Gemeinsame Pressemitteilung der IHO e.V. und der Naturschutzinitiative e.V.:
In einer Pressemitteilung drängt der BUND im Kreis Bergstraße darauf, es habe bei der Planung von Windkraftstandorten am Stillfüssel und Kahlberg „keinen einzigen Brutnachweis“ von Schwarzstörchen und anderen EU-geschützten Vogelarten in Tabubereichen gegeben. In dieser Verharmlosung liegt eine große Gefahr für die Beachtung des EU-rechtlichen Habitat- und Artenschutzes im Odenwald. So räumt Herwig Winter zwar ein, die Gutachten „belegen unstrittig eine Reihe von Einzelbeobachtungen“, kommt aber zu falschen Schlussfolgerungen.
Entscheidend ist in derartigen Fällen zunächst einmal die Raumnutzung, weil diese zum erhöhten Tötungsrisiko führen kann. Daher wäre für den Planungs- und Genehmigungsprozess mindestens eine vollumfängliche Raumnutzungsanalyse für die Bewertung der Situation im räumlich-funktionalen Zusammenhang erforderlich gewesen. Diese muss methodischen Standards entsprechen und bei schwer zu erfassenden Arten wie dem Schwarzstorch durch nachweislich erfahrene Art-Spezialisten durchgeführt werden.
In Fachkreisen ist unstrittig, dass Brut- und Lebensstätten des scheuen Schwarzstorchs meist erst durch profunde Raumnutzungsanalysen nachweisbar sind, indem aus Flugbeobachtungen und Verhaltensweisen auf Revierzentren geschlossen werden kann. Die sehr wohl existenten, aber in abgelegenen Waldarealen versteckten Brutstätten werden oftmals gar nicht erst aufgefunden. (…) – Lesen Sie die komplette Pressemitteilung: PM IHO NI zu BUND-PM 18.09.2017
Autor: Michael Hahl M.A., Geograph
Wir haben die artenschutzrechtlichen Konflikte für alle vier projektierten Flächen nun in einem Abriss zusammen gestellt. Die Ausarbeitung ist hier als pdf abrufbar und kann als umweltrechtlich-fachliche Faktengrundlage oder „Steinbruch“ für eigenformulierte Stellungnahmen zum Teilflächennutzungsplan Eberbach/Schönbrunn genutzt werden: 


Verlärmung und Infraschall durch Windenergieanlagen und andere Formen der Technisierung naturnaher Landschaften sind Aspekte im Umweltschutz, die neben den gesundheitlichen Auswirkungen natürlich auch – beispielsweise nach Landschaftsarchitekt Werner Nohl – den Landschaftschutz und im Sinne eines „Verlusts der Stille“ die Landschaftsästhetik betreffen. (Bild / Visualisierung: Fuckert/IHO)