Verantwortlichkeit von Europa für den Schwarzstorch und 2. eine klare und zunehmende Verantwortlichkeit des Landes Baden-Württemberg zur unionsrechtlich geforderten Ausweisung von Vogelschutzgebieten.“

2024 erstellt das Geographische Fachbüro proreg im Auftrag der IHO im Kontext der Regionalplanung Windenergie ein ‚Gutachten zum Zweck der Analyse des Status ‚faktisches Vogelschutzgebiet Östlicher Odenwald in der Natura2000-Schutzkulisse‘ sowie ein weiteres Gutachten ‚Entwicklung eines EU-Vogelschutzgebiets im südöstlichen Sandstein-Odenwald und nördlichen Bauland‘. Die Klage der IHO gegen das Land beruht auf dem Antrag von NABU/BUND, den genannten Raumnutzungsanalysen und Gutachten, der Studie der OGBW sowie den beiden Gutachten von proreg.

Die drei wesentlichen Punkte unserer Klagebegründung:

1.Die Kriterien für ein faktisches Vogelschutzgebiet sind erfüllt laut Gutachten der GÖG (2014 im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe).

2.Antrag von NABU/BUND Baden-Württemberg 2014 auf nachträgliche Ausweisung eines Teilraumes im baden-württembergischen Buntsandstein-Odenwald als Vogelschutzgebiet gemäß der unionsrechtlichen Natura2000 Schutzkulisse. Im Rahmen von zwei Windpark-Genehmigungsanträgen bestätigte auch die Untere Naturschutzbehörde des Neckar-Odenwaldkreises das faktische Vogelschutzgebiet und forderte dessen Realisierung.

3.2004 erfolgte durch die Landesregierung Baden-Württemberg eine fehlerhafte Abgrenzung zum hessischen Vogelschutzgebiet Südlicher Odenwald 6420-450. Sie orientierte sich an den Landesgrenzen und nicht an den naturräumlichen und ornithologischen Kriterien. Die IHO bezeichnet dies als einen fachlich und unionsrechtlich nicht nachvollziehbaren Sachstand, der nach unserer Ansicht zusätzlich die Annahme eines faktischen Vogelschutzgebietes für die östlich der hessisch-badischen Landesgrenze anschließenden Lebensräume und Lebensgemeinschaften nach sich zieht und eine Neubetrachtung bzw. Prüfung der damaligen Abgrenzung erfordert.

„Der spezielle Schutz des Schwarzstorchs in Baden-Württemberg darf nicht allein darauf beruhen, ein hier oder da zufälligerweise in einem bereits bestehenden Vogelschutzgebiet brütendes Einzelpaar offiziell oder inoffiziell als formell wertgebend für das Vogelschutzgebiet mit aufzunehmen. Vielmehr müssen die Kernvorkommen, welche einen großen Anteil der Schwarzstorch-Populationen enthalten, unter speziellen Schutz gestellt werden, und zwar Gebietsschutz und Horstschutz, und die Gebietsabgrenzung hat auf dem Vorkommen der Zielvogelart zu beruhen. Das sind nach wie vor insbesondere große Teile des Odenwalds und Oberschwabens, basierend auf Handschuh et al. 2022. Aber auch weitere Gebiete werden zunehmend wichtig. Baden-Württemberg tut gut daran, schnell, großflächig und systematisch über das Land verteilt für den Schwarzstorch zu handeln, anstatt zuzulassen, dass es zu systematischen Verschlechterungen faktischer Vogelschutzgebiet für den Schwarzstorch kommt, bspw. durch den großflächigen Bau von WEA.“ (zitiert aus einer Mitteilung v. M. Handschuh, Ornithologische Gesellschaft Baden-Württember 18.07.2024)

Das beklagte Land wird aufgefordert, das Gebiet „Südöstlicher Sandstein-Odenwald und nördliches Bauland“ insbesondere zum Zwecke des Schutzes der Anhang I-Art (Vogelschutz-Richtlinie) Schwarzstorch (Ciconia nigra) zum EU-Vogelschutzgebiet zu erklären.

Eingestellt von Vorstand Joachim Wallenwein am 21.12.2025

* Markgrafenwald als Vorrangebiet für Windenergie in der Regionalplanung gestrichen!

Ein weiterer großer Zwischenerfolg für unsere Umweltvereinigung:

Der „Markgrafenwald/Augstel“ ist als „Vorranggebiet“ (VRG) aus dem „Teil-Regionalplan Windenergie“ des Verbands Region Rhein-Neckar (VRRN) heraus gefallen.

Die Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) schreibt heute, der Planungsausschuss habe dem Entwurf zugestimmt, und es gelte als sicher, dass die Verbandsversammlung am 11. Dezember ebenfalls zustimmen werde.

Gestrichen wurden im Neckar-Odenwald-Kreis, so die RNZ, das ursprünglich als VRG geplante Gebiet „Markgrafenwald in Waldbrunn und Eberbach aufgrund einer „uneinheitlichen Datenlage zum Vorkommen des Schwarzstorchs und des Wespenbussards“ nach bisher mehr als zehn vorgelegten Gutachten. – Der bisher als VRG geplante „Kornberg bei Hardheim/Höpfingen wurde ebenfalls gelöscht; auch hierzu hatte die Umweltvereinigung IHO e.V. im März 2018 eine aufgrund naturschutzfachlicher Bedenken ablehnende Stellungnahme im Rahmen des so genannten UVP-Scopings vorgelegt. – Für die im Neckar-Odenwald-Kreis und in den anderen Teilräumen der länderübergreifenden Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) verbliebenen Vorranggebiete ist die jetzt erfolgte Entscheidung im Planungsausschuss dennoch bedauerlich, weil auch in vielen anderen Gebieten Mensch, Natur und Landschaft von negativen Auswirkungen großer Windenergieanlagen betroffen sind.

Insbesondere die Streichung eines potenziellen Vorranggebiets „Markgrafenwald“ ist als großer Erfolg unter anderem der zahlreichen profunden Stellungnahmen und Gutachten zu werten, die von unserer Umweltvereinigung „Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ zu allen drei Offenlagen des Regionalverbands ausgearbeitet und eingereicht wurden. – Allein zur 3. Offenlage hatten wir in drei zeitlichen Abschnitten verschiedene, aufeinander aufbauende Stellungnahmen mit unter anderem naturschutzfachlichen und umwelt- sowie planungsrechtlichen Ausführungen beim Regionalverband vorgelegt. Als besonders bedeutend dürften sich dabei die avifaunistischen Begutachtungen im Auftrag der IHO e.V. (ab 2014) sowie auch im Auftrag des NABU (ab 2017) erwiesen haben. Auch die fachanwaltlichen Ausführungen im Auftrag der IHO e.V. haben ganz sicher erheblich dazu beigetragen.

Obacht, bitte engagiert bleiben: dies ist noch keine Entwarnung für ein Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“!

In Baden-Württemberg stellen Flächen, die nicht als Vorranggebiete in der Regionalplanung überplant werden, allerdings keine Ausschlussgebiete für die Windenergie dar, was als eine Entmachtung der Regionalplanung in ihrer eigentlichen Bedeutung für die Raumordnung anzusehen ist. – Keineswegs auszuschließen ist daher, dass die Vorhabensträger (d.h. die „MVV Energie“ in Kooperation mit der „Windpark Markgrafenwald GbR“) dennoch versuchen können, sich über § 35 BauGB (Privilegierung der Windenergie im Außenbereich) am Markgrafenwald (Waldbrunn) mitsamt dem Augstel (Eberbach) „einzuklagen“.

Somit bleibt das weitere Vorgehen weiterhin, wie bisher schon, letztlich eine Entscheidung der Genehmigungsbehörden und gegebenenfalls der Gerichte, wenn darüber zu urteilen wäre, wie mit einer neu eingereichten Antragstellung für einen „Windpark Markgrafenwald“ umzugehen ist. Projektiert wurden bisher – trotz der erheblichen artenschutz- und naturschutzfachlichen Verstöße – zwölf Windenergieanlagen auf dem Markgrafenwald-Bergrücken zwischen den FFH-Fließgewässern Reisenbach, Höllbach und Itter, die als essenzielle Nahrungshabitate für den Schwarzstorch dienen. Das gesamte Gebiet ist ein ausgeprägtes, wertvolles Habitat, welches – neben den Schwarzstörchen – auch Brut- und Lebensstätten für Rotmilan, Wespenbussard und viele weitere streng geschützte Vogel- und Fledermaus-Arten enthält. Dies wurde im Grunde genommen bereits im Jahr 2014 gutachterlich (durch Gutachter Carsten Rohde im Auftrag der IHO) nachgewiesen.

Da der IHO Hinweise darauf vorliegen, dass besagte Vorhabensträger möglicherweise sogar schon im kommenden Jahr 2020 einen Antrag neu vorlegen könnten, müssen die weiteren Schritte daher – trotz des jetzigen Erfolgs in Bezug auf die Regionalplanung – sehr aufmerksam verfolgt werden und es muss kontinuierlich dagegen gehalten werden. Deshalb will und muss die Umweltvereinigung IHO e.V. auch 2020 mit weiteren ornithologischen Begutachtungen gegen ein immer noch nicht auszuschließendes Vorhaben „Markgrafenwald“ vorgehen.

Zudem ist der bereits durch Umweltjuristen bestätigte Status „Faktisches Vogelschutzgebiet“ und das Landschaftsschutzgebiet, zu dem neben dem Augstel auch der Hebert oder die Hohe Warte gehören, weiterhin zu stärken. Die Umweltvereinigung IHO sieht eine Entwicklung hin zu einem formellen „Vogelschutzgebiet (Östlicher) Odenwald“ zum Schutz des Schwarzstorchs in Baden-Württemberg – mit dem Markgrafenwald-Reisenbach-Höllbach-Komplex als einer der Kernzonen – als absolut erstrebenswert an, um dem Naturschutz der Region gerade auch im Sinne der EU-Vogelschutzrichtlinie gerecht zu werden; hierbei sieht sich die Umweltvereinigung IHO mit dem NABU übereinstimmend.

Vielleicht wäre ja genau jetzt eine weitere sehr gute Gelegenheit für die Vorhabensträger, sich ausdrücklich zum Natur- und Artenschutz zu bekennen und auf weitere Planungen am „Markgrafenwald“ auf Grundlage dieser wohlüberlegten Entscheidung des Regionalverbands zu verzichten? Auch die zuständigen Genehmigungsbehörden hatte sich in ihren Stellungnahmen im Jahr 2016 bereits aus naturschutzfachlichen Gründen gegen das Vorhaben ausgesprochen.

Auf jeden Fall haben wir heute einen Grund zum Feiern!

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Besonderer Vortragsabend 15.11. Wald-Michelbach – mit Biologe Prof. Dr. Michael Wink und Mediziner Dr. Eckhard Kuck

Der „Verein zum Schutz und Erhalt von Leben & Freiheit für Mensch, Tier und Natur e.V.“ mit Sitz in 69483 Wald-Michelbach im südhessischen Kreis Bergstraße (südlicher Odenwald) lädt ein:

Am Freitag, 15. November, findet ab 19:30 Uhr (Einlass: 19:00 Uhr) ein sehr hörenswerter Doppel-Vortrag in Wald-Michelbach statt (Rudi-Münzer-Halle). Die beiden Referenten sind Koryphäen in ihren jeweiligen Fachgebieten:

Prof. Dr. rer. nat. Michael Wink arbeitet als Ordinarius für Pharmazeutische Biologie an der Universität Heidelberg. Darüber hinaus ist er ein deutschlandweit renommierter Ornithologe, der etliche Publikationen und Fachbücher veröffentlicht hat (u.a. „Ornithologie für Einsteiger“) und auch für die Ornithologische Gesellschaft Baden-Württembergs seit Jahren sehr aktiv ist. Sein Vortrag, der sich auf aktuellste Veröffentlichungen zum Schutz der Artenvielfalt bezieht, trägt den Titel: „Dem Erhalt der bedrohten Biodiversität muss höchste Priorität im Umweltschutz zukommen – ein Konfliktthema für Landwirtschaft und Betreiber von Windkraftanlagen“.

Zudem referiert an diesem Abend Dr. med. Eckhard Kuck. Als Mediziner setzt er sich seit vielen Jahren mit Schallemissionen von Windkraftanlagen auseinander. Maßgeblich wirkt er sowohl beim Ärzteforum Emissionsschutz als auch bei der Vereinigung INOVIB (Independent Noise and Vibration Experts). Kuck referiert an diesem Abend unter dem Vortragstitel „Gesundheitsgefahren als Folge der Energiewende“.

Poster zur Veranstaltung: A5 Flyer RS neu | A5-Flyer_Info_VS

* „Odenwälder Lichtermeer“ als Gemeinschaftsaktion für einen Windenergieanlagen-freien Odenwald

MIt freundlicher Genehmigung von Gerhard Grünewald, Redaktionsleiter für den Lokalteil Odenwaldkreis, verlinken wir hier ein pdf zum Echo-Artikel über die Bürgerprotestaktion  „Odenwälder Lichtermeer“: Odenwälder Echo, 27.10.2018

Wesentliche Gründe, warum sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger gegen den Windenergie-Ausbau im hessischen, badischen und bayerischen Odenwald wenden, sind – neben weiteren sehr wichtigen Aspekten – der Artenschutz mitsamt dem Lebensraum- und Landschaftsschutz. Auch die Tatsache, dass eine Sicherung der Stromversorgung durch die so genannte „Energiewende“ für viele kritisch denkende Bürger nicht zu erkennen ist, bringt Kritiker respektive Gegner dieser Entwicklung zu ihrer Positionierung. Mit nach wie vor unter 3 % Anteil der Windenergie am deutschen Endenergieverbrauch, und das bei mittlerweile etwa 30.000 Anlagen, ist eine „Wende“ von fossilen Energieträgern hin zu Erneuerbaren keinesfalls erkennbar – und somit natürlich auch keine CO2-Reduktion. Speichertechnologie in einer annähernd ausreichenden Quantität ist nicht verfügbar sachlich-fundierte Prognosen (bspw. Institut für Wirtschaftsforschung) stehen den Illusionen vieler Energiewendler mit harten Tatsachen entgegen. Auch die ehemaligen Landräte Wilkes (Bild rechts) und Schnur stehen längst gegen den Weindenergie-Ausbau im Odenwald auf, und mit ihnen sprechen sich mehr und mehr Handlungs- und Entscheidungsträger in den Rathäusern gegen diese Entwicklung aus und fordern alternative energiepolitische Wege. Tourismuswirtschaft, Lebensqualität, Umwelt- und Gesundheitsschutz sind weitere Kriterien. – Leider kommen diese essenziellen Aspekte im Echo-Artikel zu kurz, welcher aber dennoch einen Eindruck von der Bürgeraktion „Odenwälder Lichtermeer“ geben kann – im Artikel konzentriert auf den Schwerpunkt südhessischer Odenwaldkreis. (Fotos: privat)

* Kritik am „Dichtezentren“-Konzept

Artenschutzrechtlich sehr problematisch sind verschiedene Programme, u.a. des Umweltministeriums in Baden-Württemberg, um im Rahmen von landesweiten Schwarzstorch- und Rotmilan-Kartierungen explizit Brutstätten zu erfassen und allein hieraus so genannte „Dichtezentren“ abzuleiten (wie dies bereits zuvor für Rot- und Schwarzmilan erfolgt war).

In verhaltensökologischer Hinsicht sind solche Ansätze viel zu statisch gefasst und zu kleinräumig festgelegt, Weitaus entscheidender als eine räumlich wie zeitlich allzu statische Begrenzung auf Bruthabitate ist die Raumnutzung der Schwarzstörche, Rotmilane und Co. im räumlich-funktionalen Zusammenhang. Hierzu spricht unter anderem das „Schwarzstorch-Urteil“ des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 eine deutliche Sprache, indem dieses die Relevanz der Raumnutzung für die Ermittlung und Bewertung von Artenschutzkonflikten deutlich akzentuiert.

Räumlich und zeitlich stark vereinfachte Kartierungsergebnisse weisen also einerseits einen allzu statischen Charakter auf, welcher der Dynamik in den Biozönosen (Gemeinschaft von Organismen verschiedener Arten in einem abgrenzbaren Lebensraum) keineswegs gerecht werden kann, welcher andererseits die hochrelevante Arealausbreitung mittels Pionieren am Rande so genannter „Dichtezentren“ nicht berücksichtigt und welcher schließlich dem EU-rechtlichen Individuenansatz widerspricht. – Näher ausgeführt wird dies in folgender Bearbeitung: HAHL 2018 Dichtezentren _ HAHL-proreg-08.2018

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Filmdoku „End of Landschaft“ – Kritisches Roadmovie durchs Energiewendeland (im Fokus: Odenwald)

(PM) „End of Landschaft – Wie Deutschland das Gesicht verliert“ – „Im Januar 2017 erfährt der Filmproduzent Jörg Rehmann von rund 400 Windrädern, für die Flächen allein im hessischen Odenwald ausgewiesen werden sollen. Die Bürger sind verunsichert, doch viele ahnen nicht, welche Veränderungen und Konflikte sich dadurch ergeben können. Das bringt Rehmann dazu, andere Regionen zu bereisen, in denen mehr Erfahrungen bestehen. In Ostfriesland steht im Schnitt alle 790 Meter ein Windrad neben dem anderen. Hier hat eine latente Enteignungs- und Entsiedelungswelle der Bevölkerung eingesetzt. In Mecklenburg-Vorpommern wurden Milliarden für den „Aufbau Ost“ in eine neue Infrastruktur investiert. Doch mit der Entscheidung, das ganze Bundesland zum „Elektrizitätswerk der Nation“ zu machen, setzt auch dort eine Landflucht ein. Indem die Windräder nun auch den Städten näherrücken, werden Anwohner oft zum zweiten Mal mit zerstörter Landschaft, Lärm und Konflikten konfrontiert. Im rheinland-pfälzischen Moselhunsrück und im Saarland trifft der Autor auf Strukturen, die von Experten als kriminell bezeichnet werden. Dabei müsste ein gutes Ziel sich doch eigentlich guter Methoden bedienen, gibt der Filmemacher zu bedenken. – Für Rehmann und die im Film befragten Experten ist die Notwendigkeit eines wirksamen Klimaschutzes unbestreitbar. Aber die „Handschrift der Energiewende“ ist selbst nach Meinung renommierter Verfassungsjuristen zur „Perversion“ entgleist. …“ – Weitere Info: End of Landschaft am 17 Oktober 2018 um 19 Uhr in Beerfelden Rahmenplakat Darmstadt a2 – Regionale Kino- und Vorführtermine (Info-Stand: 20.9.2018):

* „Hambacher Forst“ vs. Waldrodungen für Windkraft – medial inszeniertes Schwarz-Weiß-Denken?

Zur Abholzung im „Hambacher Forst“ und zu den Aktivitäten, um dieses Waldgebiet in NRW zu schützen und dabei auch gegen Kohlestrom zu protestieren, kann – und muss – man vielfältige Aspekte im Auge behalten. Man kann den „Hambacher Forst“ wildtierökologisch betrachten: die Bechsteinfledermaus bildet dort beispielsweise das größte bekannte Vorkommen der deutschen atlantischen Region. Gleichwohl wird man sich damit auseinander setzen müssen, dass (grundlastfähiger) Kohlestrom mit einem Anteil von rund 9 % am Endenergieverbrauch (Quelle: ifo) sowie andere fossilie Energieträger nicht einfach mal durch (fluktuative, also stark schwankende) „Erneuerbare“ ersetzt werden können, wenn gleichzeitig auch die Kernkraft aufgegeben wird. – Differenziert denken statt voreilig Positionen beziehen hilft hier sicherlich weiter.

Vor allem auch in punkto Ökologie und Schutz von Waldökosystemen sollte man nicht mit zweierlei Maß messen, denn unter manchen Umweltaktivisten und einigen der bekannten „Umweltverbände“ begegnet uns derzeit ein allzu vereinfachtes „schwarz-weiß“-Denken, etwa so: vielfaches Abholzen in Waldökosystemen für bisher 30.000 Windenergieanlagen – das ist gut („Energiewende“); aber Abholzen von Waldgebieten für den Kohleabbau – das ist schlecht. Ein solches Positionieren entlarvt, dass es so manch einem weitaus mehr um energiepolitische Ideologien geht als um wahrhaftigen Wald- und Naturschutz. Dass ein so genannter „Ökostrom“ wiederum zur vielfach potenzierten Waldzerstörung und Zerschneidung von Gesamtökosystemen führt und erhebliche Gebietsanteile unserer Naturlandschaften betrifft, wird allzu oft ignoriert.

Unser IHO-Mitglied Prof. Dr. Ute Gummich fragt angesichts der immer weiter betriebenen Waldrodungen in Baden-Württemberg, Hessen und anderen Bundesländern zwecks Errichtung einer Windenergie-Industrie – gerade auch in Wäldern -, wo denn der Aufschrei bleibe: „Hambi“ ist auch in Hessen und Baden-Württemberg, natürlich auch im Odenwald … – Lesen Sie hierzu den Kommentar der Physikerin Ute Gummich 0918

* Umweltvereinigung IHO vertritt den Naturschutz auch zum Vorhaben „Windpark Kornberg-Dreimärker“ in Hardheim und Höpfingen

Beim gestrigen UVP-Scoping-Termin im Mosbacher Landratsamt (Neckar-Odenwald-Kreis) wurde vom Vorsitzenden der staatlich anerkannten Umweltvereinigung „IHO e.V.“, dem Geographen Michael Hahl, der Umwelt- und Naturschutz vertreten: Dabei wurden von Seiten der „Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt e.V. (IHO)“ zahlreiche Aspekte angemahnt und um Aufnahme ins Protokoll gebeten, die für eine seriöse Berücksichtigung der relevanten Schutzgüter (z.B. Tiere/Biodiversität, Wasserschutz, FFH-Verträglichkeit usw.) im Rahmen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) unvermeidlich seien. Zusätzlich zum mündlichen Vortrag wurde von der IHO eine 20-seitige schriftliche Stellungnahme vorgelegt. Hahl betonte, dass das Vorhaben, sechs Windenergieanlagen in und am unmittelbaren Rand eines FFH-Gebiets unter Aspekten des EU-rechtlich vorgegebenen Habitat- und Artenschutzes generell abzulehnen sei.

* Verwaltungsgerichtshof Mannheim lehnt aus Artenschutzgründen WEA im Kreis Schwäbisch Hall ab

Aktuelles Urteil: Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigt in zweiter Instanz den Eilantrag zweier Naturschutzverbände gegen Bau und Betrieb einer Windenergieanlage bei Braunsbach im Kreis Schwäbisch Hall. NABU-Landeschef Ennsle betont, das Mannheimer Urteil sende ein wichtiges Signal an Verwaltungen und Unternehmen im ganzen Land. Wer baue und sich um eine korrekte Umweltverträglichkeitsprüfung samt Öffentlichkeitsbeteiligung drücke, erleide spätestens vor Gericht Schiffbruch. Für neue Projekte gelte es, deren Umweltverträglichkeit umfassend zu prüfen. http://www.umweltruf.de/2018_PROGRAMM/news/news3.php3…
Anzumerken ist: Solche Erfolge des Naturschutzes können bei allem Optimismus keineswegs darüber hinweg täuschen, dass der Habitat- und Artenschutz bei etlichen anderen Verfahren, sowohl den Windenergieausbau als auch weitere Bauvorhaben betreffend, in erheblichem Maße verletzt wird. Auch die Windenergieanlagen am Stillfüssel bei Wald-Michelbach, am Greiner Eck bei Neckarsteinach und am Kahlberg zwischen Grasellenbach, Fürth und Mossautal sind eklatante Negativbeispiele im „Dreiländereck“ Odenwald, weshalb die Umweltvereinigung IHO hiergegen Rechtsbehelfe eingelegt hat.

* Beweidung – Landschaftsschutz – Artenschutz

Zur Bedeutung von Beweidungsprojekte für  die Kulturlandschaftspflege und  den Lebensraumschutz hat sich die Umweltvereinigung „Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ schon vielfach geäußert. Aktuell informiert das Bundesamt für Naturschutz (BfN) über die Förderung des Projekts „„Gipskarst Südharz – Artenvielfalt erhalten und erleben“ im thüringischen Landkreis Nordhausen“ mit finanzieller Unterstützung für Schaf- und Ziegenhalter im Südharzer Zechsteingürtel für den Zeitraum 2018 bis 2023. Das Gebiet gilt als bedeutendes Gipskarstgebiet Mitteleuropas, in dem artenreiche Zwergstrauchheiden, Orchideen-Buchenwälder und Trockenrasen zu finden sind. Für die Erhaltung der wertvollen Kulturlandschaft ist eine passende Beweidung wichtig. Das Projekt „Gipskarst Südharz – Artenvielfalt erhalten und erleben“ im thüringischen Landkreis Nordhausen läuft von 2018 bis 2023. Das Vorhaben wird im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) fachlich begleitet und mit Mitteln des Bundesumweltministeriums (BMUB) gefördert.

Auch im Odenwald und seinen Randgebieten etwa im Übergang zum Muschelkalk des Baulands sind einige regionalspezifische Kulturlandschaften erhalten, die im Rahmen einer ähnlich prestigeträchtigen Förderung der biologischen Vielfalt und dem Lebensraum- und Landschaftsschutz berücksichtigt werden sollten. Hierzu zählen etwa die wertvollen Offenland-Relikte an verschiedenen Lokalitäten im Buntsandstein und Muschelkalk (Breitenstein bei Eberbach, Schreckberg usw.) sowie landschaftsprägend die Odenwälder Auenwiesen an den FFH-Fließgewässern der regionalen Kulturlandschaft.

Die IHO befasst sich insbesondere im Rahmen ihres seit 2013/2014 initiierten „Schwarzstorch-Artenschutzprojekts“ auch mit Landschaftspflege und Beweidung. (Aufnahmen: Höllbach, Bilder: IHO) – Zur BfN-Förderung für das Projekt Gipskarst Südharz bitte hier entlang …

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph