* Höllbach und Reisenbach – europäisches Naturerbe

Heute aufgenommene April-Impressionen an den naturbelassenen Fließgewässern Reisenbach und Höllbach, die den weiträumig bewaldeten „Markgrafenwald“-Bergrücken rundherum „flankieren“ … – Landschaftsentwicklung, Naturschutz und ein europäisch geschütztes Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) haben hier einen erstklassigen Lebensraum auch für die Schwarzstörche des Hohen Odenwalds geschaffen.

Höllbach Reisenbach 240416 001klHöllbach Reisenbach 240416 003klHöllbach Reisenbach 240416 002klHöllbach Reisenbach 240416 004klHöllbach Reisenbach 240416 006klHöllbach Reisenbach 240416 007klHöllbach Reisenbach 240416 014klHöllbach Reisenbach 240416 025klHöllbach Reisenbach 240416 010kl2

„Fauna-Flora-Habitat“ – was ist das? Mehr Info: FFH-Gebiet Odenwald Eberbach; Infoblatt des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Referat Naturschutz und Landschaftspflege (1. Auflage, 2011)

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Entscheidung für Artenschutz und Landschaftspflege – und es droht k e i n e „Verspargelung“

Visual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014.jpgHeute berichtet die Rhein-Neckar-Zeitung von der Beschlussfassung des Waldbrunner Gemeinderats, vgl. RNZ-Berichterstattung zur Sondersitzung des Gemeinderats. Die Beschreibung des Sitzungsverlaufs mit den Anträgen aus zwei Fraktionen ist gut auf den Punkt gebracht. Nachdem die RNZ-Redaktion einige tendenziöse Nadelstichlein, die es zuvor noch in zwei Online-Magazine geschafft haben, versachlicht hat (so war in der Vorlage zunächst von „jahrelanger Lobbyarbeit der Initiative Hoher Odenwald“ die Rede und Waldbrunn hätte angeblich „die Zeit zurück gedreht„), so liegt jetzt ein der Sachlage weitgehend angemessener RNZ-Bericht vor. Auf zwei wichtige Aspekte muss jedoch ergänzend eingegangen werden: einerseits die fachlich und rechtlich sehr wohl nachvollziehbaren Gründe, weshalb die Mehrheit der Gemeinderäte mittlerweile gegen ein Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ stimmt, anderenteils eine unausgewogene Darstellung der alten Mär‘ von der angeblichen „Verspargelung“.

Beschluss stärkt nachhaltige Entwicklung

In aller Deutlichkeit ist zu ergänzen, dass die Gemeinderäte mehrheitlich nicht etwa „die Zeit zurück gestellt“ haben, vielmehr war es ein kluger, verantwortungsbewusster und zukunftsweisender Beschluss, der ganz konkret auf der Grundlage erfolgte, dass seit dem ursprünglichen Einvernehmen des Gemeinderats im Jahr 2013 eine wesentlich andere Entscheidungsbasis eingetreten war: Im Jahr 2014 wurde die artenschutzrechtliche Brisanz des Vorhabens mit dem Nachweis von Schwarzstörchen und anderen geschützten Arten im Vorhabensgebiet bekannt (Gutachten Rohde 2014 i. A. der IHO). Eine Entscheidung für das Windpark-Vorhaben hätte einen Verstoß gegen die Vogelschutzrichtlinie der EU billigend in Kauf nehmen müssen. Hier wäre auch von Seiten der Vorhabensträger bereits im Jahr 2014 eine Abkehr vom fragwürdigen Projekt zu erwarten gewesen, und so wurde es diesen gutachterlich auch nahe gelegt (Rohde, März 2014). Vermeintlicher „Klimaschutz“ durch Windenergie-Ausbau ist nun einmal kein Artenschutz, sofern hierdurch hervorragende Ökosysteme zerstört und zerschnitten werden! Anpassung an Klimaschwankungen erfordert ja gerade stabile Ökosysteme und intakte Lebensräume, letztlich nicht allein für unsere tierischen Mitgeschöpfe, sondern im Sinne von so genannten „Ökosystemleistungen“ selbstverständlich auch zu unseren eigenen Gunsten. Zudem sind Landschafts- und Naturschutz öffentliche Belange und dienen dem Gemeinwohl. Deren Bewahrung ist grundlegender Baustein einer zukunftsfähigen Entwicklung.

Artenschutzrecht und schlüssiger Flächennutzungsplan schützen vor „Verspargelung“

Visual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014.jpgIn der Berichterstattung heißt es dann noch, manche befürchten nach dem aktuellen Beschluss des Gemeinderats, „dass der „Verspargelung“ des cropped-Visual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL10141.jpgWinterhauchs erst Tür und Tor geöffnet werde. Denn ohne Konzentrationszone könne es nun zumindest theoretisch überall auf Gemarkung Waldbrunn zum Bau von Windkraftanlagen kommen“. Dieser in den Raum gestellten „Befürchtung“, eher vielleicht eine „Furchterregung“, ist klar zu entgegnen, dass bei alternativen Flächenpotenzialen auf der Waldbrunner Gemarkung ebenfalls mit Verstößen gegen die Vogelschutzrichtlinie der EU sowie teils auch gegen die Natura-2000-Verträglichkeit (FFH-Gebiet Odenwald Eberbach) zu rechnen wäre, hinzu tritt der großflächige Status eines für die Region wichtigen Landschaftsschutzgebiets.

Des Weiteren ist anzumerken, dass eine Standort-Steuerung durch einen Flächennutzungsplan (FNP) faktisch sehr wohl möglich ist. Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass das Konzept einer Auswahl und einer Rangfolge so genannter „weicher Kriterien“ schlüssig erarbeitet wird und eine einwandfreie Ermittlung, Bewertung und Abwägung zu erfolgen hat. Die bisherige Flächennutzungsplanung setzte in ihrer Hierarchie, also der Rangfolge weicher Kriterien, auf den Schutz der Landschaft, schloss folgerichtig die Landschaftsschutzgebiete im Gemeindeverwaltungsverband Neckargerach-Waldbrunn aus, ohne jedoch die erhebliche Beeinträchtigung des „Augstel“, der nordwestlichen Erweiterung des „Markgrafenwald“-Bergrückens (benachbarte Eberbacher Gemarkung) wiederum ins FNP-Konzept einzubeziehen. Auch die Top-Landschaftsbildbewertung (gemäß Dr.-Ing. Frank Roser) des Höllbach-Markgrafenwald-Reisenbach-Komplexes blieb darin konzeptionell unberücksichtigt.

„Markgrafenwald“ als Konzentrationszone entbehrt schlüssiges Flächennutzungsplan-Konzept

Hierzu mag es nun abweichende Ansichten geben; wir sehen in dieser bisherigen Herangehensweise deutliche Bewertungs- und Abwägungsdefizite, wodurch der ursprünglich entwickelte Flächennutzungsplan mit der Konzentrationszone „Markgrafenwald“ (und der nordwestlich benachbarten Fortführung „Augstel“) im Falle künftiger Bauanträge (nach § 35 BauGB) als steuerndes Instrumentarium nicht gerichtssicher belastbar gewesen wäre. Schließlich fehlte noch – aus unserer Sicht planerisch nicht nachvollziehbar – eine Berücksichtigung der 2014 nachgewiesenen Verstöße gegen die rechtlich hoch stehende Vogelschutzrichtlinie, die sich bei Errichtung von Windenergieanlagen mit höchster Wahrscheinlichkeit ergeben hätten. Vermeintlichen „Lösungen“ im Sinne von Ausgleichsmaßnahmen usw. wurde von kompetenter umweltjuristischer Seite (Stuttgarter „Gruppe für ökologische Gutachten“) eine „hohe Prognoseunsicherheit“ zugesprochen, also mit anderen Worten: äußerst unwahrscheinlich, dass solche Lösungsversuche über Einzelfallausnahmen oder CEF-Maßnahmen rechtlich belastbar funktionieren würden.

Somit hätte gerade eine Konzentrationszone „Markgrafenwald“ die übrige cropped-Visual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014-B.jpgVisual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014.jpgVisual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014.jpgGVV-Gemarkung eben nicht vor einer immer wieder kommunizierten „Verspargelung“ bewahren können. Gegebenenfalls wäre nun spätestens im Falle eines künftigen Bauantrags ein neuer, allerdings konzeptionell rundum schlüssiger Flächennutzungsplan erforderlich, der dann tatsächlich Landschafts- und Artenschutz als vorrangig zu berücksichtigende weiche Kriterien definieren würde. In einem ländlichen Teilraum wie Waldbrunn, der – rund um den Katzenbuckel – auch im regionalen und landesweiten Kontext eine derart hochwertige Bedeutung für Biodiversität und Artenvielfalt sowie Landschaftsschutz und Landschaftsbild aufweist, muss auch die Windenergie angemessen eingeordnet werden und darf nicht über allem anderen stehen. Hierzu haben Kommunen nun einmal die Möglichkeit und auch eine Verantwortung, wenn nicht gar eine raumordnerische Pflicht, ihre „weichen Kriterien“ im Flächennutzungsplan angemessen zu werten und abzuwägen, um damit Windenergie-Standorte zu steuern. – Es trifft also eben nicht zu, dass jetzt auf dem Winterhauch „Tür und Tor geöffnet seien“ und künftig eine „Verspargelung“ zu erwarten wäre.

Die Beschlussfassung im Waldbrunner Gemeinderat am Montag, dem 18. April 2016, brachte eine relativ wenig erwartete Wendung mit sich, die sich gleichwohl Schritt für Schritt angebahnt hatte. Das Meinungsbild dazu geht natürlich auseinander. Wir von der IHO sprechen den Gemeinderäten unsere Hochachtung für einen zukunftsweisenden Beschluss zugunsten von Natur und Landschaft aus, der dem wahren „Kapital“ der Gemeinde Waldbrunn entspricht und der Windenergie vorrangige Kriterien angemessen bewertet, der zudem einem nachhaltigen Miteinander von Mensch und Mitwelt Tür und Tor öffnet und dadurch auch verträgliche und innovative Formen einer der Kommune spezifisch angepassten „Energiewende“ ermöglicht.

Wie geht’s weiter …

Nun muss sich nach und nach zeigen, ob es mit dem bereits eingeleiteten BImSch-Verfahren und der Umweltverträglichkeitsprüfung zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“, dem auf kommunaler Ebene der Boden entzogen wurde, überhaupt weiter gehen kann oder nicht. Die Stellungnahmen zur zweiten Offenlage des Teilregionalplans Windenergie können – auch von Ihnen! – noch bis zum 9. Mai beim Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) eingereicht werden. – Wir werden über den Fortgang weiter berichten.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Leserbriefe zur Beschlussfassung des Waldbrunner Gemeinderats am 18.04.

Am 18. April wird der Gemeinderat Waldbrunn einen grundsätzlichen Beschluss zum Bauantrag (BImschG-Antrag) für das Vorhaben der „Windpark Markgrafenwald GbR“ fassen. Die als GbR organisterten Herrn v. Baden wollen zwölf 200 Meter hohe Windenergieanlagen auf dem Bergrücken im Norden Waldbrunns errichten. Als Folge des Gemeinderatsbeschlusses können dann Stellungnahmen unter anderem auch zum Teilregionalplan Windenergie erarbeitet werden. Der Gemeinderat teilt sich mittlerweile deutlich in Befürworter und Kritiker des „Windpark“-Vorhabens. – Diese Woche erscheinen Leserbriefe u.a. aus den Reihen der IHO in verschiedenen Zeitungen, daraus nachfolgend zwei Auszüge (Bilder zum Vergrößern anklicken):

Leserbrief DFuckert RNZ 120416„… Noch besteht Hoffnung, dass bisherige Befürworter im Gemeinderat Einsicht haben in eine alte Fehlentscheidung, die vor Jahren schon von Vorgängern getroffen wurde. Wer von ihnen wird diese Stärke, Verantwortung und den Mut aufbringen? (und nicht Entscheidungen, Klageverfahren, Folgekosten u.a.m. auf Behörden, IHO, Naturschutzverbände und Bürger abwälzen.) Dabei pfeifen es schon die Spatzen von allen Dächern: NABU, BUND und Landesnaturschutzverband sowie die Nachbargemeinde Mudau bezogen erneut klare Position gegen das Vorranggebiet Markgrafenwald; Ministerium für Ländlichen Raum Stuttgart, Regierungspräsidium Karlsruhe (Referat Naturschutz-Landschaftspflege), Untere Naturschutzbehörde Rhein-Neckar-Kreis und weitere gaben kritische Stellungnahmen ab zum Vorranggebiet Markgrafenwald im Teilregionalplan Windenergie. (…) Im Waldbrunner Gemeinderat siegt hoffentlich die Vernunft, damit seine Entscheidung nicht als Schildbürgerstreich in die Geschichte eingeht (…) Besser ein Ende mit Schmerzen als Schmerzen ohne Ende. Vielleicht gesellt sich zur Vernunft auch noch ein Ruck des Herzens für dieses Kleinod Landschaft im Hohen Odenwald. …“ Dr. med. Dorothea Fuckert – Komplett lesen? Leserbrief DFuckert 110416

„… Jeder Entscheidungsträger muss sich vor Augen führen, dass der Leserbrief MHahl 0416 RNZErhalt der Artenvielfalt im Gemeinwohlinteresse liegt und der Energiegewinnung nicht untergeordnet werden kann. (…) Was hätte denn die Gemeinde von zwölf 200 Meter hohen Windenergieanlagen im markgräflichen Wald? Das wandertouristische „Sahnestückchen“ im wunderschönen Landschaftsumfeld des Katzenbuckels steht auf dem Spiel, seit 2015 sogar Teil des neuen Labels „UNESCO Global Geopark“, in dem das Landschaftsbild eine wichtige Rolle spielt! „Energiewende“ sollte nicht dem finanziellen Wohle weniger nutzen, aber etlichen Einwohnern schaden und Gäste vergrämen. (…) Waldbrunn hat jetzt die Chance, einen gemeinschaftlichen Weg seiner Bürger zu suchen, der nicht auf Spaltung und Unfrieden, sondern auf Konsens aufbaut. Hierzu ist, wie bereits im Gemeinderat Mudau beschlossen, der „Markgrafenwald“ aufgrund des Artenschutzkonflikts aus dem Regionalplan herauszunehmen. Seine regionalplanerische Funktion muss lauten: „Naturschutz und Landschaftspflege“. …“ Michael Hahl M.A., Geograph – Komplett lesen? Leserbrief HAHL080416-4

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Flächenpotenzial für Windenergie? – Warum quantitative Berechnungen konzeptionell zu kurz greifen

Dr. Wolfgang Epple gilt als Koryphäe des wissenschaftlich versierten Artenschutzes mit naturethischem Tiefgang. In einem – hier nachzulesenden: BBSR 2015 WK Flächenpotenzial Publ Komment Epple – Kurzkommentar zu einer 2015 publizierten Studie „Welcher Raum bleibt für den Ausbau der Windenergie? Analyse des bundesweiten Flächenpotenzials in Deutschland“ zeigt er in knappen Worten auf, wie „schöpfungs- und menschenverachtend“ sich eine rein rechnerische Erfassung potenzieller Windenergieflächen auswirken müsste.

EIn quantitativ und ausschließlich über GIS-Berechnungen ermitteltes Windenergie-Gesamtflächenpotenzial reflektiert widerstreitende Werte wie Biodiversität oder Gesundheitsvorsorge ungenügend. Es fehlt ein qualitatives Konzept, das weitaus tiefer greifen und eine systemische Betrachtungsweise reflektieren müsste. – Unseren Kommentar zur GIS-Studie finden Sie hier: Flächenpotenzialanalyse ohne qualitatives Konzept HAHL022016

Zu Wolfgang Epple und der von ihm ins Feld geführten ethischen Begründung des Naturschutzes finden Sie hier eine darüber hinaus lesenswerte Grundlage.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Luchsrufe im Höllgrund

Deutlicher geht es nicht: Kein Fuchs, kein Reh … – eindeutig Luchsruf in der Eisigklinge Luchsrufe Februar 2016 _ HAHL0216zwischen Höllbachtal und Waldkatzenbach im südöstlichen Odenwald. Heute zwischen 21:30 Uhr und knapp 22:00 Uhr vielfach Luchsrufe von der Ostseite der Eisigklinge vernommen („Luchs 1“). Weniger deutlich und leiser – also etwas ferner – ein weiterer Ruf („Luchs 2“), ungefähr nordwestlich der Eisigklinge. (Bild zum Vergrößern anklicken)

„Luchs 1“ bewegt sich – der Herkunft des Rufs zufolge – allmählich in Richtung Südost-Ost (vermutlich Richtung Katzenberg). Ab etwa 22:00 Uhr dann von der Eisigklinge aus kein Luchsruf mehr zu hören. (gez. M. Hahl, 16.02.2016)

Bereits Anfang März 2015 wurden Luchsrufe in der Eisigklinge vernommen und gemeldet (so genannte „C3-Hinweise“). Auch dieses Jahr ist das – demnach recht sicher anzunehmende – Luchsrevier im Hohen Odenwald offenbar weiter besetzt. Die Ranzzeit der Luchse findet im Februar und März statt.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Enoch zu Guttenberg sorgt für die richtige „Stimmung“ – Vortrag in Beerfelden …

Vortrag Guttenberg 2016Am Donnerstag, dem 25. Februar, gastiert Enoch zu Guttenberg, ebenso exzellenter Dirigent wie konsequenter Naturschützer, auf Einladung der „Bürgerinitiative Gegenwind Beerfelden-Rothenberg“ und des „Vereins für Naturschutz und Gesundheit Südlicher Odenwald e.V.“ um 19:30 Uhr in der Alten Turnhalle Beerfelden (Bild zum Vergrößern anklicken). – Vor über vierzig Jahren war er Mitbegründer des BUND, aus dem er jedoch im Jahr 2012 austrat, weil er einen landschaftszerstörenden Windenergie-Ausbau bis heute kategorisch ablehnt. „Innehalten, Umkehr im Denken und Handeln ist angesagt – auch im Odenwald“, so die Veranstalter. Diesem enthusiastischen Taktschlag schließt sich freilich auch unsere „Initiative Hoher Odenwald“ an: risoluto, stringendo und con fuoco!

Weitere Infos? Bitte hier entlang: Vortrag EvG 25 2 2016_V1. Hier geht es zur Website von Enoch zu Guttenberg.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Sensbacher Höhe: Wegen des regionalen Schwarzstorch-Vorkommens stoppt die Enercon Windenergie-Vorhaben

In direkter Nachbarschaft zu zwei der wichtigsten Nahrungshabitate im südöstlichen Odenwald, dem Höllbach und dem Reisenbach (rund um den Markgrafenwald-Bergrücken auf Waldbrunner u. teils Eberbacher Gemarkung), stoppte die Enercon jetzt aufgrund der regionalen Schwarzstorch-Population alle weiteren Windenergie-Planungen auf der Sensbacher Höhe. Lesen Sie mehr dazu im Odenwälder Echo: Windräder-Projekt Sensbacher Höhe gestoppt

Zur Erinnerung: Rund um den Markgrafenwald-Bergrücken wurden im Sommer 2014 von Deutschlands erfahrenstem Schwarzstorch-Kenner Carsten Rohde vier Schwarzstorch-Revierpaare nachgewiesen, die während der Saison tagtäglich vielfach den Markgrafenwald-Bergrücken überfliegen, um zu den essenziellen Nahrungshabitaten Höllbach, Reisenbach und Itter zu gelangen! Mindestens eine erfolgreiche Schwarzstorch-Brut konnte zudem im unmittelbaren Prüfbereich des Windenergie-Vorhabens belegt werden. Hinzu kommen sieben Wespenbussard-Reviere im Prüfbereich, teils mtten im Planungsgebiet. Ganz zu schweigen von fünfzehn Fledermaus- und einigen weiteren geschützen und windkraftrelevanten Vogelarten.

Umso merkwürdiger ist es, dass auch im Jahr 2015 dieses Vorhaben – ganz im Gegensatz zum Enercon-Rückzug bei Sensbachtal – immer noch von der „Windpark Markgrafenwald GbR“ (Dr. Leopold u. Bertholt Prinz von Baden) zusammen mit dem börsennotierten Konzern „MVV Energie“ weiterverfolgt wird!

* Immer mehr Störungen gefährden Schwarzstorchbestand in Deutschland!

Mit der profunden Erfahrung aus zehn Jahren Schwarzstorch-Beringung und intensiver gutachterlicher Tätigkeit weist Carsten Rohde auf alarmierende Entwicklungen hin: „… Aufgrund zunehmender Störungen an den Brutplätzen (u.a. verlängerte Perioden der Holzwerbung bis weit in die sensible Besetzungs- und Brutphase, unverändert wachsende Freizeitaktivitäten, deutlich steigende WEA-Planungen mit massiven Nutzungs- und Interessenkonflikten im Wald – einhergehend mit gezielten Vergrämungsaktionen) bricht eine zunehmende Anzahl von Schwarzstorch-Paaren in Deutschland ihre Bruten ab – bzw. die Paare räumen parallel weiträumig das Revier ohne Brutbeginn! …“ Diese Zustandsanalyse sieht Rohde durch etliche Beobachtungen von deutschlandweiten Schwarzstorch-Betreuern bestätigt und warnt vor kursierenden Medienmeldungen, wonach insbesondere im Kontext von Windenergie-Planungen in Wäldern eine „stabile und vermeintlich expandierende Schwarzstorch-Population“ propagiert werde. Die „fachliche und sachliche Realität“ sehe gegenwärtig in der Praxis auf dem „Schlachtfeld Wald“ komplett anders aus. – Den vollen Text lesen Sie hier Schwarzstorch ROHDE1215 oder direkt in Carsten Rohdes Schwarzstorch-Weblog.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Luchs im Odenwald? – IHO sammelt Hinweise

Etwa ab Februar beginnt wieder die Ranzzeit der Luchse. Wir haben Grund zur Annahme, dass auch im Gebiet des südlichen Odenwaldes ein großes Luchsrevier bestehen könnte. So wurden beispielsweise vor etwa einem Jahr, im März 2015, zur Ranzzeit Luchsrufe nördlich des Katzenbuckels gehört und gemeldet. Zwei Berichte von Sichtungen im Bereich des Höllbachtals, die möglicherweise von zufälligen Begegnungen mit einem eurasischen Luchs in nächtlichen bzw. frühmorgendlichen Stunden zeugen, wurden ebenfalls an uns herangetragen.

Unser Naturschutzverein „Initiative Hoher Odenwald e.V.“ möchte diesen Spuren nachgehen und ruft dazu auf, mögliche Beobachtungen oder Rufe, die auf einen Luchs hinweisen könnten, an uns weiterzugeben: Kontakt (bitte unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Telefonnummer zwecks Rückruf) – Wir sammeln Hinweise aus dem gesamten badisch-hessisch-bayerischen Odenwälder Dreiländereck. Selbstverständlich werden wir potenzielle Luchs-Hinweise gemeinsam mit Ihnen besprechen sowie mit Luchsberatern in den zuständigen Landkreisen bzw. in Baden-Württemberg, Hessen oder auch Bayern detailliert prüfen.

Die Wahrscheinlichkeit, den sehr menschenscheuen Luchs nachweisen zu können, ist einesteils gering, allerdings gerade zur Ranzzeit im Odenwald keineswegs abwegig. Achten Sie daher bitte jetzt verstärkt auf Luchsrufe oder auch Trittsiegel im Schnee. Führen Sie bei Waldspaziergängen eine Kamera (Schreibstift o.ä. als Maßstab) mit sich, um ggf. eine Luchsspur dokumentieren zu können. Spitzen Sie die Ohren und schalten Sie, falls vorhanden, die Aufnahmefunktion ihres Smartphones ein, wenn Sie einen Luchsruf zu vernehmen glauben, welcher sich etwa so anhören kann: Luchsruf zum Anhören No.1  / Luchsruf No. 2 (Verwechslungen können u.U. mit Reh- oder Fuchslauten aufkommen).

Das Trittsiegel eines Luchses zeigt keine Krallenabdrücke und hat bis zu 10 cm Luchs-Faehrte_im_SchneeDurchmesser. Bild rechts zum Vergrößern anklicken; Bildquelle: Thomas Westphal, public domain, Luchsfährte im Schnee.
Unter folgendem Link gelangen Sie zu einem 2010 publizierten Artikel über das Odenwälder „Phantom mit Pinselohren“: Odenwaldluchs HAHL2010. Hier geht es zu einem aktuellen Pressebericht (17.01.2016) über südhessische Luchs-Hinweise im Odenwälder Echo.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Deutschland hat einen neuen Naturschutzverband: die Naturschutzinitiative e.V.

Heute ist ein historisches Datum für den Naturschutz in Deutschland. Am Abend wurde die Pressemeldung herausgegeben: Deutschland hat einen neuen Naturschutzverband – die „Naturschutzinitiative„!

Die Initiative Hoher Odenwald gratuliert dem Vorstandsteam um Harry Neumann sehr herzlich! Der Zweitvorsitzende der IHO ist bereits seit September 2015 eines der ersten Mitglieder des neuen Verbands. – Wir wünschen der NaturschutzInitiative alles Gute für diesen mutigen Weg! Lesen Sie hier mehr: PM_NATURSCHUTZINITIATIVE_15_01_2016_VERTEILER

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph