* Stellungnahme zu prognostizierten Windgeschwindigkeitswerten und ihrer Verknüpfung mit naturschutzfachlich relevanten Genehmigungsfragen

Aus einem Schreiben des Landtags Baden-Württemberg (Antwortschreiben auf eine Petition) erhielten wir Kenntnis von den für Entscheidungs- und Genehmigungsprozesse zu Grunde gelegten Windgeschwindigkeitswerten bzw. Prognosen zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“. Auf Grundlage der Einschätzung eines unabhängigen Sachverständigen für Meteorologie und Umweltmessungen sehen wir erheblichen Bedarf, diese Werte und Prognosen fachlich zu hinterfragen resp. zur Überprüfung offen zu legen.

Planung Windpark Mgrw Messmast + Analyse HAHL0913Die aus dem Antwortschreiben hervorgehende Sichtweise, dass Windgeschwindigkeit resp. Windhöffigkeit auch für naturschutzrechtliche Abwägungsentscheidungen relevant sei, mag vielleicht noch als politische Weisung verstehbar sein, für eine solche Beurteilung dürfte es im europäischen Arten- und Habitatschutzrecht jedoch keine Entsprechung geben. Problematisch ist der Mangel an Transparenz, denn Gutachten zur Windstärke im Vorhabensgebiet können – zwecks Prüfbarkeit – bislang nicht öffentlich eingesehen werden. Einige bekannt gewordene Eckdaten geben zur Hinterfragung der Werte und darauf aufbauender „Prognosen“ Anlass, zumal die von unserer Seite Im Herbst 2013 ermittelten Analyse-Daten deutlich schwächere Windgeschwindigkeitswerte mindestens für Teile des Vorhabensgebiets darlegen (siehe Bild, Vorlage: Gemeinde Waldbrunn, bearbeitet: IHO).

Unsere Stellungnahme vom April 2015 können Sie jetzt hier nachlesen: Stellungnahme zu prognostizierten Windgeschwindigkeitswerten und ihrer Verknüpfung mit naturschutzfachlich relevanten Genehmigungsfragen im Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ (Bezugnahme auf ein Antwortschreiben des Landtags

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Rege Presse zur regionalen Windkraft

Derzeit spiegelt die Presselandschaft die Dynamik des Geschehens. Unter folgendem Link geht es zu einem Artikel der Rhein-Neckar-Zeitung (Druckversion in der heutigen Mosbacher Ausgabe) über die artenschutz- bzw. genehmigungsrechtliche Schwarzstorch-Situation rund um den Markgrafenwald: http://www.rnz.de/mosbach/00_20140723060000_110721113-Was-bedeuten-die-Schwarzstoerche-fuer-die-Wind.html – Man kann hinzufügen, dass die von der Journalistin Ursula Brinkmann angerissene Frage, ob die (Nahrungs-)Flüge der Revier-Störche „so verlaufen, dass sie … in den Radien der WKA liegen„, bereits in der Pressemeldung beantwortet wurde: Aufgrund der Dichte der Schwarzstorch-Revierbesetzung sowie aufgrund des außergewöhnlich geeigneten Lebensraums sind auch unmittelbar über dem Markgrafenwald-Bergrücken intensive Überflüge durch Schwarzstörche zu verzeichnen, und zwar alltäglich! Dies lässt sich natürlich durch die Rohde-Expertisen bestätigen.

EZ 100714 Gezerre um Windkraftgutachten klUnter dem Titel „GEZERRE UM WINDKRAFTGUTACHTEN. Vogelkundler wirft Ingenieurbüro versuchte Einflussnahme vor – Verfahren ruht derzeit“ veröffentlichte die Journalistin Maren Wagner zudem einen kritischen Artikel in der Eberbacher Zeitung, Ausgabe vom Wochenende, 10./11. Juli 2014. Darin erhebt der deutschlandweit angesehene Schwarzstorch-Experte Carsten Rohde schriftlich belegbare Vorwürfe versuchter inhaltlicher Einflussnahme gegen das von den Investoren beauftragte Planungsbüro aus Mosbach. Leider gibt es für die Eberbacher Zeitung, die sich ein Mal mehr durch kritischen Journalismus auszeichnet, keine Online-Ausgabe und folglich keinen LInk; hier können Sie den Artikel aber im pdf nachlesen: EZ 190714 Windparkgutachten – oder klicken Sie einfach das kleine Bild zum Vergrößern an.

Einen weiteren guten Artikel finden Sie in der “Welt”: Über die Begehrlichkeiten einer Windkraftlobby, die – aufgezeigt an den Beispielen Pfälzerwald und Odenwald (hier “Greiner Eck” bei Neckarsteinach) – auch vor unseren wertvollsten Naturrefugien nicht Halt machen möchte; und zu den herausragendsten Naturräumen mit offenbar dem dichtesten Schwarzstorch-Vorkommen Baden-Württembergs gehört zweifelsohne der Raum Markgrafenwald mit Reisenbach- und Höllbachtal. Bitte hier entlang: http://www.welt.de/politik/deutschland/article130261817/Erbitterter-Widerstand-gegen-Windkraft-im-Pfaelzerwald.html

Schließlich sei noch auf einen weiteren RNZ-Artikel auf der heutigen Seite „Metropolregion“ (Rubrik der Print-Ausgabe) hingewiesen: http://www.rnz.de/metropolregion/00_20140723060000_110721153-Rettet-den-Odenwald-warnt-vor-ueberdimensionie.html – Geograph Dr. Richard Leiner aus Heidelberg hat zusammen mit Gleichgesinnten die BI „Rettet den Odenwald“ gegründet und will sich für eine weitere Vernetzung der Odenwälder Gegenwind-Aktivitäten stark machen.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

Endspiel: Aus für „Windpark Markgrafenwald“?!

Sst. RNA 0714Initiative Hoher Odenwald legt Brutnachweis für den Schwarzstorch vor

Ob die Windenergie-Industrialisierung unserer schönsten Mittelgebirge, auch mitten in naturnahen Wäldern, tatsächlich das erhebliche Opfer wert ist, das viele ihr zu bringen bereit sind – diese Frage soll an dieser Stelle nicht weiter diskutiert werden. Wenn die Windkraft aber mit dem bundesdeutschen und europaweiten Artenschutzrecht derart kollidiert wie am projektierten Windpark-Standort „Markgrafenwald“, und wenn dies schließlich – durch Bürgerengagement mit Kampfgeist, Fachwissen, Arbeitszeit und Geld – nachgewiesen und dokumentiert werden kann, dann ist der Zeitpunkt gekommen, in dem sich alle auf ein Fairplay verständigen müssen. Wenn ein rechtlicher Handlungshintergrund für das Aus einer Windparkplanung spricht, gilt es Farbe zu bekennen für jeden, der die Energiewende mit dem Artenschutzrecht in Einklang bringen will.

Die Initiative Hoher Odenwald erbringt durch konsequente, fachlich hochwertige und harte Arbeit den Nachweis einer erfolgreichen Schwarzstorchbrut im Restriktionsgebiet des projektierten Windpark-Geländes, vorab dokumentiert durch ein Nestlingsfoto, mit freundlicher Genehmigung des deutschlandweiten Schwarzstorch- und Greifvogelspezialisten Carsten Rohde (Bild zum Vergrößern bitte anklicken). Herr Rohde erarbeitet derzeit ein avifaunistisches Gutachten im Auftrag der IHO, wobei relevante Großvogelarten rund um das Planungsgebiet erfasst und insbesondere für zwei windkraftsensible Arten die Raumnutzung innerhalb des Einzugsbereiches der WEA-Planung kartiert werden. Er entdeckte und dokumentierte im Rahmen dieser Tätigkeit auch das im Bild gezeigte besetzte Nest mit drei Schwarzstorch-Jungen. Carsten Rohde gilt als absoluter Experte in Sachen Schwarzstorch; auf sein Urteil und seine Einschätzung hört ganz Deutschland.

Neben dem fotodokumentierten Storchennest sind inzwischen mehrere Revierpaare des Schwarzstorchs im direkten Umfeld des Projektgebiets sowie intensive Flugbewegungen über den von Reisenbach und Höllbach umgebenen Bergrücken Markgrafenwald und die nordöstliche Verlängerung, dem Augstel, eindeutig belegt. Hinzu kommen signifikante Dokumentationen weiterer windkraftrelevanter Großvögel. Das von der IHO in Auftrag gegebene Rohde-Gutachten wird in den nächsten vier Wochen abgeschlossen sein und dann direkt an die Naturschutzbehörden sowie an die Vertreter der Naturschutzverbände gesendet. Zudem werden von der IHO seit März 2014 zahlreiche Schwarzstorch-Sichtungen jeweils mit Datum, Uhrzeit, Flugrichtung, Namen der Augenzeugen usw. in eine avifaunistische Datenbank eingegeben. – Im Übrigen muss leider erneut darauf hingewiesen werden, dass das von der „Windpark Markgrafenwald GbR“ in Auftrag gegebene Rohde-Gutachten auf Basis einer Raumnutzungsanalyse im April 2014 den Auftraggebern seit fast zwölf Wochen vorliegt, doch von den Investoren nach aktueller Kenntnis nach wie vor nicht den Naturschutzbehörden oder den Naturschutzverbänden, geschweige denn der bürgerschaftlichen IHO zur Kenntnis weitergereicht, d.h. bislang unter Verschluss gehalten wurde. Fairplay ist auch im Endspiel angesagt!

Weitere Info: http://blackstorknotes.blogspot.de/

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Schwarzstorch-Untersuchung nach methodischen Qualitätsstandards gefordert

Horst3 IHOAuf der Suche nach Schwarzstorch-Brutnachweisen wurden durch Aktive der IHO in den letzten Wochen bisher acht große Horste im oder rund um den Markgrafenwald entdeckt und an die zuständigen Naturschutzbehörden gemeldet. Funde kleinerer Horste wurden hierbei gar nicht erst dokumentiert; die angezeigten Großhorste haben rund 120 bis 160 cm Durchmesser. Zusätzliche Nestfunde gab es im Rahmen anderer Horstkontrollen, deren Ergebnisse den IHO-Aktiven leider nicht offiziell vorgelegt wurden. (Unter naturschutzrechtlichen Aspekten sollten Transparenz und Kooperation wechselseitig weitaus besser praktiziert werden; es kann bei der Naturschutzarbeit nicht um persönliche Sympathien gehen, sondern um gesetzliche Notwendigkeiten!) – Auf aktuellem Kenntnisstand sind drei Folgerungen festzuhalten:

1. Naturschutzrechtlich hochrelevanter Lebensraum für geschützte Vogelarten

Das gesamte betreffende Gebiet ist für den Arten- bzw. Vogelschutz hochrelevant. Neben dem Schwarzstorch leben im betreffenden Gelände bspw. Rotmilan, Habicht, Bussard, Kolkrabe, Uhu, Grauspecht, Schwarzspecht u.v.m. (Fledermausschutz wird an anderer Stelle noch eingehender thematisiert.) Von einer Brut dieser naturschutzrechtlich in Bezug auf Windkraftanlagen besonders geschützten Arten ist aus mehreren Gründen auszugehen bzw. vielfach ist diese klar belegbar. Im hessischen Odenwaldkreis schließt sich das „EU-Vogelschutzgebiet 6420-450 Südlicher Odenwald“ an den baden-württembergischen Neckar-Odenwald-Kreis an. Von den projektierten WKA im Markgrafenwald ist es nur noch etwa zwei Kilometer bis zu diesem EU-Vogelschutzgebiet; im Westen und Südwesten schließt sich (am Katzenbuckel) das „FFH Gebiet Odenwald Eberbach“ der europäischen Schutzkulisse Natura 2000 an.

2. Ausschließlich Horstsuche reicht zur gerichtssicheren Verifizierung bzw. Falsifizierung der Bruthinweise nicht aus

Das betreffende Gelände (mit Dreikilometer-Radien um alle projektierten Windkraftanlagen-Standorte) ist sehr groß und zahlreiche Nischen dieses Lebensraums sind als Brut- und Nahrungsrevier für den Schwarzstorch hervorragend geeignet, so dass es für die wenigen einsetzbaren „Horstkontrolleure“ bisher sehr schwer war, einen Brutplatz für den Schwarzstorch mit aller gebührlichen Sicherheit nachzuweisen, selbst wenn die bisher beobachteten Flugbewegungen eine deutliche Sprache sprechen und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf einen Schwarzstorch-Brutraum rund um Markgrafenwald-Augstel-Reisenbachtal-Höllbachtal hinweisen; sogar Balzflüge über dem Augstel wurden bereits im Frühjahr vom NABU Eberbach dokumentiert, die regelmäßig beobachtete Flugrichtung im Höllbachtal ist ein weiterer Beleg. In der Planungsrealität aber wurden bislang nicht einmal alle in Frage kommenden „Suchräume“ abgesucht.

3. Schwarzstorch-Raumnutzungsanalyse erforderlich

Damit die – bezogen auf die in Frage kommende Flächen – immer noch wenigen Horstkontrollen in dem kaum überschaubaren Gelände überhaupt zu einer gerichtssicheren Schwarzstorchbrut-Überprüfung führen können, muss man ergänzend auf effektive methodische Qualitätsstandards zurückgreifen, um den artenschutzrechtlichen Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zu entsprechen. Das renommierte avifaunistische Gutachter-Büro Ökotop (Dipl.-Biol. U. u. K. Mammen) fordert eine Schwarzstorch-Raumnutzungsanalyse in der Saison 2014, die „von ausgewiesenen Experten durchzuführen (ist). (…) Neben der Auswahl der richtigen Beobachtungspunkte (mind. 3) ist zu beachten, dass (…) an jedem Beobachtungspunkt mindestens 8 bis 10 Stunden an 18 bis 22 Tagen zu untersuchen ist“. Eine Rotmilan-Raumnutzungsanalyse ist artenschutzrechtlich ebenfalls dringend anzuraten (dazu mehr an anderer Stelle).

Fazit und Forderung:

Schwarzstorch-Horstkontrollen konnten bisher im Rahmen der Begutachtungen nicht zu ausreichenden Ergebnissen und Entscheidungsgrundlagen im Sinne des BNatSchG führen. Ab März 2014 muss daher aus artenschutzrechtlichen Notwendigkeiten eine Schwarzstorch-Raumnutzungsanalyse eingeleitet werden. Das Büro Ökotop resümiert zudem: Sollte „an dem Bau der WKA festgehalten werden, so wäre der Antragsteller in der Pflicht nachzuweisen, dass der Bereich der WKA unterdurchschnittlich durch den Schwarzstorch genutzt wird.“

Zudem muss ein besonderes behördliches bzw. naturschutzrechtliches Augenmerk auf inakzeptable Störungen gelegt werden. Dringender Handlungsbedarf besteht beispielweise bzgl. Flugverbot für Ultraleichtflugzeuge über für den Artenschutz relevantem Waldgelände; erfolgen muss eine Fachaufsicht zu teils flächenhaften Buchenbestandsrodungen in sensiblen Waldbereichen, die in punkto Lebensraumzerstörung und Tötung als rechtlich bedenklich eingestuft werden müssen (gem. §44 BNatSchG sowie § 7 Abs. 2 Nr. 13 b aa BNatSchG, hier Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG, z.B. in Bezug auf Fledermausarten in Winterquartieren); die forstwirtschaftlichen Maßnahmen sind insbesondere ab dem Zeitpunkt der Schwarzstorch-Revierbesetzung und des Brutbeginns unter strenger Fachaufsicht und in exakter Abstimmung mit der Auswertung der Raumnutzungsanalyse entsprechend zurückzunehmen, um Störungen bei Revierbesetzung und Brutverhalten des geschützten Großvogels strikt zu vermeiden.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Verwaltungsgerichtshof entscheidet pro Rotmilan

Da man durch die Errichtung geplanter Windkraftanlagen in einer Ortschaft im 1_Rotmilan_Gewann_Streuheumatten_Zoom4_TOPRegierungsbezirk Kassel gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot verstoßen hätte, entschied der hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 17. Dezember 2013 gegen die Baupläne und für den Rotmilan. Bei Windkraftplanungen berücksichtigt werden muss hier zukünftig nicht nur der Radius von einem Kilometer um einen Rotmilan-Horst, sondern auch das Nahrungsgebiet im Umkreis von sechs Kilometern um projektierte Windkraftanlagen. Vgl. Verwaltungsgerichtshof in Kassel, Geschäftszeichen 9 A 1540/12.Z; weitere Infos bspw. hier und hier.

Während der Schwarzstorch als „Kulturflüchter“ gilt und somit seinen Lebensraum in den Wäldern, an den Berghängen und in den naturnahen Bachtälern rund um den Markgrafenwald findet, ist der Rotmilan ein „Kulturfolger“. Ihm bietet die halboffene, abwechslungsreich strukturierte Landschaft auf dem Winterhauch ebenfalls Lebensraum; er nutzt flächenhaftes Offenland sowie daran angrenzende Waldränder, aber auch die Aufwindverhältnisse in den engen Taleinschnitten. Sichtungen des Rotmilans über der Gemarkung Waldbrunn sind – wie auch beim Schwarzstorch – vielfach bezeugt.

Durch den im Rahmen der Windparkplanungen eingeschalteten Kartierer wurde 6_Rotmilan_Gewann_Streuheumatten_kreisen_Handy_optaufgrund einiger Flugbeobachtungen des Rotmilans ein „Revierzentrum westlich von Wagenschwend“ verortet, ohne hier jedoch einen Horstnachweis erbringen zu können. Da sich ein Horstfund in dem sehr großen hierfür in Frage kommenden Gelände – wie auch beim Schwarzstorch – als ausgesprochen schwierig erweist, kann bislang keineswegs ausgeschlossen werden, dass sich ein Horst des Rotmilans um einiges weiter westlich, vielleicht auch im direkten Umkreis um geplante Windkraftanlagen befindet. In einer gutachterlichen Stellungnahme zum Windpark im Markgrafenwald durch das avifaunistische Büro Ökotop GbR (im Auftrag der IHO) wird deutlich darauf hingewiesen, dass bisher noch keine Rotmilan-Raumnutzungsanalyse stattgefunden habe, die den Kriterien der LUBW genügen würde. Seit 2013 liegt eine neue Rotmilan-Kartierung 2011-2013 der LUBW vor, welche die Brutvorkommen im betreffenden Gebiet untermauert.

Lesetipp: Hier finden Sie eine aktuelle und sehr gute Rotmilan-Forschung. Nach Angaben des Verfassers Wilfried Nachtigall kommt zudem bald eine leicht fortgeschriebene Version als 5.  Ergebnisband des Monitorings Greifvögel und Eulen heraus.

Fotos: Sichtung von mindestens sechs Rotmilanen über dem Winterhauch zwischen Mülben und Wagenschwend, Aufn.: Juli 2013; zum Vergrößern anklicken

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Gutachten zu Windkraft und Landschaftsästhetik

Lesenswert! „Windkraft und Landschaft. Zur landschaftsästhetischen Problematik des geplanten Windparks Markgrafenwald im Odenwald.“ Gutachterliche Stellungnahme von Univ.Prof. Dr. Jürgen Hasse, Institut für Humangeographie, Fachbereich Gowissenschaften/Geographie, Frankfurt a.M.

Markgrafenwald HAHL280913 084optAuszug: Im Rahmen der von der „Windpark Markgrafenwald GbR“ in Auftrag gegebenen „landschaftspflegerischen Begleitplanung werden die Nadelwälder des Planungsraumes als „naturfern“ bezeichnet und damit in ihrer Schutzwürdigkeit herunterklassifiziert. In der UVP‐Vorprüfung nach § 3c UVPG ist sogar von „naturfernen Nadelbaum- und Mischbeständen“ die Rede. Die Zuschreibung einer deklassierenden Identität folgt offensichtlich nicht dem Bestreben, dem Natur-Wert von Waldbeständen gerecht zu werden, sondern dem vorrangigen Ziel, der rhetorischen Beseitigung von Hindernissen, die sich der Errichtung von Industrieanlagen in einem großräumlichen Waldgebiet in den Weg stellen könnten.“ – Mehr dazu lesen Sie hier (Teil 1) und hier (Teil 2).

In diesem Kontext ebenfalls interessant: Landschaftsbild zukünftig Baustein der Umweltverträglichkeitsprüfung? – Entsprechende Eingaben ans Europäische Parlament lassen erwarten, dass dieser Aspekt nach und nach in Nationales Recht umgewandelt werden muss. Siehe Abänderung 45 unter folgendem Link: Eingaben ans Europäische Parlament

(Foto: Blick vom Markgrafenwald über Höllgrund nach Strümpfelbrunn, Aufn.: Sept. 2013)

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Buchenrodung im Altholzbestand

Ein Tag im Dezember – heute im Markgrafenwald:

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Kräftiger Einschlag in den Buchenwald – während beim Landratsamt und beim Regierungspräsidium Karlsruhe die Antragsunterlagen – auch naturschutz- und artenschutzrechtlich – gerade erst geprüft werden. (Aufnahme: 17. Dez. 2013)

Die Buchenrodung betrifft mindestens den südlichen Hangbereich; wie weit der Eingriff auch an die potenziellen WKA-Standorte heranreicht, war gestern nicht zu ermitteln. Einige der geplanten Anlagen gelten naturschutzfachlich gerade unter dem Aspekt Fledermausschutz (15 Arten!) als höchst bedenklich, auch im Fledermaus-Gutachten der Investoren so beschrieben. Für Fledermäuse haben die Altbuchen mit ihren Baumhöhlen besondere Bedeutung; auch für den Schwarzstorch sind sie natürlich bevorzugte Stätten zum Horstbau. Eingriffe in Altholzbestände sind gemäß § 44 BNatSchG ohnehin mindestens grenzwertig; insbesondere im Rahmen der laufenden naturschutzfachlichen Prüfungen sehen wir die Rodung der alten Buchen als bedenklich. Welchen Einfluss hätte dieser Hieb auf eine etwaige artenschutzrechtliche Nachprüfung? Die Höhere Naturschutzbehörde und die Untere Naturschutzbehörde wurden informiert.

Diese Baumhöhle wird jedenfalls keine Fledermaus mehr nutzen! (Aufn.: 17. Dez. 2013)

Eine Information unseres Rechtsanwalts besagt: „Gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) handelt derjenige ordnungswidrig, der entgegen § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG eine Fortpflanzungs- oder Ruhestätte aus der Natur entnimmt, beschädigt oder zerstört. Aus § 44 Abs 1 Nr. 3 BNatSchG ergibt sich wiederum, dass es verboten ist, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Besonders geschützte Arten im Sinne dieser Vorschrift sind gem. § 7 Abs. 2 Nr. 13 b aa) BNatSchG Tier- und Pflanzenarten, die im Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind. Gemäß Anhang IV der Richtlinie sind bezüglich Fledermäuse (Microchiroptera) alle Arten geschützt. Das bedeutet, dass durch das Fällen der Buchen und damit der Zerstörung der darin befindlichen Fledermaushöhlen eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 BNatSchG vorliegt. Es ist grundsätzlich zutreffend, dass gemäß § 44 Abs. 4 BNatSchG eine Sonderregelung für die Forstwirtschaft besteht. Da hier aber eine Art des Anhang IV zur Richtlinie 92/43/EWG betroffen ist, gilt die Privilegierung nur, soweit sich der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art durch die Bewirtschaftung nicht verschlechtert.

Längst nicht nur „Fichtenforst“ im Markgrafenwald! (Aufnahme vom September 2013)

Auszug aus der von der IHO in Auftrag gegebenen gutachterlichen Stellungnahme:  „Da alte Laubwaldbestände nur kleinflächig im Gebiet vorhanden sind, ist das Angebot an natürlichen Baumhöhlen begrenzt. Eingriffe in diese Bestände sind deshalb nicht zulässig.“ (ÖKOTOP GbR Büro für angewandte Landschaftsökologie, Stellungnahme zum geplanten Windpark Markgrafenwald)

* „Fehlende Methodenstandards zur Raumnutzung des Schwarzstorchs bei WEA-Planungen in Deutschland!“

Schwarzstorch-Experte mahnt: zu wenig Qualitätsstandards bei der Begutachtung von Schwarzstorch-Vorkommen. „Genau hier liegt meine große Sorge“, schreibt Carsten Rohde in seinem black stork blog, „dass die Abarbeitung solcher folgenreichen Prüfungen für geplante WEA-Standorte fachlich und sachlich nicht explizit für die Großvogelart Schwarzstorch erfolgte.“

* „Schwarzstorchland Markgrafenwald“

IMG_0660 opt ausz2Die Auswertungen der zahlreichen Augenzeugenberichte insbesondere aus dem Jahr 2013, ergänzt von 2012 u. 2011, zeigen: Das Gebiet Markgrafenwald mit dem Reisenbacher Grund im Norden und dem Höllgrund im Süden ist mit Sicherheit stark frequentiertes Nahrungshabitat und kann mit hoher Wahrscheinlichkeit auch als Bruthabitat des Schwarzstorchs angenommen werden.

Das Bild zeigt einen Schwarzstorch, der im Mai 2013 im Reisenbacher Grund aufgenommen wurde. Ebenso viele und nahezu regelmäßige Sichtungen gab es dieses Jahr im Höllbachtal, und selbst am Felsenhaus im Markgrafenwald wurde der Schwarzstorch beobachtet. Denkbar ist, dass sich der Brutstatus für dieses Gebiet im Frühjahr 2013 eingestellt hat und in den bisherigen Feldarbeiten im Rahmen der Windpark-Planungen, die auf Geländegänge im Jahr 2012 zurückgehen, noch nicht belegt werden konnte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich als sehr schwierig gestaltet, einen Schwarzstorchhorst in einem so großen Waldgelände tatsächlich ausfindig zu machen und dann auch als solchen zu identifizieren. Allerdings wies bereits 2012 der NABU Eberbach auf Balzflüge im Bereich Augstel hin.

Die aktuell aus Beobachtungen ermittelten Indizien, die für Nahrungs- und Bruthabitat im gesamten Planungsgebiet sprechen, sind signifikant. Angesichts dieser vielen Dokumentationen müssen weitere Geländegänge und Begutachtungen auf Basis einer standardisierten Erfassungsmethodik (Raumnutzungsanalyse nach ROHDE 2013), die speziell auf die Brutphänologie und das Verhalten des Schwarzstorchs zugeschnitten ist, für die Saison 2014 gefordert werden. In der Winterzeit 2013/14 und ggf. auch 2014/15 muss verstärkt auf Schwarzstorchhorstsuche in den von Augenzeugen ermittelten Teilgebieten gegangen werden. Mehr zu den Schwarzstorchvorkommen des Markgrafenwaldgebiets im pdf „Schwarzstorchland Markgrafenwald“: Lebensraum, Nahrungsrevier, Brutwald.

Auch im Internet sind viele Informationen zum Schwarzstorch zu finden; hier eine Auswahl: AK Schwarzstorch / Schwarzstorchberingung/ / black stork blog / Schwarzstorch Artenschutzprojekt / NRW Schwarzstorch mit gutem Überblick /