* Grußwort von Michael Hahl zur MV am 10. Sept. 2021

Da ich besonders in der ersten Septemberhälfte mit dringenden Arbeiten sehr eingebunden bin, kann ich an der Mitgliederversammlung nicht teilnehmen. Auch die „Corona-Auflagen“ erschweren mir dies. Stattdessen verfasse ich nun auf diesem Wege ein „Grußwort“ – zusammen mit meinen Berichten für die Vereinsjahre 2019 und 2020, die ich zur Mitgliederversammlung vorlegen werde.

Der Entschluss, dass ich mich – nach meinem intensiven 9-jährigen Engagement für die Naturschutzarbeit der IHO – aktuell nicht mehr für die Wahl zum Vorsitzenden oder für die Vorstandschaft zur Verfügung stellen kann, wurde aus der Notwendigkeit anderer Herausforderungen und Lebensaufgaben geboren. Unter den aktuellen Bedingungen, dass nun wohl bald auch am Markgrafenwald zwischen Reisenbach und Höllbach wieder ein Neuantrag der MVV Energie erfolgen soll, ist mein Rückzug aus dem Kern der IHO vielleicht ungünstig. Derzeit führt die IHO zudem mehrere umweltjuristische Verfahren. – Doch unter „Corona-Bedingungen“ sehe ich mich aktuell aufgefordert, mein Engagement intensiv auf den Schutz und das Gedeihen meiner „schulpflichtigen“ Kinder zu lenken. Hinzu kommen berufliche Erfordernisse und Ziele.

Ich habe meinen Entschluss über viele Monate reifen lassen und angekündigt. Natürlich war es ein innerer Konflikt, weil ich unsere – seit Mai 2017 vom Umweltbundesamt anerkannte – Umweltvereinigung von Anfang an maßgeblich mitgestaltet und getragen habe. Im Lauf der letzten Monate habe ich mich bemüht, Wege zu finden, wie die IHO weiter gehen kann. Schließlich kam dankenswerterweise eine Dynamik unter verschiedenen Mitwirkenden auf, so dass ich beschlossen habe, mich aus den weiteren Prozessen der Neustrukturierung herauszunehmen. Denn jetzt sollen andere Akteure entscheiden, wie sie unser wertvolles „Schiff IHO“ steuern. Für mich stellen sich neue Lebensaufgaben. – Welches „Lebenswerk“ ich seit 2012/2013 für die Ziele der IHO geleistet habe, das weiß vor allem ich selbst – und so ist es auch gut; mehr braucht es nicht.

Ich unterstütze unsere Ziele weiterhin und werde, so weit mir dies zeitlich und räumlich möglich ist, auf Wunsch fachlich beratend für die IHO ansprechbar sein. Selbstverständlich werde ich die bisher von mir bearbeiteten Aufgabenfelder meinen Nachfolgern vermitteln und ordnungsgemäß übergeben. Möglicherweise kann ich in zwei Jahren auch erneut für eine Wahl zur Verfügung stehen; zur Zeit ist mir dies nicht möglich.

Dieses Grußwort wird an dieser Stelle nur kurze Zeit zu lesen sein. – Ich wünsche unserer Umweltvereinigung IHO und allen Akteuren aus ganzem Herzen Erfolg, immer auf der Grundlage der visionären Kraft eines wahrhaft fried- und freudvollen Mensch-Natur-Miteinanders.

Eberbach-Gaimühle, im September 2021 – gez. Michael Hahl

* Rätsel um „Meisensterben“ offenbar gelöst

Suttonella ornithocola – so lautet der wissenschaftliche Klassifizierung des bakteriellen Erregers, der offenbar für ein Meisensterben der letzten Wochen verantwortlich ist. Das Bakterium verursache eine Lungenentzündung bei Vögeln, wie Matthias Thome in „Geo“ aktuell berichtet, dabei würden fast ausschließlich kleine Meisenarten wie die in Deutschland verbreitete Blaumeise getötet.

Identifiziert wurde der Erreger jetzt durch das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und das Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe. Vom NABU wird empfohlen, Anziehungspunkte wie Futter- und Badestellen aus Gärten zu entnehmen, um eine Ausbreitung des bakteriellen Erregers einzudämmen. Mit Verweis auf das jährliche Gartenvogelzählen vom 8. bis 10. Mai werden wichtige Hinweise in Aussicht gestellt, wie stark sich der bakterielle Erreger aktuell auf die Meisenbestände auswirken kann.

Aktuelle Beobachtungen rund um das diesjährige „Meisensterben“ können den Umwelt- und Naturschutzverbänden gemeldet werden, etwa den NABU-Ortsgruppen oder auch der anerkannten Umweltvereinigung IHO.

Quelle u. weitere Information: https://www.geo.de/natur/22927-rtkl-tote-voegel-raetsel-um-massensterben-der-blaumeisen-geloest-wie-sie-jetzt-helfen?utm_source=posting&utm_medium=facebook&utm_campaign=geo_fanpage&fbclid=IwAR3QIlVSAna24JUetvUMjMF0WrB_orkWjrawtnC9NOPKoKEEeks7ZE4O1w8

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Petition an Bundesregierung: „Schutz von Fledermäusen und Vögeln nicht den Geschäftsinteressen der Windkraft-Lobby opfern“

Auf einem „Windgipfel“ der Bundesregierung will die Windkraft-Branche den Artenschutz noch weiter aufweichen. Ziel ist es, den Bau neuer Windkraftanlagen voranzutreiben – auf Kosten der Tierwelt, der Biodiversität und des Lebensraumschutzes. Umweltjuristen und Naturschützer protestieren. Die Rotorblätter von Windenergieanlagen in Waldökosystemen und naturnahen Offenland-Kulturlandschaften erschlagen schon jetzt jährlich 250.000 Fledermäuse und Tausende Vögel.

Bitte unterzeichnen auch Sie:  Petition an Bundesregierung: „Schutz von Fledermäusen und Vögeln nicht den Geschäftsinteressen der Windkraft-Lobby opfern“

* Gutachten zu Markgrafenwald 2014-2018

Für den Zeitraum 2014 bis 2018 können wir uns für unser besonders fokussiertes Untersuchungsgebiet des Vorhabens „Windpark Markgrafenwald“ (mit Augstel) auf kontinuierliche Gutachten beziehen (ab 2014 im Auftrag der IHO, ab 2017 zusätzlich i.A. des NABU), die wir nachfolgend im Überblick auflisten. Hinzu kommen (hier nicht mit aufgeführt) umweltjuristische Schriftsätze durch Rechtsanwälte im Auftrag der IHO mit insgesamt über 150 Seiten sowie natürlich diverse fachlich-umweltrechtliche Stellungnahmen der Umweltvereinigung IHO bzgl. BImSchG-Verfahren, Regionalplanung, Flächennutzungsplanung, Gemeinderäte usw. (Nicht aufgeführt sind an dieser Stelle unsere zahlreichen Schriftsätze zu weiteren Verfahren, bspw. Stillfüssel, Kahlberg, Greiner Eck u.a.) – Hier der Überblick der Gutachten 2014 bis 2018 zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“:

[i.A.d. IHO] ROHDE, C. (2014): Saisonales Raumnutzungsmuster von Schwarzstorch (Ciconia nigra) und Wespenbussard (Pernis apivorus) im Markgrafenwald (Odenwald); Untersuchungen im Windparkplanungsgebiet „Markgrafenwald“ (Odenwald) 2014 im Auftrag der Initiative Hoher Odenwald (IHO). (Anmerkung: Das Foto rechts oben stammt aus diesem Gutachten, Fotoautor: Rohde 2014: Wespenbussard u. Schwarzstorch kreisen in einer Thermiksäule über dem Augstel)

[i.A.d. IHO] ROHDE, C. u. HAHL, M. (2015): Der Markgrafenwald-Höllbach-Reisenbach-Komplex. Artenreiches Wald-BachÖkosystem sowie Dichtezentrum und maßgeblicher Funktionsraum für regionale Schwarzstorch- und Wespenbussard-Populationen. Zentrale Ergebnisse der avifaunistischen Kartierungen und Raumnutzungsanalysen 2014 und 2015 im Gebiet des Vorhabens „Windpark Markgrafenwald“ durch Carsten Rohde, Büro CINIGRA. 13 S. Im Auftrag der Initiative Hoher Odenwald (IHO).

[Fachzeitschrift] HAHL, M. (2015): Artenschutz und Windenergie: Grenzen der Ausnahmeregelung. Beurteilung von kompensatorischen Maßnahmen für Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie – aufgezeigt an einem Fallbeispiel im Odenwald. In: Naturschutz und Landschaftsplanung. Zeitschrift für angewandte Ökologie 47 (11). S.353-360

[i.A.d. NABU] FGOU – Fachgruppe für ornithologische Untersuchungen (2018): Raumnutzungsanalyse ausgewählter, windkraftsensibler Großvogelarten im Südlichen Odenwald [Anmerkung: Brutsaison 2017] – Endbericht. Projekt: Markgrafenwald. Unveröff. Gutachten im Auftrag des NABU Rhein-Neckar-Odenwald.

[i.A.d. IHO] HAHL, M., ROHDE, C., REUFSTECK, P., KUNZE, C. (2018): Schwarzstörche im, Untersuchungsgebiet des Markgrafenwald-Augstel-Bergrückens zwischen den FFH-Fließgewässern Itter, Reisenbach und Höllbach im südöstlichen Odenwald. Zusammenstellung von Beobachtungsdaten und Raumnutzungsmustern aus der Brutsaison 2017 des Schwarzstorchs (Ciconia nigra) im Vorhabensgebiet des trotz erheblicher Artenschutzkonflikte aktuell noch weiter projektierten „Windparks Markgrafenwald“. Ermittlung und Bewertung des räumlich-funktionalen Zusammenhangs auf Grundlage verschiedener Datenerhebungen im Gelände insbesondere durch Carsten Rohde und Pia Reufsteck mit Unterstützung von Christina Kunze u. weiteren Akteuren. Im Auftrag der Initiative Hoher Odenwald (IHO).

[i.A.d. NABU] BERNITT, C., KUNZE, C., LAIER, F., SCHULZ, M. (2018): Raumnutzungsanalyse windkraftsensibler Großvogelarten im Markgrafenwald/Waldbrunn und Augstel/Eberbach. Gutachten im Auftrag des NABU Rhein-Neckar-Odenwald.

sowie regelmäßige Einträge in die Datenbank ornitho.de

Fazit: Sämtliche Gutachten und Raumnutzungsanalysen bestätigen erhebliche Raumnutzung sowie Revierzentren und Bruthabitate streng geschützter Vogelarten wie Schwarzstorch, Wespenbussard, Rotmilan u.a. im artenschutzrechtlich restriktiv zu berücksichtigenden Planungsbereich des umweltjuristisch seit Jahren höchst umstrittenen Vorhabens „Windpark Markgrafenwald“.

* „Hambacher Forst“ vs. Waldrodungen für Windkraft – medial inszeniertes Schwarz-Weiß-Denken?

Zur Abholzung im „Hambacher Forst“ und zu den Aktivitäten, um dieses Waldgebiet in NRW zu schützen und dabei auch gegen Kohlestrom zu protestieren, kann – und muss – man vielfältige Aspekte im Auge behalten. Man kann den „Hambacher Forst“ wildtierökologisch betrachten: die Bechsteinfledermaus bildet dort beispielsweise das größte bekannte Vorkommen der deutschen atlantischen Region. Gleichwohl wird man sich damit auseinander setzen müssen, dass (grundlastfähiger) Kohlestrom mit einem Anteil von rund 9 % am Endenergieverbrauch (Quelle: ifo) sowie andere fossilie Energieträger nicht einfach mal durch (fluktuative, also stark schwankende) „Erneuerbare“ ersetzt werden können, wenn gleichzeitig auch die Kernkraft aufgegeben wird. – Differenziert denken statt voreilig Positionen beziehen hilft hier sicherlich weiter.

Vor allem auch in punkto Ökologie und Schutz von Waldökosystemen sollte man nicht mit zweierlei Maß messen, denn unter manchen Umweltaktivisten und einigen der bekannten „Umweltverbände“ begegnet uns derzeit ein allzu vereinfachtes „schwarz-weiß“-Denken, etwa so: vielfaches Abholzen in Waldökosystemen für bisher 30.000 Windenergieanlagen – das ist gut („Energiewende“); aber Abholzen von Waldgebieten für den Kohleabbau – das ist schlecht. Ein solches Positionieren entlarvt, dass es so manch einem weitaus mehr um energiepolitische Ideologien geht als um wahrhaftigen Wald- und Naturschutz. Dass ein so genannter „Ökostrom“ wiederum zur vielfach potenzierten Waldzerstörung und Zerschneidung von Gesamtökosystemen führt und erhebliche Gebietsanteile unserer Naturlandschaften betrifft, wird allzu oft ignoriert.

Unser IHO-Mitglied Prof. Dr. Ute Gummich fragt angesichts der immer weiter betriebenen Waldrodungen in Baden-Württemberg, Hessen und anderen Bundesländern zwecks Errichtung einer Windenergie-Industrie – gerade auch in Wäldern -, wo denn der Aufschrei bleibe: „Hambi“ ist auch in Hessen und Baden-Württemberg, natürlich auch im Odenwald … – Lesen Sie hierzu den Kommentar der Physikerin Ute Gummich 0918

* Biodiversitätsverlust – Herausforderung unserer Zeit

Im Juni 2018 unterzeichneten über 20 Wissenschafttler des Senckenberg Forschungszentrums eine „Frankfurter Erklärung“, um die Situation des Biodiversitätsverlustes in Deutschland zu bewerten und den Forschungs- und Handlungsbedarf abzuleiten. Hierzu einige Ausführungen, die zeigen, dass die gegenwärtig allzu simplifizierte Zuschneidung ökologischer Themen auf Fragestellungen des „Klimawandels“ höchst problematisch sind, weil sie an anderen wesentlichen Kernthemen unserer Zeit eklatant vorbei manövrieren: Intakte Lebensräume müssen geschaffen, geschützt und gestärkt werden! – Weiter lesen: HAHL 2018, Biodiversitätsverlust

* Eberbacher FNP: Schwere artenschutzrechtliche Konflikte an vier Konzentrationsflächen

Nicht nur mit dem aktuell in der Offenlage befindlichen „Regionalplan Südhessen“ (der den hessischen Odenwaldkreis und den Kreis Bergstraße betrifft), sondern auch im Raum Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg) findet gegenwärtig eine stark raumwirksame Kommunalplanung statt: Bis einschließlich Freitag, 30. Juni 2017, läuft die „Offenlage für den Teilflächennutzungsplan der vVG Eberbach-Schönbrunn / Windenergie“. Innerhalb dieses Zeitraums kann jede/r eine Stellungnahme einreichen.

Es geht um vier Konzentrationsflächen, die auf der weiträumigen Eberbacher Gemarkung für die Windenergie ausgewiesen werden sollen: der Hebert südlich des Neckars – das Augstel (die nordwestliche Verlängerung des „Markgrafenwald-Bergrückens“) – die Hohe Warte – und Brombach Nord (die südliche Verlängerung des „Flockenbusch“ auf Wald-Michelbacher Gemarkung).

Wir haben die artenschutzrechtlichen Konflikte für alle vier projektierten Flächen nun in einem Abriss zusammen gestellt. Die Ausarbeitung ist hier als pdf abrufbar und kann als umweltrechtlich-fachliche Faktengrundlage oder „Steinbruch“ für eigenformulierte Stellungnahmen zum Teilflächennutzungsplan Eberbach/Schönbrunn genutzt werden: IHO zu FNP Eberbach 0517 (Karte: Informationsdienst des BfN, verändert)

* Weitere Pressemitteilung zu Stillfüssel u. Kahlberg

Auszug aus der Pressemitteilung von RA Dr. jur. Stefan Glatzl und Michael Hahl M.A., Geograph zur Stillfüssel- und Kahlberg-Genehmigung vom 30.12.2016: „… Die Genehmigungen verstoßen gegen geltendes Naturschutzrecht und können nur auf höchsten politischen Druck zustande gekommen sein. Die Bürgerinitiativen werden gegen die Genehmigungen auch gerichtlich vorgehen. Es laufen derzeit weitere Untersuchungen, deren Ergebnisse in den letzten Tagen laufend dem Regierungspräsidium dargelegt wurden. Demnach sind in den jetzt von der Genehmigung betroffenen Gebieten Vorkommen von Schwarzstorch, Rotmilan, Wespenbussard, Uhu, Mopsfledermaus und weiteren Arten nachhaltig dokumentiert worden. Über 50 Brutstätten von gefährdeten Arten in den genannten Gebieten wurden gemeldet. Die gemeldeten Horste sind potentielle Brutstätten von gefährdeten Arten, die dem besonderen nationalen und europäischen Artenschutz unterliegen. Im Falle des bereits diskutierten Schwarzstorchhorstes (hierüber wurde ausführlich berichtet) ist dies – auch durch unabhängige Gutachter – mittlerweile bestätigt. Die weiteren aufgefundenen Horste belegen den besonderen Status des Stillfüssel und des Kahlberg für gefährdete Arten. Ohne eine weitere Horst-Zuordnung und Brutbiotop-Kartierung verstößt die Obere Naturschutzbehörde … gegen § 44 Abs. 1 Satz 3 BNatSchG (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören), da die potentielle Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten … durch eine Genehmigung zur Errichtung von Windkraftanlagen zwangsläufig gegeben ist. …“ Weiter zur Pressemitteilung: pm_ra-drglatzl_m-a-hahl_30-12-2016