Für den Zeitraum 2014 bis 2018 können wir uns für unser besonders fokussiertes Untersuchungsgebiet des Vorhabens „Windpark Markgrafenwald“ (mit Augstel) auf kontinuierliche Gutachten beziehen (ab 2014 im Auftrag der IHO, ab 2017 zusätzlich i.A. des NABU), die wir nachfolgend im Überblick auflisten. Hinzu kommen (hier nicht mit aufgeführt) umweltjuristische Schriftsätze durch Rechtsanwälte im Auftrag der IHO mit insgesamt über 150 Seiten sowie natürlich diverse fachlich-umweltrechtliche Stellungnahmen der Umweltvereinigung IHO bzgl. BImSchG-Verfahren, Regionalplanung, Flächennutzungsplanung, Gemeinderäte usw. (Nicht aufgeführt sind an dieser Stelle unsere zahlreichen Schriftsätze zu weiteren Verfahren, bspw. Stillfüssel, Kahlberg, Greiner Eck u.a.) – Hier der Überblick der Gutachten 2014 bis 2018 zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“:
[i.A.d. IHO] ROHDE, C. (2014): Saisonales Raumnutzungsmuster von Schwarzstorch (Ciconia nigra) und Wespenbussard (Pernis apivorus) im Markgrafenwald (Odenwald); Untersuchungen im Windparkplanungsgebiet „Markgrafenwald“ (Odenwald) 2014 im Auftrag der Initiative Hoher Odenwald (IHO). (Anmerkung: Das Foto rechts oben stammt aus diesem Gutachten, Fotoautor: Rohde 2014: Wespenbussard u. Schwarzstorch kreisen in einer Thermiksäule über dem Augstel)
[i.A.d. IHO] ROHDE, C. u. HAHL, M. (2015): Der Markgrafenwald-Höllbach-Reisenbach-Komplex. Artenreiches Wald-BachÖkosystem sowie Dichtezentrum und maßgeblicher Funktionsraum für regionale Schwarzstorch- und Wespenbussard-Populationen. Zentrale Ergebnisse der avifaunistischen Kartierungen und Raumnutzungsanalysen 2014 und 2015 im Gebiet des Vorhabens „Windpark Markgrafenwald“ durch Carsten Rohde, Büro CINIGRA. 13 S. Im Auftrag der Initiative Hoher Odenwald (IHO).
[Fachzeitschrift] HAHL, M. (2015): Artenschutz und Windenergie: Grenzen der Ausnahmeregelung. Beurteilung von kompensatorischen Maßnahmen für Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie – aufgezeigt an einem Fallbeispiel im Odenwald. In: Naturschutz und Landschaftsplanung. Zeitschrift für angewandte Ökologie 47 (11). S.353-360
[i.A.d. NABU] FGOU – Fachgruppe für ornithologische Untersuchungen (2018): Raumnutzungsanalyse ausgewählter, windkraftsensibler Großvogelarten im Südlichen Odenwald [Anmerkung: Brutsaison 2017] – Endbericht. Projekt: Markgrafenwald. Unveröff. Gutachten im Auftrag des NABU Rhein-Neckar-Odenwald.
[i.A.d. IHO] HAHL, M., ROHDE, C., REUFSTECK, P., KUNZE, C. (2018): Schwarzstörche im, Untersuchungsgebiet des Markgrafenwald-Augstel-Bergrückens zwischen den FFH-Fließgewässern Itter, Reisenbach und Höllbach im südöstlichen Odenwald. Zusammenstellung von Beobachtungsdaten und Raumnutzungsmustern aus der Brutsaison 2017 des Schwarzstorchs (Ciconia nigra) im Vorhabensgebiet des trotz erheblicher Artenschutzkonflikte aktuell noch weiter projektierten „Windparks Markgrafenwald“. Ermittlung und Bewertung des räumlich-funktionalen Zusammenhangs auf Grundlage verschiedener Datenerhebungen im Gelände insbesondere durch Carsten Rohde und Pia Reufsteck mit Unterstützung von Christina Kunze u. weiteren Akteuren. Im Auftrag der Initiative Hoher Odenwald (IHO).
[i.A.d. NABU] BERNITT, C., KUNZE, C., LAIER, F., SCHULZ, M. (2018): Raumnutzungsanalyse windkraftsensibler Großvogelarten im Markgrafenwald/Waldbrunn und Augstel/Eberbach. Gutachten im Auftrag des NABU Rhein-Neckar-Odenwald.
sowie regelmäßige Einträge in die Datenbank ornitho.de
Fazit: Sämtliche Gutachten und Raumnutzungsanalysen bestätigen erhebliche Raumnutzung sowie Revierzentren und Bruthabitate streng geschützter Vogelarten wie Schwarzstorch, Wespenbussard, Rotmilan u.a. im artenschutzrechtlich restriktiv zu berücksichtigenden Planungsbereich des umweltjuristisch seit Jahren höchst umstrittenen Vorhabens „Windpark Markgrafenwald“.

ausreichenden Quantität ist nicht verfügbar sachlich-fundierte Prognosen (bspw. Institut für Wirtschaftsforschung) stehen den Illusionen vieler Energiewendler mit harten Tatsachen entgegen. Auch die ehemaligen Landräte Wilkes (Bild rechts) und Schnur stehen längst gegen den Weindenergie-Ausbau im Odenwald auf, und mit ihnen sprechen sich mehr und mehr Handlungs- und Entscheidungsträger in den Rathäusern gegen diese Entwicklung aus und fordern alternative energiepolitische Wege. Tourismuswirtschaft, Lebensqualität, Umwelt- und Gesundheitsschutz sind weitere Kriterien. – Leider kommen diese essenziellen Aspekte im Echo-Artikel zu k
urz, welcher aber dennoch einen Eindruck von der Bürgeraktion „Odenwälder Lichtermeer“ geben kann – im Artikel konzentriert auf den Schwerpunkt südhessischer Odenwaldkreis. (Fotos: privat)
Einerseits der Landschaftsschutz und andererseits das in der LSG-Verordnung ebenfalls festgelegte Artenschutzregime mitsamt seinen EU-rechtlichen Bezügen – beide Komponenten sind bereits in die regionalplanerische und kommunalplanerische Ebene aufzunehmen und können nicht auf eine nachfolgende Planungs- und Genehmigungsebene verlagert werden.“ Ebenso sind kumulative Effekte abzuwägen. Dementsprechend wurde die Errichtung von Windenergieanlagen am Augstel sowie auf dem Hebert von der Umweltvereinigung „Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt (IHO) e.V.“ schon allein unter Landschaftsschutz-rechtlichen Aspekten, gekoppelt an den Artenschutz, in zahlreichen Stellungnahmen abgelehnt.
Räumlich und zeitlich stark vereinfachte Kartierungsergebnisse weisen also einerseits einen allzu statischen Charakter auf, welcher der Dynamik in den Biozönosen (Gemeinschaft von Organismen verschiedener Arten in einem abgrenzbaren Lebensraum) keineswegs gerecht werden kann, welcher andererseits die hochrelevante Arealausbreitung mittels Pionieren am Rande so genannter „Dichtezentren“ nicht berücksichtigt und welcher schließlich dem EU-rechtlichen Individuenansatz widerspricht. – Näher ausgeführt wird dies in folgender Bearbeitung:
(PM) „End of Landschaft – Wie Deutschland das Gesicht verliert“ – „Im Januar 2017 erfährt der Filmproduzent Jörg Rehmann von rund 400 Windrädern, für die Flächen allein im hessischen Odenwald ausgewiesen werden sollen. Die Bürger sind verunsichert, doch viele ahnen nicht, welche Veränderungen und Konflikte sich dadurch ergeben können. Das bringt Rehmann dazu, andere Regionen zu bereisen, in denen mehr Erfahrungen bestehen. In Ostfriesland steht im Schnitt alle 790 Meter ein Windrad neben dem anderen.
Hier hat eine latente Enteignungs- und Entsiedelungswelle der Bevölkerung eingesetzt. In Mecklenburg-Vorpommern wurden Milliarden für den „Aufbau Ost“ in eine neue Infrastruktur investiert. Doch mit der Entscheidung, das ganze Bundesland zum „Elektrizitätswerk der Nation“ zu machen, setzt auch dort eine Landflucht ein. Indem die Windräder nun auch den Städten näherrücken, werden Anwohner oft zum zweiten Mal mit zerstörter Landschaft, Lärm und Konflikten konfrontiert. Im rheinland-pfälzischen Moselhunsrück und im Saarland trifft der Autor auf Strukturen, die von Experten als kriminell bezeichnet werden. Dabei müsste ein gutes Ziel sich doch eigentlich guter Methoden bedienen, gibt der Filmemacher zu bedenken. – Für Rehmann und die im Film befragten Experten ist die Notwendigkeit eines wirksamen Klimaschutzes unbestreitbar. Aber die „Handschrift der Energiewende“ ist selbst nach Meinung renommierter Verfassungsjuristen zur „Perversion“ entgleist. …“ – Weitere Info: