* Stellungnahme zum Teilregionalplan Windenergie

Unsere Stellungnahme zum Teilregionalplan Windenergie der Metropolregion Rhein-Neckar wurde fristgerecht zum 09. Mai beim Verband Region Rhein-Neckar eingereicht und besteht aus zwei Komponenten:

Teil 1 (37 Seiten) bezieht sich auf die Vorrangfläche „VRG NOK/RNK-VRG01-W Waldbrunn/Eberbach“, also Markgrafenwald/Augstel, und nimmt in diesem Rahmen insbesondere zum „Umweltbericht“ des Regionalverbands Stellung:  IHO-Stellungnahme Teil 1

Teil 2 (3 Seiten) bezieht sich auf den „Odenwald als Gesamtökosystem von europäischem Rang und UNESCO Global Geopark“: IHO-Stellungnahme Teil 2

Zudem wurde Die Bearbeitung auch als gemeinsame Stellungnahme der „Naturschutzinitiative e.V.“ und der „Initiative Hoher Odenwald e.V.“ an den Verband Region Rhein-Neckar gereicht: Gemeinschaftliche Stellungnahme IHO/Naturschutzinitiative

* Zwischenstand und weiteres Verfahren

Liebe Leser, die Mehrheitsbeschlüsse in den Gemeinderäten Waldbrunn, Eberbach und Mudau freuen uns – den gemeinnützigen Naturschutzverein IHO – natürlich sehr. Schrittweise dringt offenbar – entgegen den landespolitisch-industriellen Stoßrichtungen –  eine wichtige Erkenntnis durch: „Energiewende“ darf nicht zu einer folgenreichen Kehrtwende im jahrzehntelang erkämpften Natur- und Landschaftsschutz führen. Maßnahmen zur Vermeidung von und Anpassung an klimatische Schwankungen sind erforderlich, jedoch nicht auf Kosten von ökologisch wertvollen Lebensräumen.

Höllbach Reisenbach 240416 007klWie es nun weiter geht: Zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ steht die Beschlussfassung im Gemeindeverwaltungsverband Neckargerach-Waldbrunn noch aus. Nach wie vor läuft formell das Genehmigungsverfahren (BImSchG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). – Wir können daher von wichtigen Etappenzielen sprechen; die abschließende Ziellinie im Fall „Markgrafenwald“ will noch erkämpft werden! Die IHO beteiligt sich in Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei u. weiteren Fachkräften mit Stellungnahmen und sog. Erörterungsterminen am BImSchG-Verfahren. => BImSchG Bekanntmachung

Wir danken allen Mitwirkenden, Vereinsmitgliedern, Sponsoren u. Spendern für Ihre bisherige Unterstützung! Sie möchten unsere gemeinnützige Vereinsarbeit fördern? Bitte hier entlang …

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Gemeinderat Eberbach stimmt mehrheitlich gegen „Windpark Markgrafenwald“

Katzenbuckel TurmAussicht HAHL0512 035 opt+klDer Eberbacher Gemeinderat stimmte am heutigen Montagabend, dem 2. Mai 2016, im Rahmen des BImSchG-Verfahrens mehrheitlich mit 12 zu 11 Stimmen gegen die Errichtung von 2 Windenergieanlagen im „Augstel“, der Eberbacher Nordwest-Flanke des „Markgrafenwald“-Bergrückens (TOP 8).

Ebenfalls im Rahmen des BImSchG-Verfahrens stimmte der Eberbacher Gemeinderat heute – als Träger öffentlicher Belange (TÖB) – mehrheitlich mit 12 zu 11 Stimmen gegen den Antrag zur Errichtung von insgesamt 12 Windenergieanlagen in Waldbrunn (Markgrafenwald) und Eberbach (Augstel), der im Rahmen des Vorhabens „Windpark Markgrafenwald“ von privaten Trägern eingereicht wurde (TOP 9).

Unter TOP 7 wurde dagegen mehrheitlich für die Vorranggebiete – Hebert und Augstel – auf Eberbacher Gemarkung im „Teilregionalplan Windenergie“ gestimmt. Hierbei wäre auf Ebene der Beschlussvorlage eine formelle Aufteilung in zwei zur Abstimmung stehende Vorranggebiete – erst Hebert, dann Augstel – wohl sinnvoll gewesen. Während zum Markgrafenwald/Augstel die artenschutzrechtliche Brisanz offenkundig ist, stehen zum Hebert noch aktuelle Gutachten aus, um Natur-/Landschaftsschutz- und Gewässerschutz-fachliche Abwägungen vornehmen zu können.

Aus den konträren Redebeiträgen der Räte entstand ein vielfältiges Meinungsbild: am Ende führte das Bekenntnis zu Landschaftsschutz und Artenschutz – im Sinne der Bewahrung wertvoller Lebensräume – zum Mehrheitsbeschluss. Die Stadtratentscheidung gegen das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ (samt Augstel) folgt auf den gleich lautenden Beschluss im Gemeinderat Waldbrunn vom 18. April. Auch die Nachbargemeinde Mudau lehnt das Vorhaben ab. – Hier berichtet die RNZ

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Waldbrunner Gemeinderatsbeschluss gegen „Windpark Markgrafenwald“ bleibt in der Eberbacher Verwaltungsvorlage unberücksichtigt

„Schneller schlauer mit der Rhein-Neckar-Zeitung“ – das ging zumindest in Eberbach dann doch nicht so schnell. Ein Leserbrief von Dr. Manfred Fuckert kam bereits am Samstag Mittag als E-Mail in der RNZ-Redaktion an. Verbunden mit der Bitte, ihn in der Montagsausgabe – heute also – aufzunehmen, da er sich nun einmal auf die abendliche Stadtratssitzung bzw. einen hierzu geschalteten Zeitungsartikel bezieht. Bei allem Verständnis fürs redaktionelle Platzangebot ist das Erscheinen eines zur GR-Sitzung verfassten Leserbriefs erst einen Tag nach der Ratszusammenkunft doch etwas zu spät, um schneller schlauer zu werden. – Zum Leserbrief, der stilistisch mit dem herrlich ins Fluss-Landschaftsbild eingebundenen Städtchen als „Juwel des Neckartals“ spielt, gelangen Sie hier: Leserbrief RNZ MFuckert Juwelen vor die Säue

Manfred Fuckert erläutert im Anschreiben an die Redaktion, sein Leserbrief sei schon deshalb dringlich, weil er sich „nicht des Eindrucks einer manipulativen Verwaltungsvorlage durch die Stadtverwaltung erwehren“ könne. So hieße es im – zuvor zeitlich gut platzierten – RNZ-Bericht: „Nach der Verwaltungsvorlage für die nächste Gemeinderatssitzung soll Eberbach bei der Regionalplanung darauf hinwirken, dass im Teilplan Windenergie der Hebert … als eine von zwei Vorrangflächen eingeplant wird“ (siehe auch Tagesordnung GR 02.05.2016). – In der Tat wäre ein ausgewogener Entscheidungsvorschlag sowohl beim „Hebert“ als auch beim „Augstel“ der Sache angemessen; nicht wenige Juristen sind der Ansicht, dass bereits im Regional- und Flächennutzungsplan-Verfahren umweltrechtliche Konflikte zu berücksichtigen und nicht auf spätere Genehmigungsverfahren zu verlagern seien.

* Anschreiben der IHO an Eberbacher Gemeinderäte

Gestern verschickte die IHO via E-Mail ein Anschreiben an den Eberbacher Gemeinderat – zusammen mit einer Auswahl aussagekräftiger Dokumente – in Bezug auf das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ mit dem Eberbacher „Augstel“ im Nordwestteil des Bergrückens. Als “Offenen Brief” und zur Bürgerinformation veröffentlichen wir das Anschreiben auch auf unserer Website – lesen Sie bitte hier: Stadtrat BM Eberb IHO-270416

* Kurzüberblick – aktuelle Ereignisse und Termine

* 18.04.: Großer Etappensieg – Abstimmung im Gemeinderat Waldbrunn, in der sich 11 gegen 8 Gemeinderäte bei zwei Enthaltungen gegen den Markgrafenwald als „Konzentrationszone“ (Flächennutzungsplan) und als „Vorranggebiet“ (Teilregionalplan Windenergie) ausgeprochen haben, und zwar aufgrund der seit 2014 bekannten artenschutzrechtlichen Konflikte.

* Dieser GR-Beschluss muss im Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Neckargerach-Waldbrunn (mit Zwingenberg u. Binau) bald noch bestätigt werden: Weder das Hahl 230416 RNZ-Mos„Schreckgespenst“ einer „Verspargelung“ noch ein „Windpark“ in den noch weniger windhöffigen Neckartal-Kommunen des GVV ist fachlich realistisch (vgl. Leserbrief, s. Bild). In Waldbrunn greifen verschiedene naturschutz- und landschaftsschutzrechliche Restriktionen. EU-Artenschutzrecht muss gewahrt bleiben! Auch andere Flächenfunktionen sind zu beachten. Die bisherige Flächennutzungsplanung wäre aufgrund von Bewertungs- und Abwägungsdefiziten zur Gewährleistung von Ausschlussflächen nicht gerichtssicher.

* 25.04.: Zwar hat der Gemeinderat dem Standort „Markgrafenwald“ den Boden entzogen, formell startet nun dennoch die öffentliche Auslegung im BImSch-Verfahren u.a. in den Rathäusern u. im Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises. Auch bei der Waldbrunner Gemeindeverwaltung liegen für jeden zur Ansicht aus: drei blaue Ordner (Antrag), ein grüner Ordner (IHO) und ein schwarzer Ordner (Träger öffentlicher Belange). | Offenlegung bis 24.05.| Einwendungen (von jedem) möglich bis 07.06. – vgl. => BImSchG Bekanntmachung (Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis)

* Darüber hinaus wurde für den bisher verfolgten Standort „Markgrafenwald“ bereits vor einigen Monaten aufgrund der erheblichen artenschutzrechtlichen Konflikte eine Umweltverträglichkeitsprüfung angeordnet. (=> neue UVP-Richtlinie) – Hier finden Sie einen => Grafik zur Verzahnung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit dem Genehmigungsverfahren (BImSchG).

* Bis 09.05. können zudem Stellungnahmen zum Teilregionalplan Windenergie beim Verband Region Rhein-Neckar eingereicht werden! Formell endet die zweite Offenlage mit dem 25.04. => Teilregionalplans Windenergie (VRRN / Mannheim).

* Die IHO bereitet, unterstützt von zwei hervorragenden Fachanwälten einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei, ihre Stellungnahme zum BImSch-Verfahren vor. – Sie möchten unsere Arbeit unterstützen? => Bitte hier entlang …

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* „Gefälligkeits- und Erlaubnisplanung“

Fallbeispiel Verbandsgemeinde Schweich im Landkreis Trier-Saarburg (Rhl.-Pfz.): Rechtsanwalt hält Genehmigung des Flächennutzungsplans angesichts „mehrerer rechtlicher Mängel“ sowie „Gefälligkeits- und Erlaubnisplanung“ für nahezu ausgeschlossen. – Mehr dazu: Flächennutzungsplan Windkraft der Verbandsgemeinde Schweich sei fehlerhaft und daher nicht genehmigungsfähig … oder – mit freundlicher Genehmigung der Zeitung „Volksfreund“ – als pdf: 20160223_volksfreund

* Höllbach und Reisenbach – europäisches Naturerbe

Heute aufgenommene April-Impressionen an den naturbelassenen Fließgewässern Reisenbach und Höllbach, die den weiträumig bewaldeten „Markgrafenwald“-Bergrücken rundherum „flankieren“ … – Landschaftsentwicklung, Naturschutz und ein europäisch geschütztes Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) haben hier einen erstklassigen Lebensraum auch für die Schwarzstörche des Hohen Odenwalds geschaffen.

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„Fauna-Flora-Habitat“ – was ist das? Mehr Info: FFH-Gebiet Odenwald Eberbach; Infoblatt des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Referat Naturschutz und Landschaftspflege (1. Auflage, 2011)

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Offenlegung ab 25. April

Formell laufen die eingeleiteten Verfahren weiter. Auf der Website des Landratsamtes des Neckar-Odenwald-Kreises sowie in der Presse und in den Ortsblättern wird mittlerweile „ortsüblich“ auf die Bekanntmachung gemäß § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) hingewiesen: BImSchG Bekanntmachung (Quelle: http://www.neckar-odenwald-kreis.de/Landratsamt/Bekanntmachungen.html)

Die Auslegung findet vom 25.04.2016 bis einschließlich 24.05.2016 an folgenden Orten statt: LRA N-O-K, Gmd. Waldbrunn, Stadt Eberbach, Gmd. Mudau, Gmd. Limbach. Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegefrist, das heißt bis einschließlich 07.06.2016, können Einwendungen bei einer der oben genannten Stellen erhoben werden.

Auch ein Ordner mit umfangreichen Unterlagen der Initiative Hoher Odenwald e.V. liegt zur Einsicht aus. Die IHO sichtet nun sämtliche Dokumente und bereitet zusammen mit einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei ihre Stellungnahme im BImSchG-Verfahren vor.

Von allen Interessierten, unabhängig vom Wohnort, können sämtliche Dokumente im Rahmen der Offenlegung eingesehen und Einwendungen eingereicht werden, die dann behördlich zu prüfen sind.