* Erörterungstermin ab 25. Juli

Sst. RNA 0714 - Kopie - KopieAb 25. Juli findet der sehr wichtige, zur behördlichen Entscheidung beitragende Erörterungstermin im Rahmen des BImSchG-Verfahrens zum „Vorhaben Windpark Markgrafenwald“ statt – ein formeller Verfahrensschritt, unabhängig von den kommunalen Beschlussfassungen unserer Gemeinderäte. Sowohl Vorhabensträger als auch Einwender und Träger öffentlicher Belange werden dabei die Positionen aus ihren Gutachten im öffentlichen Austausch gegenüberstellen.

Damit es erst gar nicht zu privaten Klagen durch Anwohner kommen muss, und auch um einem möglichen „Einklagen“ von Vorhabensträgern über § 35 BauGB (Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich) umweltrechtlich solide entgegen zu wirken, geht es uns jetzt um das abschließende Ziel: die entschiedene Ablehnung des Vorhabens „Windpark Markgrafenwald“ auf der Grundlage des seit 2014 (!) nachgewiesenen immensen artenschutzrechtlichen Konflikts herbeizuführen!

Hierfür kämpft die IHO seit über drei Jahren. Unsere Gutachten, fachlichen und rechtlichen Ausarbeitungen gipfeln in der aktuell vorgelegten knapp 100-seitigen IHO-Stellungnahme der Kanzlei Baumann-Rechtsanwälte, mit der wir unsere Positionen ab 25. Juli in den Erörterungsgesprächen konsequent vertreten werden. Unsere Chancen stehen sehr gut! – Wir danken allen unbeugsamen Unterstützern und großzügigen Spendern. Sie können die intensive Arbeit unseres gemeinnützigen Vereins für Landschaftsschutz, Erhalt der Artenvielfalt, Lebensqualität und Gesundheit auf diesem Wege mit uns gemeinsam tragen. Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, ist Ihre Spende steuerlich absetzbar.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Strafanzeige wegen erheblicher Störung durch „Ultraleichtflugzeuge“ im Schwarzstorchhabitat

Dringender Verdacht auf Verstoß gegen § 44 BNatSchG 

Am Freitag Abend ging bei der IHO die Meldung ein, dass gegen 19:30 Uhr drei „Ultraleichtflugzeuge“ einen Waldbereich beflogen (Beweis: Augenzeugen u. Fotos“), für den ein Schwarzstorch-Revierzentrum respektive Brutgebiet anzunehmen ist. Das Revierzentrum in direkter Nachbarschaft zum Vorhabensgebiet „Windpark Markgrafenwald“ kann aufgrund von mehreren Kartierungen verschiedener Fachkräfte als bekannt vorausgesetzt werden. Eine gezielte Störung und Vergrämung ist nicht auszuschließen. Das Störmanöver fand unmittelbar vor einem im Vorfeld organisierten Ansitztag zur Beobachtung von Schwarzstorch-Flügen statt.

Im Bundesnaturschutzgesetz ist mit § 44 Abs. 1 Satz 2 klar hinterlegt: Es ist verboten, „wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert“. – Die EU-rechtlich geschützten Schwarzstörche sind scheue Waldvögel, die sehr empfindlich auf Störungen reagieren können; auch die Aufgabe von Brutplätzen sind bei massiven Störmanövern nicht auszuschließen. Auch andere Anhang-I-Arten sind von Ultraleichtflugzeugen betroffen.

* Extremhochwasser auch am Höllbach

Samstag, 28. Mai: Nach einem Starkregen schwillt der Höllbach gegen 18 Uhr zu einem reißenden Gebirgsfluss an. Kaum eine Stunde später ist der „Spuk“ vorbei und die Hochwasserwelle weitgehend durch. Zurück bleiben gleichwohl etliche Schäden, die sicherlich erst nach und nach einzuschätzen sind, und an vielen Stellen hat sich der Bach einen neuen Lauf gesucht.

Auf Bild 1 der Fotoreihe ist die Reisenbach-Höllbach-Mündung bei Gaimühle-Antonslust zu sehen: Deutlich ist im Bildvordergrund der Reisenbach (schwarz) mit weitgehendem Normalwasserstand erkennbar (weil von Mudau her geringere Niederschlagsmengen zugeflossen sind), während hinter der Mündung die schlammigen Fluten (rotbraun) des Höllbachs aus dem Mülbener Einzugsgebiet einschießen.

Höllbach Hochwasser 28.05.16 HAHL0516 007opt-klHöllbach Hochwasser 28.05.16 HAHL0516 011opt-klHöllbach Hochwasser 28.05.16 HAHL0516 016opt-klHöllbach Hochwasser 28.05.16 HAHL0516 037opt-klHöllbach Hochwasser 28.05.16 HAHL0516 046opt-klHöllbach Hochwasser 28.05.16 HAHL0516 063opt-kl

Die weiteren Fotos zeigen samstagsabendliche Hochwasser-Eindrücke im Höllgrund. Für die Bachbiozönose – die Lebensgemeinschaft des Biotops Höllbach – bedeutete diese Jahrhundertflut eine extreme Beeinträchtigung. Die Auenwiesen des FFH-Bachlaufs (europäisches Fauna-Flora-Habitat-Gebiet) leisteten dagegen maximalen Hochwasserschutz für die nachfolgenden Anrainer. In einigen Ortschaften des „Hohen Odenwaldes“ sorgte das Samstagshochwasser für gravierende Sachschäden. – Zur Pressemeldung über das Samstagsunwetter mit erheblichen Sachschäden in mehreren Ortsteilen – weitere Berichterstattung hier.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Willkommen Wespenbussard!

BS_IHO_Markgrafenwald-2MBIn diesen Tagen im Mai kehren sie auch bei uns zurück: die Wespenbussarde. 2014 wurden von Carsten Rohde bis zu sieben Wespenbussard-Revierzentren im Bereich des Markgrafenwaldes und seiner direkten Umgebung nachgewiesen. Auch 2015 nutzten sie hier Brutreviere und Aktionsräume. Gleichwohl kann der Brutplatz von Jahr zu Jahr abweichen. Der Wespenbussard ist eine weitere „windkraftsensible“ Anhang-I-Art der EU-Vogelschutzrichtlinie. – Das Foto rechts zeigt Wespenbussard und Schwarzstorch im Thermikflug über dem Augstel, dem Nordwestteil des Markgrafenwald-Bergrückens. (Bild – Copyright: Rohde 2014, Quelle: Raumnutzungsanalyse i.A.d. IHO) – Fachliche Info: Honey Buzzard paper – Den (eher seltenen) Ruf des Wespenbussards hören Sie hier: HB 1 / HB 2 – Plausible Meldungen und Nachweise gerne weiterleiten an: initiative [@] hoher-odenwald.de

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Stellungnahme zum Teilregionalplan Windenergie

Unsere Stellungnahme zum Teilregionalplan Windenergie der Metropolregion Rhein-Neckar wurde fristgerecht zum 09. Mai beim Verband Region Rhein-Neckar eingereicht und besteht aus zwei Komponenten:

Teil 1 (37 Seiten) bezieht sich auf die Vorrangfläche „VRG NOK/RNK-VRG01-W Waldbrunn/Eberbach“, also Markgrafenwald/Augstel, und nimmt in diesem Rahmen insbesondere zum „Umweltbericht“ des Regionalverbands Stellung:  IHO-Stellungnahme Teil 1

Teil 2 (3 Seiten) bezieht sich auf den „Odenwald als Gesamtökosystem von europäischem Rang und UNESCO Global Geopark“: IHO-Stellungnahme Teil 2

Zudem wurde Die Bearbeitung auch als gemeinsame Stellungnahme der „Naturschutzinitiative e.V.“ und der „Initiative Hoher Odenwald e.V.“ an den Verband Region Rhein-Neckar gereicht: Gemeinschaftliche Stellungnahme IHO/Naturschutzinitiative

* Gemeinderat Eberbach stimmt mehrheitlich gegen „Windpark Markgrafenwald“

Katzenbuckel TurmAussicht HAHL0512 035 opt+klDer Eberbacher Gemeinderat stimmte am heutigen Montagabend, dem 2. Mai 2016, im Rahmen des BImSchG-Verfahrens mehrheitlich mit 12 zu 11 Stimmen gegen die Errichtung von 2 Windenergieanlagen im „Augstel“, der Eberbacher Nordwest-Flanke des „Markgrafenwald“-Bergrückens (TOP 8).

Ebenfalls im Rahmen des BImSchG-Verfahrens stimmte der Eberbacher Gemeinderat heute – als Träger öffentlicher Belange (TÖB) – mehrheitlich mit 12 zu 11 Stimmen gegen den Antrag zur Errichtung von insgesamt 12 Windenergieanlagen in Waldbrunn (Markgrafenwald) und Eberbach (Augstel), der im Rahmen des Vorhabens „Windpark Markgrafenwald“ von privaten Trägern eingereicht wurde (TOP 9).

Unter TOP 7 wurde dagegen mehrheitlich für die Vorranggebiete – Hebert und Augstel – auf Eberbacher Gemarkung im „Teilregionalplan Windenergie“ gestimmt. Hierbei wäre auf Ebene der Beschlussvorlage eine formelle Aufteilung in zwei zur Abstimmung stehende Vorranggebiete – erst Hebert, dann Augstel – wohl sinnvoll gewesen. Während zum Markgrafenwald/Augstel die artenschutzrechtliche Brisanz offenkundig ist, stehen zum Hebert noch aktuelle Gutachten aus, um Natur-/Landschaftsschutz- und Gewässerschutz-fachliche Abwägungen vornehmen zu können.

Aus den konträren Redebeiträgen der Räte entstand ein vielfältiges Meinungsbild: am Ende führte das Bekenntnis zu Landschaftsschutz und Artenschutz – im Sinne der Bewahrung wertvoller Lebensräume – zum Mehrheitsbeschluss. Die Stadtratentscheidung gegen das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ (samt Augstel) folgt auf den gleich lautenden Beschluss im Gemeinderat Waldbrunn vom 18. April. Auch die Nachbargemeinde Mudau lehnt das Vorhaben ab. – Hier berichtet die RNZ

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Waldbrunner Gemeinderatsbeschluss gegen „Windpark Markgrafenwald“ bleibt in der Eberbacher Verwaltungsvorlage unberücksichtigt

„Schneller schlauer mit der Rhein-Neckar-Zeitung“ – das ging zumindest in Eberbach dann doch nicht so schnell. Ein Leserbrief von Dr. Manfred Fuckert kam bereits am Samstag Mittag als E-Mail in der RNZ-Redaktion an. Verbunden mit der Bitte, ihn in der Montagsausgabe – heute also – aufzunehmen, da er sich nun einmal auf die abendliche Stadtratssitzung bzw. einen hierzu geschalteten Zeitungsartikel bezieht. Bei allem Verständnis fürs redaktionelle Platzangebot ist das Erscheinen eines zur GR-Sitzung verfassten Leserbriefs erst einen Tag nach der Ratszusammenkunft doch etwas zu spät, um schneller schlauer zu werden. – Zum Leserbrief, der stilistisch mit dem herrlich ins Fluss-Landschaftsbild eingebundenen Städtchen als „Juwel des Neckartals“ spielt, gelangen Sie hier: Leserbrief RNZ MFuckert Juwelen vor die Säue

Manfred Fuckert erläutert im Anschreiben an die Redaktion, sein Leserbrief sei schon deshalb dringlich, weil er sich „nicht des Eindrucks einer manipulativen Verwaltungsvorlage durch die Stadtverwaltung erwehren“ könne. So hieße es im – zuvor zeitlich gut platzierten – RNZ-Bericht: „Nach der Verwaltungsvorlage für die nächste Gemeinderatssitzung soll Eberbach bei der Regionalplanung darauf hinwirken, dass im Teilplan Windenergie der Hebert … als eine von zwei Vorrangflächen eingeplant wird“ (siehe auch Tagesordnung GR 02.05.2016). – In der Tat wäre ein ausgewogener Entscheidungsvorschlag sowohl beim „Hebert“ als auch beim „Augstel“ der Sache angemessen; nicht wenige Juristen sind der Ansicht, dass bereits im Regional- und Flächennutzungsplan-Verfahren umweltrechtliche Konflikte zu berücksichtigen und nicht auf spätere Genehmigungsverfahren zu verlagern seien.

* Anschreiben der IHO an Eberbacher Gemeinderäte

Gestern verschickte die IHO via E-Mail ein Anschreiben an den Eberbacher Gemeinderat – zusammen mit einer Auswahl aussagekräftiger Dokumente – in Bezug auf das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ mit dem Eberbacher „Augstel“ im Nordwestteil des Bergrückens. Als “Offenen Brief” und zur Bürgerinformation veröffentlichen wir das Anschreiben auch auf unserer Website – lesen Sie bitte hier: Stadtrat BM Eberb IHO-270416

* Kurzüberblick – aktuelle Ereignisse und Termine

* 18.04.: Großer Etappensieg – Abstimmung im Gemeinderat Waldbrunn, in der sich 11 gegen 8 Gemeinderäte bei zwei Enthaltungen gegen den Markgrafenwald als „Konzentrationszone“ (Flächennutzungsplan) und als „Vorranggebiet“ (Teilregionalplan Windenergie) ausgeprochen haben, und zwar aufgrund der seit 2014 bekannten artenschutzrechtlichen Konflikte.

* Dieser GR-Beschluss muss im Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Neckargerach-Waldbrunn (mit Zwingenberg u. Binau) bald noch bestätigt werden: Weder das Hahl 230416 RNZ-Mos„Schreckgespenst“ einer „Verspargelung“ noch ein „Windpark“ in den noch weniger windhöffigen Neckartal-Kommunen des GVV ist fachlich realistisch (vgl. Leserbrief, s. Bild). In Waldbrunn greifen verschiedene naturschutz- und landschaftsschutzrechliche Restriktionen. EU-Artenschutzrecht muss gewahrt bleiben! Auch andere Flächenfunktionen sind zu beachten. Die bisherige Flächennutzungsplanung wäre aufgrund von Bewertungs- und Abwägungsdefiziten zur Gewährleistung von Ausschlussflächen nicht gerichtssicher.

* 25.04.: Zwar hat der Gemeinderat dem Standort „Markgrafenwald“ den Boden entzogen, formell startet nun dennoch die öffentliche Auslegung im BImSch-Verfahren u.a. in den Rathäusern u. im Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises. Auch bei der Waldbrunner Gemeindeverwaltung liegen für jeden zur Ansicht aus: drei blaue Ordner (Antrag), ein grüner Ordner (IHO) und ein schwarzer Ordner (Träger öffentlicher Belange). | Offenlegung bis 24.05.| Einwendungen (von jedem) möglich bis 07.06. – vgl. => BImSchG Bekanntmachung (Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis)

* Darüber hinaus wurde für den bisher verfolgten Standort „Markgrafenwald“ bereits vor einigen Monaten aufgrund der erheblichen artenschutzrechtlichen Konflikte eine Umweltverträglichkeitsprüfung angeordnet. (=> neue UVP-Richtlinie) – Hier finden Sie einen => Grafik zur Verzahnung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit dem Genehmigungsverfahren (BImSchG).

* Bis 09.05. können zudem Stellungnahmen zum Teilregionalplan Windenergie beim Verband Region Rhein-Neckar eingereicht werden! Formell endet die zweite Offenlage mit dem 25.04. => Teilregionalplans Windenergie (VRRN / Mannheim).

* Die IHO bereitet, unterstützt von zwei hervorragenden Fachanwälten einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei, ihre Stellungnahme zum BImSch-Verfahren vor. – Sie möchten unsere Arbeit unterstützen? => Bitte hier entlang …

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Höllbach und Reisenbach – europäisches Naturerbe

Heute aufgenommene April-Impressionen an den naturbelassenen Fließgewässern Reisenbach und Höllbach, die den weiträumig bewaldeten „Markgrafenwald“-Bergrücken rundherum „flankieren“ … – Landschaftsentwicklung, Naturschutz und ein europäisch geschütztes Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) haben hier einen erstklassigen Lebensraum auch für die Schwarzstörche des Hohen Odenwalds geschaffen.

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„Fauna-Flora-Habitat“ – was ist das? Mehr Info: FFH-Gebiet Odenwald Eberbach; Infoblatt des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Referat Naturschutz und Landschaftspflege (1. Auflage, 2011)

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph