* Schreiben an das Regierungspräsidium Karlsruhe

Vor fünf Wochen bereits wurde die Schwarzstorch-Raumnutzungsanalyse für das Gebiet Markgrafenwald/Augstel und Umgebung durch einen ausgewiesenen Schwarzstorch-Experten abgeschlossen und den Auftraggebern, dem Ingenieurbüro für Umweltplanung Simon und somit der „Windpark Markgrafenwald GbR“ übergeben, wie wir auf formelle Anfrage in Erfahrung brachten. Trotz mehrfacher Aufforderung an die Untere Naturschutzbehörde, gemäß Umweltinformationsgesetz Einsicht in diese RNA zu bekommen, wurde uns dies bislang nicht ermöglicht, mit der Begründung, es läge auch dort noch nicht vor. Da dieses wichtige Dokument demnach von den Auftraggebern unter Verschluss gehalten wird, ist davon auszugehen, dass das SchwarzstorchSONY DSCvorkommen im betreffenden Raum artenschutzrechtlich deutlich gegen eine weitere Umsetzungsplanung des Windpark-Projekts sprechen muss, was sich wiederum mit unseren eigenen Flugbeobachtungen und Auswertungen vollkommen deckt. Was wird mit der Hinauszögerung der Vorlage eines Gutachtens bezweckt? Mit diesen Bedenken wendet sich die IHO in einem Schreiben ans Regierungspräsidium Karlsruhe

(Foto: Schwarzstorch im Reisenbacher Grund, Aufn.: Ried-Ziegler; zum Vergrößern anklicken)

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Stellungnahme zum Managementplan des FFH-Gebiets Odenwald Eberbach

Vereinszweck der Initiative Hoher Odenwald ist die Erhaltung von Natur, Landschaft, Kultur, Erholungswert und Lebensqualität des „Hohen Odenwaldes“, hierzu zählt auch die Einflussnahme auf politische, naturschutz- und landschaftsschutzrechtliche Entscheidungen – mehr dazu finden Sie in unserer Vereinssatzung. In diesem Kontext hat die IHO eine Stellungnahme zum Managementplan für das FFH-Gebiet FFHOdenwaldEberbachSteckbrief_Seite_2 KarteOdenwald Eberbach eingereicht. Zum FFH-Gebiet gehören auch die naturnahen Mittelgebirgsbäche im Reisenbacher Grund und im Höllgrund sowie Abschnitte des Ittertals. „Odenwald Eberbach“ ist Teil der „Schutzgebietskulisse Natura 2000“, die das europäische Naturerbe schützen und die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten soll. – Unsere Stellungnahme, die (schon angesichts der begrenzt verfügbaren „ehrenamtlichen“ Arbeitszeit ohne Anspruch auf Vollständigkeit) einige aus unserer Sicht wesentliche Aspekte für ein effektives FFH-Management vorschlagen möchte und dabei auch aktuelle naturschutzfachliche Kenntnisse einbezieht, lesen Sie bei Interesse bitte hier(Karte: zum Vergrößern anklicken; Bildquelle: amtlicher „Steckbrief“ zum FFH-Gebiet Odenwald Eberbach)

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Stellungnahme der IHO zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“

Heute veröffentlichen wir auf der Website die Stellungnahme des gemeinnützigen Vereins Initiative Hoher Odenwald e.V. an den Gemeindeverwaltungsverband Neckargerach-Waldbrunn zur FNP-Fortschreibung, die am 30.04.2014 eingereicht wurde. Parallel zur fristgerechten Abgabe unserer Stellungnahme wurde ein Antrag auf Fristverlängerung eingereicht, zumal die gutachterliche Raumnutzungsanalyse des Schwarzstorch-Experten Rohde auch nach deren Fertigstellung und abschließender Vorlage (gemäß Anfrage am 25.04.2014) bei der „Windpark Markgrafenwald GbR“ und trotz Anträgen auf Veröffentlichung nach Umweltinformationsgesetz immer noch bei den Investoren unter Verschluss gehalten wird und den Behörden (gemäß Anfrage bei der UNB), dem Waldbrunner Bürgermeister (gemäß Aussage im Gemeinderat, Stand 12.05.2014), den betroffenen Verbänden (gemäß Anfrage beim BUND) und bürgerschaftlichen Vereinigungen (IHO) sowie der interessierten Öffentlichkeit bis heute immer noch nicht zur Kenntnisnahme vorliegt.

Hier lesen Sie nun bei Interesse die Stellungnahme der IHO.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Naturschutzrechtliche Überprüfung

Seit Anfang des Jahres gingen mehrere Schreiben der IHO erst an die unteren Naturschutzbehörden, dann – zur Prüfung durch die Fachaufsicht – an die höhere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Im Wesentlichen geht es dabei um Verstöße gegen Artenrecht und Naturschutzgesetz gemäß europäischer Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG sowie § 44 BNatSchG. – Derzeit werden die Beschwerden überprüft.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Pressemitteilung der IHO in der RNZ

Unter dem Titel „Mehr Informationsfluss und Neutralität angemahnt“ wird in der heutigen Rhein-Neckar-Zeitung, Mosbacher Ausgabe, eine kritische Stellungnahme der bürgerschaftlichen Bewegung vorgestellt. Windpark-Kritiker mussten im bisherigen Planungsprozess immer wieder offenbar fehlende Neutralität feststellen: Eine ergebnisoffene, ausgewogene und dadurch wirklich bürgernahe Haltung zu den Plänen der „Windpark Markgrafenwald GbR“ (Berthold Pr. v. Baden u. Dr. Leopold Pr. v. Baden) wurde im Waldbrunner Gemeinderat und in der Verwaltung, aber auch im Gemeindeverwaltungsverband Neckargerach-Waldbrunn, bislang vermisst. Eine gewisse Einseitigkeit pauste sich zudem mehrfach in der Pressearbeit durch. Selbst vor einem offenkundigen „Show-Effekt“, der das planungsrechtlich unvermeidbare Wegfallen zweier Windkraftanlagen in der Presselandschaft als „Verzicht der Investoren“ inszenierte, wurde nicht zurückgeschreckt, wie die IHO aufzeigt. In der Pressemitteilung bezieht die Bürgerorganisation kritisch Stellung zu einigen bisherigen und aktuellen Aspekten der Windparkplanung und der hiermit verbundenen öffentlichen Kommunikation.

* Petition für den Bundestag: § 35 BauGB ändern!

Neue Petition für den Bundestag: Alternative Energiequellen – Änderung der Ausnahmereglung des Privilegierten Bauverfahrens gemäß § 35 BauGB. Bitte unterstützen Sie diese Petition durch Mitunterzeichnung.

Text der Petition: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 35 BauGB entsprechend zu ändern, dass die Privilegierten Bauvorhaben von Windenergieanlagen im Außenbereich, die heute ohne Einbeziehung der durch die Baumaßnahmen betroffenen Bürger möglich sind, abgeschafft werden. Die Gemeinderäte und speziell die Bürger von Deutschland erhalten dadurch wieder das Mandat, über „ihre Heimat“ selbst bestimmen zu können. Es wird durch die Gesetzesänderung keine Rechtsvorteile für „Privilegierte Personen“ mehr geben.“

Alles Nähere unter folgendem Link: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2014/_02/_12/Petition_49690.nc.html

* Windkraftanlagen zerstören Waldökosystem

Auch in den großen Naturschutzorganisationen gibt es offensichtlich Diskrepanzen über Windkraft in Wäldern: Ein aus unserer Sicht sehr positiv hervorzuhebendes Beispiel ist eine Argumentation des NABU Landesverbandes Brandenburg aus dem Jahr 2011, der sich kritisch gegen Windkraft im Wald ausspricht. Auszug aus dem pdf: „Die Geschlossenheit eines Waldes ist Grundvoraussetzung für ein Waldinnenklima. Dies ist essentiell notwendig, um zahlreichen Tier- und Pflanzenarten der Wälder inkl. der Bäume Lebensraum zu bieten. … Ein geschlossener Wald verliert jedoch durch Straßen und WKA-Standflächen seinen Charakter und büßt einen bedeutenden Teil seiner ökologischen Funktion ein. … Der Bau von Windkraftanlagen in geschlossenen Wäldern ist aus naturschutzfachlicher Sicht grundsätzlich abzulehnen. Ob unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen genehmigt werden könnten, müsste zunächst durch Datenerhebung zu den Auswirkungen an bereits in Wäldern bestehenden WK-Anlagen ermittelt werden. Die entsprechenden Forschungsergebnisse müssten in rechtsverbindliche Genehmigungsvoraussetzungen einfließen.“ Weise, wahre Worte. Wo bleiben die Taten?

* Kommentar zu den Zwischenberichten für die Gemeinderatsitzung am 24.02.

Auf der Homepage der Gemeinde Waldbrunn finden Sie seit 19.02. neue Informationen zur projektierten Windenergie-Industrieanlage im Markgrafenwald für die Gemeinderatsitzung am 24.02.2014. – Zunächst sei angemerkt: Wir halten eine Vor-Veröffentlichung lediglich knapp drei Werktage vor der Gemeinderatsitzung angesichts von 70 Seiten Dokumentation zum Planungsstand im Sinne einer bürgerschaftlichen Transparenz für deutlich zu spät. Auch eine Ankündigung im Amtsblatt fehlte.

Zudem fallen beim Durcharbeiten der Zwischenberichte in fachlicher Hinsicht durchaus problematische Darstellungen ins Auge, etwa in Bezug auf Arten- und Naturschutz, europäische Vogelschutz- und FFH-Richtlinie sowie Verbotstatbestände gegen § 44 BNatSchG u.ä. So wurde offenbar das von der IHO vorgelegte „Gegengutachten“ eines renommierten avifaunistischen  Fachbüros, ÖKOTOP Büro für angewandte Landschaftsökologie, nicht annähernd in die Planungen aufgenommen, wie beispielsweise bei den nach wie vor unzureichenden artenschutzrechtlichen Aussagen zum Thema Rotmilan unschwer zu erkennen ist. Wenn es im Zwischenbericht des Büros Simon lautet, für die „… meisten windkraftempfindlichen Vogelarten (Rot- und Schwarzmilan, Graureiher, Uhu, Baumfalke) kann das Eintreten von Verbotstatbeständen ausgeschlossen werden …“ (Bericht, pdf S. 5), so entspricht dies keinesfalls der gutachterlichen Einschätzung des Büros Ökotop (U. u. K. Mammen); hier heißt es, es habe bisher nicht mal ansatzweise eine Raumnutzungsanalyse des Rotmilans stattgefunden, die den Kriterien der LUBW genüge. Zudem können ursprünglich weitgehend  geschlossene Waldökosysteme gerade erst durch Rodungen zur Errichtung von Windkraftanlagen für die Raumnutzung des Rotmilans – der sein Revier zwischen Waldrand und Offenland anlegt – interessant werden, wodurch sich das Tötungsrisiko für die geschützte Art sogar noch signifikant erhöht, ein von Simon gänzlich unberücksichtigter Aspekt.

Selbst das Investoren-beauftragte Fledermausgutachten des Büros Trautner spricht – in Bezug auf Verbotstatbestände hinsichtlich Fledermausschutz, also Anhang-IV-Arten nach europäischer FFH-Richtlinie – zumindest für einige der projektierten WKA-Standorte eine andere Sprache, wie wiederum das Büro Ökotop hervorhebt. Büro Trautner empfiehlt (Gutachten, S. 41), „vorrangig zu prüfen, ob auf die geplanten Anlagen 4 und 5 verzichtet werden kann … oder ob sie an einen anderen, unkritischen Standort verlegt werden könnten“, weil [sich] für diese beiden Anlagen „aufgrund der hohen Zahl an „Abendsegler“-Registrierungen … die Frage [stellt], ob … mit einem Abschaltalgorithmus, der zudem einen wirtschaftlichen Betrieb nicht gefährdet, das Tötungsrisiko auf ein unerhebliches Maß reduziert werden kann“ – auch dies eine im Simon-Bericht unerwähnte naturschutzfachliche Standortproblematik.

Die bisherige Datenlage zum Schwarzstorch-Vorkommen erscheint in seiner artenschutzrechtlichen Brisanz im Zwischenbericht des Büros Simon viel zu sehr abgeschwächt; die ungenügende Methodik der bisherigen Vorgehensweise bleibt gleichermaßen unerwähnt wie die unzweifelhaften Beobachtungen der letzten Jahre, die zusammen mit den exzellenten Habitatbedingungen bereits deutlich – von Experten bestätigt – für Brut im betreffenden Gebiet sprechen. Die Aussage des Büros Simon, dass auch „nach einer zusätzlichen, umfangreichen Horstsuche … keine Fortpflanzungsstätte des Schwarzstorches gefunden werden“ konnte (Bericht, pdf S. 5), verschweigt, dass bisher nicht einmal alle in Frage kommenden Suchräume in die Geländegänge einbezogen wurden (wenn man das sog. Restriktionsgebiet berücksichtigt, wurde sogar weit weniger als die Hälfte des erforderlichen Geländes „abgesucht“) und dass ohnehin allenfalls stichprobenartige Horstsuchen aus Sicht ausgewiesener Schwarzstorch-Fachleute nicht annähernd den erforderlichen Methodenstandards entsprechen. Hier lautet der einzig akzeptable Weg, um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auszuschließen, eine Schwarzstorch-Raumnutzungsanalyse durch einen ausgewiesenen Experten durchführen zu lassen.

Auch fällt auf, dass ein neueres Gutachten den Behörden offenbar noch gar nicht vorliegt (vgl. Bericht Simon, pdf S. 6), der Kommune und den Gemeinderäten folglich offenbar auch nicht, obgleich doch zum jetzigen Zeitpunkt schon ein öffentlicher Zwischenbericht vorgebracht wird, über den im GR beschlossen werden soll, welcher aber mangels Kenntnis des zusätzlichen Gutachtens überhaupt nicht abschließend prüfbar wäre. Es heißt bei Simon lapidar: „Zwischenzeitlich wurde noch eine Ergänzung zu den Fachbeiträgen erarbeitet, die der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden wird.“ – Auch das erscheint bedenklich und man muss sich sehr ernsthaft fragen: Warum wird eine fachliche Ergänzung sowohl Bürgern als auch der Kommune als auch den zuständigen Behörden bislang vorenthalten, obwohl ein Zwischenplanungsstand bereits öffentlich vorgestellt wird – und schlimmer: im Gemeinderat beschlossen werden soll?

Ein insofern lückenhafter und unausgewogener Zwischenbericht zum Planungsstand sollte – wie sich aus dem problematischen Berichtswesen jetzt schon ergibt – nicht einfach nur in einer Gemeinderatsitzung öffentlich präsentiert und dann sogar von Räten in Unkenntnis der vollen Sachlage „durchgewunken“, sondern vorab mit kritischen und sachkundigen Bürgern diskutiert werden, um fachliche Schwachpunkte bereits vor der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit und Beschlussfassung auszuräumen. Es ist zudem auch dieses Mal zu befürchten, dass die Einseitigkeit der Beiträge wiederum ungeprüft in die lokale und regionale Presselandschaft einfließen und somit die öffentliche Meinung auf unvollständigen und schon daher mangelhaften Grundlagen prägen werden.

Aufgrund dieser Vorgehensweise werden planerische Schwachpunkte zwangsläufig leider erneut auf die Ebene einer unabhängigen Fachaufsicht oder auf die Rechtsebene ausgelagert. Der Konflikt, der durch (im Auftrag der Investoren durchgeführten) zu unausgewogene Gutachten entsteht, wird mit sachkundigen, mündigen Bürgern nicht hinreichend ausgetragen, wodurch das anzustrebende Prinzip kommunaler Transparenz bei Planungen von Großprojekten (hier: Windenergie-industrielle Anlagen im Wald) wiederholt auf eine „belehrende Funktionalität“ reduziert wird, wie es bei den bisherigen öffentlichen Informationsveranstaltungen ebenso der Fall war. Es fehlt erneut ein Dialogforum, in dem die Bürgerstimmen und die Fachmeinungen aus der Bürgerschaft respektvoll einbezogen und sachlich ausgewogen diskutiert werden, anspruchsvoll und neutral moderiert, und zwar bei offenem Lösungsausgang.

Man kann hier nicht auf alle kritischen Punkte eingehen, die sich aus der Lektüre der auf der Waldbrunner Homepage vor drei Werktagen bereitgestellten Zwischenberichte ergeben; und dies wird schon gar nicht im Rahmen einer kurzen Bürgerfragestunde möglich sein, in der man gemäß Gemeindeordnung nicht einmal Aussagen treffen darf, sondern wie ein Fünftklässler Fragen – an den Bürgermeister – formulieren muss, als wäre die bürgerschaftliche Meinung – und hiermit eine fachlich fundierte Gegenposition – auf simple Fragestellungen angesichts der quasi an einer Art (Be-)Lehrerpult sich einreihenden „Fachleute“ reduzierbar. Den Bürger mitnehmen, wie unter dem neuen Image-gepflegten kommunalpolitischen Aushängeschild der „Transparenz“ immer wieder gerne verlautet, sieht anders aus!

Die Gemeinderatsitzung findet am Montag, 24.02., ab 20 Uhr im Rathaus Waldbrunn-Strümpfelbrunn statt, mit einem TOP zur Windparkplanung und Bürgerfragestunde zu Beginn der Sitzung.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph