Hinweise auf einzelne Luchse gibt es im Odenwald schon lange. Ein so genannter „C1-Nachweis“ des Luchses konnte jetzt an einer Fotofalle auf der Gemarkung der Gemeinde Elztal im südöstlichen Odenwald gemacht werden, eigentlich schon Anfang Dezember 2018, aber aktuell durch die Baden-Württembergische Forstliche Versuchsanstalt (FVA) bestätigt und als Pressemitteilung vom Landratsamt herausgegeben. Somit handelt es sich um einen eindeutigen Luchsbeleg im badischen Gebiet des Neckar-Odenwald-Kreises, der nun die bisherigen Bezeugungen durch Luchsrufe, durch Trittsiegel u.ä. Hinweise im länderübergreifenden Odenwald ergänzt.
Das Halsband, das das Tier trägt, ist aufgrund der Bildqualität nicht eindeutig zuzuordnen und der Sender offenbar leider nicht mehr funktionsfähig. Ob es sich möglicherweise, wie in der Pressemeldung in Erwägung gezogen wird, um einen abgewanderten Vertreter aus dem Harzer Luchsprojekt handelt, der noch im November 2018 in Hessen in Richtung Süden unterwegs gewesen sei, darüber kann momentan nur spekuliert werden. Allerdings wurde der Umweltvereinigung IHO bereits im Mai 2018 ein Luchsruf aus demselben Raum gemeldet, wo dieses Tier nun in die Fotofalle lief.
Unklar ist, ob sich der Luchs, der auf dem Bild zu sehen ist, nach wie vor im Odenwald aufhält oder bereits weiter gewandert ist. Männliche Tiere, Kuder genannt, besetzen – wenn es sich nicht nur um Durchzügler handelt – eine Reviergröße von durchschnittlich 100 km² und dulden keine Konkurrenten. Hinweise auf vereinzelte Odenwälder Luchse gab es immer wieder in den Vorjahren, und da die Hinweise aus ganz unterschiedlichen Teilräumen des Odenwaldes stammen, können zwar grundsätzlich auch mehrere Luchsreviere in dieser Region nicht ausgeschlossen, aber keineswegs belegt werden. Auf jeden Fall konnte bisher noch kein C1-Nachweis – wie jetzt mit dem aktuellen Foto aus Elztal – im badischen Teil des Mittelgebirges vorgelegt werden.
Luchsmeldungen an die Umweltvereinigung IHO werden vertraulich an die regionalen Wildtierbeauftragten und die Forstliche Versuchsanstalt zur weiteren Untersuchung geleitet. – Im Januar/Februar beginnt die etwa 2- bis 3-monatige Ranzzeit der Luchse, ein Rufen der Tiere könnte jetzt gut zu hören sein. Spitzen Sie die Ohren und schalten Sie die Aufnahmefunktion ihres Smartphones ein, wenn Sie einen Luchsruf zu vernehmen glauben: Luchsruf zum Anhören No.1 / Luchsruf No. 2 (Verwechslungen können u.U. mit Reh- oder Fuchslauten aufkommen).
Hier eine ältere Info zu Odenwälder Luchshinweisen: Odenwaldluchs HAHL2010
Anmerkung: Nach Erscheinen dieses Beitrags zum Eurasischen Luchs ist mittlerweile (Stand 2023) längst auch die Euopäische Wildkatze im Raum Odenwald nachgewiesen.
Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

ausreichenden Quantität ist nicht verfügbar sachlich-fundierte Prognosen (bspw. Institut für Wirtschaftsforschung) stehen den Illusionen vieler Energiewendler mit harten Tatsachen entgegen. Auch die ehemaligen Landräte Wilkes (Bild rechts) und Schnur stehen längst gegen den Weindenergie-Ausbau im Odenwald auf, und mit ihnen sprechen sich mehr und mehr Handlungs- und Entscheidungsträger in den Rathäusern gegen diese Entwicklung aus und fordern alternative energiepolitische Wege. Tourismuswirtschaft, Lebensqualität, Umwelt- und Gesundheitsschutz sind weitere Kriterien. – Leider kommen diese essenziellen Aspekte im Echo-Artikel zu k
urz, welcher aber dennoch einen Eindruck von der Bürgeraktion „Odenwälder Lichtermeer“ geben kann – im Artikel konzentriert auf den Schwerpunkt südhessischer Odenwaldkreis. (Fotos: privat)
Einerseits der Landschaftsschutz und andererseits das in der LSG-Verordnung ebenfalls festgelegte Artenschutzregime mitsamt seinen EU-rechtlichen Bezügen – beide Komponenten sind bereits in die regionalplanerische und kommunalplanerische Ebene aufzunehmen und können nicht auf eine nachfolgende Planungs- und Genehmigungsebene verlagert werden.“ Ebenso sind kumulative Effekte abzuwägen. Dementsprechend wurde die Errichtung von Windenergieanlagen am Augstel sowie auf dem Hebert von der Umweltvereinigung „Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt (IHO) e.V.“ schon allein unter Landschaftsschutz-rechtlichen Aspekten, gekoppelt an den Artenschutz, in zahlreichen Stellungnahmen abgelehnt.
Räumlich und zeitlich stark vereinfachte Kartierungsergebnisse weisen also einerseits einen allzu statischen Charakter auf, welcher der Dynamik in den Biozönosen (Gemeinschaft von Organismen verschiedener Arten in einem abgrenzbaren Lebensraum) keineswegs gerecht werden kann, welcher andererseits die hochrelevante Arealausbreitung mittels Pionieren am Rande so genannter „Dichtezentren“ nicht berücksichtigt und welcher schließlich dem EU-rechtlichen Individuenansatz widerspricht. – Näher ausgeführt wird dies in folgender Bearbeitung:
(PM) „End of Landschaft – Wie Deutschland das Gesicht verliert“ – „Im Januar 2017 erfährt der Filmproduzent Jörg Rehmann von rund 400 Windrädern, für die Flächen allein im hessischen Odenwald ausgewiesen werden sollen. Die Bürger sind verunsichert, doch viele ahnen nicht, welche Veränderungen und Konflikte sich dadurch ergeben können. Das bringt Rehmann dazu, andere Regionen zu bereisen, in denen mehr Erfahrungen bestehen. In Ostfriesland steht im Schnitt alle 790 Meter ein Windrad neben dem anderen.
Hier hat eine latente Enteignungs- und Entsiedelungswelle der Bevölkerung eingesetzt. In Mecklenburg-Vorpommern wurden Milliarden für den „Aufbau Ost“ in eine neue Infrastruktur investiert. Doch mit der Entscheidung, das ganze Bundesland zum „Elektrizitätswerk der Nation“ zu machen, setzt auch dort eine Landflucht ein. Indem die Windräder nun auch den Städten näherrücken, werden Anwohner oft zum zweiten Mal mit zerstörter Landschaft, Lärm und Konflikten konfrontiert. Im rheinland-pfälzischen Moselhunsrück und im Saarland trifft der Autor auf Strukturen, die von Experten als kriminell bezeichnet werden. Dabei müsste ein gutes Ziel sich doch eigentlich guter Methoden bedienen, gibt der Filmemacher zu bedenken. – Für Rehmann und die im Film befragten Experten ist die Notwendigkeit eines wirksamen Klimaschutzes unbestreitbar. Aber die „Handschrift der Energiewende“ ist selbst nach Meinung renommierter Verfassungsjuristen zur „Perversion“ entgleist. …“ – Weitere Info: